Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat ein Förderprogramm zur Provenienzforschung aufgelegt, das auch für Erschließungsprojekte von Archiven offen steht, wenn es sich um für die Provenienzforschung relevante Archivbestände handelt. Möglich sind z. B. auch Anträge, die auf die Tiefenerschließung und Auswertung einschlägiger Bestände zielen:
Zitat aus den Fördergrundsätzen: “Das ‘Förderprogramm Provenienzen NRW’ erkennt als einen wesentlichen Aspekt der Arbeit von kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Provenienzforschung an. Diese setzt die Dokumentation, Erschließung und Erforschung von Quellen und Sammlungsbeständen voraus. Daneben sind Maßnahmen der Präsentation, Publikation, Kommunikation sowie Vermittlung von Bedeutung, die geeignet sind, Forschungsergebnisse der Fachwissenschaft und/oder der Öffentlichkeit näher zu bringen.”
Antragsberechtigt sind Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform), aber auch Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.
Grundsätzlich soll der Anteil an Eigenmitteln bei mindestens 20% liegen, das Projektvolumen bei mindestens 12.500 Euro, wobei begründete Ausnahmen möglich sind.
Zielsetzung, mögliche Fördergegenstände und alle Rahmenbedingungen finden sich detailliert in den Fördergrundsätzen vom 4.9.2024 beschrieben. Vor Antragstellung muss die Beratung der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung in NRW in Anspruch genommen werden:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Marcus Stumpf (20. Dezember 2024). Förderprogramm Provenienzen NRW. archivamtblog. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12yzo