Heute starten wir mit den Beiträgen von Kolleginnen und Kollegen aus Westfalen. Annett Schreiber vom Institut für Stadtschichte Gelsekirchen sah sich im dortigen Magazin mit einer Menge von Bauakten konfrontiert. Die Frage war, wie zu bewerten ist. Entstanden ist ein Werkstattbericht, der Anregungen gibt, wie in einem kommunalen Archiv mit Bauakten umgegangen werden kann. Anett Schreiber hat darüber bereits 2013 einen Vortrag beim Westfälischen Archivtag in Münster gehalten, der auch als Beitrag in der Archivpflege für Westfalen Lippe, Heft 79 abgedruckt ist.
Die Bewertung von Bauakten in Gelsenkirchen – Ein Werkstattbericht
Von Annett Schreiber
Die Bewertung von Bauakten wird nicht nur in der Archivöffentlichkeit wegen der hohen Anzahl an Nutzeranfragen und der differenzierten Fragestellungen an diese Aktengruppe, vor allem aber auch wegen des enormen Platzbedarfs kontrovers diskutiert. Allen Nutzergruppen – z. B. Familien- und Heimatforschern, Ingenieurbüros, Stadtplanern, Denkmalpflegern – mit einer spezifischen Aktenauswahl immer noch gerecht zu werden, ist (beinahe) unmöglich. In Gelsenkirchen wurde mit der Ausarbeitung eines Auswahlmodells begonnen, da die aktuell in der Bauverwaltung und Bauaktenregistratur vorhandenen 45.000 Bauakten ersetzend gescannt und nach Abbruch der Gebäude in Auswahl in elektronischer Form an das Institut für Stadtgeschichte (ISG) übermittelt werden sollen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die praktischen Erfahrungen, die mit der Bewertung und Erschließung von ca. 2.500 der 5.500 bereits in den letzten Jahrzehnten an das ISG abgegebenen analogen Bauakten niedergelegter Gebäude gewonnen wurden (Archivbestand). Neben den Auswahlkriterien, die bei einem BKK-Fortbildungsseminar[1] aufgezeigt wurden, werden hier auch solche genannt, welche für die einstige Montanstadt Gelsenkirchen charakteristisch waren und die dem Bürger und interessierten Besucher das Stadtbild der Gegenwart verstehen lassen. Ziel des Beitrags ist das Aufzeigen einer praktikablen Methode zur nachhaltigen und transparenten Reduktion eines Massenaktenbestandes des ISG. Die Übertragbarkeit auf den Bauaktenregistraturbestand ist aufgrund der Menge an Akten, die inhaltlich differenziert zu bewerten wären, noch offen.
Bewertungskriterien
Im Adressbuch von 1958 liest man über Gelsenkirchen, was der allgemeinen Wahrnehmung damals wie heute entsprechen dürfte: „Der Fremde, der die Stadt nur dem Namen nach kennt, ist meist der Ansicht, daß es in dem hochindustrialisierten Gelsenkirchen nur Fördertürme, Werksanlagen und, damit verbunden, Rauch und Ruß gebe. […] Selbstverständlich ist Gelsenkirchen keine schöne Stadt im klassischen Sinne, aber es ist eine gerade für einen Fremden interessante Stadt, vielfältig und voller Gegensätze.“ [2] Was bedeutet das für die Überlieferungsbildung zu einer Stadt, die einmal zu den bedeutendsten Kohlestädten Deutschlands gehörte? Und welcher Bogen lässt sich unter Berücksichtigung des Strukturwandels zum 21. Jahrhundert spannen? Kann man etwa das Gegensätzliche oder nicht klassisch ‚Schöne‘ außer Acht lassen? – In chronologischer Reihenfolge werden einige Besonderheiten[3] der Stadt, die sie prägten, bis heute prägen und durch die Erschließung deutlich wurden, skizziert.
Der rasante Aufstieg des 800-Einwohner-Dorfes Gelsenkirchen (Stand 1850) zu einer Industriegroßstadt setzte in den 1850er Jahren ein, als die ersten Bergbauunternehmen mit dem Abbau von Kohle begannen. Die Expansion der Montanindustrie ist durch die Werksakten dokumentiert, welche die großen Betriebe des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie abbilden, bereits ausreichend erschlossen sind und für Neubauplanungen sehr häufig herangezogen werden. Andere Wirtschaftszweige (Handwerk, Handel etc.) werden ergänzend durch die Bauakten erfasst. Die Bergbauunternehmen ließen durch den stetig wachsenden Arbeitskräftebedarf vom Beginn der Industrialisierung um 1860 bis 1914 etwa 60 größere und kleinere Werkssiedlungen bauen. Die frühen Arbeiterkolonien wurden zunächst nach dem bergschadenanfälligen Reihungsprinzip in der Nähe der Zechen und Hüttenwerke errichtet, ab 1890 entstanden aber auch Siedlungen und ganze Stadtviertel im Stil der Gartenstädte. Die bauliche Gemengelage aus Wohnhäusern, Siedlungen in niedriger Bauweise, Verkehrswegen, Leerflächen und Industrieanlagen bot innerhalb der Industriegemeinden und gegenwärtig innerhalb der Stadtteile ein eher untypisches städtisches Erscheinungsbild – typisch aber für das Ruhrgebiet. Da viele der Siedlungen, die mit ihren verschiedenen Häuser- und Grundrissformen in Publikationen besprochen wurden, noch erhalten sind, Bergschäden aufweisen oder unter Denkmalschutz stehen sowie sozialgeschichtlich höchst interessant sind, werden deren Akten aufbewahrt.[4] Die an die dörflich-agrarische, also vorindustrielle Zeit erinnernden (Großbauern-)Höfe und Herrensitze bzw. das Nebeneinanderbestehen verschiedener Lebensmodelle werden ebenfalls dokumentiert, denn auch heute noch nimmt man diese Art von Gegensatz – vorwiegend in den nördlicheren Stadtteilen – wahr.
1903 wurde Gelsenkirchen – seit 1875 Stadt – nach der Eingemeindung einiger sie umgebender und südlich der Emscher liegender Industriegemeinden schließlich zur Großstadt. Um den verschiedensten Bedürfnissen der weiterhin stetig zunehmenden Stadtbevölkerung nachzukommen, mussten die seit Langem nötigen Infrastruktureinrichtungen, vor allem aber Schulen, geschaffen werden. Da eine systematische Stadtplanung in den Jahrzehnten des Wachstums durch die Belegung von riesigen Flächen durch Bergbau und Industrie fast unmöglich gewesen war und man auch der weiteren Ausbreitung des als eher ungeordnet Empfundenen entgegenwirken wollte, richtete man 1907 eine Bauberatungsstelle beim Hochbauamt ein. Es entstanden mit deren Hilfe bis und teilweise noch während des Ersten Weltkriegs vor allem nennenswerte private Wohn- und Geschäftshäuser sowie Verwaltungsgebäude von Unternehmen, die heute zum Teil denkmalgeschützt sind. Schwerpunkte der Baumaßnahmen in der Weimarer Republik wurden erneut der Siedlungsbau, dem sich aber nach den Bergwerksgesellschaften auch verschiedene andere Träger und auch die Stadtverwaltung annahmen sowie der Ausbau von öffentlichen Einrichtungen.
Von nachhaltiger Bedeutung für die Stadtgeschichte und Stadtentwicklung war im Jahr 1928 der Zusammenschluss der Städte Gelsenkirchen und Buer und des Amtes Horst mit ihren jeweils eigenen bereits bestehenden Zentren. Das städtebauliche und kulturell-mentale Zusammenwachsen der Stadtteile ist ähnlich wie in anderen Ruhrgebietsstädten bis zur Gegenwart oftmals eine Herausforderung.
Aus der Zeit des Nationalsozialismus sind u. a. die bis zum heutigen Zeitpunkt im Stadtbild sichtbaren Hochbunker erhalten, baulich profitierte aber eher die Industrie von der allgemeinen Aufrüstungspolitik. Erfasst werden in diesem Kontext auch die behelfsmäßigen Schutzräume in Privatbauten sowie die Behelfsheime in den Ruinen der Häuser, die spätestens um 1960 wegen Unbewohnbarkeit wieder abgerissen wurden.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Stadt von mehr als 418.000 Bomben aller Art getroffen, ca. 90 % aller Gebäude[5] der Stadt Gelsenkirchen wurden im Zweiten Weltkrieg mehr oder weniger stark zerstört. Besonders stark betroffen waren im öffentlichen Sektor die Schulen, unter denen 60 % total und schwer und 40 % leicht beschädigt waren.[6] Alle Bauakten im Archivbestand mit dem Laufzeitbeginn vor dem Jahr 1945 (in der Regel Baubeginn deutlich vor 1939) werden deshalb aufbewahrt.[7] Der Wiederaufbau konzentrierte sich zunächst auf die Wiederherstellung von Wohnräumen in weniger beschädigten Häusern und kann um 1960 als abgeschlossen gelten.[8] Auch anhand der Wohnbauförderung, die für beschädigte Bergarbeiterwohnungen 1945 und für Neubauten 1948 einsetzte und ihren Höhepunkt Mitte der 1950er-Jahre fand, bis sie schließlich um 1960 abebbte, kann man die Neubauplanung der Stadt erkennen.[9] Industrie und Unternehmen erholten sich dagegen viel schneller als erwartet, da nicht wenige Anlagen unter Tage lagen. Sie konnten ihren Produktionsrahmen gegenüber den Vorkriegsjahren noch steigern. In diesem Zusammenhang wird auch die Ansiedlung der Bekleidungsindustrie in Gelsenkirchen, die als „Gelsenkirchener Modell“ bezeichnet wurde, ausreichend mit ihren verschiedenen Standorten innerhalb der Stadt überliefert. Aus den genannten Gründen wird bei Kassationen von Akten mit einer Laufzeit bis um 1960 äußerst umsichtig vorgegangen.
Für die Zeit nach 1945 sollen zunächst einmal die Gebäude, die von der Bevölkerung in hohem Maße aufgesucht und wahrgenommen wurden und werden, besonders berücksichtigt werden. Dazu gehören alle Akten der Geschäfts- und Fußgängerzonen, also der Zentren der einzelnen Stadtteile, alle Sehenswürdigkeiten (z. B. Ruhr-Zoo / ZOOM Erlebniswelt, Schloss Berge), öffentlichen Gebäude und Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäuser, Freizeitzentren (Veltins-Arena mit Umgebung), Ausstellungshallen und Kultureinrichtungen (Musiktheater im Revier), Kirchen, städtischen Gebäude, Gebäude, welche gehäuft in der Presse diskutiert wurden, deren Akten also Zeitungsausschnitte enthalten bzw. bei denen es Stellungnahmen verschiedener städtischer Referate und Bürgerbeschwerden gab, sowie Hochhäuser. Objekte, welche denkmalgeschützt sind,[10] Architekturpreise erhalten haben, wie z. B. der Wissenschaftspark, in welchem das ISG untergebracht ist, oder die ökologische und multikulturelle Evangelische Gesamtschule im Stadtteil Bismarck sowie die angrenzende Siedlung, die unter dem Konzept „Einfach selber bauen“ in Holzbauweise und im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) Emscher Park entstanden, werden ebenso einbezogen. (Um-)Bauten im Zusammenhang mit Stadtplanungs- und Stadterneuerungskonzepten bzw. dem Strukturwandel, darunter das gerade neu entstehende Stadtquartier „Graf Bismarck“ in Schalke-Nord, erscheinen ebenso archivwürdig.
Sich allein auf die öffentlichen Gebäude zu konzentrieren, stellt natürlich keine befriedigende Lösung im Sinne des Archivgesetzes dar, da einige Nutzergruppen so bewusst ausgeklammert werden. Für eine halbwegs objektive und wissenschaftliche Bewertung bei Wohngebäuden könnte ein Architekt zu Rate gezogen werden, der das Vorkommen verschiedener Baustile und Wohnformen ab der Mitte des 20. Jahrhunderts in allen Stadtteilen untersucht und auswertet. Aber auch dann wird man die Frage des Bürgers und später des Familien- oder Heimatforschers, ob das Haus des Nachbarn, dessen Akte überliefert ist, eben architektonisch wegweisender, typischer für dessen Bauzeit oder auch schöner ist als seines oder das seiner Vorfahren und wie man den Begriff Schönheit definiert, nicht beantworten können. Ob es für die anfragenden Bürger, städtischen Dienststellen, Stadtplaner und Ingenieurbüros zweckmäßig wäre, einige wenige Straßenzüge aus Wohngebieten oder bestimmten Stadtteilen durch ein Stichprobenverfahren oder Buchstabenmodell zu erhalten, so wie bei anderen Massenaktenbeständen oft verfahren wird, sei dahingestellt. Im Archivbestand der 5.500 Bauakten bereits niedergelegter Gebäude werden bisher alle Wohngebäude archiviert, da die Laufzeit der meisten Akten ohnehin vor 1945 beginnt. Ob sich jedoch auch beim Dokumentieren aller Wohngebäude eine tatsächliche Reduktion des Bestandes der 45.000 Akten in der Bauaktenregistratur herbeiführen lässt, muss natürlich noch detailliert geprüft werden.
Kassation
Im Rahmen der Erschließung, die in Gelsenkirchen zeitgleich mit der Bewertung vorgenommen wird, zeigten sich im Archivbestand zwei Varianten der Aktenführung: zunächst die klassische Hausakte,[11] welche alle Genehmigungsvorgänge zu einem Haus bzw. Grundstück enthält, darüber hinaus wurden ab dem ausgehenden 20. Jahrhundert die einzelnen Genehmigungsvorgänge durch Hefter deutlich voneinander abgetrennt und dann wohl zunehmend als Einzelakte angelegt (v. a. Abbrüche). Das Separieren bestimmter Vorgänge von der Hausakte, falls sie denn als solche klar erkennbar und eindeutig abgrenzbar sind,[12] wird derzeit im ISG praktiziert, ließe sich bei künftiger elektronischer Vorgangsbildung sicher auch realisieren. Die Aussagekraft einzelner Vorgänge, sowohl als Teil der Hausakte als auch als Einzelakte vorkommend, kann unterschiedlich bewertet werden und soll Gegenstand der folgenden Überlegungen sein. Wichtig ist hierbei, dass auch die nicht archivwürdigen Akten in knapper Form in der Archivdatenbank erschlossen werden.
Kassiert werden:[13]
– im Bereich der Wohn- und Geschäftsgebäude (unvollständige) Akten ohne Grundrisse und Ansichten oder nur mit Lageplänen aus dem Vermessungsamt, die also keinen Rückschluss auf das Äußere eines Gebäudes zulassen, darüber hinaus nicht ausgeführte Bauten (Ausnahme evtl. öffentliche Großprojekte), (abgelehnte) Bauvoranfragen, Akten, in denen die Bauausführung nicht erkennbar ist sowie (Wohn-/Büro-)Baracken, es sei denn, es gibt Hinweise auf die Unterbringung von Zwangsarbeitern oder Asylsuchenden.
– im Bereich der Anbauten private und industriell genutzte Stallgebäude (außer Trab- und Galopprennbahnen) und Schuppen sowie Lagerhallen der Unternehmen (außer z. B. Großmarkt). Die Kassation wird auch dann vorgenommen, wenn von Privathäusern nur der Anbau von Schuppen, Küchen oder Toiletten dokumentiert ist und die eigentliche Bauakte für das Wohnhaus gar nicht existiert, z. B. weil die Baupolizeiordnung der Stadt Gelsenkirchen erst 1877 eingeführt wurde.
– im Bereich der Umbauten Schornsteinquerschnittsveränderungen und daraus folgende Bescheinigungen des Bezirksschornsteinfegermeisters, mit gewissen Abstrichen Innenausbauten privater Dachgeschosse, bei Geschäftshäusern dagegen erscheint z. B. die Änderung eines Schaufensters allgemein von Interesse.
– im Bereich der Kleinstbauten und zeitlich befristeten Bauten Veranden, Umkleideräume, Gewächshäuser, Schrankenwärterhäuschen, Bus-Wartehäuschen, Transformatorentürme, Gasreglerstationen, fliegende Bauten, Pavillons, Zelte, Einfriedigungen bzw. Einfriedigungsmauern, Toilettenanlagen im öffentlichen Raum, Garagen und Garagenanlagen, Carports sowie bewegliche oder unbewegliche Verkaufsstände. Stehbierhallen, Trinkhallen, Kioske werden nur in Auswahl übernommen, auch wenn sie typisch für das Ruhrgebiet sind. Gartenlauben der Kleingartenanlagen werden grundsätzlich als nicht archivwürdig eingestuft, in Auswahl könnten Akten mit Verwaltungsstreitverfahren archiviert werden.[14]
– im Bereich der begrenzt gültigen Genehmigungsvorgänge die Nutzungsänderungen z. B. für Supermärkte oder auch Spielhallen in bereits bestehenden Häusern, da nur der Umbau, nicht die Ausstattung der Häuser aus der Akte hervorgeht. Brandschauen,[15] Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, darüber hinaus Werbeanlagen wie Zigaretten- und Kaugummiautomaten oder Zeitungsboxen im öffentlichen Raum zählen ebenfalls dazu.
– im Bereich der Umweltaspekte die Abbruchakten, da sie oft nur noch einen amtlichen Lageplan enthalten, trotz der Hinweise auf Altlasten sehr homogen sind und die Werksakten die verlässlichste Quelle für die Ermittlung von (großflächigen) Schäden an (ehemaligen) Industrieflächen darstellen. Der Einbau von Ölheizungen und Tanks oder der Wechsel von Heizungsanlagen, darüber hinaus Tankstellen, Waschstraßen und weitere umweltbedenkliche Anlagen der Großindustrie gehören ebenfalls in diese Kategorie.[16]
– die Statikakten – Ausnahmen können Häuser mit Bergschäden[17] sein sowie
– Parkhäuser (bisher nicht im Archivbestand enthalten), es sei denn, z. B. die Architektur oder die Schaffung von öffentlichen Parkflächen nach einem Gebäudeabriss wären von öffentlichem Interesse.
Zusammenfassend können die folgenden Fragen für die Bewertung und Erfassung von Bauakten herangezogen werden, wobei ein ganz besonderes Augenmerk auf die Gebäudefunktion und -art gelegt wird:
– In welchen Gebäuden spiegeln sich die architektonischen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen Besonderheiten oder die Entwicklung einer Stadt wider, welche Gebäude (z. B. Supermärkte) kommen dagegen häufiger auch in anderen vergleichbaren Städten (des Ruhrgebiets) vor?
– Welche (Wohn-)Traditionen bzw. kulturellen Eigenarten sollen und können aus dem 19. bis 21. Jahrhundert überliefert werden? Wie stellen sich die Wohnformen in der zu untersuchenden Stadt dar?
– Welche Benutzer- und Behördenanfragen liegen aktuell für Bauakten insgesamt oder für bestimmte Vorgänge vor, und welche davon werden nach Abbruch des Gebäudes erfahrungsgemäß nicht mehr oder selten nachgefragt (z. B. statische Berechnungen, Werbeanlagen)?[18]
– Wie lange existierten die Gebäude? Wem waren sie zugänglich?
– Welche baulichen und strukturellen Besonderheiten sollen sich anhand der Bauakten konkret auswerten lassen (z. B. der Planungseinfluss des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk und die Umsetzung von Stadtplanungs- und Stadterneuerungskonzepten zu unterschiedlichen Zeitpunkten und im Rahmen des Strukturwandels)? Welche Anzahl von Akten aus dem Gesamtbestand wird für die Dokumentation von Baumaßnahmen, die sehr viele Gebäude betreffen, benötigt (z. B. der Bau von Entwässerungsanlagen um den Ersten Weltkrieg und die Beteiligung verschiedener Bauträger nach den Weltkriegen)?
– Reicht es aus, bestimmte Gebäude (z. B. Schuppen, Lagerhäuser), Genehmigungsvorgänge oder Tatsachen (z. B. Nutzungsänderungen, Abbrüche, Einbau einer Heizungsanlage) nur mit der Laufzeit in der Verzeichnung zu dokumentieren, ohne die Akte zu überliefern?
– Welche Verknüpfungen zu anderen Quellenarten oder Publikationen sind herstellbar und können zur Bewertung herangezogen werden? Mit welchen Unterlagen lassen sich Baumaßnahmen noch rekonstruieren (Zeitungsausschnitte, Fotos, Pläne des Vermessungs- und Katasteramtes, Bebauungspläne, Stadtplanungskonzepte)?[19] Lässt sich die Wohnkultur evtl. durch andere Aktenarten erschließen (z. B. Liegenschaftsakten)?
Erschließung und Erfassung
Das Auswahlmodell, das zunächst für den Archivbestand gelten soll, entstand nach der Auswertung der Gelsenkirchener Literatur und Auflistung entsprechender Kriterien, aber dennoch weniger vor als vielmehr während der Bearbeitung. Zu einer schnellen Bewertung trug einerseits bei, dass bei einem Großteil der 2.500 bisher erschlossenen Akten die Laufzeit bzw. der Bau des Gebäudes oft deutlich vor dem Jahr 1945 lag und andererseits massenhaft gleichförmige Einzelgenehmigungsvorgänge (v. a. Abbruchakten) ab dem ausgehenden 20. Jahrhundert an das ISG abgegeben wurden. Auf Besonderheiten in der Akte (fehlerhafte Statikberechnungen, Abbruch denkmalgeschützter Gebäudeteile etc.) wurde bei der Erfassung geachtet, sodass diese Akten ohne vorherige Aufnahme in den Bewertungskatalog ggf. als archivwürdig bewertet werden konnten. Der Abgleich mit den vorhandenen Merkmalslisten war selten nötig. Als besonders zeitaufwändig erwies sich lediglich das Ermitteln der korrekten Laufzeit innerhalb der Hausakte, denn fast ausnahmslos alle Akten und deren Vorgänge wurden immer wieder neu sortiert. Die Erfassung und Bewertung pro Akte wurde mit ca. 5-10 Minuten veranschlagt, da sich durch die dreimonatige Bearbeitungszeit erhebliche Routinen entwickeln konnten.
In der Verzeichnungseinheit wurden neben den Kerndaten wie Straße und Hausnummer, evtl. auch frühere Adresse, die Laufzeit (nur Laufzeitunterbrechungen ab 10 Jahren) sowie die Funktion des Gebäudes, das bedeutet die konkrete Unterscheidung in Wohn- und Geschäftshaus bzw. Halle/Schuppen, und die Akten- oder Vorgangsart aufgenommen. Zu kassierende Akten sind z. B. durch den Zusatz „Werbeanlage“ eindeutig erkennbar. Im Hintergrund der detailreichen Überlegungen in Bezug auf die Gebäudefunktion bzw. Belegung des Objekts steht u. a. die Tatsache, dass die Herausgabe von Adressbüchern in Gelsenkirchen sehr unregelmäßig erfolgte und in der Regel außer den Behörden nur wenige Benutzer die Adressen der fraglichen Gebäude kennen, vielfach ist nur der Firmenname oder Mieter geläufig. Diese Art der Verzeichnung beugt außerdem unnötigem Ausheben von Akten vor. Die Pläne wurden bis auf die Lagepläne in den Abbruchakten nicht genauer bezeichnet, da jede Art von Genehmigungsvorgang die gleiche Art von Plänen enthält.
Zusammenfassende Überlegungen
Abschließend soll nun noch einmal zur Ausgangsfrage zurückgekommen werden, wie man als Archivar bei der Bewertung von Bauakten einerseits mit einer großen Nutzungsvielfalt, andererseits aber auch mit einer Stadt umgehen kann, in der das Gegensätzliche eher die Regel ist und die in der Tat von einer breiten Öffentlichkeit nicht als klassisch ‚schön’ bezeichnet wurde und wird. Einige dieser ‚dissonanten’ Besonderheiten fanden ihre Berücksichtigung im vorliegenden Bewertungsmodell und die sie dokumentierenden Akten wurden als archivwürdig eingestuft. Diese Art der Wahrnehmung über die Stadt Gelsenkirchen sollte respektiert werden, das heißt aber nicht, dass man bei der Überlieferung nur den Traditionen Aufmerksamkeit schenkt, die allgemein bekannt und erwünscht sind, und sich nur am wechselbaren Zeitgeist orientiert. Wichtig in der Diskussion um eine der Stadt gerecht werdende und transparente Reduktion der Bauakten scheint auch zu sein, dass man der Summe aller Bauwerke, Plätze und Treffpunkte zwar eine ganz wesentliche, aber nicht die einzig entscheidende Bedeutung für die Stadt beimessen kann, sondern man sein Augenmerk vielmehr auf das komplexe Konstrukt unterschiedlicher sozialer, wirtschaftlicher und politischer Strukturen, die miteinander korrelieren und die den Menschen zum Mittelpunkt haben, richtet. Die Bauakte kann nicht stellvertretend für das komplexe Leben eines Menschen in der Stadt herangezogen werden und dies dann als Rechtfertigung für deren Aufbewahrung dienen.
Die Übernahme und Verwaltung von 45.000 unbewerteten Bauakten aus der Bauaktenregistratur nach dem Scannen in analoger oder in digitaler Form ist zusammen mit den 5.500 Bauakten aus dem Archivbestand personell, technisch und organisatorisch kaum dauerhaft möglich. Wie das Modell auf die elektronische Akte anwendbar sein wird – beispielsweise durch Hinterlegung entsprechender Kriterien, die eine automatische Aussonderung aus dem Bearbeitungssystem der Bauverwaltung an das ISG veranlassen – ist aktuell noch nicht abzusehen. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich aber zunächst eine deutliche Reduzierung des analogen Archivaktenbestandes ausmachen (1.600 zu kassierende, 900 zu archivierende).[20]
Annett Schreiber
Institut für Stadtgeschichte, Gelsenkirchen
annett.schreiber@gelsenkirchen.de
[1] Bauaktenüberlieferung und Denkmalpflege – Praktische Aspekte zu zwei benachbarten Wirkungskreisen kommunalarchivischer Arbeit. Referate des 10. Fortbildungsseminars der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) vom 16. bis 18.10.2001 in Stendal und ergänzende Beiträge, Münster 2002 (Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 15).
[2] Adressbuch der Stadt Gelsenkirchen, zusammengestellt nach amtlichen Unterlagen der Stadt Gelsenkirchen und nach eigenen Erhebungen, Bochum 1958, S. 9 und 11.
[3] Vgl. zu den folgenden Erläuterungen Westfälischer Städteatlas. Gelsenkirchen, hrsg. von Cornelia Kneppe und Mechthild Siekmann, Lieferung X, Nr. 3, Altenbeken 2008 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXXVI); Heimatbund Gelsenkirchen (Hrsg.), Gelsenkirchen in alter und neuer Zeit. Ein Heimatbuch, Gelsenkirchen-Buer 1950; Heimatbund Gelsenkirchen (Hrsg.), Gelsenkirchen. Kleine Chronik einer großen Stadt, Gladbeck [1964]; Max Arendt (Hrsg.), Deutschlands Städtebau. Gelsenkirchen, Berlin 1922; Paul Große-Boymann, Gelsenkirchen. Die Stadt und ihre Lebensgesetze, Berlin 1939; Verwaltungsberichte der Stadt Gelsenkirchen; Stefan Goch, Stadtgeschichte(n), www.institut-fuer-stadtgeschichte.de [Stand: 05.06.2013, gilt ebenfalls für alle nachfolgenden Hinweise auf Internetseiten]; Stadtprofile Gelsenkirchen, www.gelsenkirchen.de/de/Kultur/Stadtprofile_Gelsenkirchen/Folgen/default.asp.
[4] Die Kassation von Akten bzw. Plänen gleichförmiger Häuser ließ sich aufgrund des hohen Aufwandes für das Ermitteln und Aussortieren von Duplikaten in der Praxis bisher nicht durchführen.
[5] Nach einer Aufstellung des Rechnungsprüfungsamtes vom 04.11.1953 nach dem Beschädigungsgrad vom 01.04.1945 waren von fast 22.300 Gebäuden aller Art ca. 19.800 beschädigt, ca. 9.000 zwischen 0 – 40 %, ca. 10.800 zwischen 41 – 100 %, vgl. Bestand GE 39, Signatur 305.
[6] 83 % aller Wohn-, 76 % der öffentlichen und 86 % der Industriegebäude waren beschädigt, vgl. Christa Nabakowski, Zerstörung und Wiederaufbau der südlich des Rhein-Herne-Kanals gelegenen Stadtteile Gelsenkirchens (Staatsexamensarbeit), o.O. 1964.
[7]Welche Pläne aus dem Bestand der Bauaktenregistratur aufgrund ihres intrinsischen Wertes im Original zu erhaltenden sind, auch wenn sie einmal gescannt vorliegen werden, wäre noch zu bestimmen.
[8] Der Begriff „Wiederaufbau“ kommt zum letzten Mal im Verwaltungsbericht der Stadt Gelsenkirchen von 1963 vor. Die Summe der wieder aufgebauten Gebäude lag bis dahin bereits im einstelligen Prozentbereich und damit deutlich unter dem Niveau der Neubauten.
[9] Stadt Gelsenkirchen (Hrsg.), Der Wohnungsbau in Gelsenkirchen von 1945-1960 (kurzer Rückblick über die Wohnungsbauförderung), Februar 1961.
[10] Im Archivbestand befinden sich keinerlei Akten über denkmalgeschützte Gebäude. Im künftigen elektronischen Bestand der Bauverwaltung müsste das Kriterium „Denkmal“ hinterlegt werden, damit die automatische Aussonderung an das ISG erfolgen kann.
[11] „Hausakte“ und „Hausaktenregistratur“ sind die in der Stadt Gelsenkirchen amtlich benutzten Begriffe. Der Terminus „Bauakte“ wurde wegen der allgemeinen Verbreitung in Deutschland für diesen Beitrag gewählt.
[12] Die Akten sind gerade im Entstehungszeitraum bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts so durcheinandergeworfen, dass es unmöglich ist, Vorgänge herauszufiltern.
[13] Alle im Folgenden genannten Vorgänge, auch wenn sie typisch für das Ruhrgebiet sind, wie z. B. das Stallgebäude als Anbau am Wohnhaus, das später zu einer Toilette oder Garage umfunktioniert wird, werden beispielhaft anhand der Hausakten dokumentiert, die sich nicht separieren lassen; siehe Anm. 12. Die Fotos der folgenden Akten und Vorgänge werden grundsätzlich archiviert.
[14] Die Übernahme von Schriftgut und Fotos eines örtlichen Kleingartenvereins ist ebenso denkbar.
[15] Brandschauen wären sicherlich nur dann interessant, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand gekommen wäre, vor allem in öffentlichen Gebäuden.
[16] Das Umweltreferat wird in Kooperation mit einer externen Firma die für Altlasten infrage kommenden Akten, vorwiegend im Bereich Gewerbe, auswählen, scannen und nach festgelegten Kriterien auswerten, da sich herausstellte, dass die Informationen zu den Altlasten während des Bestehens der Gebäude noch nicht ermittelt wurden. Die Access-Datenbank des Umweltreferats über Altlasten-Verdachtsflächen kann also ergänzt und später elektronisch komplett vom ISG übernommen werden.
[17] Der Einbau von Bergschadensicherungen in Gebäuden, Abbrüche aufgrund von Bergschäden sowie Fotos beschädigter Gebäude etc. werden im Enthält- oder Darin-Vermerk der Verzeichnungseinheit ausgeworfen. Die Bezirksregierung Arnsberg dokumentiert und informiert Betroffene umfassend über Bergschäden. Für die Abwicklung von Schäden und Schadenersatzforderungen zeichnet die RAG verantwortlich. Vgl. Stadt Gelsenkirchen (Hrsg.), Bergschäden im Stadtgebiet. Eine Bestandsaufnahme, Gelsenkirchen 1980.
[18] Aktuelle Nutzeranfragen auf die künftigen zu übertragen, mag zunächst viel zu oberflächlich erscheinen. Dennoch ist es wohl – so wie bei anderen Aktengruppen auch – nicht realistisch, dass in etwa 100 oder auch 300 Jahren jedes einzelne Haus in Gelsenkirchen architektonisch von Interesse sein wird oder generell bei jeder beliebigen Art von wissenschaftlicher oder heimatkundlicher Fragestellung alle Gelsenkirchener Gebäude mit allen Genehmigungsvorgängen untersucht werden (müssen).
[19] Entsprechende Absprachen mit städtischen Referaten über die Vermeidung einer Doppelüberlieferung wären noch zu treffen und schriftlich festzuhalten. Dass die komplette Hausakte natürlich für jeden Benutzer des Archivs einen großen Wert darstellt, da sie komprimiert alle Informationen aller städtischen Dienststellen über ein Haus oder Grundstück enthält, steht außer Zweifel.
[20] Die ausgewählten Akten werden erst vernichtet, wenn auch die sich im Außenmagazin des ISG befindlichen ca. 3.000 Akten ebenfalls bewertet und erfasst wurden und so ein komplettes Bild der Überlieferungslage des ISG über bereits abgebrochene Gebäude entstanden ist. In den nächsten Jahren wird außerdem überprüft, ob die bereits zur Kassation vorbereiteten Akten noch nachgefragt werden.
Dieser Artikel von Annett Schreiber von Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen ist bereits in der Archivpflege, Heft 79 abgedruckt