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Archivierung von Fotos und Filmen in der Praxis #WAT17 (Teil 2)

Den zweiten Teil des Panels leitet der Jurist Dr. Paul Klimpel ein. Mit dem bildhaften Titel Archive und Urheberrecht. Täter oder Opfer? spricht der Referent ein höchst gefragtes Thema an, das auch im Nachgang noch viel Diskussionsbedarf erkennen lässt.

Dr. Paul Klimpel referiert zum Urheberrecht

Herr Teske führt in seiner Moderation bereits an, dass seit der Novellierung des Urheberrechts viele Unsicherheiten im Umgang mit Fotos und Filmen herrschen. Herr Klimpel nimmt sich in seinem folgenden Vortrag dieser Problematik an. In einem kurzen Rückblick führt der Dozent das Plenum in die Zeit der 80er Jahre zurück und hält vor Augen, dass das Urheberrecht in der analogen Welt noch kaum eine Rolle gespielt hat. In digitalen Zeiten hingegen sind die Kopie und damit auch das Urheberrecht allgegenwärtig. Es thront gewissermaßen bedrohlich über allem. Von dieser scheinbaren Bedrohlichkeit dürfe man sich allerdings nicht abschrecken lassen, so Herr Klimpel.

Man muss sich zunächst bewusst sein, dass im Grunde jedes Foto geschützt ist. Die gesetzlichen Schutzfristen werden gleichzeitig immer länger. Das Nutzungsrecht an einem Bild stellt gewissermaßen der Schlüssel zu dem Problem dar. Wer dies ignoriert und gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich strafbar.

Demnach birgt das Urheberrecht für Archive, Museen und Bibliotheken viele Probleme, wenn sie Werke nutzen und zugänglich machen wollen. Herr Klimpel führt in diesem Zusammenhang vor Augen, dass die retrospektive Rechteklärung in vielen Fällen unrealistisch ist und an dessen Stelle ein wohlüberlegtes Risikomanagement treten müsse. Die Erwartungen der Nutzer einerseits und die Verpflichtung der Archivare, nach Recht und Gesetz zu handeln andererseits. Dies steht in einem Spannungsverhältnis, doch das Risikomanagement sei durchaus legitim. „Endgültige Sicherheit hat man nie! Seien Sie nicht zu ängstlich“, plädiert Herr Klimpel und kommt zu seinem Fazit: „Jammern hat keinen Sinn. Wir brauchen selbstbewusst Archivare und Archivarinnen, die sich nicht durch Kämmerer oder andere vereinnahmen lassen. Nutzen Sie die Chancen und Möglichkeiten, die Foto- und Filmbestände hergeben. Die rechtlichen Gestaltungsfreiräume dafür sind vorhanden!“

Im Anschluss lassen die vielen Fragen im Plenum erkennen, dass das Urheberrecht in den Archiven höchst aktuell ist – ein brisantes Thema!

 

Ein schönes Gegenbeispiel aus der Praxis, dass die Onlinestellung von Fotos bei der Erschließung und Nutzbarmachung durchaus positiv zu bewerten ist, wurde von Tatjana Klein, Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, vorgestellt.

Frau Klein zeigt in ihrem Vortrag „Soziale Netzwerke: mehr als posten, twittern und bloggen?“ wie der Onlinedienst Flickr eine Hilfe bei der Veröffentlichung von Fotobeständen sein kann, aber auch welche Nachteile einem Archiv daraus entstehen könnten.

Die Plattform Flickr bietet zum einen für Archive die Möglichkeit, Bestände hochzuladen (natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Rechte beim jeweiligen Archiv liegen und die Persönlichkeitsrechte im Vorfeld geklärt wurden). Flickr übernimmt dabei die jeweiligen Metadaten der Fotos automatisch und zeigt, gesetzt dem Fall sie wurden bereits erschlossen, Titel, Verwendungsrechte, vergebene Tags etc. an. Es ist somit schnell und einfach möglich nach Schlagworten zu suchen und einen ganzen Bestand online zu durchstöbern. Dies erhöht die Reichweite der Bilder und ist öffentlichkeitswirksam für die Archive.

Bei Fotos, bei denen vielleicht das abgebildete Motiv unklar ist, können auf der anderen Seite die Nutzerinnen und Nutzer bei der Erschließung behilflich sein. Frau Klein berichtet von einigen positiven Fällen, in denen sich BetrachterInnen über die Kommentarfunktion bei Flickr meldeten und bei der Einordnung der Fotos helfen konnten. Diese „Erschließungshilfe“ ist als positiver Nebeneffekt zu betrachten.

Bei der Nutzung solcher Onlinedienstleister, so Klein, ist dennoch zu beachten, dass die Erschließungsarbeit, also Titel, Beschreibung und Tags etc. nicht bei den Anbietern allein gespeichert wird, sondern diese Dienste immer nur als zusätzlicher Zugang zu den Bildern verstanden werden müssen. Denn verschwindet der Anbieter vom Markt, verschwinden auch die mühsam erschlossenen Daten.

Auch in der Diskussion im Anschluss des Vortrags wurde noch einmal besonders darauf hingewiesen, dass das Hochladen von Beständen natürlich nicht die Speicherung der Fotos ersetzt. Im Fokus dieser „Spielwiese“ stünde, resümiert Frau Klein, die Nutzbarmachung der Bilder und sei nichts für Archive, die immer zu jeder Zeit wissen wollen, von wem seine Bilder eingesehen werden.

Das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland ist auch vertreten bei  facebook und Twitter

 

Michael Jerusalem und Patricia Lenz


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
michjerusalem (15. März 2017). Archivierung von Fotos und Filmen in der Praxis #WAT17 (Teil 2). archivamtblog. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cj9a


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