Im aktuellen Heft des ARCHIVARs (Heft 01/2017) beleuchtet ein Beitrag die elektronischen Personenstandsregister und ihre Herausforderungen an die Archive. Seit 2014 müssen Personenstandsregister rein elektronisch geführt werden. Sie sind nach Ablauf der Ausbewahrungsfristen für viele kommunale Archive das erste elektronische Archivgut. Für diesen Vorgang wurde bereits vor zwei Jahren eine bundesweite Standardisierung angestossen. Auch die BKK (Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag) hat dazu bereits 2014 eine Arbeitshilfe erstellt.
Der ARCHIVAR wird demnächst auch online verfügbar sein, die Empfehlung der BKK findet sich hier.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (2. März 2017). Lesetipp: Standardisierung der Aussonderung aus elektronischen Personenstandregistern. archivamtblog. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cj8t