Rund 30 Teilnehmer:innen des Westfälischen Archivtags 2026 diskutierten im Forum „Überlieferung von Ratsfraktionen“ unter der fachkundigen Leitung von Norbert Damberg M.A. (Stadtarchiv Coesfeld) einen schillernden und anhaltend kontrovers diskutierten Bereich der kommunalarchivischen Überlieferungsbildung: den Umgang mit Unterlagen der Fraktionen und Gruppen in den Kommunalvertretungen.

Zu Beginn stand die grundlegende Frage im Mittelpunkt, ob Fraktionsunterlagen im archivrechtlichen Sinne der amtlichen oder der nicht-amtlichen Sphäre zuzuordnen sind. Von dieser Einordnung hängen wesentliche Folgeaspekte wie z.B. Anbietungspflicht, Bewertungshoheit oder Benutzbarkeit ab.
Das Plenum schloss sich überwiegend der Einschätzung an, die Prof. Dr. Thomas Henne bereits 2022 in seinem Gutachten in der Reihe „Archivfachliche Beiträge, Beiheft 8“ des Stadtarchivs Mönchengladbach (PDF, S. 36ff.) formuliert hatte: Fraktionsunterlagen aus dem kommunalen Bereich sind als amtlich zu bewerten, womit die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes uneingeschränkt gelten. Einzelne Vorbehalte blieben zwar bestehen, die grundsätzliche Position fand jedoch breite Zustimmung im Plenum.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung tauschten die Teilnehmer:innen ihre praktischen Erfahrungen und allgemeinen Erwartungen zu Inhalten der Unterlagengruppe aus. Das Gesamtbild der Diskussionsbeiträge lässt sich als extrem vielfältig beschreiben. Es ist daher zu konstatieren, dass sich Umfang, Struktur und Qualität der Unterlagen erheblich unterscheiden, da Faktoren wie Fraktionsgröße, Professionalisierungsgrad, organisatorische Routinen oder der Grad der gelebten Schriftlichkeit sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Vor diesem Hintergrund wurde daher betont, dass pauschale Aussagen zur Überlieferungsqualität kaum möglich sind. Zudem wurde diskutiert, welchen zusätzlichen Erkenntniswert Fraktionsunterlagen im Vergleich zur klassischen Gremienüberlieferung überhaupt bieten können.
Ein Schwerpunkt der weiteren Diskussion lag dann auf der Frage, wie Archive den Zugang zu Fraktionen bzw. Gruppen überhaupt praktisch anbahnen können. Die Mehrheit der Kolleg:innen sprach sich für einen kooperativen Ansatz aus, der auf Vertrauen, Transparenz und fachliche Überzeugungsarbeit setzt – etwa durch Einladungen ins Archiv oder die offene Darstellung archivischer Standards und Verfahren. Sollten solche Bemühungen nicht ausreichen, müsse jedoch auch auf die rechtliche Lage verwiesen werden. Gleichzeitig wurde von vielen Kolleg:innen die Befürchtung geäußert, dass die weiterhin umstrittene Rechtslage und mögliche Vorbehalte der Verwaltungsspitzen die Durchsetzung archivischer Ansprüche erschweren könnten. Nicht ausgeschlossen wurde auch, dass einzelne Fraktionen künftig eine gerichtliche Klärung anstreben.
Abschließend diskutierte das Plenum vor diesem Hintergrund, welche Formen von „Ersatzüberlieferung“ bereits in die Archive kommen oder gezielt gesammelt werden könnten. Genannt wurden insbesondere private Vor- und Nachlässe sowie nicht-amtliche Bestände, etwa von lokalen Parteigliederungen, die wertvolle Einblicke in die konkrete Arbeit der Fraktionen und Gruppen bieten.
Hinweis: Der Beitrag entstand unter Nutzung eines KI-Textwerkzeugs (hier: MS Copilot). Redaktion und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
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tlienkamp (20. März 2026). #WAT26: Diskussionsforum “Überlieferung von Ratsfraktionen”. archivamtblog. Abgerufen am 10. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/15x50