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„Willebadessen – Gründung der Stadt betreffend“ – Die Beschäftigung mit Urkunden in Adelsarchiven

VWA, Wil.Klo-64, Aktenschwanz

Headerbild: Aktenschwanz der Akte Nr. 64 aus dem Bestand Archiv Willebadessen, Kloster Willebadessen (Bild: Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V./LWL-Archivamt für Westfalen)

Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene, nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.

 Mit der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren Klöster und geistliche Staaten, darunter das Hochstift Paderborn, aufgelöst worden. In diesem Fall war Preußen als Nachfolgestaat daran interessiert, die Archive zu sichern, um darüber den Anspruch auf Steuern geltend machen zu können. In Paderborn diente die Gokirche „seit 1805 als Auffanglager für einkassierte Bestände, die später innerhalb Paderborns umgelagert und zum Teil an die Eigentümer von Klosterdomänen zurückgegeben wurden.“ (Reininghaus, Die Historische Kommission, S. 48) Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den mittelalterlichen Urkunden, für die oftmals in mühevoller Kleinarbeit Urkundenrepertorien erst angelegt werden mussten, bevor überhaupt eine nähere inhaltliche Beschäftigung aus historischem Interesse erfolgen konnte. In diesem Zusammenhang war der Paderborner Domkapitular Ignaz Theodor Liborius Meyer (1773-1843), ab 1818 „Archivkommissarius für das Paderbornische Archivdepot“, damit beschäftigt, in Einzelarchiven Urkunden- und Aktenrepertorien zu erstellen (Mütter, Domkapitular, S. 346). Ob er dabei auch mit den Archivalien des aufgelösten Klosters Willebadessen zu tun hatte, ist nicht bekannt. Da das Kloster aber bereits 1810, zu Zeiten des napoleonischen Königreichs Westphalen, in Privatbesitz kam, ist davon wohl nicht auszugehen. Meyer war 1824 auch Mitbegründer des Paderborner Zweigs des „Vereins für vaterländische Geschichte und Altertumskunde Westfalens“ und auch an dem kurz darauf vom Verein gestarteten Projekt des „Westfälischen Urkundenbuches“ maßgeblich beteiligt (Mütter, Domkapitular, S. 347). Der erste Teil des Urkundenbuches, 1847 erschienen, beinhaltete Urkundenregesten bis zum Jahr 1125, dem später chronologische Teilbände der einzelnen westfälischen Bistümer bis zum Jahr 1325 folgten. Von der Festlegung dieser zeitlichen Obergrenze im Jahr 1897 bis zur Fertigstellung des Bandes IX des Westfälischen Urkundenbuches zu den Urkunden des Bistums Paderborn bis 1325 im Jahr 1986 (Reininghaus, Die Historische Kommission, S. 51ff., 223f.) dauerte es also fast 90 Jahre. In diese letzte Periode des Urkundenbuches fällt die Urkunde, die den Mittelpunkt dieses Textes bildet und von der eine Übersetzung im Archiv Willebadessen vorhanden ist.

In der Bestandsbeschreibung des Archivs Willebadessen als Mitgliedsarchiv der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. heißt es: „1810 erwarb der Freiherr von Spiegel zu Borlinghausen die Domäne des 1149 gestifteten und nun aufgehobenen Benediktinerinnenklosters Willebadessen. Mit dem Klostergut übernahm der neue Eigentümer auch den größten Teil des Archives. 1839 wurde das Gut an Theodor Ulrich aus Brilon verkauft, über dessen Tochter Elise es 1871 an die Freiherren von Wrede gelangte. Um 1980 wurde das Klosterarchiv an das Archiv des Erzbistums Paderborn verkauft.“ Allerdings befindet sich nach wie vor ein Restbestand des Klosterarchivs im Archiv Willebadessen. Darin befindet sich unter der Signatur Wil.Klo-64 ein Archivale, das das allgemeine Interesse gelehrter Kreise des 19. Jahrhunderts an mittelalterlichen Urkunden veranschaulicht. Es handelt sich dabei um die Übersetzung einer Urkunde des Klosterarchivs aus dem Jahr 1317.

VWA, Wil.Klo-64, Übersetzung Vorderseite
VWA, Wil.Klo-64, Übersetzung Vorderseite

Die Übersetzung ist nicht datiert, doch das Schriftbild lässt auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts schließen (Beck/Beck, Lateinische Schrift, S. 83ff.). Damit lässt sich die Übersetzung am wahrscheinlichsten den Eigentümern zwischen 1810 und 1839 zuschreiben. Angekauft hatte das Klostergut 1810 der Freiherr von Spiegel zu Borlinghausen, aber nicht Karl Franz Theodor (1739 oder 1751-1822), wie Raban von Spiegel fälschlich schrieb (Spiegel, Geschichte der Spiegel, S. XXXIV).

VWA, Wil.Klo-64, Übersetzung Rückseite
VWA, Wil.Klo-64, Übersetzung Rückseite

Vielmehr war es sein Sohn, der Kammerherr Karl Josef Johann Adolf Honorius (1777-1832) (Spiegel, Geschichte der Spiegel, S. XXXIVf. und S. 528f., S. 565-567; Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Archiv Willebadessen, Gut Willebadessen Nr. 3 und 5. Neben dem Stammgut Borlinghausen fiel auch das Kloster Willebadessen nach dem Tod von Karl Josef 1832 an dessen Schwester, Marie Luise Wilhelmine Karoline Franziska (1810-1875), die nach ihrer Heirat mit Franz Freiherrn v. Elmendorf 1835, Erbherrn auf Füchtel, Borlinghausen 1838 verkaufte. Zusammen mit ihrem Mann hat sie auch den Verkauf des Klostergutes Willebadessen 1839 an Theodor Ulrich betrieben (Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Archiv Willebadessen, Gut Willebadessen Nr. 357). Wahrscheinlich war es Karl Josef von Spiegel zu Borlinghausen, der die Urkundenübersetzung besorgte, denn der Kauf des Klostergutes Willebadessen zeigt sein Bestreben, katholische Besitztümer in den Zeiten der Säkularisation zu sichern, wie es damals häufig vorkam. Auch andere Klöster aus dem Bistum Paderborn wie Böddeken und Gehrden wurden von Adelsfamilien gekauft. Damit einher gegangen sein dürfte ein Interesse an der Klostergeschichte.

Die Bedeutung der hier besprochenen Urkunde ergibt sich aus der Tatsache, dass sie die Gründung der Stadt Willebadessen beinhaltet: „1317 April 18 Bischof Dietrich von Paderborn genehmigt die Befestigung der um das Kloster Willebadessen zu gründenden Stadt.“ Das Kurzregest aus dem Westfälischen Urkundenbuch IX (3. Lieferung 1982) scheint neben anderen Regesten bislang nicht durch eine vollständige Übersetzung auf Deutsch ergänzt worden zu sein. Regesten und lateinische Abschriften haben dagegen eine längere Tradition, wie sie sich schon im 2. Teil von Nicolaus Schatens „Annales Paderbornenses“ von 1698 auf S. 236f. zeigen (S. 255f. der pdf-Datei)

Die Urkunde gehörte 1810 offenbar zum Klostergut, sonst hätte wohl kaum eine Übersetzung angefertigt und Teil des Archivs Willebadessen werden können. Erst seit den 1980er Jahren ist sie im Erzbistumsarchiv Paderborn zu finden, dem für die freundliche Bereitstellung des Urkundenscans Dank gebührt.

Erzbistumsarchiv Paderborn (EBAP), Kloster Willebadessen, Urkunden, Nr. 34
Erzbistumsarchiv Paderborn (EBAP), Kloster Willebadessen, Urkunden, Nr. 34

 

Bei der Übersetzung fällt sofort ins Auge, dass es einen weiteren Bearbeiter gegeben hat, der einige Korrekturen und eine Randbemerkung hinzugefügt hat, sowie am Schluss als Inhaltsvermerk „Die Erbauung der Stadt Willebadessen“, was den Inhalt allerdings nicht ganz korrekt zusammenfasst. Der Randvermerk bezieht sich auf die Konsultation des „Lexicon Hübneri“, wobei unklar bleibt, auf welche der 31 Auflagen des zwischen 1704 und 1828 erschienenen Nachschlagewerks hier Bezug genommen wird. Immerhin ist es ein Hinweis auf den Bildungs- und Wissenshorizont des zweiten Bearbeiters. Es muss offenbleiben, wer sich so intensiv mit dieser Urkunde beschäftigt hat, ob es das Interesse am eigenen Besitz oder allgemeines historisches Interesse war (vielleicht auch beides). Die Beschäftigung mit mittelalterlichen Urkunden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wie sie auch im Projekt des Westfälischen Urkundenbuches zum Ausdruck kam, spiegelt die vorliegende Übersetzung ebenfalls wider. Der Erstübersetzer war zumindest kein geübter Historiker, denn er hatte offenbar nicht die nötigen Kenntnisse, um die Datierung in der letzten Zeile der Urkunde (14. Kalenden des Monats Mai 1317) vollständig aufzulösen. Denn dies wurde in der Übersetzung erst von der zweiten Schreiberhand vervollständigt (2. Seite unten). Allerdings löste auch der zweite Schreiber die Datierung nicht korrekt auf, denn dabei handelt es sich nicht um den 14. Mai 1317, wie es fälschlich auf der ersten Seite oben nachgetragen worden ist, sondern um den 18. April 1317 – so, wie man es im Westfälischen Urkundenbuch nachlesen kann (Prinz, Westfälisches Urkundenbuch, Neunter Band, Münster 1982, S. 733), das auch noch zwei weitere Ausfertigungen dieser Urkunde nennt. Klostergeschichte, Stadtgeschichte und Adelsgeschichte überschneiden sich hier in Original und Übersetzung und zeigen schlaglichtartig die Bedeutung der Überlieferung in den Mitgliedsarchiven der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. – seit 100 Jahren. Ad multos annos!

Literatur:

Friedrich Beck/Lorenz Friedrich Beck, Die Lateinische Schrift. Schriftzeugnisse aus dem deutschen Sprachgebiet vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Köln/Weimar/Wien 2007.

Robert Figge, Die Gründung der Stadt Willebadessen und ihr Recht, in: Westfälische Zeitschrift 107 (1957), S. 395-428. http://www.westfaelische-geschichte.de/lit9633

Bernd Mütter, Domkapitular Ignaz Theodor Liborius Meyer (1773-1843), der Gründer des „Vereins für vaterländische Geschichte und Altertumskunde Westfalens“ (Paderborn 1824), in: Westfälische Zeitschrift 162 (2012), S. 341-349. https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-8894.pdf

Joseph Prinz (Bearb.), Westfälisches Urkundenbuch, Neunter Band: Die Urkunden des Bistums Paderborn 1301-1325, 5 Lieferungen, Münster 1972-1993 (3. Lieferung: 1316-1320, 1982)

Wilfried Reininghaus, Die Historische Kommission für Westfalen 1896-2021. Eine regionale Wissenschaftsgeschichte, Münster 2021.

Nicolaus Schaten, Annalium Paderbornensium Pars II., Complectens Inprimis Fusiorem Episcoporum Paderbornensium, Deinde Succinctiorem Historiam Reliquorum Per Westfaliam Et Saxoniam Antistitum, Tum Res Gestas Aliorum In Eadem Hac Regione Clarorum Virorum, Postremo Pontificum, Imperatorum, Principum, Acta & bella, maximè ea, quæ Westfaliam contingunt. Ab anno Christi 1228 usq[ue] ad annum 1500, Neuhusii 1698. https://digital.ub.uni-paderborn.de/retro/urn/urn:nbn:de:hbz:466:1-7757

Raban Spiegel von und zu Peckelsheim, Geschichte der Spiegel zum Desenberg und von und zu Peckelsheim, zugleich ein Beitrag zur westfälisch-hessischen Heimatgeschichte, Band 2: Nach der Trennung der beiden Hauptlinien in verschiedene Äste und Zweige ab 1550, o.O. o.J. [Göttingen 1956].


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (21. Dezember 2023). „Willebadessen – Gründung der Stadt betreffend“ – Die Beschäftigung mit Urkunden in Adelsarchiven. archivamtblog. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/veac


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