Am 21. September läuft die Anmeldefrist für die Teilnahme am zweiten Lehrgang zum geprüften Fachwirt/zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste ab, der am 2. November 2015 startet. Aus diesem Anlass posten wir an dieser Stelle hier noch einmal den Artikel des Kollegen Höötmann zum Thema “Fachwirt”, der zeigt, welche Chancen diese Weiterbildungsmöglichkeit für FAMIS bietet.
Realisierung der Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste in Nordrhein-Westfalen (abgedruckt in: “Archivpflege für Westfalen-Lippe, Heft 78/1/2013, S. 13-19)
Von Hans-Jürgen Höötmann
Grundsätzlich ist eine Aufstiegsfortbildung in allen anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz möglich. In der Regel setzt sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Sowohl für die Absolventen als auch für die Arbeitgeber ist eine berufliche Weiterbildung von Vorteil: Einerseits erweitert sie die fachlichen Kompetenzen, erhöht das Qualifikationsniveau, zeugt von Engagement und Leistungsbereitschaft, andererseits soll sie berufliche Aufstiegsperspektiven bieten und ist somit für die nachhaltige Nachwuchswerbung gerade in Zeiten, in denen nahezu tagtäglich der absehbare Fachkräftemangel thematisiert wird, ein nicht unwesentliches Attraktivitätskriterium für das Berufsbild des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI). Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass der Beruf des FaMI per Verordnung zum 1. August 1998 in Kraft gesetzt wurde und seit 2001 im Durchschnitt jährlich über 500 Absolventen die Ausbildung beenden.
In Nordrhein-Westfalen ist es nunmehr seit Herbst 2012 möglich, eine berufsbegleitende Fortbildung zum Geprüften Fachwirt oder zur Geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste zu absolvieren. Vorausgegangen sind diesem Schritt
• fortwährende, jahrelange Diskussionen im fachlich zuständigen Berufsbildungsausschuss NRW bei der Bezirksregierung Köln für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (nachfolgend: Berufsbildungsausschuss NRW),
• die erfolgreiche Suche der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle bei der Bezirksregierung Köln nach einem Fortbildungsträger und
• die Erarbeitung eines Curriculums sowie einer Prüfungsordnung.
Die gemäß § 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelte Fortbildung zum geprüften Fachwirt oder zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste richtet sich an Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen, die eine Aufstiegsfortbildung und berufliche Weiterbildung anstreben. Die Fortbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert drei Jahre. Sie baut auf den Ausbildungsinhalten der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen auf. Die Fertigkeiten und Kenntnisse, die in diesem dualen Ausbildungsberuf erworben wurden, werden im Vorbereitungslehrgang für die Fortbildungsprüfung vorausgesetzt. Dieser prüfungsvorbereitende Lehrgang wird vom Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung (ZBIW) der Fachhochschule Köln organisiert und durchgeführt. Die Fortbildungsprüfungen werden landesweit von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle abgenommen.
Im Folgenden sollen insbesondere der Werdegang der Aufstiegsfortbildung bis zum Start des ersten Fortbildungskurses am 5. November 2012 sowie die inhaltliche Gestaltung des Curriculums geschildert werden.
Genese der Aufstiegsfortbildung in Nordrhein-Westfalen
Die maßgeblichen Protagonisten für die Einführung einer Aufstiegsfortbildung für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe sind die zuständigen Stellen und die von ihnen errichteten Berufsbildungsausschüsse. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes, in dem Schätzungen zufolge 80 % der FaMI-Absolventen tätig sind, hat es außerhalb Nordrhein-Westfalens bis dato in Niedersachsen, in Hessen sowie auf Bundesebene Vorstöße für Fortbildungsregelungen mit unterschiedlichem Erfolg gegeben: Obwohl bundesweit die Weiterqualifizierungsfrage vermutlich zuerst in Niedersachsen aufgegriffen und im Rahmen der jährlichen Tagung der Zuständigen Stellen für den Ausbildungsberuf FaMI in Leipzig 2003 ein Vorstoß zu einer nebenberuflichen Weiterqualifizierung der FaMIs angekündigt wurde, sind dort die Bemühungen um eine fachrichtungsübergreifende Fortbildung bislang ergebnislos geblieben. Auf Bundesebene liegen zwar sowohl eine Prüfungsordnung sowie ein Curriculum für einen Vorbereitungslehrgang seit 2010 vor, allerdings fehlt bislang ein Fortbildungsträger für die Organisation und Durchführung der prüfungsvorbereitenden Lehrgänge. Lediglich in Hessen wurde nach Verabschiedung der Prüfungsordnung im November 2007 und Inkraftsetzung des Curriculums 2008 im Januar 2009 ein erster Fortbildungslehrgang beim Verwaltungsseminar in Frankfurt am Main gestartet. Dessen Absolventen haben im Mai 2011 ihre Fortbildungsprüfung abgelegt.
In Nordrhein-Westfalen hat sich der Berufsbildungsausschuss in seiner zweiten Amtszeit, die von 2003 bis 2006 reichte, erstmalig 2004 und somit drei Jahre nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahrganges intensiver mit dem Thema Fortbildung beschäftigt. Nachvollziehbarerweise stand in der ersten Amtszeit die umfangreiche Aufbauarbeit, die bei der Einführung neugeordneter Berufe unumgänglich ist, im Vordergrund der Beratungen. Hierzu gehörten die Auseinandersetzung mit organisatorischen Rahmenbedingungen, mit Prüfungsangelegenheiten, aber auch mit der Qualität von Unterricht und Ausbildung im dualen System.
Die Notwendigkeit einer grundlegenden Auseinandersetzung seitens des Berufsbildungsausschusses NRW mit fachlich versierten Qualifizierungsangeboten für die FaMIs resultierte aus einer gemeinsamen Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zur Verbesserung der beruflichen Entwicklungsperspektive der FaMIs sowie der zahlreichen Seiteneinsteiger ohne einschlägigen Qualifikationsnachweis. Über dieses Vorhaben, einen Fortbildungsabschluss Fachwirt für Medien- und Informationsdienste zu schaffen, haben der DIHK und ver.di die Öffentlichkeit im August 2004 mit einer Presseerklärung in Kenntnis gesetzt. Die daraufhin einsetzende Fachdiskussion kam zu dem Ergebnis, dass die Weiterbildungsmaßnahme aus Sicht der Berufsverbände und der zuständigen Stellen nicht tragfähig ist. Strittig waren insbesondere die Inhalte eines Fortbildungsabschlusses und die Zulassungsvoraussetzungen. Bemängelt wurden eine unzureichende Berücksichtigung fachspezifischer Elemente im Rahmen der Qualifizierung und die Öffnung für Seiteneinsteiger ohne Ausbildung im einschlägigen Berufsfeld. Hinzu kamen seitens der Berufsverbände noch Probleme bei der Verortung des Fachwirtes im Laufbahn- und Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes.
Der Berufsbildungsausschuss NRW hat unmittelbar auf die Presseerklärung von DIHK und ver.di reagiert und im September 2004 eine Stellungnahme zur geplanten Weiterbildungsmaßnahme beschlossen und diese an die Verfahrensbeteiligten übermittelt. Rein inhaltlich ist in dieser Stellungnahme auf die bereits oben benannten Kritikpunkte der Berufsverbände und zuständigen Stellen abgehoben worden. Das Hauptaugenmerk wurde jedoch auf einen formalen Aspekt gerichtet und konzentrierte sich auf die Auseinandersetzung mit der Regelungskompetenz für die berufliche Fortbildung im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, das grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahrensmöglichkeiten vorsieht. Im Gegensatz zu der beabsichtigten Rahmenvorgabe von DIHK und ver.di nach § 46 (1) BBiG – die den zuständigen Stellen der hier in Betracht kommenden Industrie- und Handelskammern sowie des öffentlichen Dienstes die Option ermöglicht, eigenständige Fortbildungsangebote zu entwickeln – wurde die Einleitung einer bundeseinheitlichen Fortbildungsregelung durch die zuständigen Bundesministerien nach § 46 (2) BBiG gefordert. Argumentativ stand die Notwendigkeit einer bundesweit verbindlichen Aufstiegsfortbildung mit einer Absicherung der Vergleichbarkeit der Qualifikationen im Vordergrund. In der Antwort des federführenden Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf die Stellungnahme des Berufsbildungsausschusses NRW wurde zwar der Aspekt einer einheitlichen Fortbildungsregelung aufgegriffen, aber im Ergebnis so gewertet, dass bis zum Nachweis gegenteiliger Erfahrungen die Einheitlichkeit auch in dem von DIHK und ver.di initiierten Regelungsverfahren gewährleistet sei.
Der DIHK hat trotz der geballten Kritik und weitgehenden Ablehnung des Fortbildungsvorhabens im Januar 2006 die Empfehlung zum Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin für Informationsdienste (IHK) als Rahmenprüfungsordnung vorgelegt und anschließend einen Rahmenplan mit Lernzielen publiziert. Auf der Grundlage dieser Empfehlung können zuständige Stellen eigene Prüfungsordnungen erlassen.
In der Folgezeit stand das Thema Fortbildungsberuf Fachwirt/in für Medien- und Informationsdienste regelmäßig auf der Tagesordnung des Berufsbildungsausschusses NRW. Die Diskussionen über den Weiterbildungsbedarf und die Möglichkeiten, diesen zu fördern, bewegten sich dabei über einen längeren Zeitraum zweigleisig: Zum einen in Richtung eines Ausbaus berufsbegleitender (Fern-)Studiengänge und damit einem Modell, das an der Fachhochschule Potsdam seit 1999 im Bereich Archiv und seit 2006 im Bereich Bibliothek praktiziert wird und bei dem eine starke Nachfrage nach den Fernweiterbildungskursen besteht. Zum anderen in Richtung einer Realisierung einer Aufstiegsfortbildung durch die zuständige Stelle nach dem § 54 des Berufsbildungsgesetzes. Obwohl sich im Laufe der mehrjährigen Diskussion eine Flexibilisierung der Hochschulzugangsberechtigungen abzeichnete und durch die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. März 2010 der Zugang zum Studium auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit geregelt ist, war es dem Berufsbildungsausschuss NRW immer ein wichtiger Grundsatz, ein Angebot gerade auch für diejenigen Zielgruppen zu entwickeln, die sich im mittleren Tätigkeitssegment weiterbilden und kein Studium aufnehmen möchten. Ein maßgeblicher Gesichtspunkt dabei war auch die Möglichkeit, mit einer größeren Vielfalt an Bildungsangeboten in einer pluralisierten Gesellschaft den unterschiedlichen Lebensentwürfen der Menschen besser entsprechen zu können.
Diese kurz skizzierte zweigleisige Diskussion war auch regelmäßig mit einer Abstimmung mit den Berufsverbänden sowie der Auseinandersetzung mit der tariflichen Eingruppierungsproblematik von Fachwirten verbunden. Gerade in letzterem Bereich, auf den der Berufsbildungsausschuss NRW keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit besitzt, ist eine Vielzahl von Fragen offen, die im Zusammenhang mit der Verortung des Fachwirtes im Laufbahn- und Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes, der Verengung des Tarifgefüges und der Durchlässigkeit in höher bewertete Stellen stehen und die mit einer mehr oder minder unterschwelligen Verdrängungsangst diplomierter Fachkräfte bzw. Bachelor-Absolventen einhergehen.
Nachdem die Entwicklung der Aufstiegsfortbildung über einen längeren Zeitraum sondiert worden war, um zu einer fundierten Meinungsbildung zu gelangen, und die zuständige Stelle im Austausch mit Berufsverbänden, der Gewerkschaft ver.di, der Arbeitgeberseite sowie den im Bundesgebiet für den öffentlichen Dienst verantwortlichen zuständigen Stellen im Bereich Medien- und Informationsdienste eine potenzielle Zustimmung für die Realisierung einer geregelten Fortbildung signalisiert bekommen hatte, beschloss der Berufsbildungsausschuss NRW in seiner Jahressitzung 2010 eine Konkretisierung der bisherigen Planungen. Dazu zählte neben der Sondierung potenzieller Lehrgangsanbieter die Prüfung der Frage, inwieweit das Fortbildungskonzept des Bundes, das mittlerweile verabschiedet worden war und das den Vorstellungen des Berufsbildungsausschusses NRW über eine fachlich fundierte Aufstiegsfortbildung mit qualitativen und quantitativen Standards für eine Höherqualifizierung entsprach, für Nordrhein-Westfalen zu adaptieren sei. Nach erfolgreicher Klärung dieser beiden maßgeblichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung der Aufstiegsfortbildung durch die zuständige Stelle wurde von dieser eine außerplanmäßige Sitzung im Juni 2011 einberufen. Hier wurde der Beschluss gefasst,
• das ZBIW mit den Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung eines prüfungsvorbereitenden Lehrgangs zu beauftragen,
• ein Curriculum dieses Lehrgangs durch einen Unterausschuss des Berufsbildungsausschusses zu erstellen
• sowie durch die zuständige Stelle eine Prüfungsordnung erarbeiten zu lassen.
Als Mitglieder des Unterausschusses fungierten neben Vertretern der zuständigen Stelle und des ZBIW Sachverständige aus den Fachrichtungen Archiv, Bibliothek sowie Information und Dokumentation. Da sich der nordrhein-westfälische Lehrplan weitgehend auf das Fortbildungskonzept des Bundes stützen und dessen Lerninhalte insbesondere landesspezifisch anpassen sollte, sah ein grober Zeit- und Arbeitsplan vor, diese Arbeiten bis Jahresende abzuschließen. Tatsächlich ergab die intensivere Auseinandersetzung mit der Bundesvorlage, dass diese als Grundgerüst zwar überaus hilfreich war, aber bei der Überarbeitung in größerem Umfang Modifizierungen erforderlich waren, als dies ursprünglich angenommen worden war. So wurden teilweise die inhaltlichen Schwerpunkte der im Curriculum des Bundes enthaltenen Fortbildungsbereiche anders, stellenweise auch neu gesetzt und in der zeitlichen Ausformung anders gewichtet. Zudem wurde versucht, den Aspekt des praxisbezogenen und anwendungsorientierten Ansatzes noch weiter zu intensivieren.
Dem Lehrgangskonzept sowie der Prüfungsordnung wurde vom Berufsbildungsausschuss NRW am 8. März 2012 jeweils einstimmig ohne Enthaltungen zugestimmt. Am 5. November 2012 begann für elf Lehrgangsteilnehmer/-innen aus den drei Fachrichtungen Bibliothek, Information und Dokumentation sowie Archiv der erste dreijährige berufsbegleitende Fortbildungskurs zum geprüften Fachwirt/geprüfter Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste beim ZBIW.
Inhaltliche Gestaltung des Curriculums
Bevor nun die einzelnen Fortbildungsbereiche kurz vorgestellt werden, noch einige Bemerkungen zum grundsätzlichen Charakter der Fortbildung bzw. des Lehrplans:
• Ziel der Fortbildung ist es, vorhandene Kompetenzen zu erweitern und die Qualifizierung für eine gehobene Funktionsebene ohne wissenschaftlichen Anspruch zu ermöglichen, d.h. auf einen höher qualifizierenden Abschluss vorzubereiten, der befähigt, eigenständig zu arbeiten und zu konzipieren. Durch die Erweiterung von Kenntnissen und Kompetenzen sollen die Absolventen befähigt werden, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben wahrnehmen zu können.
• Die Fortbildung ist fachrichtungsübergreifend angelegt, ohne dabei die Besonderheiten der einzelnen Fachrichtungen zu vernachlässigen. Eine Spezialisierung erfolgt innerhalb des Curriculums in einem Wahlpflichtbereich, dessen Zeitrahmen knapp zehn Prozent der Gesamtstundenzahl umfasst. Diese fachspezifische Orientierung kann im praktischen Prüfungsteil weiter verfolgt werden. Neben einem die Fachrichtungen umfassenden grundlegenden Weiterbildungsangebot finden somit auch fachrichtungsspezifische Aspekte Berücksichtigung, was sich auf die Attraktivität der Fortbildung, aber auch auf die berufliche Flexibilität positiv auswirken dürfte.
• Neben der notwendigen Vertiefung und Erweiterung des aus der Ausbildung vorhandenen Grundlagenwissens bietet die Fortbildung auch einen stark praxisbezogenen Anteil, der insbesondere die Handlungskompetenz fördern und stärken soll.
Wie bereits erwähnt, orientiert sich das nordrhein-westfälische Curriculum am Qualifizierungsprofil des Fortbildungskonzeptes im Bereich der Bundesverwaltung. Dementsprechend weist der äußere Rahmen der beiden Curricula mit sechs Fortbildungsbereichen und einer Gesamtstundenzahl von 1.200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nur geringfügige Unterschiede auf. Damit heben sich beide Lehrpläne erheblich vom Rahmenplan von DIHK/ver.di und dem hessischen Lehr- und Stoffplan ab, die jeweils 640 Unterrichtsstunden vorsehen. In der Festlegung auf den Umfang von 1.200 Unterrichtsstunden dokumentiert sich in quantitativer Form das angestrebte Ziel der Fortbildung, nämlich die Höherqualifizierung auf ein Niveau, das es erlaubt, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad wahrnehmen zu können – und dies unter der Konzeption des fachrichtungsübergreifenden Charakters der Fortbildung mit der stetigen Berücksichtigung der jeweiligen fachrichtungsspezifischen Belange. Im Vergleich zum Fachhochschulstudium im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Dienstes in Marburg liegt der zeitliche Umfang der Aufstiegsfortbildung 300 Unterrichtsstunden unter der Vorgabe der Studienordnung der Archivschule Marburg. Insofern besteht – auch hier unter dem Gesichtspunkt des quantitativen Ansatzes – eine deutliche Abgrenzung zu den Absolventen der jeweiligen Fachrichtungen auf Fachhochschulebene. Eine tarifliche Verortung der Fachwirte zwischen ausgebildeten FaMIs und Berufstätigen mit Diplom-/Bachelorabschluss ist deshalb von der Wertigkeit der Abschlüsse betrachtet ohne Weiteres möglich und nachvollziehbar. Eine unterschwellig des Öfteren in die Fachwirtdiskussion eingeworfene Befürchtung über einen Verdrängungswettbewerb zuungunsten der Stellen von Fachhochschulabsolventen lässt sich bei dieser quantitativen und sicherlich auch qualitativen Stufung des jeweiligen Fortbildungs- bzw. Studiengangs indes nicht zwangsläufig ableiten. Im Übrigen ist im Berufsbildungsausschuss NRW hinsichtlich der Eingruppierungsproblematik der Standpunkt vertreten worden, dass die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten für die Eingruppierung in die jeweiligen Entgeltstufen ausschlaggebend sein müssten und nicht vorrangig formell definierte Bildungsnachweise.
Der Rahmenlehrplan sieht in den nachfolgenden sechs Fortbildungsbereichen, denen eine methodische Vorbereitung zum Thema Lernorganisation vorgeschaltet ist, die Vermittlung der grundlegenden Fachkenntnisse und -methoden vor:
1) Grundlagen, Struktur und Entwicklung des Informationswesens,
2) Recht im beruflichen Kontext,
3) Organisation und Management in Einrichtungen des Informationswesens,
4) Produkte und Dienstleistungen in Einrichtungen des Informationswesens,
5) Informations- und Benutzungsdienste,
6) Methodische und redaktionelle Bearbeitung komplexer berufspraktischer Themen.
Die Zeitrichtwerte für die einzelnen Fortbildungsbereiche, die mit Ausnahme des Fortbildungsbereiches 6 durch Unterpunkte weiter aufgegliedert sind, weisen durch die erforderliche fachliche Schwerpunktsetzung bewusst eine Differenzierung auf und bewegen sich in einer Bandbreite von 40 bis 310 Unterrichtseinheiten.
Grundsätzlich wird in den ersten drei Fortbildungsbereichen Grundlagenwissen für eine anspruchsvolle und selbstständige Sachbearbeitung vermittelt. Allerdings immer mit dem Ziel, den praktischen Anwendungsbezug und beruflichen Kontext nicht aus den Augen zu verlieren. Auch wenn in diesem Teil die Allgemeinqualifikationen im Vordergrund stehen, sind sie in der Regel durchgängig mit fachrichtungsspezifischen Inhalten durchsetzt.
In den Fortbildungsbereichen 4 und 5 werden dann die Kernkompetenzen in den Einrichtungen des Informationswesens behandelt. Deren Wertigkeit innerhalb des Lehrplanes findet auch bezogen auf die Verteilung der Unterrichtsstunden ihren Ausdruck: Über die Hälfte der Unterrichtseinheiten ist hier veranschlagt. Im Fortbildungsbereich 5 bietet das oben bereits erwähnte Wahlpflichtfach die Möglichkeit einer Spezialisierung in den Fachrichtungen Archiv, Öffentliche Bibliothek, Wissenschaftliche Bibliothek sowie Informations- und Dokumentationseinrichtungen.
Der Fortbildungsbereich 6 ist im Vergleich zur Vorlage des Bundes völlig neu konzipiert. Ziel dieses Lernbereiches ist es, den Fortzubildenden die eigenständige und analytische Auseinandersetzung mit einem komplexen berufspraktischen Thema anwendungsorientiert zu vermitteln. Sie sollen in der Lage sein, Texte und Ausarbeitungen (beispielsweise für die Erstellung von Verwaltungsvorlagen, für Publikationen oder sonstige Texte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit) qualitätsvoll eigenständig abzufassen und zu präsentieren. Die Themenpalette für dieses Qualifizierungsziel ist reichhaltig und ergibt sich aus den Fortbildungsbereichen 1 bis 5.
Obwohl die Fortbildung keine Differenzierung in den Fachrichtungen vorsieht, finden selbstverständlich die jeweiligen fachspezifischen Besonderheiten im Curriculum Berücksichtigung. Speziell für die Fachrichtung Archiv sieht der Lehrplan im Vergleich zum Ausbildungsrahmenlehrplan der FaMIs insbesondere folgende Zusatzqualifikationen vor: Geschichte, historische Hilfswissenschaften, Überlieferungsbildung/Bewertung, Archivpädagogik/Historische Bildungsarbeit. Die Bereiche Recht, Erschließung, Informationstechnologie und Bestandserhaltung, die in der FaMI-Ausbildung bereits lehrplanrelevant sind, erfahren entsprechend den Anforderungen des erhöhten Qualifikationsniveaus eine Intensivierung.
Im Ergebnis dürfte ein Lehrplan vorliegen, der einen deutlichen Mehrwert gegenüber den Aufgabenfeldern der FaMIs aufweist, der den fachlichen Horizont erheblich erweitert, aber auch übergreifende Kompetenzen im planvollen, strategischen, wirtschaftlichen und sozialen Handeln vermittelt und die Fortzubildenden in der Gesamtsumme der Lehrinhalte dazu befähigt, einen qualitativ gehobenen Tätigkeitsbereich auszufüllen.
Fazit und Ausblick
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fortbildungsberuf startete direkt nach der Zustimmung des Berufsbildungsausschusses NRW zum Curriculum und zur Prüfungsordnung. Die Informationen über die neue Fortbildungsmöglichkeit wurde über archivische und bibliothekarische Mailinglisten und Homepages verbreitet, auf den Internetseiten der zuständigen Stelle und des ZBIW wurden Rahmenlehrplan und Anmeldeformulare eingestellt und überdies eine Informationsbroschüre erstellt, die mit einer Auflage von 500 Stück bereits vor dem Start des Fortbildungslehrganges vergriffen war. [Abb]
Zwischen diesen Werbemaßnahmen und dem Kursbeginn bestand zwischenzeitlich die Hoffnung, dass die ursprünglich vorgesehene Kurskapazität von sechzehn Personen ausgeschöpft werden könnte. Dass dieses Ziel dennoch letztlich nicht erreicht werden konnte, liegt an mehreren Faktoren. Die teilweise fehlende Unterstützung fortbildungswilliger Mitarbeiter durch die Dienststellenleitungen und das Angebot der Hochschule Hannover, zum Wintersemester 2012/13 einen Bachelor-Studiengang Informationswesen für FaMIs ohne Hochschulzugangsberechtigung zu ermöglichen, mögen einige potentielle Kandidaten von der Fortbildungsteilnahme abgehalten haben – das momentane Hauptproblem ist allerdings zweifellos die ungeklärte tarifrechtliche Eingruppierung der zukünftigen Fachwirte. Hier ist die weitere Entwicklung derzeit schwer zu prognostizieren. Durchaus beachtenswert ist in diesem Kontext aber, dass die Einführung der Fachwirt-Aufstiegsfortbildung mit einer vielschichtigen Umbruchphase in der beruflichen Bildung zusammenfällt, in der auch Bestrebungen um eine Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen im Bildungsraum Europa eine Rolle spielen. Die Liberalisierung der Hochschulzugangsberechtigung, durch die ein Studium ohne Abitur ermöglicht wird, steht im Einklang zu der gegenwärtig zu beobachtenden Tendenz, die Bildungswege in Deutschland durchlässiger zu gestalten. Im Rahmen einer Vergleichbarkeit von Bildungswegen auf europäischer Ebene ist es ein politisches Ziel, die Gleichwertigkeit von hochschulischer und beruflicher Bildung zu verwirklichen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), der die Vergleichbarkeit von Fortbildungsabschlüssen auf acht Niveaustufen regelt. In diesem System sind die Fachwirt-, Meister- und Techniker-Abschlüsse mit dem Bachelor-Abschluss – wenn auch nicht gleichartig so doch gleichwertig – in der Niveaustufe 6 eingeordnet. Zugleich ist es der Politik im Einklang mit den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie den Gewerkschaften ein Anliegen, die berufliche Aufstiegsfortbildung zu fördern und damit den Wirtschaftsstandort für die kommenden Herausforderungen zu stärken. Die Berufsbildung ist momentan in Bewegung: Vor diesem Hintergrund dürfte die Einführung der Fachwirt-Aufstiegsfortbildung in Nordrhein-Westfalen zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung gewesen sein, auch wenn die tarifrechtlichen Bestimmungen mit den oben beschriebenen Entwicklungen zumindest momentan nicht konform gehen und zu einer Verunsicherung derjenigen Personen führen, die sich für anspruchsvollere Fach- und mittlere Führungsaufgaben weiterqualifizieren wollen. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass gegenwärtig aus der Fachrichtung Archiv nur eine Person am prüfungsvorbereitenden Lehrgang des ZBIW teilnimmt und aus der Archivsparte der Wirtschaftsarchive stammt, wo tarifrechtliche Aspekte sicherlich mit mehr Kulanz behandelt werden können als dies im öffentlichen Dienst der Fall ist. Dabei stößt zumindest auf Seiten der Berufsverbände im Archiv- und Bibliotheksbereich die Aufstiegsfortbildung nach den ersten negativen Erfahrungen mit dem Vorstoß von DIHK/ver.di zum Fachwirt-Regelungsverfahren mittlerweile auf eine wohlwollendere Resonanz. Hier mag die Einsicht gereift sein, dass aufstiegsorientierte Qualifizierungsangebote für berufliche Entwicklungsperspektiven notwendig sind, um engagierte Mitarbeiter zu binden und eine zielgerichtete Personalentwicklung betreiben zu können, die nicht nur den Anforderungen der Betriebe sondern auch der Beschäftigten entspricht.
Das Berufsbild der FaMIs im Speziellen und der einzelnen Fachrichtungen im Allgemeinen muss gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des sich in diesem Zusammenhang abzeichnenden Fachkräftemangels attraktiv gestaltet werden. Ein wesentliches Merkmal ist in dieser Hinsicht die grundsätzlich vorhandene Möglichkeit einer Entwicklungsperspektive. Eine berufsbegleitende, arbeitsplatzorientierte Qualifizierung als Fachwirt, die Aufstiegsoptionen ermöglicht, kann hier ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Modell bieten, das insbesondere einen Personenkreis anspricht, der in der Berufspraxis verhaftet ist und im Rahmen einer beruflichen Weiterqualifizierung eine Alternative zum Studium sucht.
Die berufliche Fortbildung ist zudem ein geeignetes Instrument, um im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Berufspraxis die Qualität der Dienstleistungen in den Betrieben dauerhaft auf allen Ebenen gewährleisten zu können. Bislang sind in Archiven noch keine Fachwirte beschäftigt. Aber an geeigneten Einsatzbereichen mangelt es sicherlich nicht. Gerade für kleinere Kommunalarchive, die bislang oftmals nebenamtlich, also mit archivisch nicht ausgebildeten verwaltungsinternem Personal oder sogar ehrenamtlich besetzt sind, bietet sich perspektivisch die Chance, neuen und anspruchsvollen Anforderungen im Archivbereich, denen ohne Fachlichkeit nicht in ausreichendem Maße zu entsprechen ist, mit Personal zu begegnen, das auf der einen Seite qualifiziert die Aufgaben wahrnehmen kann, auf der anderen Seite aber das austarierte Vergütungs- und Qualifikationsniveau einer Kleinstadt- oder Gemeindeverwaltung nicht sprengt.
Festzuhalten bleibt, dass in Nordrhein-Westfalen bei der Aufstiegsfortbildung ein Anfang gemacht worden ist und nunmehr die weitere Entwicklung genau zu beobachten sein wird. Und obwohl dem ersten Schritt auf dem langen Weg zu einer etablierten Fachwirtlaufbahn weitere folgen müssen, lassen die geschilderten positiven Ausgangsvoraussetzungen vom kompetenten Lehrgangsanbieter über das anspruchsvolle Curriculum bis hin zu den allgemeinen politischen Rahmenbedingungen hoffen, dass es sich hierbei nicht um eine Sackgasse handelt.
Einen noch stärkeren Rückhalt hätte die Aufstiegsfortbildung sicherlich dann, wenn eine bundesweit einheitliche Regelung der Fachwirtfortbildung erzielt werden könnte. Aber hierzu bedarf es einer Fortbildungsregelung nach § 53 (1 u. 2) des Berufsbildungsgesetzes. Ob eine solche Lösung im Rahmen der gegenwärtigen Initiativen zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung von den maßgeblichen Institutionen ins Auge gefaßt wird, bleibt abzuwarten.
Hans-Jürgen Höötmann
LWL-Archivamt für Westfalen
hans-juergen.hoeoetmann@lwl.org
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Diener (6. August 2015). Anmeldefrist zum 2. Lehrgang FAMI-Fachwirt läuft am 21. September ab. archivamtblog. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cj3s