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Neue Herausforderungen und Chancen in den Kommunalarchiven – Zehn Jahre neues Personenstandsrecht

von Stefan Schröder

Der Vortrag wurde beim 10. Detmolder Sommergespräch am 14. September 2017 im Landesarchiv NRW Abt. OWL in Detmold gehalten und wird hier erstmals publiziert.

Neue Herausforderungen und Chancen in den Kommunalarchiven – das ist ein recht nüchterner Titel für einen in vielen kleineren Kommunalarchiven doch ziemlich revolutionären Wandel, den die Novelle des Personenstandsgesetzes ab 2007 erwarten ließ.[1] Für das ein oder andere Kommunalarchiv dürfte die Übernahme der Registerbände ab 2009 in archivische Obhut unter archivrechtlichen Bedingungen eine freudige Erwartung, für manch andere eine bange Sorge gewesen sein. Denn niemand konnte das zu erwartende Interesse der Öffentlichkeit realistisch einschätzen. Würden die Kommunalarchive also fortan nur noch genealogische Auskünfte erteilen und entsprechende Registerbände ausheben? Würden alle anderen wichtigen Aufgabenbereiche der Übernahme, Bewertung, Erschließung und Bestandserhaltung hinten anstehen müssen? Und könnten dann gegebenenfalls sogar personelle Verbesserungen für die Kommunalarchive dabei herausspringen?

Es gab eine gewisse Aufbruchsstimmung, doch sicherlich war dies nicht überall so. Manche Standesämter und kommunalen Archive harmonierten bei der Übergabe der Registerbände in archivische Zuständigkeit nicht so gut. Und in manchen Kommunalarchiven, besonders den großstädtischen, war die neue Aufgabe zum einen wegen der Anzahl der neu zu übernehmenden Registerbände, zum anderen wegen der erwartbar hohen Zahl von Bestellwünschen und schriftlichen Auskunftsbegehren in der Tat nicht so leicht zu bewältigen.

Die Nutzung in den Kommunalarchiven lief denn auch von Beginn an höchst unterschiedlich ab. Das fing schon bei den Findhilfsmitteln an: Manche Kommunalarchive waren in der Lage, die alphabetischen Namensregister für die Geburts-, Heirats- und Sterberegister zu digitalisieren und boten – häufig erstmals – eine komfortable Recherchemöglichkeit an einem Lesesaal-PC an. Andere Archive legten diese Hilfsmittel im Original vor, wieder andere recherchierten daraus für die Benutzer, welche Registerbände im Einzelfall zu konsultieren waren. Vielfach wurden Hinweise auf die örtlichen Recherchebedingungen im Internet bereitgestellt, um häufigen Nachfragen serviceorientiert zu begegnen. Hinzu kam nach längeren Diskussionen die Erkenntnis, dass die rechtliche Situation viel komplexer war als ursprünglich gedacht. Trotz der gesetzlichen Schutzfristen waren die Registerbände durchaus nicht ohne weitere Prüfung durch das Archivpersonal vorzulegen. Um weiterhin schutzwürdige personenbezogene Daten wie etwa die früh als Sonderfall erkannten Adoptionshinweise entbrannten Fachdiskussionen. Gerade die kleinen Stadt- und Gemeinedearchive, die von Personal ohne Fachausbildung betreut werden, waren hier vor eine besondere Herausforderung gestellt, die in manchen Fällen zu einer Professionalisierung und Profilierung führte – in anderen Fällen aber auch zu einer Überforderung. Mancherorts blieben die zur Übergabe vorgesehenen Personenstandsregister daher komplett in der Obhut des Standesamtes, das nun aber auf archivrechtlicher Grundlage Zugang gewähren musste bzw. sollte.

Das LWL-Archivamt für Westfalen reagierte auf die neue Situation mit einem Themenschwerpunkt auf dem Westfälischen Archivtag im März 2009 in Detmold[2] und bot kurz darauf dezentral fünf Workshops an, die von insgesamt 170 Archivarinnen und Archivaren besucht wurden.[3] Ähnlich wurden im Rheinland seitens des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums die Frühjahrssitzungen 2009 der kommunalen Archivarbeitskreise auf Kreisebene genutzt, um über das neue Personenstandsgesetz zu informieren.[4]

Die Kommunalarchive hatten zum Zuständigkeitswechsel für die damals zu Archivgut gewordenen Personenstandsregisterbände jedenfalls in der Regel eine klare Haltung: Die etwas größere Gruppe zeigte Skepsis und Unsicherheit angesichts einer in ihrem Personal- und Zeitaufwand schwer einschätzbaren zusätzlichen Arbeit mit einer neuen Quellengruppe. Diejenigen, die darin Chancen und die Gewinnung einer neuen Nutzergruppe erblickten, waren dagegen rarer gesät.[5] Der Arbeitsumfang der Neuerung umfasste Vorgespräche zur Übernahme der Registerbände zwischen Standesamt und Kommunalarchiv, die Übernahme und Magazinierung, Erschließung und bestandserhaltende Maßnahmen, bevor an die Nutzung zu denken war. Gerade durch die zeitlich enge Taktung all dieser Arbeitsschritte war mit dem Jahreswechsel 2008/2009 in wohl keinem kommunalen Archiv ein Mangel an Arbeit zu konstatieren.

Zwei Beispiele für die Auswirkungen: Im Stadtarchiv Bielefeld wurden im ganzen Jahr 2009 mehr als 1.000 Registerbände im Lesesaal vorgelegt, 5,25 Tonnen Papier wurden bewegt,[6] was knapp 20% der Archivalienaushebungen entsprach.[7] Und auch im Stadtarchiv Greven wurde für manchen Nutzer der Personenstandsregister im Laufe weniger Stunden ein zusammen wohl meterhoher Registerstapel ausgehoben. Hinzu kam hier noch, dass wegen der Struktur der alphabetischen Namensregister die Recherche darin nicht den Benutzern überlassen werden konnte und durch das Archivpersonal erfolgte,[8] was auch eine digitale Bereitstellung verhinderte.[9]

Mag die Digitalisierung der Namensregister in vielen Archiven zu einer Erleichterung für Personal und Benutzer gleichermaßen geführt haben – in kleineren Archiven war selbst das oft nicht machbar. Immerhin sind in Greven inzwischen nutzerseitig die Geburtsregister bis 1904 und die Heiratsregister bis 1923 abgeschrieben und vom Stadtarchiv online als pdf-Datei zur allgemeinen Verfügung gestellt worden.[10] Diese Arbeitsleistung geht auf das Interesse nur eines Archivbenutzers zurück. Wenn es denn einen Singular für das vielzitierte „Crowdsourcing“ gäbe, das ja auf eine größere Menge von Bearbeitern abzielt – hier hätte er seine Berechtigung. Vermutlich haben viele kleinere Kommunalarchive solcherart spezialisierte einzelne Nutzer, die mit ihrem Engagement für eine erhebliche Verbesserung der Servicequalität sorgen. Der Prozentualanteil an den Benutzungen und auch die absolute Zahl von Genealogen hat sich in den Kommunalarchiven jedenfalls seit 2009 deutlich erhöht. Mit gewissen Schwankungen, die sicherlich auch von örtlichen Gegebenheiten wie den Öffnungszeiten abhängig sind, trifft das auf die meisten Kommunalarchive zu. Mancherorts sind Genealogen neben Schülern und Heimatforschern zur wichtigsten Benutzergruppe geworden, die wohl kein Kommunalarchiv mehr missen möchte, zumal die Archivbenutzungen fast überall rückgängig sind und traditionell starke Gruppen wie Heimatforscher durch zunehmendes Alter und fehlenden Nachwuchs schrumpfen. Zum Glück sind die Genealogen eine große, auch mit Nachwuchs gesegnete Interessengruppe.

War die Übernahme der Registerbände und Sammelakten zum 1. Januar 2009 noch ein Kraftakt, wurde in den darauffolgenden Jahren die neu hinzukommende Zahl an Registern überschaubar, nämlich drei pro Standesamt. Es entwickelte sich auch eine gewisse Routine bei allen Arbeitsabläufen zwischen deren Übernahme und der Bereitstellung für die Nutzung.[11] Viele 2009 noch offene Fragen wurden inzwischen geklärt, wie etwa die Rechtslage in Bezug auf die in Einzelfällen zugetragenen Adoptionshinweise, Todesursachen oder die bis 1998 eingetragenen Totgeburten, die jenseits der im Personenstandsgesetz genannten Schutzfristen schutzwürdige Belange Dritter berühren können.[12]

Nach den Personenstandsregistern, für die keine Bewertungsentscheidung mehr getroffen werden muss, weil das neue Personenstandsgesetz die Archivierung vorschreibt[13], rückten die zugehörigen Sammelakten in den Fokus.[14] Nachdem aus der Wissenschaft Forderungen nach deren Totalarchivierung laut wurden,[15] folgten Bewertungsdiskussionen und -empfehlungen von verschiedener Seite. Das LWL-Archivamt veröffentlichte 2010 Bewertungsempfehlungen, die unter Berücksichtigung der Praxis einiger Kommunalarchive zuletzt 2015 weiter differenziert wurden. Demnach ist die Totalarchivierung für manche Archive durchaus eine Option, für andere sind nur Zusatzinformationen gegenüber den Registerbänden von Interesse, was zu einer gewissen Kassationsrate führen kann. Eine deutliche Reduzierung ist jedoch nur bei Einzelblattbewertung zu erzielen, zu der aufgrund des Mengenproblems nur einzelne Archive in der Lage sind.[16]

In vielen Archiven gingen mit der Übernahme der Personenstandsregister auch restauratorische Maßnahmen einher, die sich zunächst auf Einzelbände und die alphabetischen Namensregister bezogen. Ab 2011 trat dann – in Westfalen, vermutlich aber ebenso im Rheinland – die serielle Blockentsäuerung im Rahmen der „Landesinitiative Substanzerhalt“ (LISE)[17] hinzu.

Auch ihren Benutzerservice mussten die Kommunalarchive wegen des neuen Personenstandsgesetzes auf den Prüfstand stellen. Dies betraf sowohl die Information der Interessierten[18] als auch die verstärkte Hinwendung zur Vorbestellung von Archivalien und deren möglichst zügige Aushebung. Hinzu trat die Organisation der schriftlichen Anfragen, die sich zu einem nicht geringen Teil auf den Wunsch nach Kopien einzelner Registereinträge bezog. In manchen größeren Stadtarchiven wurde eine kostenpflichtige Bestellmöglichkeit auf der Internetseite realisiert[19], in kleineren Archiven wurde dieser Service teils gebührenfrei angeboten. Zudem wurde das selbstständige Fotografieren von Archivalien durch Benutzer, gegen das Archive lange Zeit eine ablehnende Haltung eingenommen hatten, auch im Bereich der Personenstandsregister – vielleicht wegen der Menge der Kopierwünsche – vielerorts erlaubt und erfolgreich erprobt.[20] Deutlich mehr Kommunalarchive haben sich bereitgefunden, diese aus restauratorischer und arbeitsökonomischer Sicht sinnvolle Erlaubnis grundsätzlich in ihr Serviceangebot zu integrieren, sofern keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

Von der Erstellung einzelner digitaler Aufnahmen in immer größerem Ausmaß bis zur Überlegung, die Personenstandsregister digitalisieren zu lassen, um sie zunächst im eigenen Lesesaal, möglicherweise später auch im Internet zur Einsichtnahme zu präsentieren, war es nicht weit. Der Rechtsrahmen dafür war in Nordrhein-Westfalen eingeschränkt, weil kommerzielle Anbieter archivgesetzlich nicht für die Überlassung von Digitalisaten zugelassen waren[21] und die wenigsten Kommunalarchive dies ohne Partner bewältigen konnten. Seit 2015/2016 ist das Landesarchiv NRW mit der Digitalisierung der Sterbenebenregister von 1874 bis 1938 in Kooperation mit FamilySearch aktiv und dürfte dadurch entsprechende Vorhaben kommunaler Archive gebremst haben.[22] Für die Nutzer ist dies unerheblich, sie werden den Vorteil schnellen Online-Zugriffs schätzen. Als Nebeneffekt der Digitalisierung durch das Landesarchiv könnten Nutzeranfragen an die Kommunalarchive wegen weiterführender Beischreibungen und Hinweise zumindest mit der gewünschten Registernummer versehen sein und so zu einer einfacheren Beantwortung beitragen. Den Kommunalarchiven, die Digitalisierungsmaßnahmen für ganze Jahrgänge der Personenstandsregister geplant hatten, ist nun vermutlich eher zu einem Scan-on-Demand-Service zu raten. Aber einen Schub für Digitalisierungsmaßnahmen anderer Bestände dürfte die Initiative des Landesarchivs dennoch auch für Kommunalarchive bringen.

Ganz wesentlich ist die verstärkte Hinwendung zum Nutzer in Archiven. Familienforscher sind zwar keine neue Nutzergruppe, allerdings ist ihr Anteil an der Benutzung deutlich gestiegen, und da in allen Archiven mit festen Öffnungszeiten der Benutzer durch sein Kommen den Takt vorgibt, war es fast zwingend nötig, grundlegende Informationen zur Standesamtsüberlieferung zu bieten. Viele Kommunalarchive in Westfalen-Lippe haben die Chance erkannt und genutzt, das eigene Image aufzupolieren und sich als kompetente moderne Informationsdienstleister zu zeigen, was letztlich auch ihnen selbst Entlastung bietet. Der Workshop „Genealogen als Nutzer und Partner der Kommunalarchive“, den das LWL-Archivamt 2015 durchgeführt hat, zeigte, „dass Genealogen nicht nur als große und arbeitsintensive Nutzergruppe wahrgenommen zu werden verdienen, sondern dass sie auch als engagierte und sachkundige Unterstützer auftreten, deren Hilfe man sowohl vor Ort wie online in Anspruch nehmen kann“.[23] Inzwischen werden Initiativen dieser Art unter dem Begriff „Citizen Science“ von bundespolitischer Seite gefördert.[24] Es liegt also durchaus im Trend, Archive für mehr Interessierte zu öffnen. Das neue Personenstandsgesetz bietet schon seit 2009 eine solche Chance, sich neue Freunde zu schaffen.[25]

Zuletzt möchte ich noch kurz die elektronischen Personenstandsregister ansprechen, für deren digitale Langzeitarchivierung die archivfachlichen Anforderungen von kommunaler und staatlicher Seite gemeinsam erarbeitet werden. Auch hier haben LWL-Archivamt und das Landesarchiv NRW kooperativ Vorarbeiten geleistet,[26] die dafür sorgen, dass die seit 2014 flächendeckend nur noch elektronisch geführten Personenstandsregister zukünftig in digitalen Langzeitarchiven nach den gesetzlichen Vorgaben nutzbar bleiben.[27] Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Erhaltung auch der elektronischen Register existiert nun ein starkes Argument für die Kommunalarchive, mit der sie auf ihre Archivträger einwirken können, um die dafür nötige technische Infrastruktur rechtzeitig finanziert und installiert zu bekommen.

Das Vertrauen in die kommunalen Archive, dass die Personenstandsregister in Buchform vollständig und unverändert geblieben sind, ist meines Wissens von niemandem in Frage gestellt worden. Dieses Vertrauen kann bei den elektronischen Registern aufrechterhalten werden. Hier bietet das neue Personenstandsgesetz eine Chance, die die Kommunalarchive auch für die digitale Langzeitarchivierung anderer Unterlagen nutzen können und sollten.

Ich gelange zu folgendem Schluss: Durch das neue Personenstandsgesetz ist in den kommunalen Archiven seit 2009 eine Diversifizierung stark vorangetrieben worden, die vielleicht archivpolitisch ohnehin „in der Luft lag“, die aber auf diesem Weg auch eine neue Dynamik bekommen hat: die Öffnung der Archive für eine größere, teils neue Nutzergruppe, die allgemein mit dem archivgesetzlichen Zugangsrecht für Jedermann einherging, und die weitere Öffnung für die digitale Welt, von der Servicepräsentation im Internet bis hin zur Digitalisierung und Ansätzen des Crowdsourcing, von der Stärkung früher verwaltungsintern schwierig zu vermittelnder Themen wie Restaurierungs- und Entsäuerungsmaßnahmen bis hin zur Etablierung digitaler Langzeitarchive, die derzeit im Raum steht. Das Personenstandsrecht ist somit sowohl Spiegel allgemeiner archivfachlicher Entwicklungen, als auch als Antreiber für einige Fortschritte mitprägend.

Gleichzeitig ist gerade im kommunalen Bereich die schon vor 2009 bestehende Schere zwischen archivfachlich besetzten und sich an der aktuellen archivfachlichen Diskussion ausrichtenden, meist mittleren bis größeren Kommunalarchiven und den kleineren Archiven durch die weitere Professionalisierung im Zuge der Umsetzung des neuen Personenstandsgesetzes noch weiter auseinandergegangen. Dies ist nach wie vor ein Teil der Herausforderung für die kommunale Archivwelt. Die Chancen durch das neue Personenstandsgesetz sind meiner Meinung nach aber ebenfalls gesehen und vielerorts genutzt worden. Ich setze auch darauf, dass Kommunalarchive die Genealoginnen und Genealogen als starke Lobbygruppe gern an ihrer Seite haben, die hier und da auch den mit diversen Schwierigkeiten kämpfenden Kommunalarchiven den Rücken gegenüber ihren Verwaltungen stärken können. Das gilt nicht zuletzt bei der Einführung digitaler Archive. Dabei ist unerheblich, ob die Zukunftsaufgaben eher als Chance oder als schwierige Herausforderung gesehen werden. Es gibt eben für die Kommunalarchive und ihre Nutzer noch viel zu tun. Packen wir’s also – gemeinsam – an!

[1] Erstmals im April-Heft 2008 der vom LWL-Archivamt herausgegebenen Fachzeitschrift „Archivpflege in Westfalen-Lippe“ wurde die Fachöffentlichkeit darüber informiert: vgl. Wolfgang Günther, Neues Personenstandsrecht zum 1. Januar 2009, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 68 (2008), 42f.

[2] Die einschlägigen Artikel wurden in Heft 71 der Archivpflege in Westfalen-Lippe abgedruckt. Vgl. insbesondere Marcus Stumpf, Archivierung von Personenstandsunterlagen durch Kommunalarchive – Möglichkeiten der Umsetzung und nutzungsrechtliche Aspekte, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 71 (2009), 23-28; Irmgard Christa Becker, Die Empfehlung der BKK zur Überlieferungsbildung bei Unterlagen der Standesämter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 71 (2009), 29-31; Bettina Joergens, Das Landesarchiv NRW im Epizentrum der Novelle? Erschließung, Bereitstellung und Benutzung der Personenstandsregister im Landesarchiv NRW, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 71 (2009), 32-37.

[3] Vgl. Katharina Tiemann, Dezentrale Workshops zur Personenstandsreform im April 2009, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 71 (2009), 55f. – dies dürfte neben den Workshops zum Thema Notfallvorsorge das bisher erfolgreichste Fortbildungsangebot in der Geschichte des LWL-Archivamtes gewesen sein.

[4] Für die freundliche Beantwortung meiner Anfrage ist Claudia Kauertz, LVR-AFZ, zu danken.

[5] Für freundliche kollegiale Hinweise danke ich Katharina Tiemann, zu weiteren Aspekten auch Sabrina Heumüller, Hans-Jürgen Höötmann und Gunnar Teske (alle LWL-Archivamt für Westfalen).

[6] Vgl. Jochen Rath, Mittendrin oder nur dabei? Ein Praxisbericht über Chancen und Grenzen von Kooperationen des Stadtarchivs Bielefeld, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 73 (2010), 11-16, hier 13.

[7] Vgl. Katharina Tiemann, Fachgruppe 2: Kommunale Archive [Sitzungsbericht vom 81. Deutschen Archivtag 2011 in Bremen], in: Archivar 65 (2012), H. 1, 95-97, hier 96.

[8] Aufgrund der im Standesamt über lange Jahre gemeinsam geführten Recherchehilfsmittel für alle drei Registerarten waren mit dem neuen PStG nur Teile frei einsehbar, was diese Einschränkung aus rechtlichen Gründen nötig machte.

[9] Neben meinen Erinnerungen konnte ich mich auf meinen Kurzvortrag „Erfahrungen mit dem neuen Personenstandsrecht seit Anfang 2009“, gehalten beim Arbeitskreistreffen der Kommunalarchive im Kreis Steinfurt (AKAST) am 9.6.2010 in Laer, stützen, der sich in der Dienstregistratur des Stadtarchivs Greven befindet. Für die Übersendung einer Kopie des Manuskripts nach meinem Wechsel vom Stadtarchiv Greven zum LWL-Archivamt danke ich meiner früheren Kollegin Angelika Haves.

[10] https://www.greven.net/stadtinfo_wirtschaft/stadtinfo/geschichte/geschichte_downloads.php (der Aufruf aller Internetadressen wurde zuletzt am 9.11.2017 geprüft).

[11] Vgl. etwa die Informationen des Stadtarchivs Bielefeld auf https://stadtarchiv-bielefeld.de/Bestände/Archiv/Tipps-für-Familienforschung und dort die aktuelle pdf-Datei https://stadtarchiv-bielefeld.de/Portals/0/PStR_Archivgut_Info_2017_01_27.pdf

[12] Vgl. Michael Scholz, Besondere Fälle, in: Irmgard Christa Becker/Clemens Rehm (Hgg.), Archivrecht für die Praxis. Ein Handbuch, München 2017, 171-187, hier 180-182.

[13] Vgl. Thomas Brakmann, Personenstandsregister, in: Jens Heckl (Hg.), Unbekannte Quellen: „Massenakten des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten Verwaltungsverfahren, Bd. 2, Düsseldorf 2012, 189-211, hier 208.

[14] Vgl. auf http://bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen.html: Empfehlung zur Überlieferungsbildung bei Unterlagen der Standesämter http://bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Empfehlung_Personenstandswesen.pdf, sowie den kommentierten Abdruck: Becker (wie Anm. 2), 29-31.

[15] Vgl. Archive und Wissenschaft. Bewertung in der Diskussion, in: Archivar 64 (2010), H. 1, 468-471 [Dokumentation des Bewertungsmodells des Hamburger Staatsarchivs für die Sammelakten, des Aufrufs der Hamburger Wissenschaftler zur Erhaltung der Sammelakten und die Antwort des VdA].

[16] Vgl. [Wolfgang Bockhorst], Empfehlungen zur Bewertung von Sammelakten zu den Personenstandsregistern, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 73 (2010), 54-56; Peter Worm, Alles – nichts – oder? Informationswert und Bewertung von Sammelakten in Archiven, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 83 (2015), 53f.; Gunnar Teske, Workshop „Genealogen als Nutzer und Partner der Kommunalarchive“ am 9. September 2015 im LWL-Archivamt in Westfalen, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 84 (2016), 42-44, hier 43f.; http://www.lwl.org/waa-download/Fachinformationen/Bewertung_Sammelakten.pdf.

[17] Vgl. http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/Bestandserhaltung/Projekt_Substanzerhalt.

[18] Siehe etwa zum Stadtarchiv Greven http://www.archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive_e-h/g/Greven/bestaende/Standesamt_Personenstandsregister/index.php.

[19]Vgl. z.B. http://www.stadt-muenster.de/archiv/service-angebote/personenstandsregister.html; https://kommunalarchiv-minden.de/service-und-angebote/onlinebestellung/kopien-aus-personenstandsregistern-und-melderegisterauskuenfte/.

[20] Vgl. Rico Quaschny, Reproduktionen aus Archivgut – Selbsterstellung per Digitalkamera oder Einnahmequelle für Archive?, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 77 (2012), 51-56; für häufig genutzte Bestände wie die Personenstandsregister plädiert Quaschny für eine Digitalisierung. Wo diese nicht erfolgen kann, dürften Reproduktionen per Digitalkamera die beste Alternative bleiben.

[21] Vgl. Wolfgang Bockhorst, Digitalisierung von genealogischen Quellen durch Ancestry, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), 54.

[22] So die lebhafte Diskussion auf dem 68. Westfälischen Archivtag 2016 in Lünen, vgl. auch Gunnar Teske, 68. Westfälischer Archivtag am 15. und 16. März 2016, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 85 (2016), 2f., hier 3. Für Archive, die bereits in die Digitalisierung eingestiegen waren und diese nur zur internen Nutzung vorgesehen haben, gilt dies allerdings nicht, wofür das Stadtarchiv Duisburg als Beispiel dienen mag, vgl. Sabine Weber/Rico Quaschny, Fachgruppe 2: Kommunale Archive [85. Deutscher Archivtag 2015 in Karlsruhe, Berichte zu den Sitzungen der Fachgruppen], in: Archivar 69 (2016) H. 1, 71-74, hier 72.

[23] Vgl. Teske (wie Anm. 16), Zitat 44.

[24] Vgl. Thekla Kluttig, Richtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben (Citizen Science), in: Archivalia, 2.8.2016, https://archivalia.hypotheses.org/58216.

[25] Vgl. Thekla Kluttig, Neue Verwandtschaftsforschung oder: Die Eroberung der Archive?, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 84 (2016), 10-15, hier 15.

[26] Vgl. Ralf-Maria Guntermann/Peter Worm, Anforderungen an die Aussonderung aus elektronischen Personenstandsregistern, in: Archivar 66 (2013) H. 1, 23-37; Peter Worm, Standardisierung der Aussonderung aus den elektronischen Personenstandsregistern, in: Archivar 70 (2017) H. 1, 9-15.

[27] Vgl. P[eter] Worm, Kurzbericht über den Expertenworkshop zur Aussonderung aus den elektronischen Personenstandsregistern am 12. April 2016, in: Archivamtblog, 28.4.2016, https://archivamt.hypotheses.org/3540 und Peter Worm, Wer braucht schon ein elektronisches Langzeitarchiv?, in: Archivamtblog, 30.4.2015, https://archivamt.hypotheses.org/2152.


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Stefan Schröder (8. November 2018). Neue Herausforderungen und Chancen in den Kommunalarchiven – Zehn Jahre neues Personenstandsrecht. archivamtblog. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cjei


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