Tarifvereinbarung im öffentlichen Dienst bringt Vorteile für den Bereich der Archive

euro_symbolAus aktuellem Anlass haben wir kurzfristig die Fortbildungsveranstaltung „Neue Entgeltordnung für Kommunen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten in Archiven“ (Anmeldung ab sofort möglich!) am 7. Juli 2016 anberaumt. Im Folgenden veröffentlichen wir bereits vorher eine vorbereitenden Text als Gastbeitrag aus der Feder von Herrn Eckhard Möller. Vielen Dank dafür!

Die mit den Arbeitgebern im Bereich der Kommunen erzielte Tarifvereinbarung vom 29. April 2016 bringt für die Beschäftigten im Bundesarchiv und den Kommunalarchiven deutliche Vorteile mit sich. Das betrifft nicht nur die Erhöhung der Entgelte rückwirkend zum 1. März 2016 um 2,4% und noch einmal zum 1. Februar 2017 um 2,35%, sondern vor allem die neue Entgeltordnung.

Zur Erinnerung

Beim Inkrafttreten des TVöD im Jahr 2005 war zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, nach der die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgen soll, fest vereinbart worden. Für den Bereich der Archive und der Bibliotheken wurde dabei seitens der Gewerkschaft ver.di und des Verbandes deutscher Archivar*innen die Forderung erhoben, die speziellen Eingruppierungsmerkmale des alten Bundesangestelltentarifvertrags, die sich im gehobenen Dienst als Mauer gegen Höhergruppierungen erwiesen hatten und Archivar*innen gegenüber Beschäftigten mit gleicher formaler Qualifikation in anderen Tätigkeitsfeldern benachteiligten, aufzuheben. Die Eingruppierung sollte vielmehr nach den gleichen Tätigkeitsmerkmalen wie für andere Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung erfolgen.

Nachdem der ‚Geleitzug‘ der öffentlichen Arbeitgeber in Tariffragen bereits mit dem Abschluss des TVöD für den Bund und die Kommunen und des TVL für den Bereich der Länder zerbrochen war, folgte für den Bereich des Bundes bereits im Jahr 2014 eine Neuregelung der Entgeltordnung, nach der die Eingruppierung für den Archivbereich in Anlehnung an die Eingruppierungsregeln für die allgemeine Verwaltung erfolgte. Für die Kommunen hat es nun zwei weitere Jahre gedauert, bis ein Erfolg in Sachen Entgeltordnung vermeldet werden kann.

Für den Bereich der Kommunen konnte nun ein weitergehender Erfolg erzielt werden:

Für den Bereich der Archive (und Bibliotheken) gibt es ab dem 1. Januar 2017 keine speziellen Eingruppierungsmerkmale mehr. Vielmehr erfolgt die Eingruppierung der Beschäftigten nach den gleichen Kriterien wie für die allgemeine Verwaltung. Damit sind alle Hindernisse, die bislang Höhergruppierungen im Wege standen, weggefallen und haben Archivbeschäftigte endlich die gleichen Chancen zur Höhergruppierung wie andere Beschäftigte mit gleicher Qualifikation.

Regelungen für den gehobenen Dienst

Die Eckeingruppierung für Archivbeschäftigte mit Hochschulbildung (Bachelor, FH-Diplom) ist die Entgeltgruppe [EG] 9 b. Für sie ergibt sich ein Entgelt von 2.587,77 € in der Stufe 1, das bis auf 3.931,43 € in der Stufe 6 steigt.

Ein erstes Heraushebungsmerkmal aus der EG 9 b ist die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit. Ist diese gegeben, erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 c. Für sie ergibt sich ein Entgelt von 2.829,63 € in der Stufe 1, das bis auf 4.045,04 € in der Stufe 6 steigt.

Weitere Heraushebungsmerkmale aus der EG 9 c sind Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung. Bei einem Anteil dieser Tätigkeiten von mindestens einen Drittel erfolgt die Eingruppierung in die EG 10, bei einem Anteil von mindestens der Hälfte in die EG 11.

Tätigkeiten der EG 11, die sich nochmals durch das besondere Maß der Verantwortung aus der EG 11 herausheben, ziehen die Eingruppierung in die EG 12 nach sich.

Vorteile auch für den mittleren Dienst

Die Eckeingruppierung für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste ist die EG 5. Dabei wird von der Notwendigkeit gründlichen Fachkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit ausgegangen.

Erstes Heraushebungsmerkmal sind Tätigkeiten, deren Ausübung gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern [EG 6]. Für die folgenden EG 7 und EG 8 sind selbstständige Leistungen in einem Umfang von mindestens einem Fünftel bzw. einem Drittel erforderlich.

Ein weiterer Vorteil des neuen Tarifabschlusses ist es, dass für die Fachangestellten auch der Weg in eine Eingruppierung in eine EG des gehobenen Dienstes ermöglicht wird. Die EG 9 a gilt für Beschäftigte der EG 6 sofern deren Tätigkeiten zu mindestens 50% selbstständige Leistungen erfordern.

Regelungen für den höheren Dienst

Eckeingruppierung für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (Master, Staatsexamen, Universitäts-Diplom) bleibt die EG 13.

Heraushebungsmerkmal für die Eingruppierung in die EG 14 sind Tätigkeiten, die sich aus der EG 13 zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus den Tätigkeiten der EG 13 herausheben. Für die EG 15 sind dann zu mindestens der Hälfte Tätigkeiten erforderlich, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder das erhebliche Maß der Verantwortung aus der EG 13 herausheben.

Wie geht es weiter?

Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach diesem Zeitpunkt beginnt, werden nach den Kriterien der neuen Entgeltordnung eingruppiert. Bereits vorhandene Beschäftigte verbleiben in ihrer bisherigen Eingruppierung. Sie können aber, sofern sich aus der neuen Entgeltordnung Vorteile für sie ergeben, einen Höhergruppierungsantrag stellen. Ausschlussfrist für den Antrag auf Höhergruppierung ist der 31. Dezember 2017. Erfolgt die Höhergruppierung, so wirkt diese bis zum 1. Januar 2017 zurück. Ob ein Antrag auf Höhergruppierung ratsam ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Eckhard Möller arbeitet sowohl im Stadtarchiv Harsewinkel als auch im Gemeindearchiv Herzebrock-Clarholz und ist einer der beiden Referenten des angekündigten Seminars. Weitere Informationen zum Seminar finden Sie auf unserer Website.


Autor: Tim Odendahl

Archivar im Stadtarchiv Esslingen (seit Oktober 2020), Mitglied im Arbeitskreis „Offene Archive“

7 Gedanken zu „Tarifvereinbarung im öffentlichen Dienst bringt Vorteile für den Bereich der Archive“

  1. Ich arbeite im Krankenhaus im krankenblattarchiv seit 2009. ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Ökonompädagoge.
    Die anfallenden Arbeiten erledige ich zu 100% selbstständig.
    Seit Januar 2021 werden die Akten zum Digitalisieren versandfertig von uns fertig gemacht. Das bedeutet, die Akten werden im sogenannten AVP 8 eingebucht und mit einem Etikett versehen.
    Anschließend werden Listen von den etikettierten Akten erstellt und gespeichert.
    Wir werden nach EG 2 bezahlt.
    Wir möchten prüfen lassen, ob das so richtig ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine

    1. Hallo Frau Gottschling, schreiben Sie uns gerne eine Mail direkt an:
      Bitte beachten sie: Wir können als Beratungsstelle nur Hinweise geben. Wir prüfen nichts im eigentlichen Sinne.
      lwl-archivamt@lwl.org

      Beste Grüße
      DST

  2. Werter Herr Möller,
    es wäre schön, wenn endlich mal jemand als Fürsprecher der Archivare der Länder auftreten würde. Ich kann nur von meiner Tätigkeit als Archivar im Finanzamt reden und muss bemerken, dass ich der am schlechtesten bezahlte Tarifbeschäftigte bin. Selbst die Hausmeister haben mehr Geld in der Tasche.
    Die Arbeiten sind im Gegenteil zu früheren Beschäftigten, nur noch mit dem Computer zu schaffen. Dazu musste ich mir eigene Excel Tabellen erstellen.
    Ich glaube, dass niemand im Land, außer der Archivar selber, weiß, wie umfangreich diese Tätigkeit geworden ist.(etwa 630000 Akten werden alleine in unserem FA von mir verwaltet.)
    Nach einer Stellenüberprüfung vor etwa 4 Jahren, wurde abschließend festgestellt, das alles in bester Ordnung ist und die Tarifbeschäftigten der Länder keine Möglichkeit haben anders eingruppiert zu werden.
    Da kommt Freude auf.
    A.Jahn

    1. Mir wurde von einem Verdi-Verantwortlichen mitgeteilt, dass eben die Archivare keine Lobby hätten… Leider traut sich auch nur ein Bruchteil, sich überhaupt einmal zur gehaltlichen Einordnung zu äußern. Der Druck auf die Gewerkschaften ist eben nicht vorhanden, obwohl es eine Vielzahl an Archiven und Archivmitarbeitern gibt.
      Auf jeden Fall sollte es Möglichkeiten v. a. auch in den Ländern geben, dass leistungsbereite, leistungsstarke und gut ausgebildete Archivare eine Aufstiegsmöglichkeit erhalten. Famis oder FH-Archivare, die durchweg höhere Aufgaben übernehmen müssen, sind nach einiger Zeit mehr als frustriert über die fehlende Anerkennung ihrer Leistungen.

      1. Ja, Hochschularchivar, die Eingruppierungsregeln für Archivar*innen im Bereich der Ländern sind, euphemistisch formuliert, nicht zufriedenstellend Es kann ja nicht angehen, dass tariflich Beschäftigte mit 23 Jahren in der EG 9 anfangen und mit 67 Jahren immer noch in der EG 9 in den Ruhestand gehen. Für die Famis gilt das im mittleren Dienst im Grundsatz auch. Die im Bereich des Bundes und der Kommunen durchgesetzte Durchlässigkeit durch die verschiedenen Entgeltstufen muss daher in den Tarifvertrag der Länder übernommen werden. Es ist zu hoffen, dass das bei der anstehenden Tarifrunde, in der es vor allem um die prozentuale Gehaltserhöhung geht, mit erledigt werden kann.

        Die Durchsetzungsmöglichkeiten von Forderungen hängen für Gewerkschaften natürlich immer davon ab, wie stark sie in den jeweiligen Bereichen vertreten sind. Da, wo es wenige Mitglieder gibt und wo die Mitglieder nur schwer zu mobilisieren sind, sind auch die Chancen, etwas durchzusetzen, eher ungünstig.

        In der Gewerkschaft ver.di gibt es mit der Bundesarbeitsgruppe Archie-Bibliotheken-Dokumentationszentren allerdings schon eine Lobby für den Bereich der Archive. Auch in den größeren Bundesländern gibt es diese Arbeitsgruppen und im Bereich der Länder sind diese sogar für alle Mitglieder aus dem Archiv- und Bibliotheksbereich offen.

  3. Das ist eine gute Frage. Im Grunde gibt es die Möglichkeit bei der nächsten Gehaltstarifrunde für die Länder im kommenden Jahr. Ich werde mich über die Arbeitsgruppen der Archiv- und Bibliotheksbeschäftigen in der Gewerkschaft ver.di dafür stark machen, dass die Eingruppierung für die Archiv- und Bibliotheksbeschäftigten auf die Tagesordnung genommen wird. Das muss die Arbeitgeberseite dann aber mitmachen.

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