Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Benutzerinnen und Benutzer in allen hessischen Staatsarchiven Smartphone oder Kamera zücken und zum eigenen Gebrauch kostenlos Fotos anfertigen.
Die nachvollziehbaren Einschränkungen dieser neuen grundsätzlichen Regelung sind auf der Homepage beschrieben:
https://landesarchiv.hessen.de/nutzung/reproduktionen
Aus Nutzersicht ist diese Neuerung sehr zu begrüßen, und in der archivpolitischen Perspektive darf man hoffen, dass das hessische Beispiel Schule macht!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Marcus Stumpf (4. Januar 2017). Hessisches Landesarchiv hebt Fotografierverbot in den Lesesälen auf! archivamtblog. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cj8f
Darf man denn im Archivamt selbst fotografieren?
Ja. Das Fotografieren ist im Lesesaal des Archivamtes seit jeher erlaubt. Einschränkungen ergeben sich analog zur hessischen Regelung lediglich in Einzelfällen aus archivrechtlichen bzw. bestandserhalterischen Gründen.