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Urheberrecht und Archiv

Handreichung  zum Thema Urheberrecht in Archiven vom LVR erschienen

von Th. Krämer und Gr. Patt, LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum

Seit einigen Jahren gerät mit dem Urheberrecht ein Rechtsbereich zunehmend ins Blickfeld von Archiven, dessen Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit von Kultur- und Gedächtniseinrichtungen lange unterschätzt worden ist. Dieser Wandel schlägt sich v. a. in einer steigenden Zahl von einschlägigen Publikationen nieder, die mehr oder weniger deutlich und klar vor einem allzu sorglosen Umgang warnen. Denn in nahezu jedem Archiv wird man auf Unterlagen treffen, die Werkhöhe erreichen und somit unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Ein Verstoß gegen die teilweise recht komplexen gesetzlichen Bestimmungen kann insbesondere für mittlere und kleinere Einrichtungen spürbare Folgen nach sich ziehen. Durch die zunehmende Digitalisierung archivischer Arbeitsweisen, aber auch wegen der wachsenden Nachfrage von Nutzerinnen und Nutzern nach digitalen Nutzungsmöglichkeiten wuchs die Bedeutung des Urheberrechts in jüngerer Vergangenheit noch einmal an. Momentan ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung abschwächt oder das Urheberrecht an Relevanz verlieren wird.

Als sich daher die Möglichkeit ergab, diesen Bereich im Zuge einer sechsmonatigen Stage im Archiv des Landschaftsverbandes durch die Volljuristin Alexandra M. Zilles aufarbeiten zu lassen, ergriff das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum gerne die Gelegenheit. Ziel des Projekts war eine Handreichung, die die komplexe Materie auch für Nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar aufarbeitet und Hilfestellungen bietet. Dass damit nicht alle Aspekte des Urheberrechts abgedeckt werden können, versteht sich ebenso wie die Tatsache, dass nach Abschluss des Projekts erschienene Literatur und Rechtsprechung unberücksichtigt bleiben mussten.

Dessen ungeachtet werden Archive mit Hilfe der Ausarbeitung von Fr. Zilles aber in die Lage versetzt, die wichtigsten Fragestellungen selbst anzugehen. Grundlagenwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die – engen – Grenzen des rechtlich Zulässigen wird unverkürzt, aber doch möglichst allgemeinverständlich vermittelt. Dies geschah bewusst, denn ohne einen Rückgriff auf eine unverkürzte Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird es kaum gelingen, Risiken realistisch einzuschätzen und so etwas wie ein funktionsfähiges „Risiko-Management“ (P. Klimpel) für die eigene Institution zu entwickeln.

Die Handreichung orientiert sich in Inhalt und Struktur an den Fragestellungen, die in Archiven am häufigsten auftauchen. In mehreren Teilschritten werden Leserinnen und Leser durch eine Prüfung der urheberrechtlichen Situation geführt, um anschließend beurteilen zu können, welche Rechte und Pflichten sich aus dem jeweiligen Befund ergeben. Ergänzt wird die Handreichung durch Schaubilder, Checklisten und Vorlagen für Musterschreiben, um z. B. auch noch nachträglich Nutzungsrechte für das Archiv von einem Urheber einwerben zu können. Ein Exkurs zu dem Recht am eigenen Bild bzw. zu den Rechten im Bild, die sich aus dem Kunsturheberrecht ergeben, beschließen die Publikation. Jeder Abschnitt verfügt darüber hinaus über einen Fußnotenapparat mit Belegen zu einschlägigen Urteilen und weiterführender Literatur.

Das Urheberrecht ist und bleibt ungeachtet der jüngsten Entwicklungen für Archive nicht vorteilhaft. Auch mit sehr aufwändigen Recherchen und mit ausgefeilten Vertragskonstruktionen wird es nicht in jedem Fall bzw. für jedes Archivale möglich sein, vollumfängliche Rechtssicherheit herzustellen. Für grundsätzliche Absprachen, v. a. im Hinblick auf ein Risiko-Management, und tiefer gehende Probleme wird es weiterhin unumgänglich sein, sich mit den zuständigen Stellen in der eigenen Institution abzustimmen.

Die Handreichung wird nach Bedarf durch eine zweite Auflage aktualisiert werden. Die Änderungen durch das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz werden durch einen Beitrag zeitnah berücksichtigt.

LINK: http://www.afz.lvr.de/media/archive_im_rheinland/publikationen/achivistik_digital/2018-02-15_Zilles_Urheberrecht_final.pdf


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (9. Mai 2018). Urheberrecht und Archiv. archivamtblog. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cjct


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