Es hat sich in der Archivlandschaft schon herumgesprochen bzw. es wurde auch über verschiedene Kanäle darüber informiert, dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ihre Förderlinien für 2019 – deutlich früher als in den vergangenen Jahren – inzwischen veröffentlicht hat. Zwei Förderinstrumente stehen zur Verfügung:
Die KEK-Modellprojektförderung steht 2019 unter dem Motto: “Prävention lohnt”, und darunter lassen sich eine ganze Reihe sinnvoller Maßnahmen fassen, für die bis zum 15. Februar 2019 Fördermittel der KEK beantragt werden können. Alle weiteren Infos finden sich hier.
Anträge können bis zum 15. Februar 2019 gestellt werden. Zu beachten ist, dass sie der KEK dann sowohl elektronisch (im doc- oder docx-Format) als auch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als Papierausdruck vorliegen müssen.
Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung ist hierbei allerdings an eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen) gebunden. Es sollen hier vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.
Anträge zum Sonderprogramm müssen schon zum 31. Januar 2019 eingereicht werden. Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den Fördergrundsätzen und im Antragsformular.
Ausblick: Vieles spricht dafür, dass der Bund seine Förderbemühungen in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Klar ist auch, dass für die BKM ein großes Antragsvolumen die besten Argumente liefert, dass der Bund die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts dauerhaft unterstützt.
Insofern lohnt sich für jedes Archiv der Versuch, im Rahmen anstehender Haushaltsanmeldungen und -Verhandlungen Sondermittel für Bestandserhaltung zu beantragen und für ihre Bewilligung beim eigenen Träger mit Nachdruck die Werbetrommel zu rühren. Denn es ist auch für Kämmerer ein nachvollziehbares Argument und vielleicht auch ein Anreiz, wenn mit jedem eingesetzten Euro ein weiterer Euro eingeworben werden kann!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Marcus Stumpf (18. Dezember 2018). Förderprogramme der KEK inzwischen online: BKM-Sonderprogramm und KEK-Modellprojektförderung. archivamtblog. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cjex