“„Archivdeutsch“ – Kauderwelsch oder Fachsprache?”
Das Stadtarchiv Stuttgart hat die zentralen Fachbegriffe Archivnutzung, Bewerten, Verzeichnung, Magazin, Findmittel, Bestand und Ausheben in Comic-Form ausgestalten lassen.
Sehr gelungen und nachahmenswert!
Zum Blogartikel in Archiv0711 (Blog des Stadtarchivs Stuttgart)
Günter Riederer (18. Oktober 2024). The Making of „Archiv – ganz einfach“. Archiv0711. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/12j1n
Bereits 2020 wurden im Rahmen eines KEK-Projektes in Kooperation mit der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn sowie der TH Köln potentiell mit arsenhaltigen Pigmenten belastete Bände untersucht. Seitdem setzen sich viele Bibliotheken intensiv mit der Problematik auseinander.
Hieraus resultierte im Dezember 2023 eine Handreichung der Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) zum Umgang mit potentiell gesundheitsschädigenden Pigmentbestandteilen an historischen Bibliotheksbeständen. Diese geht detailliert auf Hintergründe und mögliche Vorgehensweisen ein und sollte für die weitere Einschätzung der eigenen Situation herangezogen werden.
Angesichts einer Pressemeldung der Unibibliothek Bielefeld über die Sperrung von 60.000 Bänden (von denen voraussichtlich max. 10 % betroffen sein werden) stellt sich nun auch vielen Archivmitarbeitenden die Frage, ob gebundenes Schriftgut in den eigenen Beständen eine potentielle Gesundheitsgefährdung darstellen kann.
Arsenhaltige Schnittfarbe?
Arsenhaltige Pigmente wurden u.a. genutzt, um Einbandmaterialien, Buchschnitte, Vorsätze, Titel- und Signaturschilder oder Marmorpapiere zu färben. Die Verwendung des sog. Schweinfurter und Scheele Grüns lässt sich auf das 19. Jahrhundert eingrenzen, ggf. auch etwas darüber hinaus. Das gelbe Auripigment hingegen kam bereits vor 1800 zum Einsatz und kann in grünlichen oder gelborangen Ausmischungen auftreten, was die rein optische Identifizierung des in Frage kommenden Schriftguts erschwert.
Die Aufnahme kontaminierter Stäube oder Pigmente kann über die Atemwege, Bindehäute oder die Handflächen geschehen. Derzeit kann die akute Gesundheitsgefährdung nicht konkretisiert werden, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Pigmentzusammensetzung und -konzentration, dem jeweiligen Zustand des Objekts (abpudernde oder gut eingebundene Pigmente), der Handhabung und der Expositionsdauer abhängig ist.
Sollte bei entsprechend gefärbtem Schriftgut der Verdacht auf arsenhaltige Pigmente vorliegen, ist es daher empfehlenswert, in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Atemschutzmaske, Schutzbrille und Kittel o.ä. zu achten. Im Zweifelsfall ist es angeraten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den betriebsärztlichen Dienst hinzuzuziehen.
Da Archive in weitaus geringem Umfang als Bibliotheken von der geschilderten Problematik betroffen sind, ist im Regelfall keine flächendeckende Untersuchung der Bestände erforderlich. Verdachtsfälle und unmittelbar angrenzend gelagerte Objekte sollten unter der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung mittels eines Sicherheitssaugers abgesaugt, gekennzeichnet und anschließend in Seidenpapier, Jurismappen und Archivschachteln verpackt werden. Ob das betreffende Objekt für eine weitere Benutzung gesperrt werden sollte, ist von den o.g. Faktoren abhängig. Bei Erschließungs- und Digitalisierungsmaßnahmen sind gegebenenfalls weiterführende Schutzmaßnahmen erforderlich.
Und der nächste Meilenstein! Nach der 10-Millionsten Seite Ende 2021 kommt zeit.punktNRW dem Projektziel (20 Millionen Seiten) immer näher. Das vom Land NRW geförderte Zeitungsdigitalisierungsprojekt hat keine zwei Jahre später mit der „Siegener Zeitung“ bereits die Hürde von 15 Millionen Images überwunden. In das System selbst sind bereits fast 18 Millionen Seiten eingespielt (aber noch nicht alle freigegeben). Dabei steht das Projekt erst am Anfang der dritten Projektphase bis Ende 2025. Verfolgen Sie die Entwicklungen des Projektes auf der Portalseite und auf der Facebook-Seite des Portals.
Veranstaltungshinweis: Am 30. und 31. Oktober 2023 findet in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund eine Tagung zum Thema „Zeitungsportale meets DH“ statt, an der auch zeit.punktNRW mitwirkt. Das Programm der Tagung ist jetzt auf der Website des Instituts für Zeitungsforschung veröffentlicht worden.
Am heutigen Tag (27.01.) erinnern wir der Opfer des Nationalsozialismus. Zu diesem Gedenken ist eine Erforschung der Opferschicksale erforderlich, die vielfach auf Quellen in den Kommunalarchiven basiert. Lange Zeit war deren Zugänglichkeit rechtlich nicht geregelt.
Lemgoer Bürgermeister Reinhard Wilmbusse (Stadtarchiv Lemgo N 1/2310)
Am 16.11.1978 richtete der NRW-Landtagsabgeordnete und Lemgoer Bürgermeister Reinhard Wilmbusse mit anderen SPD-Abgeordneten eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Es ging um die Akteneinsicht zu Unterrichtszwecken über die Vorgänge in der sogenannten “Kristallnacht”. Das Jahr 1978 (40 Jahre nach der sog. Reichskristallnacht) war eine Zäsur innerhalb der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. Es gab so viele Veranstaltungen, Ausstellungen und Bücher wie nie zuvor. Vor dem Erlass der entsprechenden Landesarchivgesetze ab Ende der 1980er Jahre für die alten Bundesländer herrschte aber Unklarheit darüber, ob und in welchem Umfange die Stadtverwaltungen berechtigt sind, den Schulen Aktenauszüge aus der Zeit bis 1945 zur Verfügung zu stellen.
Für die Landesregierung antwortete der NRW-Innenminister Dr. Burkhard Hirsch von der FDP mit Schreiben vom 19.12.1978. Aus Sicht seines Ministeriums gäbe es keine entgegenstehenden Verwaltungsvorschriften. Die Kommunen könnten im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes selbst entscheiden. Der Innenminister unterstütze es, wenn die Fachlehrer bei der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus lokale Anknüpfungspunkte finden und nutzen. Die Landesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn die örtlichen Archive ihre Bestände auf geeignetes Material hin sichten und dieses für Unterrichtszwecke zur Verfügung stellen, sofern schutzwürdige Belange Beteiligter dadurch nicht verletzt werden können. Die Landesregierung nehme diese Kleine Anfrage zum Anlass, den Gemeinden und Kreisen zu empfehlen, Archiv- und Aktenmaterial für Unterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen.
Diese durchaus liberale Zugangsregelung ohne gesetzliche Grundlage ist wohl aus heutiger Datenschutz-Sicht nur so zu verstehen, dass der Datenschutz zu diesem Zeitpunkt eben noch keine wirkliche Rolle spielte, obwohl das erste Landesdatenschutzgesetz in NRW wenige Tage nach dem Schreiben des Innenministeriums (am 01.01.1979) verabschiedet wurde. Erst das sog. Volkszählungsurteil von 1983 sollte das deutlich ändern und einen Anstoß zum Erlass der Archivgesetze bilden.
In der Lippischen Landeszeitung vom 12. Januar 1979 und in der Lippischen Rundschau vom selben Tage wurde ausführlich über diese Zugangsregelung bzw. Aktenfreigabe berichtet. Bürgermeister Wilmbusse schlug ergänzend vor, die Namensnennungen in den Aktenkopien unleserlich zu machen.
Interessant wäre es zu erfahren, inwieweit diese Empfehlung in anderen NRW-Kommunen und deren Archiven zu “Öffnungen” führte und Schulprojekte zur NS-Zeit unterstützte oder ermöglichte. Das städtische Schul- und Kulturamt in Lemgo versendete im Februar 1979 an die Schulleiter in Lemgo eine Mitteilung, dass Aktenmaterial über die Kristallnacht im Verwaltungsarchiv eingesehen werden könne, mit Bezugnahme auf die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung.
Broschüre der Geschichts-Arbeitsgemeinschaft am EKG in Lemgo, 1981
Es scheint auch so zu sein, dass die Anfrage auf bestehende Initiativen der Schulen reagierte und diese nicht erst ermöglichte. In Lemgo jedoch steht die Anfrage – nach bisherigem Erkenntnisstand – eher am Anfang der schulischen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit. Im Frühjahr 1979 bildete sich im Jugendzentrum Lemgo ein Arbeitskreis, der sich mit der Verfolgung jüdischer Mitbürger in der NS-Zeit beschäftigen wollte. Explizit sollten dabei auch die jedermann zugänglichen Stadtarchive genutzt werden. Dieser Arbeitskreis, der sich v. a. aus Jugendlichen zusammensetzte, entstand außerhalb des schulischen Rahmens und sollte bei der späteren Auseinandersetzung um die Rolle des Lemgoer Bürgermeisters Wilhelm Gräfer in der NS-Zeit noch eine wichtige Rolle spielen. Im April 1979 veröffentlichte der Arbeitskreis erste Ergebnisse ihrer Recherchen im Lemgoer Stadtarchiv.
Hanne Pohlmann mit ihren Schülern bei der Quellenarbeit im Lemgoer Stadtarchiv, 1983 (Stadtarchiv Lemgo N 13/1928)
Seit dem Frühjahr 1979 beschäftigten sich dann erstmals auch Geschichts-Arbeitsgemeinschaften am örtlichen Engelbert-Kaempfer-Gymnasium unter Leitung der engagierten Geschichtslehrerin Hanne Pohlmann mit der NS-Zeit in Lemgo. Am Anfang stand die Frage der Schüler: “Wie war es eigentlich hier?” Als Ergebnis wurde 1981 eine Dokumentationsbroschüre “Von der Weimarer Republik ins Dritte Reich – Lemgo 1928 – 1933” veröffentlicht, dem 1983 ein weiterer Band für die Zeit nach 1933 folgte. Hanne Pohlmann setzte sich auch in den folgenden Jahren intensiv mit dem Schicksal jüdischer Bürger aus Lemgo in der NS-Zeit auseinander, band ihre Schüler in die Recherchen ein und stellte auch den Kontakt zur Lemgoer Holocaust-Überlebenden Karla Raveh Mitte der 1980er Jahre her.
Broschüre der Geschichts-Arbeitsgemeinschaft am EKG in Lemgo, 1984
Ende September 1980 wendete sich der Geschichtslehrer am Marianne-Weber-Gymnasium Reinhard Wulfmeyer an den Lemgoer Stadtdirektor Rügge mit der Bitte um Einsicht in die Bestände des Verwaltungsarchivs, um eine Teilnahme von Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten “Alltag im Nationalsozialismus” zu ermöglichen. Außerdem beantrage er auch Einsicht für sich selbst als Historiker, um die Zeit von 1933 bis 1945 in Lemgo aufarbeiten zu können. Der Stadtdirektor ermöglichte den Zugang entsprechend.
Lemgo und sein langjähriger Bürgermeister Wilmbusse, der auch später auf Landesebene bei der Frage der kommunalen Doppelspitze aktiv war, haben mit dazu beigetragen, dass ab 1978/79 eine auf Archivquellen gestützte Erforschung und Auseinandersetzung mit der lokalen NS-Geschichte ermöglicht wurde und in Folge dessen viele Schicksale (jüdisch) Verfolgter geklärt werden konnten. Die Schulen und Schüler/innen hatten daran einen maßgeblichen Anteil.
Das LWL-Archivamt sucht zum 1.3.2023 eine:n studentische:n Volontär:in (w/m/d) (Pauschalvergütung) im Arbeitsbereich Lesesaalaufsicht/ Benutzerbetreuung mit durchschnittlich 10 Stunden/Woche. Es handelt sich um eine zunächst für ein Jahr befristete Stelle. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich. Die Bewerbungsfrist ist der 10.2.2023. Alle Details finden Sie hier