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Stellenausschreibung im LWL-Archivamt

Das Archivamt hat zum nächstmöglichen Termin eine Stelle im Team von DiPS.kommunal zu besetzen.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (A 12 LBesG NRW bzw. EG 12 TVöD VKA; 41 bzw. 39 Stunden/Woche). Teilzeit ist ebenfalls möglich.

Alle näheren Angaben und Ansprechpartner für Rückfragen sind hier zu finden.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Stellenausschreibung Wissenschaftliche:r Archivar:in (m/w/d) im LWL-Archivamt

Im LWL-Archivamt für Westfalen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine  Stelle als wissenschaftliche:r Archivar:in (m/w/d) im Referat Regionale  Archivberatung  zu besetzen.

Die Stelle ist unbefristet und nach A 14 LBesG NRW bzw. EG 14 TVöD VKA (41 bzw. 39 Stunden/Woche) bewertet.

Alle näheren Informationen zum Stellen- und Anforderungsprofil sind hier zu finden (Bewerbungsfrist: 6.3.2026)

Neue Positionspapiere und eine neue Handreichung der BKK online

Bei der 73. Sitzung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive am 6./7. Oktober 2025 in Fulda wurde das vom BKK-Unterausschuss Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeitete Positionspapier Historische Bildungsarbeit in Archiven beschlossen. Es ersetzt das BKK-Positionspapier „Historische Bildungsarbeit als integraler Bestandteil der Aufgaben des Kommunalarchivs“ von 2005. Die BKK empfiehlt es nachdrücklich zur Lektüre und als Argumentationshilfe.

Ebenfalls im vergangenen Jahr hat die BKK das im Unterausschuss Bestandserhaltung entstandene Positionspapier Das historische Erbe bewahren! Bestandserhaltung – eine kommunalarchivische Pflichtaufgabe verabschiedet. Es ersetzt das aus dem Jahr 2010 stammende Positionspapier “Das historische Erbe bewahren – eine kommunalarchivische Kernaufgabe” und soll kommunalen Archiven und ihren Trägerverwaltungen helfen, das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Krisen überliefern! Eine Handreichung für Kommunalarchive Überlieferungsbildung” lautet der Titel des jüngsten Werks des BKK-Unterausschusses Überlieferungsbildung. Dass Krisen Gesellschaft und kommunale Verwaltungen vor große  Herausforderungen stellen, hat die Coronalpandemie in besonderem Maße bewiesen, krisenhaft sind aber nicht minder Naturkatastrophen wie die Flut an der Ahr und im südlichen Rheinland. “Ursachen, Art, Umfang und Folgen, aber auch Bewältigungsstrategien von Krisen sind für die Nachwelt von großem historischen Interesse“, heißt es einleitend in der Handreichung, die im Weiteren systematische und praxisnahe Hinweise gibt, welche Weichen Archive für die Überlieferungsbildung zu solchen Krisen stellen können und was sie im Ernstfall beachten sollten.

Neue Papiere der Bundeskonferenz der Kommunalarchive online

Die BKK hat zwei Papiere auf ihrer Homepage veröffentlicht, die nachdrücklich zur Lektüre und Nutzung empfohlen werden.

1. Im Unterausschuss Bestandserhaltung der BKK ist das aus dem Jahr 2010 stammende Papier “Das historische Erbe bewahren! Bestandserhaltung – eine kommunale Kernaufgabe” einer gründlichen Überarbeitung unterzogen worden.

Das neue Positionspapier heißt ähnlich, der Titel wurde aber entscheidend verändert, er lautet nun: “Das historische Erbe bewahren! Bestandserhaltung – eine kommunale Pflichtaufgabe”. Denn der Originalerhalt ist nicht nur eine Kernaufgabe der Archive, sondern tatsächlich eine archivgesetzlich verankerte Pflichtaufgabe aller öffentlichen Verwaltungen als Archivträger.

Das neue Papier trägt den in den letzten 15 Jahren stark veränderten, heute geltenden wissenschaftlichen Kenntnissen und fachlichen wie rechtlichen Anforderungen der Archivpraxis Rechnung.

Auf der BKK-Homepage steht es zum Abruf bereit bereit.

2. Der Unterausschuss Überlieferungsbildung hat eine Handreichung erarbeitet, die sich insbesondere mit der Überlieferungsbildung von Krisen bzw. in Krisensituationen auseinandersetzt. Erwachsen ist das Papier aus der Diskussion um die Überlieferungsbildung zur Coronapandemie, zu der die BKK im Jahr 2021 bereits ein eigenes Papier veröffentlicht hatte.

Mit dem neuen BKK-Papier “Krisen überliefern! Eine Handreichung für Kommunalarchive” ist eine Grundlage geschaffen, wie Archive  gesellschaftlich relevante Krisen und Krisensituationen angemessen in ihrer Überlieferungsbildung berücksichtigen können. Dabei wird sowohl  die amtliche Überlieferung (von Ad-hoc-Einheiten wie Krisenstäben, Arbeitsgruppen und Projektstrukturen bis hin zu den involvierten Fachdienststellen) untersucht als auch die hohe Relevanz nichtamtlicher Überlieferungen beleuchtet, die etwa bei Hilfsorganisationen wie den Rettungsdiensten oder dem THW in Krisensituationen entstehen. Ein weiterer Abschnitt widmet sich der gerade für Krisen besonders einschlägigen Überlieferungsbildung im Verbund.

Die neue Handreichung steht hier zum Download bereit.

Förderprogramm Provenienzen NRW

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat ein Förderprogramm zur Provenienzforschung aufgelegt, das auch für Erschließungsprojekte von Archiven offen steht, wenn es sich um für die Provenienzforschung relevante Archivbestände handelt. Möglich sind z. B. auch Anträge, die auf die Tiefenerschließung und Auswertung einschlägiger Bestände zielen:

Zitat aus den Fördergrundsätzen: “Das ‘Förderprogramm Provenienzen NRW’ erkennt als einen wesentlichen Aspekt der Arbeit von kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Provenienzforschung an. Diese setzt die Dokumentation, Erschließung und Erforschung von Quellen und Sammlungsbeständen voraus. Daneben sind Maßnahmen der Präsentation, Publikation, Kommunikation sowie Vermittlung von Bedeutung, die geeignet sind, Forschungsergebnisse der Fachwissenschaft und/oder der Öffentlichkeit näher zu bringen.

Antragsberechtigt sind Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform), aber auch Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.

Grundsätzlich soll der Anteil an Eigenmitteln bei mindestens 20% liegen, das Projektvolumen bei mindestens 12.500 Euro, wobei begründete Ausnahmen möglich sind.

Zielsetzung, mögliche Fördergegenstände und alle Rahmenbedingungen finden sich detailliert in den Fördergrundsätzen vom 4.9.2024 beschrieben. Vor Antragstellung muss die Beratung der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung in NRW in Anspruch genommen werden:

kontakt@kpf.nrw / 

Website der KPF.NRW