Essay zu archivwissenschaftlichen Fragestellungen von Michael Jerusalem
Michael Jerusalem (LAIA beim LWL-Archivamt für Westfalen) hat sich ganz aktuell im Rahmen seines Fachhochschulstudiums an der Archivschule Marburg (55. Fachhochschullehrgang) mit den „Möglichkeiten für Kommunalarchive in der digitalen Langzeitarchivierung“ beschäftigt. Dabei untersucht er die Fragestellung, ob die derzeit angebotenen Lösungen zur digitalen Langzeitarchivierung in der Lage sind, eine flächendeckende Versorgung v.a. auch in der kommunalen Archivlandschaft sicherzustellen
„Flut oder Dürre – wenn Archivarinnen und Archivare über die Aufbewahrung digitaler Unterlagen sprechen, schleichen sich in Minutenschnelle Assoziationen aus der bedrohlichen Welt des Wassers ein: entweder – so scheint es – bricht mit der digitalen Revolution auf dem Schreibtisch die Überlieferungsbildung in sich zusammen und von der Gegenwart bleibt nur noch Strandgut im Bewusstsein, oder es brechen die Bits und Bytes wie eine Flutwelle ins Magazin und schwemmen die Akten (und die Archivare) hinaus ins offene Meer der Informationsflut.“[1]
Mit diesen Worten beschrieb Christoph Popp im Jahr 2005 auf dem 54. Thüringischen Archivtag das scheinbar abgeschreckte Bild eines Großteils der deutschen Archivarinnen und Archivare gegenüber den neuen Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA). Heute, 13 Jahre nach dieser zugegebenermaßen etwas pathetischen Metapher, ist das Bewusstsein für die dLZA ein anderes. Das Mammutprojekt Langzeitarchivierung elektronischer Unterlagen befindet sich vor allem für staatliche Archive in einem weitaus fortgeschritteneren Stadium. Während Popp mit dem Stadtarchiv Mannheim damals nur zu einigen wenigen Institutionen deutschlandweit zählte, die sich dieser bis dahin kaum umrissenen archivischen Fachaufgabe konkret widmeten, werden heute auf dem Markt eine ganze Bandbreite von Lösungen für die dLZA angeboten, die in den Archiven bereits Anwendung finden. Die Projektformen reichen von Eigenentwicklungen einzelner Archive über private Marktangebote bis hin zu öffentlich-rechtlichen Verbundkooperationen.
Während es auf der einen Seite ein vielseitiges Spektrum an Lösungen zur Archivierung elektronischer Unterlagen gibt, sind auf der anderen Seite in der deutschlandweiten Archivlandschaft vor allem auf kommunaler Ebene weiterhin gewaltige Lücken zu verzeichnen. Große Teile der Gemeinden und Kreise unterhalten kein oder ein nur unzureichendes digitales Archiv. Diese Diskrepanz von angebotenen Lösungsmöglichkeiten und deren tatsächlicher Anwendung auf den jeweiligen föderalen Ebenen (mit Fokus auf den Kommunen) wird im Folgenden diskutiert. Die These, die diesem Essay zugrunde liegt, lautet folgendermaßen: Die aktuellen Verbund- und Marktangebote sind nicht in der Lage, die Archivlandschaft deutschlandweit flächendeckend mit Lösungsmöglichkeiten zur dLZA zu versorgen, beziehungsweise greifen mit ihren Projekten zu kurz.
Um diese These systematisch zu hinterfragen, werden zunächst die grundlegenden Schwierigkeiten bei der Archivierung elektronischer Unterlagen beleuchtet. Daraufhin erfolgen in groben Zügen die Vorstellung der relevantesten sowie größten Kooperationsangebote (mit Fokus auf DIMAG und DiPS.kommunal) und soweit möglich auch die Darlegung ihrer Erfolge sowie Mängel auf kommunaler Ebene. Abschließend wird die These konkret beurteilt und das Ergebnis zusammengefasst.
Die elektronische Datenverarbeitung hat spätestens seit Beginn der 1990er Jahre Einzug in die Kommunen gehalten. Betroffen sind fast alle großen Verwaltungsbereiche wie das Ordnungswesen (z.B. Gewerbe- und Einwohnermeldewesen), die Bau-, Sozial- und Jugendverwaltung oder auch das elektronische Personenstandsregister. Als Konsequenz formulieren die aktuellen Landesarchivgesetze auch für die Kommunen die Pflicht, alle entstehenden Unterlagen der Behörden, egal ob analog oder digital, zu bewerten, gegebenenfalls zu übernehmen und in seiner Entstehungsform zu erhalten. Die Archivierung elektronischer Unterlagen ist damit qua Gesetz archivische Pflicht.
Die Folgen, die sich aus dieser Verantwortung für die Archive ergeben, erscheinen vor allem für kleinere Institutionen zunächst fatal. Sie sehen sich unverzüglich einer ganzen Reihe von Herausforderungen und Problemen gegenüber. Es gilt, von Grund auf die notwendige Infrastruktur aufzubauen – sowohl auf technischer wie auch auf personeller Ebene. Dabei muss es letztlich das Ziel sein, ein Langzeitarchiv aufzubauen, das langfristig Authentizität und Integrität sowie Lesbarkeit und Interpretierbarkeit der Daten und Informationen sichert (OAIS). Diese Anforderungen lassen zwei Dinge essentiell werden: Es braucht fachliche Expertise sowie das nötige Geld, um die nicht unerheblichen Kosten stemmen zu können. Es spielt also zunächst keine Rolle, für welchen Lösungsweg man sich letztlich bei der Einrichtung des digitalen Langzeitarchivs entscheidet. Ohne entsprechendes Personal und die Finanzmittel ist solch ein anspruchsvolles Projekt nicht zu realisieren.
Schnell wird an dieser Stelle deutlich, dass die Archivierung digitaler Unterlagen für mittlere und kleine Kommunen im Alleingang eine beinahe unüberwindbare Herausforderung darstellt. Nichtsdestoweniger ist die Überlieferung elektronischen Schriftguts auch auf dieser Ebene ausgesprochen wichtig – nicht nur aus gesetzlicher Perspektive. Eine unterbrochene oder lückenhafte Überlieferungsbildung würde aus archivarischer wie auch gesellschaftlicher Sicht einen immensen Verlust darstellen.
Wie können Kommunalarchive also mit dieser vermeintlichen Mammutaufgabe umgehen? Das australische Nationalarchiv hat die Antwort auf dieses Problem bereits im Jahr 2006 gegeben:
„Digital archiving is not cheap, and we do not have the luxury of time to […] develop the levels of expertise required, when others have already established them within the collective group. We cannot afford to ´reinvent the wheel´. So collaborative work is the way of the future […].“[2]
Das Postulat „Wir können das Rad nicht zweimal erfinden“ muss also auch für Kommunalarchive die einzig logische Konsequenz sein. Eigenentwicklungen stellen für die wenigsten eine attraktive Möglichkeit zur dLZA dar. Es kann also weder die Notwendigkeit des Archivierens digitaler Unterlagen noch der Nutzen und Bedarf von Kooperationsangeboten für die Kommunen angezweifelt werden. Diese Kooperationen haben sich über die letzten vier Jahrzehnte entwickelt.
Während für die vorliegende Thematik die großen Player und die Anfänge der digitalen Archivierung in den 1990er Jahren zwar nicht außer Acht gelassen werden dürfen, sind in der alltäglichen Praxis realisierte Kooperationen im mittleren und kleinen Rahmen an dieser Stelle wohl von größerer Relevanz. Neben frühen Initiativen durch das schweizerische sowie das deutsche Bundesarchiv gehört vor allem das Landesarchiv Baden-Württemberg zu den frühesten Entwicklern in der dLZA. Im kommunalen Bereich kam dem Stadtarchiv Stuttgart eine Pilotfunktion zu. Diese Projekte zum Aufbau eines digitalen Langzeitarchivs starteten in Südwestdeutschland bereits im Jahr 2005.
Während vor allem das eigene Interesse zur elektronischen Archivierung die Planungen antrieb, stand schon früh fest – und dies ist an dieser Stelle besonders relevant –, dass der Gedanke von potenziellen Kooperationen von staatlicher Seite die Entwicklungen ständig begleiten sollte. Bis heute bietet das Landesarchiv Baden-Württemberg eine Reihe von Software-Lösungen anderen Archiven zur Nachnutzung an. Zwischen 2006 und 2009 konnte das Archivierungsprogramm DIMAG so bereits hunderten Personen und dutzenden Institutionen vorgestellt werden. Das Interesse und der Bedarf ergaben sich hier aus der Tatsache, dass viele Archive schon archivreife und -würdige digitale Unterlagen besaßen.
Nach heutigem Stand deckt der DIMAG-Verbund, an dem die staatlichen Archive von Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und seit jüngerer Zeit auch das Digitale Archiv Nord (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) teilnehmen, den Großteil der deutschen Bundesländer ab (Entwicklungspartnerschaften). Den staatlichen Archiven wird zumindest in der Theorie die Möglichkeit eingeräumt, DIMAG als Lösung zur dLZA auch an die kommunalen Archive in ihren Ländern gegen Gebühr abzugeben (Supportpartnerschaft, Magazinpartnerschaft). Die Institutionen erhalten ein einfaches dauerhaftes Nutzungsrecht an DIMAG. Die freudige Dienstleisterrolle, die DIMAG den staatlichen Archivverwaltungen einräumt, wird von vielen Ländern allerdings nicht so bereitwillig angenommen. Mehr dazu weiter unten.
Betrachtet man dieses Kooperationsangebot, das durch die Entwicklungslösung Baden-Württembergs über weite Teile Deutschlands verbreitet wurde, scheinen also auch die Kommunen in diesen Bundesländern über jenen Weg zumindest potenziell versorgt zu sein. Doch wie sieht die Lage für die kommunalen Archive im Osten und Westen Deutschlands in Bezug auf Kooperationsangebote zur dLZA aus? Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Berlin haben ähnliche Verbundkooperationen wie die DIMAG-Konstruktion, indem in der Regel ebenfalls über die Landesarchive Lösungen zur dLZA an die Kommunen angeboten werden. Auch hier weichen Theorie und Praxis jedoch voneinander ab.
In Nordrhein-Westfalen stellt DiPS.kommunal für die Gemeinden die Lösung zur Archivierung elektronischer Unterlagen dar. Sie fußt auf Komponenten, die in den vergangenen Jahren in einer weiteren Kooperation zwischen den Firmen HP (heute DXC) und SER entwickelt worden sind. Außerhalb von NRW wird das Produkt im Bundesarchiv[3], im Landesarchiv Rheinland-Pfalz und dem Stadtarchiv Stuttgart eingesetzt. Innerhalb des Landes nutzen das Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), das Historische Archiv der Stadt Köln sowie das Landesarchiv NRW die Software produktiv.
Das kommunale Angebot ergibt sich seit Ende 2012 durch den LWL und die Stadt Köln als Weiterentwicklung des DiPS-Projektes. Auch hier wird das Ziel verfolgt, eine Verbundlösung zu schaffen, die weitere Archive nachnutzen können, ohne den vollen Entwicklungsaufwand und die erforderliche Hardwareumgebung erwerben und betreiben zu müssen. Im Sommer 2017 konnten zuerst das Historische Archiv der Stadt Köln und das Archiv LWL ihre Einzellösungen auf die neue DiPS.kommunal-Umgebung migrieren und weitere Pilotkunden im Rheinland und in Westfalen angebunden werden. Zu den Teilnehmenden gehören neben den beiden Landschaftsverbänden sechs Großstädte sowie ein westfälischer Kreis. Für 2018 stehen bereits weitere Kreise, Großstädte und eine Reihe von kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den Startlöchern, um an DiPS.kommunal angeschlossen zu werden.
Es scheint also, dass sowohl der Bund als auch alle Bundesländer abgesehen vom Saarland in verschiedenen Eigenentwicklungen sowie vor allem durch Kooperationsformen ihre jeweiligen Lösungen zur dLZA gefunden haben. Der Bedarf und die Notwendigkeit der digitalen Archivierung auf kommunaler Ebene haben außerdem deutschlandweit dazu geführt, dass in unterschiedlicher Form Kooperationsangebote an die Gemeinden und Kreise herangetragen wurden. Die grundlegenden Strukturen scheinen für die Kommunalarchive zwar zunächst gegeben, doch weicht die Theorie in dieser Hinsicht stark von der praktischen Umsetzung ab. Sowohl von kommunaler wie auch von staatlicher Seite werden die Verbundmöglichkeiten häufig nicht angenommen.
Worin liegt also die Diskrepanz zwischen den vorhandenen Kooperationsmöglichkeiten und den de facto produktiv archivierenden Gemeinden in Deutschland begründet? Da die Sekundärliteratur in dieser Hinsicht wenige Informationen bereithält, läuft man Gefahr, bei der Argumentation in spekulative Gefilde abzudriften. Einige naheliegende Begründungen scheinen aber dennoch plausibel.
Zunächst – und das schiebt den Verbundmöglichkeiten bereits früh einen Riegel vor – unterstützen einige staatliche Archivverwaltungen, obwohl die technischen Möglichkeiten und organisatorischen Rahmen bestehen, die Kooperationen nicht. Sachsen und Bayern beispielsweise lehnen die Versorgung der Kommunen von staatlicher Seite komplett ab. Hier haben sich die größeren Kommunen in der Folge bereits an andere Verbundprojekte angeschlossen. Die Dienstleisterrolle wird von Länderseite also ungern angenommen.
Darüber hinaus sehen sich die Gemeindearchive der Tatsache gegenübergestellt, dass die Kommunen ganz im Gegensatz zu Bund und Ländern gesetzlich nicht verpflichtet sind, die elektronische Aktenführung in Behörden einzuführen. Das E-Government-Gesetz greift hier in der Regel nicht.[4] Obwohl sich natürlich dennoch viele Kommunen bemühen, ihren Verwaltungsapparat zunehmend digital zu gestalten, könnte hier eine Schwierigkeit in der Handhabung der dLZA für Kommunalarchive liegen. Wenn die digitale Aktenführung keine Pflicht ist, warum sollte dann die digitale Archivierung notwendig sein?[5] Das Archivgesetz beeindruckt an dieser Stelle oftmals nicht. In der Folge besteht die Herausforderung für die Archive darin, ihre Verwaltung und vor allem den Kämmerer davon zu überzeugen, die nötigen Ressourcen zur dLZA freizugeben.
Daraus ergibt sich ein Argument, das von öffentlicher Seite häufig als vermeintlich unüberwindbare Hürde angeführt wird: die Kosten. Vor allem kleinere Kommunen klagen, dass die Archivierung elektronischer Unterlagen für sie selbst in Kooperationspartnerschaften noch zu teuer ist. Während der Verwaltung die Aufwendungen auf den ersten Blick vielleicht nicht unerheblich erscheinen mögen, können vor allem IT-Expertinnen und -Experten über die jährlich aufzubringende Summe für Produktgebühr und Fixkosten nur müde lächeln. Hier gilt es also bei den entsprechenden behördlichen Geldgebern Überzeugungsarbeit zu leisten.
Weiterhin wird von Seiten der staatlichen Archivverwaltungen ein Mangel an organisatorischen Strukturen auf kommunaler Ebene konstatiert, welcher unter anderem die Koordinierung von Verträgen höchst umständlich macht. Würden sich die interessierten Kommunen als Zwischeninstanz zusammenschließen, könnten Vertragsabschlüsse und Projektinitiierungen deutlich effizienter vonstattengehen. In der Hinsicht wird in erster Linie an die kommunalen Spitzenverbände, an die Dachverbände kommunaler IT-Dienstleister und bundesweit an die Vitako mit ihrer Bündelungsfunktion für die kommunalen IT-Belange (auch ausschreibungstechnisch) appelliert.
Die beiden abschließenden und vielleicht stärksten Argumente beruhen vor allem auf dem Faktor Zeit. Könnte es sich bei der Diskrepanz zwischen den Kooperationsangeboten zur dLZA und den produktiv archivierenden Kommunalarchiven lediglich um eine Generationenfrage handeln? In der Archivlandschaft, die in Deutschland zurzeit von einem recht hohen Altersdurchschnitt geprägt wird, sind Aussagen wie „Das können meine Nachfolger machen“ oder „Damit sollen die anderen anfangen und wir gucken es uns erstmal an“ keine Seltenheit. Doch ist die eingangs zitierte Angst vor dem Digitalen heute tatsächlich noch so präsent? Im kommunalarchivischen Sektor, wo ein großer Teil der Institutionen von ungelernten Archivarinnen und Archivaren betreut wird, ist der Respekt vor der komplexen Thematik sicherlich nicht unerheblich. Den Kolleginnen und Kollegen, egal welchen Alters, auf diese Weise pauschal Kompetenzen abzusprechen, wäre nicht gerecht und würde möglicherweise auch zu kurz greifen. Doch die Distanz zur Materie kann an vielen Stellen nicht geleugnet werden, auch wenn sie natürlich keinesfalls unüberwindbar ist.
Letztlich könnte man die Problematik aber auch einfach mit den noch in den Startlöchern befindlichen Archivierungskonzepten begründen.[6] Während die Entwicklung der oben angeführten Projekte in den meisten Fällen bereits etliche Jahre zurückreicht, steht die Produktivarbeit in der Regel noch am Beginn. Die anfängliche Befangenheit auf kommunaler Seite sollte also womöglich nicht als Skepsis, sondern als gespanntes Abwarten auf die Reife der Produkte gedeutet werden.
Die vorangestellte These des Essays postulierte, dass die aktuellen Verbund- und Marktangebote nicht in der Lage seien, die Archivlandschaft deutschlandweit flächendeckend mit Lösungsmöglichkeiten zur digitalen Langzeitarchivierung zu versorgen. Diese Aussage muss nach eingehender Diskussion zumindest relativiert werden.
Der Bedarf und die Notwendigkeit, elektronische Unterlagen auf kommunaler Ebene zu archivieren, sind, wie eingehend erläutert, unstrittig. Ebenso kann der Nutzen von Kooperationsangeboten für Gemeindearchive nicht geleugnet werden, da sich diese an einer Eigenentwicklung vermutlich deutlich verkalkulieren würden. Die Verbundlösungen sind deutschlandweit mittlerweile recht gut ausgebaut und eindeutig „the way to go“ für die Kommunalarchive. Doch von Seite der staatlichen Archivverwaltungen fehlt häufig die nötige Bereitschaft, für die Kommunen als Dienstleister bereitzustehen. Die Zurückhaltung der Häuser, die dLZA in Gang zu bringen, kann mit einer Reihe von Argumenten wie Finanzen, Expertise oder der Rechtslage begründet werden. Letztlich braucht es aber wohl vor allem Engagement, Überzeugungsarbeit und Zeit.
Literatur
Katharina Ernst/Andrea Hänger, Ein System – zwei Lösungen. Digitale Archivierung im Bundesarchiv und im Stadtarchiv Stuttgart, in: Heiner Schmitt et. al (Hrsg.), Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung – Erschließung – Präsentation. 79. Deutscher Archivtag in Regensburg, Fulda 2010, S. 77-83.
Ulrich Fischer, DiPS.kommunal: Ein kooperativ entwickeltes Werkzeug zur digitalen Langzeitarchivierung im Digitalen Archiv NRW (DA NRW), in: Claudia Kauertz (Hrsg.) Kooperation ohne Konkurrenz: Perspektiven archivischer Kooperationsmodelle. 48. Rheinischer Archivtag 26.-27. Juni 2014 in Kleve. Beiträge, Bonn 2015, S. 128-136.
Ulrich Fischer, Gemeinsame Lösungen für ein gemeinsames Problem: Verbundlösungen für die elektronische Langzeitarchivierung in Deutschland, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80, 2014, S. 20-25.
Martin Hoppenheit et al., Die Digital Preservation Solution (DIPS): Entstehung, Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten eines Systems zur elektronischen Archivierung, in: Archivar 69, 2016, S. 375-382.
Manfred Huppertz, Besser im Verbund – Kooperationen im Bereich der elektronischen Langzeitarchivierung, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 79, 2013, S. 19-21.
Christian Keitel, Das Rad zweimal erfinden? Kooperationsangebote des Landesarchivs Baden-Württemberg zur digitalen Archivierung, in: Irmgard Christa Becker et al. (Hrsg.), Digitale Registraturen – digitale Archivierung: pragmatische Lösungen für kleinere und mittlere Archive? Beiträge zum 16. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg, Marburg 2012, S. 131-154.
Hubert Kochjohann et al., Sicherung elektronischer Daten im Verbund – die Zusammenarbeit von Kommunalarchiven und kommunalen Rechenzentren, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 71, 2009, S. 42-46.
Arie Nabrings, Digitale Langzeitarchivierung, in: Claudia Kauertz (Hrsg.), Kooperation ohne Konkurrenz: Perspektiven archivischer Kooperationsmodelle. 48. Rheinischer Archivtag 26.-27. Juni 2014 in Kleve. Beiträge, Bonn 2015, S. 114-119.
Christoph Popp, Abzugsgraben oder Überschwemmung – Strategien eines Kommunalarchivs für die dauerhafte Archivierung digitaler Unterlagen, in: Archive in Thüringen Sonderheft, 2005, S. 93-97.
Björn Schmalz, Zum Stand der Langzeitarchivierung elektronischer Unterlagen in Thüringischen Kommunalarchiven, in: Archive in Thüringen, 2013, S. 3-6.
Manfred Waßner, Zusammenarbeit schafft Möglichkeiten: Kommunalarchive in Baden-Württemberg und die digitale Langzeitarchivierung als strategische Aufgabe, in: Irmgard Christa Becker (Hrsg.), Ziele, Zahlen, Zeitersparnis: Wie viel Management brauchen Archive? Beiträge zum 20. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg, Marburg 2016, S. 143-151.
Peter Worm, Elektronische Langzeitarchivierung – eine Aufgabe für kleinere und mittelgroße Archive?, in: Ralf Jacob (Hrsg.), Archive und die Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Landesarchivtag Sachsen-Anhalt 2014. Referate des Landesarchivtags in Merseburg am 7.-8. Mai 2014, Fulda 2015, S. 46-56.
Peter Worm, DiPS.kommunal – Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 21, 2017, S. 65-70.
[1] Christoph Popp, Abzugsgraben oder Überschwemmung – Strategien eines Kommunalarchivs für die dauerhafte Archivierung digitaler Unterlagen, in: Archive in Thüringen Sonderheft, 2005, S. 93-97, hier S. 93.
[2] Zitiert nach Christian Keitel, Das Rad zweimal erfinden? Kooperationsangebote des Landesarchivs Baden-Württemberg zur digitalen Archivierung, in: Irmgard Christa Becker et al (Hrsg.), Digitale Registraturen – digitale Archivierung: pragmatische Lösungen für kleinere und mittlere Archive? Beiträge zum 16. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg, Marburg 2012, S. 131-154, hier S. 131. In diesem Sinne auch Ulrich Fischer, Gemeinsame Lösungen für ein gemeinsames Problem: Verbundlösungen für die elektronische Langzeitarchivierung in Deutschland, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80, 2014, S. 20-25, hier S. 24: „Für kleine und mittlere Archive […] sind Verbundlösungen […] alternativlos.
[3] Das Bundesarchiv plant unter Einbeziehung der Fachanforderung des Filmarchivs und der sehr großen Digitalisat-Mengen eine neue integrierte Softwarelösung und wird sich nicht weiter an DiPS beteiligen.
[4] Das E-Gov-Gesetz des Bundes gilt auch für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen (zum Beispiel also in den Bereichen Personenstandswesen, Meldewesen, Ausländerwesen und Arbeitsvermittlung). Die E-Gov-Gesetze der Länder fordern die Kommunen zwar auch zur digitalen Aktenführung auf, aber besitzen Öffnungsklauseln.
[5] Archivwürdige Unterlagen jenseits der klassischen Akten werden von Seiten der Behörden ohnehin kaum wahrgenommen (zum Beispiel Personenstandsregister, Gewerberegister, Melderegister und Kataster).
[6] Hier ist vor allem das Fehlen standardisierter Aussonderungsschnittstellen aus den Fachverfahren und aktenführenden Systemen zu erwähnen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
pmendisch (2. Januar 2019). Möglichkeiten für Kommunalarchive in der digitalen Langzeitarchivierung. archivamtblog. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cjf2
Ein Gedanke zu „Möglichkeiten für Kommunalarchive in der digitalen Langzeitarchivierung“