
Hendrik Friggemann
Eine Arbeitsgruppe innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Hochschularchive NRW hat seit 2013 Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen an nordrhein-westfälischen Hochschulen erarbeitet, die jetzt veröffentlicht sind und zum Download bereitstehen. Es handelt sich um zwei Dokumente, wobei sich das eine direkt an die aktenführenden Stellen richtet, das andere – ergänzt um Bewertungsentscheidungen – an die Hochschularchive. Die Empfehlungen, die eine weitgehend vollständige Auflistung von typischen an Hochschulen entstehenden Unterlagen enthalten, wurden bereits an mehreren Einrichtungen in NRW als Grundlage für die Verabschiedung offizieller Richtlinien für die Schriftgutverwaltung herangezogen.
Downloads:
- Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen von Unterlagen an nordrhein-westfälischen Hochschulen für die aktenführenden Stellen
- Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen von Unterlagen an nordrhein-westfälischen Hochschulen für das Hochschularchiv
Die Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Hochschularchive NRW bittet um die Mithilfe von Kolleginnen und Kollegen, um diese Empfehlungen weiter zu vervollständigen und im Falle sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen zu aktualisieren.
Kontakt:
AG Aufbewahrungsfristen der Arbeitsgemeinschaft Hochschularchive NRW:
Elke Donath, Universitätsarchiv Duisburg-Essen (elke.donath@uni-due.de)
Dr. Bettina Frindt, Archiv der FH Aachen (archiv@fh-aachen.de)
Katja Lievertz, Historisches Archiv der TH Köln (katja.lievertz@th-koeln.de)
Martin Löning, Universitätsarchiv Bielefeld (martin.loening@uni-bielefeld.de)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (9. Februar 2017). Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen an nordrhein-westfälischen Hochschulen. archivamtblog. Abgerufen am 8. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/cj8l