Am heutigen Tag (27.01.) erinnern wir der Opfer des Nationalsozialismus. Zu diesem Gedenken ist eine Erforschung der Opferschicksale erforderlich, die vielfach auf Quellen in den Kommunalarchiven basiert. Lange Zeit war deren Zugänglichkeit rechtlich nicht geregelt.
Am 16.11.1978 richtete der NRW-Landtagsabgeordnete und Lemgoer Bürgermeister Reinhard Wilmbusse mit anderen SPD-Abgeordneten eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Es ging um die Akteneinsicht zu Unterrichtszwecken über die Vorgänge in der sogenannten “Kristallnacht”. Das Jahr 1978 (40 Jahre nach der sog. Reichskristallnacht) war eine Zäsur innerhalb der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. Es gab so viele Veranstaltungen, Ausstellungen und Bücher wie nie zuvor. Vor dem Erlass der entsprechenden Landesarchivgesetze ab Ende der 1980er Jahre für die alten Bundesländer herrschte aber Unklarheit darüber, ob und in welchem Umfange die Stadtverwaltungen berechtigt sind, den Schulen Aktenauszüge aus der Zeit bis 1945 zur Verfügung zu stellen.
Für die Landesregierung antwortete der NRW-Innenminister Dr. Burkhard Hirsch von der FDP mit Schreiben vom 19.12.1978. Aus Sicht seines Ministeriums gäbe es keine entgegenstehenden Verwaltungsvorschriften. Die Kommunen könnten im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes selbst entscheiden. Der Innenminister unterstütze es, wenn die Fachlehrer bei der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus lokale Anknüpfungspunkte finden und nutzen. Die Landesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn die örtlichen Archive ihre Bestände auf geeignetes Material hin sichten und dieses für Unterrichtszwecke zur Verfügung stellen, sofern schutzwürdige Belange Beteiligter dadurch nicht verletzt werden können. Die Landesregierung nehme diese Kleine Anfrage zum Anlass, den Gemeinden und Kreisen zu empfehlen, Archiv- und Aktenmaterial für Unterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen.
Diese durchaus liberale Zugangsregelung ohne gesetzliche Grundlage ist wohl aus heutiger Datenschutz-Sicht nur so zu verstehen, dass der Datenschutz zu diesem Zeitpunkt eben noch keine wirkliche Rolle spielte, obwohl das erste Landesdatenschutzgesetz in NRW wenige Tage nach dem Schreiben des Innenministeriums (am 01.01.1979) verabschiedet wurde. Erst das sog. Volkszählungsurteil von 1983 sollte das deutlich ändern und einen Anstoß zum Erlass der Archivgesetze bilden.
In der Lippischen Landeszeitung vom 12. Januar 1979 und in der Lippischen Rundschau vom selben Tage wurde ausführlich über diese Zugangsregelung bzw. Aktenfreigabe berichtet. Bürgermeister Wilmbusse schlug ergänzend vor, die Namensnennungen in den Aktenkopien unleserlich zu machen.
Interessant wäre es zu erfahren, inwieweit diese Empfehlung in anderen NRW-Kommunen und deren Archiven zu “Öffnungen” führte und Schulprojekte zur NS-Zeit unterstützte oder ermöglichte. Das städtische Schul- und Kulturamt in Lemgo versendete im Februar 1979 an die Schulleiter in Lemgo eine Mitteilung, dass Aktenmaterial über die Kristallnacht im Verwaltungsarchiv eingesehen werden könne, mit Bezugnahme auf die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung.
Es scheint auch so zu sein, dass die Anfrage auf bestehende Initiativen der Schulen reagierte und diese nicht erst ermöglichte. In Lemgo jedoch steht die Anfrage – nach bisherigem Erkenntnisstand – eher am Anfang der schulischen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit. Im Frühjahr 1979 bildete sich im Jugendzentrum Lemgo ein Arbeitskreis, der sich mit der Verfolgung jüdischer Mitbürger in der NS-Zeit beschäftigen wollte. Explizit sollten dabei auch die jedermann zugänglichen Stadtarchive genutzt werden. Dieser Arbeitskreis, der sich v. a. aus Jugendlichen zusammensetzte, entstand außerhalb des schulischen Rahmens und sollte bei der späteren Auseinandersetzung um die Rolle des Lemgoer Bürgermeisters Wilhelm Gräfer in der NS-Zeit noch eine wichtige Rolle spielen. Im April 1979 veröffentlichte der Arbeitskreis erste Ergebnisse ihrer Recherchen im Lemgoer Stadtarchiv.
Seit dem Frühjahr 1979 beschäftigten sich dann erstmals auch Geschichts-Arbeitsgemeinschaften am örtlichen Engelbert-Kaempfer-Gymnasium unter Leitung der engagierten Geschichtslehrerin Hanne Pohlmann mit der NS-Zeit in Lemgo. Am Anfang stand die Frage der Schüler: “Wie war es eigentlich hier?” Als Ergebnis wurde 1981 eine Dokumentationsbroschüre “Von der Weimarer Republik ins Dritte Reich – Lemgo 1928 – 1933” veröffentlicht, dem 1983 ein weiterer Band für die Zeit nach 1933 folgte. Hanne Pohlmann setzte sich auch in den folgenden Jahren intensiv mit dem Schicksal jüdischer Bürger aus Lemgo in der NS-Zeit auseinander, band ihre Schüler in die Recherchen ein und stellte auch den Kontakt zur Lemgoer Holocaust-Überlebenden Karla Raveh Mitte der 1980er Jahre her.
Ende September 1980 wendete sich der Geschichtslehrer am Marianne-Weber-Gymnasium Reinhard Wulfmeyer an den Lemgoer Stadtdirektor Rügge mit der Bitte um Einsicht in die Bestände des Verwaltungsarchivs, um eine Teilnahme von Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten “Alltag im Nationalsozialismus” zu ermöglichen. Außerdem beantrage er auch Einsicht für sich selbst als Historiker, um die Zeit von 1933 bis 1945 in Lemgo aufarbeiten zu können. Der Stadtdirektor ermöglichte den Zugang entsprechend.
Lemgo und sein langjähriger Bürgermeister Wilmbusse, der auch später auf Landesebene bei der Frage der kommunalen Doppelspitze aktiv war, haben mit dazu beigetragen, dass ab 1978/79 eine auf Archivquellen gestützte Erforschung und Auseinandersetzung mit der lokalen NS-Geschichte ermöglicht wurde und in Folge dessen viele Schicksale (jüdisch) Verfolgter geklärt werden konnten. Die Schulen und Schüler/innen hatten daran einen maßgeblichen Anteil.