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LWL vor 50 Jahren – Auswirkungen der Kommunalen Neugliederung in den Westfälisch-Lippischen Archiven

Dieser Text ist Teil der Serie „Der LWL vor 50 Jahren“, in der die Auszubildenden zum/zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste (FaMI) – Fachrichtung Archiv des LWL-Archivamtes für Westfalen Einblicke in die Geschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geben.

Archivare bei der Sichtung einer Registratur (LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 847/041476)

Ein Jahr vor der Vollendung der Gebietsreform veranstaltete das damalige Landesamt für Archivpflege 1974 den 24. Westfälischen Archivtag in Beckum, um sich über die Gefahr der Fragmentierung und Auflösung der kommunalen Archive zu besprechen. Im Fachkreis der etwa 80 Archivare wurde über die Möglichkeiten zur Erhaltung der in den aufzulösenden Kommunen bislang vorhandenen Bestände gesprochen, um den Wert für die landesgeschichtliche Forschung aufrechtzuerhalten.

Rechtlich gesehen war die Übernahme der Archivalien durch einen Runderlass des Kultusministers vom 30.09.1970 wie folgend geklärt: Die Archive von aufgelösten Gemeinden gingen ungeteilt an den Rechtsnachfolger der Gemeinde, sodass eine unveränderte Aufnahme des Bestandes als eine geschlossene Archivabteilung stattfinden sollte. Vor der eigenmächtigen Vernichtung von angeblich nicht mehr benötigten Akten wurde gewarnt.

Doch der Landesarchivdirektor Dr. Herberhold schrieb 1972 an den Regierungspräsidenten in Detmold über die tatsächliche Praxis und auftretende Unklarheiten und Schwierigkeiten. Er forderte den Regierungspräsidenten auf, die betroffenen Gemeinden auf den genannten Erlass hinzuweisen. Denn nur durch eine möglichst frühe Absprache mit dem Landesamt für Archivpflege können die durch die Auflösung entstehende Probleme verhindert werden, so Dr. Herberhold.

Vonseiten der Kommunalarchive wurde vereinzelt Kritik an dem Runderlass geäußert. So bemängelte das Stadtarchiv Minden die Tatsache, dass nicht in allen Gemeinden der Rechtsnachfolger bereits eigene Archive eingerichtet wurden. Dr. Nordsiek merkte an, dass es dem Landesamt für Archivpflege in solchen kurzfristigen Situationen kaum möglich wäre, wilde Kassationen zu verhindern und Aufbau neuer Archive zu unterstützen. Er würde eine Möglichkeit begrüßen, in Einzelfällen von dem Runderlass abweichen zu können, um die Benutzbarkeit des Schriftguts weiterhin sicherstellen zu können.

Auch Beschwerden über anscheinend verloren gegangene Vorgänge lassen sich in den Akten finden. Das Erzbischöfliche Generalvikariat Paderborn wendete sich 1976 an das Landesamt, um über das Problem der mangelhaften Auskunft der Verwaltungen über bestimmte Archivunterlagen hinzuweisen. Der Landesarchivdirektor Dr. Richtering konnte daraufhin nur erwidern, dass „im Einzelfall der Verlust von Archiv- und Registraturgut leider nicht ausgeschlossen werden kann“.

Quellen:

LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 115/190

LWL-Archivamt für Westfalen, Altregistratur Az. 72 1221

LWL-Archivamt für Westfalen, 847/041476

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lhaselhoff (19. Dezember 2024). LWL vor 50 Jahren – Auswirkungen der Kommunalen Neugliederung in den Westfälisch-Lippischen Archiven. archivamtblog. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12ysz


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