Empfehlungen zum Notfallmanagement in Archiven und Bibliotheken

Mit den kürzlich veröffentlichten „Empfehlungen zum Notfallmanagement in Archiven und Bibliotheken“ der BKK, des dbv, der KLA sowie der KEK ist eine mit zahlreichen Links versehene Handreichung erschienen, die von rechtlichen Grundlagen und Arbeitsschutzaspekten über Schadensprävention bis hin zur Notfallbewältigung umfassende Informationen und Orientierung liefert.

Als Ausgangspunkt für die Entwicklung eines eigenen Gefahren-abwehrplans sei vor allem der Abschnitt zur Risikoanalyse empfohlen. Mit Hilfe des hinlänglich bekannten „SILK-Tools“ lassen sich Risiken verschiedenster Art systematisch erfassen und analysieren. Der jeweils zugeordnete Wissenspool vermittelt nach Bedarf vertiefte Kenntnisse.

Da es in den vergangenen Monaten auch in Westfalen-Lippe wieder vermehrt zu Starkregen-ereignissen kam, wird an dieser Stelle ergänzend das  Geoportal  mit Karten und Informationen zu Klima und Wetter empfohlen. Es speist sich aus öffentlich bereitgestellten Geodaten von Bund, Ländern und Kommunen.  Verfügbar sind u.a. Hochwasserrisiko und -gefahrenkarten, jedoch auch Hinweiskarten für Starkregengefahren, hier beispielhaft für Warstein mit den maximalen Wasserstandshöhen und Fließgeschwindigkeiten. Bei letztgenannter handelt es sich um das Ergebnis einer Simulation. Sollten daher auf kommunaler Ebene detailliertere Informationen erhältlich sein, sollten diese bevorzugt betrachtet werden, da sie lokale Begebenheiten berücksichtigen.

Für eine Prognose künftiger klimatischer Veränderungen, die auch hinsichtlich baulicher Aspekte und potentiell risikoreicher Standorte als Argumentationshilfe herangezogen werden können, eignet sich die Homepage des Climate Service Center Germany (GERICS). Dort lassen sich bis auf kommunale Ebene Karten und Visualisierungen generieren, die einen differenzierten Blick bspw. auf künftige Temperaturentwicklungen bieten.

Für etwaige Schadensfälle sei abschließend auf die überarbeitete „Anleitung zur Rettung von Archiv- und Bibliotheksgut“  hingewiesen, die neben weiteren Materialien u.a. auf dem gemeinsamen Portal der Notfallverbünde Kulturgut-schutz in Deutschland zum Download zur Verfügung steht. Das Handbuch, ein KEK-gefördertes Projekt des Notfallverbundes Münster , ist nunmehr mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen, die es unter Wahrung der Autorenrechte ermöglicht inhaltliche Änderungen vorzunehmen und damit eigenen Bedürfnissen anzupassen. Bei Interesse an einem Restexemplar  bitte eine Mail an die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts  senden.

Arsenbelastung im Archiv?

Bereits 2020 wurden im Rahmen eines KEK-Projektes in Kooperation mit der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn sowie der TH Köln potentiell mit arsenhaltigen Pigmenten belastete Bände untersucht. Seitdem setzen sich viele Bibliotheken intensiv mit der Problematik auseinander.

Hieraus resultierte im Dezember 2023 eine Handreichung der Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) zum Umgang mit potentiell gesundheitsschädigenden Pigmentbestandteilen an historischen Bibliotheksbeständen. Diese geht detailliert auf Hintergründe und mögliche Vorgehensweisen ein und sollte für die weitere Einschätzung der eigenen Situation herangezogen werden.

Angesichts einer Pressemeldung der Unibibliothek Bielefeld über die Sperrung von 60.000 Bänden (von denen voraussichtlich max. 10 % betroffen sein werden) stellt sich nun auch vielen Archivmitarbeitenden die Frage, ob gebundenes Schriftgut in den eigenen Beständen eine potentielle Gesundheitsgefährdung darstellen kann.

Arsenhaltige Schnittfarbe?

Arsenhaltige Pigmente wurden u.a. genutzt, um Einbandmaterialien, Buchschnitte, Vorsätze, Titel- und Signaturschilder oder Marmorpapiere zu färben. Die Verwendung des sog. Schweinfurter und Scheele Grüns lässt sich auf das 19. Jahrhundert eingrenzen, ggf. auch etwas darüber hinaus. Das gelbe Auripigment hingegen kam bereits vor 1800 zum Einsatz und kann in grünlichen oder gelborangen Ausmischungen auftreten, was die rein optische Identifizierung des in Frage kommenden Schriftguts erschwert.

Die Aufnahme kontaminierter Stäube oder Pigmente kann über die Atemwege, Bindehäute oder die Handflächen geschehen. Derzeit kann die akute Gesundheitsgefährdung nicht konkretisiert werden, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Pigmentzusammensetzung und -konzentration, dem jeweiligen Zustand des Objekts (abpudernde oder gut eingebundene Pigmente), der Handhabung und der Expositionsdauer abhängig ist.

Sollte bei entsprechend gefärbtem Schriftgut der Verdacht auf arsenhaltige Pigmente vorliegen, ist es daher empfehlenswert, in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Atemschutzmaske, Schutzbrille und Kittel o.ä. zu achten. Im Zweifelsfall ist es angeraten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den betriebsärztlichen Dienst hinzuzuziehen.

Da Archive in weitaus geringem Umfang als Bibliotheken von der geschilderten Problematik betroffen sind, ist im Regelfall keine flächendeckende Untersuchung der Bestände erforderlich. Verdachtsfälle und unmittelbar angrenzend gelagerte Objekte sollten unter der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung mittels eines Sicherheitssaugers abgesaugt, gekennzeichnet und anschließend in Seidenpapier, Jurismappen und Archivschachteln verpackt werden. Ob das betreffende Objekt für eine weitere Benutzung gesperrt werden sollte, ist von den o.g. Faktoren abhängig. Bei Erschließungs- und Digitalisierungsmaßnahmen sind gegebenenfalls weiterführende Schutzmaßnahmen erforderlich.

Weiterführende Kommentare und Links unter https://www.researchgate.net/publication/378793964_Zur_aktuellen_Diskussion_um_mogliche_toxikologische_Belastungen_beim_Umgang_mit_arsenfarben-haltigen_Bibliotheksbestandenhttps://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/tausende-uni-buecher-in-mv-koennten-giftig-sein-2340230  , Linktipp: Arsenbelastung im Archiv? | siwiarchiv.de  sowie Nationalbibliothek gibt Entwarnung zu Arsen-Büchern | MDR.DE

Schutzverpackungen – Qualität hat ihren Preis!

Das Team Bestandserhaltung informiert:

Schutzverpackungen stellen die Grundlage einer jeden archivgerechten Lagerung von historischen Dokumenten dar. Nicht ohne Grund wird die Anschaffung von Kartonagen und die Umsetzung von Verpackungs- oder Umbettungsmaßnahmen regelmäßig durch verschiedene Träger gefördert.

Abb. 1 Unverpacktes Schriftgut nach einem Wasserschaden. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Dass Schutzverpackungen im Katastrophenfall in besonderem Maße zur Schadensminderung beitragen, wurde erst 2021 wieder unter Beweis gestellt. Nach tagelangem Starkregen waren zahlreiche  Archive in NRW und Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen betroffen.

Abb. 2 Verpacktes Schriftgut ist besser vor Beschädigungen geschützt. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

 

Es zeigte sich deutlich: Archivgut, das verpackt gelagert wurde, wies deutlich weniger Schädigungen und Verunreinigung auf, als unverpacktes Schriftgut. Zudem erleichterte die Verpackung die Bergung und den Transport der betroffenen Archivalien erheblich.

 

 

 

Bei der Beschaffung von Schutzverpackungen besteht die Qual der Wahl zwischen einer Vielzahl von Materialien, Formen und Formaten. Hier ist es nicht leicht einen Überblick zu gewinnen, insbesondere da es gleich mehrere Normen für verschiedene Qualitätsmerkmale gibt (vgl. hierzu: „Anforderungen an Verpackungsmaterialien“). https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#verpackung

Wichtig ist, dass die Schutzverpackung nicht nur konstruktiv ihren Zweck als Schutz vor Staub, Schadinsekten, Wasser sowie zur sichereren Handhabung und optimalen Lagerung erfüllt, sondern auch, dass die verwendeten Materialien keine Gefahr für das Archivgut selbst darstellen. Enthält eine Mappe oder Schachtel einen hohen Anteil an holzhaltigen Fasern oder ist sie sauer geleimt, werden Säuren in die Dokumente eindringen und dort Verbräunungen verursachen sowie die Alterung beschleunigen. Dies vermindert die Lebensdauer der Originale und erfordert kostenintensive Konservierungsmaßnahmen beispielsweise für eine vorzeitige Entsäuerung.

Abb. 3 Übervolle Kartonage minderer Qualität mit starker Verbräunung. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Es ist daher bei der Beschaffung von Schutzverpackungen auf die relevanten Begrifflichkeiten zu achten. So garantiert der Begriff „säurefrei“ nicht, dass es sich um ein alterungsbeständiges Material handelt, sondern nur, dass es zum Zeitpunkt seiner Herstellung säurefrei war. Ist das Grundmaterial von geringer Qualität und enthält viele holzhaltige Fasern, kann auch eine alkalische Reserve die Säurebildung und Verbräunung nicht lange verzögern. Hingegen sind möglichst reiner Zellstoff, eine neutrale oder alkalische Leimung sowie eine alkalische Reserve Voraussetzungen für langlebige Produkte.

 

Primäre Bedeutung kommt hierbei jener Verpackung zu, die in direktem Kontakt zum Archivgut steht: der Sammelmappe aus alterungsbeständigem Karton. Bei der Sekundärverpackung, also der Archivschachtel, können hingegen geringfügige Qualitätsabstriche in Form einer leicht erhöhte Kappazahl in Kauf genommen werden. Dies ist – auch aus Kostengründen – bei den vom LWL-Archivamt angebotenen Schachteln der Fall.

In den letzten Monaten sind die Material- und Rohstoffpreise stark angestiegen, was sich auf dem einschlägigen Markt durch Materialengpässe und Preisanhebungen bemerkbar macht. Auch wenn geeignete Kartonagen deutlich teurer geworden sind, ist es nicht sinnvoll bei der Qualität zu sparen. Stabile Kartonagen aus alterungsbeständigen Rohstoffen sind langlebig in ihrer Funktion und garantieren eine sachgerechte Lagerung, die dazu beiträgt das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Abb. 4 Stülpdeckelschachtel im Foliuo-Format (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Aktuell können wieder Stülpdeckelschachteln sowie weiterhin Aktendeckel und Schlauchheftungen über das LWL-Archivamt für Westfalen zum Selbstkostenpreis bezogen werden. https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/materialbestellung/

Hinweis:

Seit Kurzem finden Sie auf unserer Homepage eine Hilfestellung für die magazintechnische Bearbeitung: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#magazintechnische-bearbeitung ).

Gern beraten wir Sie auch persönlich zu weiteren Fragen der Bestandserhaltung.

Dorstener Menschenfresserurteil restauriert

von Friederike Nithack

Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich  ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.

Abb. 1, Gesamtansicht, Auflicht, Vorderseite. Das Urteil ist mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik eingeklebt.
Abb. 2, Gesamtansicht, Auflicht, Rückseite. Risse sind ebenfalls mit Filmoplastklebestreifen geklebt worden.
Abb. 3, Detailansicht, Auflicht, Rückseite. Das obere Lacksiegel ist sehr gut erhalten; an der Schrift ist beginnender Tintenfraß erkennbar.

Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!

Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.

Die Restaurierung:

Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt.  Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden. „Dorstener Menschenfresserurteil restauriert“ weiterlesen

Der restauratorische Weg einer Akte- Teil 9

Hintergrund:

Die behandelten Blätter liegen vereinzelt vor und sollen in der Regel zurück in einen gebundenen Zustand gebracht werden. Je nach dem späteren Verwendungszweck des Objektes wird die historische Heftung dafür rekonstruiert und der zuvor gelöste Einband/Umschlag verwendet. Da dies nicht immer möglich oder sinnvoll ist, besteht alterantiv die Möglichkeit einen Konservierungseinband anzufertigen. Dieser ist am Original klebstofffrei und ermöglicht es, den Aufschlagwinkel so zu vergrößern, dass die Blätter bis in den Falz zu lesen sind.

Die Technik

Die stabilisierten Blätter werden wieder zu Lagen gelegt. (Foto: LWL-Archivamt)

Damit die Blätter geheftet werden können, müssen zunächst Lagen gebildet werden. Die Paginierung gibt die Reihenfolge vor, sodass die Blätter entsprechend gelegt oder mit einem Streifen Japanpapier zusammengefügt werden können.

 

Die Vorsätze werden nach Leporello-Technik gefalzt. (Foto: LWL-Archivamt)

Es werden dann zwei Vorsätze aus 300g/m2 hergestellt. Dafür wird die Leporelloform (eine Zickzack-Faltung) genutzt, damit der eigentliche Umschlag des Konservierungseinbandes später ohne Klebstoff mit dem Buchblock durch ineinander-stecken verbunden werden kann.

Die Akte wird mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Bünde geheftet. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Lagen werden mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Heftbänder  (je nach Höhe der Akte) geheftet. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steigung im Rücken nicht zu stark wird. Es wird dann ebenfalls aus Karton der Umschlag hergestellt. Dabei wird darauf geachtet, dass der Umschlag an den Kanten einige mm größer ist als die Akte, damit diese ausreichend geschützt ist.

Die Bünde werden zwischen die Vorsatzblätter geschoben, damit sie nicht verrutschen. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Heftbänder werden zwischen die Blätter des Vorsatzes geschoben. Damit der Einbandumschlag nicht verrutscht, kann das Vorsatz an den Kanten mit (Acryl-)Klebstoff verklebt werden. Hierbei kommt kein Klebstoff an die Originalsubstanz.

 

Das Ergbnis

Der Konservierungseinband schützt die Akte und der Aufschlagwinkel ist vergrößert. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Blätter sind nun wieder in einem festen Verbund und durch den Kartonumschlag auch vor mechanischen Schäden geschützt. Die Benutzbarkeit ist wieder hergestellt und da der Rücken klebstofffrei und somit sehr flexibel ist, kann der Text auch bis tief in den Falz gelesen werden.

 

Grenzen der Methode

Wenn der Umschlag der Akte noch vollständig erhalten ist und seine Schutzfunktion erfüllt, ist es nicht nötig einen Konservierungseinband herzustellen. Dann können die Lagen auch direkt in den Originalumschlag geheftet werden.

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