Projektstelle im Stadtarchiv Münster ausgeschrieben

Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, die Diskriminierung, Stigmatisierung, Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen und weiteren LSBTIQ*-Menschen sowie Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, “Euthanasie”-Opfer, Deserteure oder als “Asoziale” bezeichnete Menschen während des Nationalsozialismus und in den ersten Nachkriegsjahrzehnten historisch zu erforschen, aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken. Damit sollen bisher unerforschte und nicht beachtete Schicksale von NS-Verfolgten aufgedeckt werden.

Für das Forschungsprojekt sucht das Stadtarchiv Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für 1 Jahr eine/n
wissenschaftliche/n Mitarbeiter/-in “Gedenken an die verfolgten Homo-
sexuellen und vergessenen Opfergruppen der NS-Zeit” (m/w/d).

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Nur ein Wunschkonzert? Hinweis auf eine Twitterumfrage und ihre Auswertung

Die Historikerin Mareike König (DHI Paris) hat zur Vorbereitung eines Vortrags mit dem spannenden Thema „Geschichtswissenschaft und Archive im digitalen Zeitalter: Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“ auf dem 3. Berliner Archivtag am 20. November 2019 ein Meinungsbild bei den dort vertretenen Historikerinnen und Historikern eingeholt.

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Moderne Schatzkammer auf Schloss Brincke eingeweiht

Im äußersten Norden des Kreises Gütersloh liegt das Wasserschloss Brincke, das heute zur Gemeinde Borgholzhausen gehört. Die Anlage besteht aus zwei Inseln mit einem Herrenhaus und dem, außerhalb der Gräfte liegenden Wirtschaftshof mit Gebäuden aus dem 17. Jahrhundert.
Das schlichte, zweiflügelige Wohnhaus aus verputztem Bruchstein ist von einem doppelten Graben umgeben und wurde 1674/75 an den älteren Küchenbau angebaut. Innen verbindet ein zentraler Flur mit einer zweiläufigen Kehrpodesttreppe die einzelnen Räume.
Die große neuromanische Schlosskapelle wurde 1897/98 von dem auch als Architekt tätigen Pater Mauritius Gisler entworfen. Die vierjochige Halle aus unregelmäßigen Bruchsteinlagen wird von drei Apsiden abgeschlossen. Betreten wird die Kapelle durch eine Vorhalle, an die seitlich ein Turm grenzt. Im Süden der Kapelle befindet sich in einem kleinen Anbau die Sakristei und die Orgel. Ursprünglich sollte hier eine bauliche Verbindung zum Wohnhaus geschaffen werden.

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BKK-Empfehlung zu elektronisch geführten Sammelakten erschienen!

Auf dem Deutschen Archivtag in Rostock ist neben der Empfehlung „Systeminterne Langzeitspeicherung ist keine Archivierung!“ noch eine weitere vom IT-Ausschuss der BKK erarbeitete Empfehlung beschlossen worden. In ihr geht es um „Anforderungen an die Anbietung und Aussonderung elektronischer Personenstandsregister und elektronisch geführter Sammelakten. Teil II: Elektronisch geführte Sammelakten“.

Logo der BKK

Diese Empfehlung beschreibt unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen die Anforderungen an die Aussonderung der sog. Sammelakten der Standesämter. Sammelakten sollen möglichst alle Angaben, die im Rahmen der Beurkundung des Personenstandsfalls erhoben werden, belegen. Unterlagen, die in den Standesämtern nur zu Hinweisen geführt haben, werden nicht zu den Sammelakten genommen, sondern nach Eintragung des Hinweises in der Regel vernichtet. Gleiches gilt für sonstige Schriftstücke, die u. U. im Standesamt zum Beurkundungsfall vorlagen. Anders als die elektronischen Personenstands- und Sicherungsregister, die durch die jeweils zuständigen Archive nach dem Ende der Fortführungsfristen übernommen werden müssen, unterliegen die Sammelakten nach der pflichtigen Anbietung der archivischen Bewertung. Die Entscheidung über ihre Archivwürdigkeit erfolgt nach fachlichen Kriterien durch das zuständige Archiv. Eine Zusammenschau der bisher zu Registern und Sammelakten erschienen Fachbeiträge bietet unsere Homepage.

Die Handreichung berücksichtigt dabei von technischer Seite sowohl über die Fachanwendung AutiSta als auch über ein DMS geführte Sammelakten. Eine enge Verknüpfung zur Aussonderung des Registers bietet sich in beiden Varianten an, bei der ersteren ist sie sogar besonders wichtig.

Die Diskussion über die Archivwürdigkeit der Sammelakten im Kontext der elektronischen Registerführung steht derweil noch aus und muss aufgrund der im Vergleich zur Papierform veränderten Inhalte noch einmal neu geführt werden.

Für alle Stadt- und Gemeindearchive lohnt sich die Lektüre und eine anschließende Erhebung des Sachstands beim eigenen Standesamt!

P. Worm


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