Langwierig und zäh gestaltete sich der Prozess, um die Anbietungspflicht für die städtischen Kliniken an das Stadtarchiv Hannover schlussendlich durchzusetzen. Einer Endlosschleife ähnelte der mehr als schwierige Weg, den nicht zuletzt das Stadtarchiv Hannover hinter sich legen musste.
Dabei war nicht das Stadtarchiv für den Anstoß des Vorgangs verantwortlich, sondern ein vom DFG gefördertes Projekt zum Thema Euthanasie 1939-1945 das vom Bundesarchiv initiiert wurde. Als unterstützender Partner wandte sich das Stadtarchiv Hannover an das städtische Klinikum für Psychatrie und Psychoterhapie und bat um die Herausgabe der Akten. Dabei berief man sich auf das Archivgesetz des Landes Niedersachsen, das eine Anbietungspflicht vorsieht. Die Justiziarin des Klinikums Hannover, die für die Rechtsangelegenheiten des Klinikums verantwortlich war, entgegnete daraufhin mit der Aussage, dass ein Eigentrieb der Stadt, wie es auch das Klinikum sei, keiner Anbietungspflicht unterliege.