Amtliche und nichtamtliche Quellen in staatlichen Archiven am Beispiel des Landesarchivs NRW

von Anette Gebauer-Berlinghof und Julia RainsHeft_82_2015_cover

Im letzten Jahr fand im LWL-Landeshaus ein Workshop zum Thema Tourismusforschung (http://archivamt.hypotheses.org/859 ) statt. Die hier präsentierten Beiträge sind bereits in der aktuellen “Archivpflege für Westfalen-Lippe, Heft 82” gedruckt.1

Tourismusgeschichtlich auswertbare Quellen und Forschungsperspektiven
Das Landesarchiv NRW, von dem allein die Abteilung Rheinland als eines der größten deutschen Archive gilt, verwahrt insgesamt über 160 Regalkilometer Archivgut aus 15 Jahrhunderten. Als Gedächtnis des Landes überliefert es in erster Linie das staatliche Archivgut der gesetzlich abgabepflichtigen Landesbehörden. Sucht man hier nach tourismusgeschichtlich interessanten Archivalien ist also zunächst einmal nach Schnittmengen des Tourismus mit Aktivitäten des staatlichen Verwaltungshandelns zu fragen. Eine sehr große Vielfalt ist denkbar: Berührungspunkte können etwa auf ministerieller Ebene die Förderung von Institutionen, Projekten oder auch Regionen sein. Das Thema Fremdenverkehr bzw. Tourismus beschäftigt hauptsächlich die Ressorts Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Soziales/Gesundheit aber auch die Staatskanzlei. Auch auf der mittleren Verwaltungsebene schlägt sich die Thematik nieder. Als Verbindungsebene zwischen der Landesregierung, den Kommunen, den nachgeordneten Behörden, der Wirtschaft und den Bürgern bildet die Überlieferung der Regierungen bzw. Regierungsbezirke ein sehr breites Themenspektrum ab.
Viele Quellen zu Reisetätigkeit und Tourismus im weiteren Sinne lassen sich auch aus Nachlässen sowie Vereins- und Verbandsunterlagen hinzuziehen. Das Landesarchiv bemüht sich verstärkt seit den 1970er-Jahren um eine Ergänzungs- und Parallelüberlieferung aus dem nichtamtlichen Bereich. Aktuelle Perspektiven der Überlieferungsbildung sollen im zweiten Teil des Aufsatzes dargelegt werden. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zunächst die Quellen des Landesarchivs NRW im Hinblick auf tourismusgeschichtliche Forschungsinteressen.2

Die meisten Quellen zum Tourismus im Landesarchiv stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert, daneben gibt es aber auch deutlich ältere wie z. B. Reiseberichte ab der Mitte des 17. Jahrhunderts. Dabei wird stets die enge Verflechtung mit anderen Aufgabenfeldern bzw. politischen Handlungsfeldern wie der Kultur(politik), Infrastruktur- und Verkehrsförderung, Stadtentwicklung, Wirtschaft usw. deutlich. Strukturiert sind die Rechercheergebnisse aus den drei Regionalabteilungen des Landesarchivs nicht klassisch nach Entstehung und Registraturbildnern, sondern nach Themenclustern, ohne dass der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Selbstverständlich ließen sich weitere Cluster hinzufügen, jedoch soll das Tableau in erster Linie die Charakteristika der Überlieferung in einem staatlichen Archiv zum Thema beispielhaft veranschaulichen und zu weiteren möglichen Forschungsfragen anregen.

Verkehrsverbände und -vereine
Unterscheiden lässt sich zwischen örtlicher Fremdenverkehrsförderung und regionen- bzw. landesteilbezogenen Verkehrsvereinen. Akten zum Thema örtlicher Fremdenverkehr finden sich v. a. in der Überlieferung der Landratsämter der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, z.B. zum Bergischen Verkehrsverband, geführt beim Landratsamt Gummersbach (Bestand LAV NRW R, BR 0026, Bestandslaufzeit: 1907-1933). Im bergischen Land betrieben städtische und dörfliche Verkehrsvereine auch überregional Verkehrswerbung; sie waren damit aber nur begrenzt effizient, daher schlossen sich die kleinen Verkehrsvereine 1928 zum Bergischen Verkehrsverband zusammen, während die einzelnen kleineren Verkehrsvereine fortbestanden. Die zentralen Aktivitäten gemäß Vereinssatzung waren mittels Werbung den Reiseverkehr im Bergischen Land zu fördern und dadurch den wirtschaftlichen Interessen zu dienen. Wichtige Eckdaten für die Geschichte der regionenbezogenen Fremdenverkehrsförderung sind die Gründung von Vereinen im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts und die Gleichschaltung ab 1933, als die beiden Landesverkehrsverbände Rheinland, Westfalen und das Lipperland abdeckten.3 Ebenso natürlich die Zeit nach 1945, als die Landesverkehrsverbände an ihre Verbandsarbeit vor 1933 anschlossen, und in Ostwestfalen-Lippe eigene Fremdenverkehrsförderung für die Region trotz der weiterhin starken Anbindung an den Landesverkehrsverband Westfalen rege betrieben wurde. Die Förderung der Landesverkehrsverbände Rheinland und Westfalen e.V., die anhand der ministeriellen Überlieferung nachvollzogen werden kann, wurde um die Jahrtausendwende eingestellt. Die beiden Verbände können als Vorgängerinstitutionen zum 1997 gegründeten landesweiten touristischen Dachverband Tourismusverband Nordrhein-Westfalen e.V. (heute Tourismus NRW e.V., Düsseldorf) angesehen werden und sind in den Archiven der Landschaftsverbände überliefert. Neben der Förderung der Landesverkehrsverbände gibt die Aktengruppe zu Tourismus und Gastgewerbe einen guten Einblick in die Fremdenverkehrspolitik der Landesregierung vornehmlich der 1960er- und 1970er-Jahre und lässt auch Rückschlüsse über Höhe und Schwerpunktlegung bei der regelmäßigen finanziellen Unterstützung der Tätigkeit der regionalen Verkehrsverbände zu (LAV NRW R, NW 0502 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Laufzeit: 1952-1981, Bestandslaufzeit: 1945-1985). Die Vorläufer des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, z. B. der Gemeindetag Nordrhein und der Nordrhein-Westfälische Städtebund, legten als Mitglieder der Landesverkehrsverbände Akten zum Fremdenverkehrswesen an, die vor allem ab der Nachkriegszeit für einige Zeitabschnitte dicht überliefert sind (siehe z. B. LAV NRW R, Bestände RW 0012 und RW 0264). Die Gründung und Organisation eines landesweiten Tourismusverbandes für NRW ist in den Verzeichnungseinheiten Nr. 51 und 52 (1988-1990) im Bestand Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie – Tourismus LAV NRW R, NW 0628 überliefert. Der Bestand spiegelt u. a. die Themen sanfter Tourismus, Radtourismus und Fremdenverkehrskonzept wider und enthält Beherbergungsstatistiken (Bestandslaufzeit: 1980-1992).
Unterlagen zum Fremdenverkehr in Lippe entstanden auch bei verschiedenen Registraturbildnern. So gibt es Überlieferung zum Fremdenverkehrsverband Teutoburger Wald in den Akten der Bezirksregierung Detmold (LAV NRW OWL, D1), des Staatsbads Oeynhausen (LAV NRW OWL, D 10) und der Abteilung des Innern der ehemaligen lippischen Landesregierung (LAV NRW OWL, L 80.04).4
Auch ließe sich die Zusammenarbeit der kommunalen Fremdenverkehrsförderung mit den Landesverkehrsverbänden in der NS-Zeit erforschen: die Abteilung OWL verwahrt Akten zum Fremdenverkehrswesen in den einzelnen Landkreisen und zur Kooperation mit den Landesfremdenverkehrsverbänden (1933-1944) in den Akten der Regierung Minden (Kommunalaufsicht) (LAV NRW OWL, M 1 I E).

Bildungs- und Erholungsreisen
Der Wunsch nach Freizeitgestaltung mit Erholungswert in der Ferne oder die Motivation, sich in unbekanntem Gebiet zu bilden, sind die klassischen Beweggründe des touristischen Reisens. Dazu gehören Studien- und Bildungsreisen und deren Frühform die „Grand Tour“, die Bildungsreise des Adels, in der man den Beginn des modernen Tourismus sehen kann, genauso wie Jugendfreizeiten oder Familienurlaube. Zum Jugendherbergswesen bspw. finden sich Unterlagen und Abbildungen diverser Provenienzen, aus der Zeit vom Aufkommen des Jugendherbergswesen bis heute, darunter Material zu einzelnen Häusern oder zur Förderung des Jugendherbergswesens. Neben der Ministerialüberlieferung sind die Deposita des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH), Landesverband Rheinland, einschlägig. Sie decken den Zeitraum von 1910-1996 ab (LAV NRW R, RW 0282 (Bestandslaufzeit: 1910-1989) und RW 0667 (Bestandslaufzeit: 1933-1996)). Darüber hinaus sind Fotos vorhanden, u. a. eine 37 Einheiten umfassende Bildsammlung zu Jugendherbergen im Rheinland, die Motive aus den 1960er bis 1970er Jahren zeigt (LAV NRW R, RWB Nr. 26447//1 bis 26447//37). Der Bestand sowie die Bildsammlung sind jedoch nur mit Genehmigung des DJH-Verbands Rheinland benutzbar.
Auch zur weltweit ältesten Jugendherberge auf der Burg Altena, die im Sommer 2014 100jähriges Bestehen feierte, verwahrt das Landesarchiv Unterlagen: Hier z.B. im Bestand Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales LAV NRW R, NW 0204 zur Förderung der Jugendfreizeitheime, -bildungsstätten, -erholung und -herbergen 1956-1971 (Bestandslaufzeit: 1946-1985), außerdem ebenfalls Fotografien (LAV NRW R, RWB NR. 3460//1-9, Nr. 883//5, 8-9).
Von der ganzen Bandbreite der Ego-Dokumente betreffen den Tourismus v.a. Tagebücher und Reiseberichte, z.B. über Kavalierstouren5 , die sich vornehmlich in Nachlässen finden. Eine systematische Zusammenstellung für die Abteilung Westfalen stellt das Inventar „Selbstzeugnisse“ dar.6 Die im Inventar vorgestellten 251 Selbstzeugnisse, von denen allein 60 Reisetagebücher und 20 Reiseberichte sind, umfassen den Zeitraum von 1528 bis 1980. Reisebeschreibungen, die Gebiete des heutigen NRW betreffen, sind in der Abteilung Westfalen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts überliefert: z.B. Dienst- und Privatreisen des preußischen Reformers Ludwig Freiherr Vincke7 (div. Verzeichnungseinheiten in LAV NRW W, Nachlass Ludwig Freiherr Vincke u. a. Nr. 548), oder Notizen des späteren Kölner Erzbischofs Ferdinand August von Spiegel über eine Reise durch das Ruhrgebiet im Jahr 1804 (LAV NRW W, Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.), Nachlass Ferdinand August von Spiegel Nr. 655).
Als charakteristisches Regionenspezifikum Ostwestfalen-Lippes tritt die enge Verknüpfung des Bereichs Erholungsreisen und der touristischen Werbung mit dem Gesundheitswesen zutage: Unterlagen zu (Staats)Bädern und Kurorten befinden sich sowohl in der amtlichen Überlieferung als auch in der nichtamtlichen: Als Beispiel können hier Akten zum NRW Bäderverband in der Überlieferung der Regierung Detmold angesehen werden, denn von 1966 bis 1973 führte das Dezernat 52 auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht die Aufsicht über das Staatsbad Oeynhausen. Zusätzlich kann der Bestand LAV NRW OWL, D 10 Staatsbad Oeynhausen mit 773 Verzeichnungseinheiten und einer Laufzeit von 1751-2000 hinzugezogen werden. Die Überlieferung des Landesverbands Lippe (gegr. 1949) wird in der Abteilung OWL verwahrt: Der Bestand LAV NRW OWL, D 110 hat eine beachtliche Laufzeit von 1775-1998. Auch dieser Bestand birgt potenziell tourismusgeschichtlich Interessantes: Bis heute ist der LVL beim Schutz und der Förderung von Forsten und fördernd in den Bereichen Landwirtschaft, Denkmalpflege und beim Naturschutz tätig. Darüber hinaus erfüllt er soziale, gesundheitliche, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben. Der LVL nimmt die Zuständigkeit für Betrieb und Unterhaltung vieler touristischer Anziehungspunkte wie z.B. das Staatsbad Bad Meinberg, das Hermannsdenkmal, das Landestheater und Lippische Landesmuseum und zahlreiche Burgen und Schlösser aus dem ehemaligen fürstlichen Vermögen wahr.

Natur- und Landschaftsschutz und touristische Nutzung
NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland steht vor der Aufgabe, verantwortungsbewussten Natur- und Landschaftsschutz zu betreiben. Im Bestreben, den Menschen die Natur näher zu bringen und auch finanzielle Mittel zu erwirtschaften, geht dieser Anspruch oft mit touristischer Nutzung Hand in Hand. NRW hat 14 Naturparks und den Nationalpark Eifel, der dieses Jahr (2014) 10jähriges Bestehen feiert. Über die Bestände der staatlichen Forstverwaltung lassen sich die Genese des gewandelten Umweltbewusstseins und Naturverständnisses sowie die schwierige Balance zwischen touristischer Nutzung und dem Naturschutz erforschen.
Den Akten des Forstamtes Bergisch Gladbach (LAV NRW R, BR 2236 Forstamt Bergisch Gladbach) lassen sich Informationen über Planungen und Maßnahmen für die Erholung, die Landschaftspflege, den Naturschutz im Staatswald, den Naturpark Bergisches Land, Waldsport- und Waldlehrpfade und das Reiten im Wald entnehmen. Natur- und Landschaftsschutz ist eine Zuständigkeit, die auch die Bezirksregierungen wahrnehmen (Dezernat 51) und hat in der praktischen Aufgabenerfüllung vielfach Berührungspunkte mit dem Thema Tourismus, wenn es etwa um die Planung von Projekten und Wanderwegen, Elektrizität etc. in Naturparks geht. Daher befinden sich Akten zum Naturpark Siebengebirge (1943-1969) oder zum Naturschutzgebiet Rodderberg aus den 1950er- und frühen 1960er-Jahren im Bestand LAV NRW R, BR 2029 Regierung Köln (Bestandslaufzeit: 1930-1993). Die Bezirksregierungen mussten sich auch den Einsprüchen der betroffenen Gemeinden annehmen, die vor allem in der Planungsphase virulent wurden (Bsp. LAV NRW R, BR 2029 Regierung Köln, Nr. 732).
Die Naturparks und der Nationalpark Eifel fördern unter dem Motto „Schutz durch Nutzung“ den nachhaltigen Tourismus. Der Nationalpark Eifel8 wird vom Nationalparkforstamt Eifel verwaltet, das dem 2005 gegründeten Landesbetrieb Wald und Holz nachgeordnet ist. Einige wenige Unterlagen zum Nationalpark wurden bereits übernommen, z.B. diejenigen zur Planung aus dem Jahr 2003 (LAV NRW R, BR 2403 Forstamt Bad Münstereifel Nr. 3) und Unterlagen der SPD-Fraktion im Landtag 2003-2004 im Bestand LAV NRW R, RW 0712.
Auch kann anhand der Überlieferung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband NRW, die Perspektive der als Bürgerbewegung organisierten Naturschützer nachvollzogen werden. In der Abteilung Rheinland sind von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Akten zur Errichtung von Naturparks in Westfalen und Rheinland aus den 1950er- und 1960er-Jahren archiviert (LAV NRW R, RW 0114 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband NRW, Bestandslaufzeit: 1948 bis 1975).

Vermarktung einzelner Regionen als touristische Ziele: Beispiel Ruhrgebiet
Das Ruhrgebiet, flächenmäßig zu beiden Landesteilen gehörig und eine eigenständige Kulturlandschaft, stellte nach dem Rückzug der Kohleindustrie hinsichtlich der Umnutzung vieler Liegenschaften eine besondere Herausforderung dar. Immer wieder vernehmbare Schlagwörter im heutigen Diskurs sind Strukturwandel und Industriekultur. Heute stellen umgenutzte Industriebauten als Landmarken Stationen von touristisch erschlossenen Routen dar, Zechen und Halden sind Veranstaltungsorte oder dienen museal aufbereitet als Lehr- und Anschauungsobjekt der Technikgeschichte.9 Eines der mittlerweile fünf als Weltkulturerbe ausgezeichneten Bauwerke in NRW ist eine Ikone des Industriezeitalters: Zeche und Kokerei Zollverein. Zur Erforschung des Strukturwandels kann der Bestand der Projekt Ruhr GmbH dienen. Es handelt sich hierbei um noch sehr junges Schriftgut, das daher auch noch Schutzfristen gemäß Archivgesetz10 unterliegt, perspektivisch aber für Touristiker und Tourismusforscher interessant ist. Die Landesgesellschaft wurde 2000 auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement gegründet und stellte 2006 die Tätigkeit ein. Die Projekte der GmbH wurden vom Land NRW auf den Regionalverband Ruhr übertragen. Die Landesgesellschaft initiierte und begleitete zahlreiche Projekte, die den Strukturwandel unterstützen sollten, dazu gehören z.B. der Emscher Landschaftspark oder die Extraschicht. Die Projekt Ruhr GmbH trieb auch die Arbeit der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH, der Plattform digitales Ruhrgebiet und der Kultur Ruhr GmbH voran (Bestände LAV NRW R, NW 0979 und NW 0993, einschlägig v. a. NW 0979). Aus der Zeit vor der Stilllegung liegen im Landesarchiv Unterlagen des Bergamtes Essen und des Oberbergamtes Dortmund zum Betrieb in der Zeche Zollverein über und unter Tage (Bestände LAV NRW R, BR 1421 Oberbergamt Dortmund; BR 1320 Bergamt Essen).
Ergänzend soll nicht unerwähnt bleiben, dass vor allem beim Regionalverband Ruhr (vormals Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR), davor Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR)) relevante Überlieferung entsteht. Zu seinen heutigen Aufgaben zählen auch die Vermarktung des Ruhrgebiets sowie die Umwelt- und Freizeitförderung: die hauptsächliche Überlieferung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR) und des Kommunalverbandes Ruhrgebiet (KVR) mit einer Laufzeit 1920 – 2000 liegt im Archiv für Soziale Bewegungen, Bochum.11
Die Vielzahl der Quellen, die im staatlichen Archiv aufbewahrt werden, kann nicht nur für den zum Tourismus forschenden Historiker interessant sein. Geographen, Sozialforscher, Heimatforscher, Raumforscher, Ökologen und weitere potenzielle Nutzergruppen wie Politologen und Politiker können mithilfe der Archivalien die Perspektive auf ihre Forschungs- und Aufgabenfelder erweitern und ergänzen. Auch bieten die Unterlagen die Möglichkeit, den Blick auf gegenwärtige Entwicklungen zu schärfen.

Perspektiven der Überlieferungsbildung

Gesetzliche Grundlage der Archivierung12
Das Landesarchiv NRW hat den gesetzlichen Auftrag, aus den Registraturen von ca. 1.370 Behörden, Gerichten und anderen öffentlichen Stellen die archivwürdigen Unterlagen herauszufiltern. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Archivgesetz in § 3 Absatz 2: „Das Landesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes nach Maßgabe dieses Gesetzes (Archivgesetz) zu archivieren.“ Die Stellen des Landes haben ihrerseits eine Abgabepflicht. Sie müssen dem Landesarchiv ihre nicht mehr für den Dienstbetrieb benötigten archivreifen Unterlagen anbieten. Die Archivarinnen und Archivare entscheiden über die Archivwürdigkeit. Etwas anders ist die Rechtslage bei der Übernahme von nichtamtlichem Schriftgut. Das Landesarchiv kann auch Archivgut anderer Herkunft übernehmen, an dessen Archivierung ein öffentliches Interesse besteht. Hier besteht, von einigen Ausnahmen abgesehen, keine Anbietungs- und auch keine Übernahmeverpflichtung. Dies gilt insbesondere für Archivgut von privatrechtlich organisierten, ganz oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehörenden Einrichtungen, die nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen. Ergänzt wird die Überlieferung auch durch nichtschriftliches Archivgut, das gemäß Archivgesetz den gleichen Stellenwert wie schriftliches Archivgut besitzt. Im Abs. 1 des § 2 Archivgesetz heißt es: „Unterlagen nach § 1 sind Urkunden, Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, amtliche Publikationen, Karteien, Karten, Risse, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente und alle anderen, auch elektronischen Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Speicherungsform, sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die für die Erhaltung, das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind.“

Überlieferungsbildung bei amtlichem Schriftgut
Eingeschränkt wird die Entscheidung der Archivare durch die Vorgabe des Kabinettsbeschlusses von 2002.13 Hiernach gilt eine vorgegebene Archivierungsquote von 1 % des anfallenden Materials. Diese Beschränkung erfordert umso mehr eine sehr qualifizierte Auswahl. Da das Landesarchiv in den letzten Jahren Stelleneinsparungen zu verkraften hatte, ist die Menge der Personen, die dies leisten können, noch begrenzter als im Jahr des Kabinettsbeschlusses. Um dies dennoch bewerkstelligen zu können, ist der Einsatz rationeller und effektiver Arbeitsmethoden dringend erforderlich. Daher wurde bereits 2004 ein Fachkonzept erarbeitet, das 2010/2011 evaluiert und den neuen Gegebenheiten angepasst wurde.14 Das Fachkonzept sieht die Steuerung der Überlieferungsbildung mit Hilfe von Archivierungsmodellen, nicht mit Dokumentationsprofilen vor. Das Landesarchiv archiviert also nicht themenbezogen, sondern verfolgt einen provenienzorientierten Ansatz. Im Folgenden wird kurz skizziert, wie mit dieser Vorgehensweise archivwürdiges Material zum Thema Tourismus und Fremdenverkehr gesichert werden kann. Zunächst wurden die Verwaltungen im Fachkonzept in verschiedene Verwaltungszweige eingeteilt. Für jeden dieser Verwaltungszweige sollte ein Archivierungsmodell erstellt werden. Da dies nicht für alle Bereichen gleichzeitig erfolgen konnte, musste eine Priorisierung vorgenommen werden. Folgende staatliche Bereiche haben bereits ein Archivierungsmodell: Justiz, Finanzen, Polizei, Schule und Weiterbildung sowie Personal. Es sind vor allem sehr große Zweige, die teilweise auch viele Massenakten produzieren. Jedoch sind dies nicht die Sparten, die für die Tourismusforschung maßgeblich sind. Zurzeit15 in Arbeit ist das Archivierungsmodell zur sogenannten ‚Grünen Verwaltung‘: Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten. Hier sind durchaus Berührungspunkte zum Tourismus gegeben. Vor allem in den Bereichen Naturparks, Landschaftsschutz und Forsten ist einiges interessante Material zu erwarten. Stellen doch die ca. 14 Naturparks und der Nationalpark (Eifel) einerseits Refugien für die Natur, andererseits aber auch Erholungsräume für Menschen dar. Bekanntlich sind schöne Landschaft und eine reizvolle Umgebung seit Beginn des Tourismus Anziehungspunkte gewesen. Gleichzeitig kommen Touristen, vor allem in größeren Mengen, auch immer wieder in Konflikt mit dem Schutz der Natur- und Umwelt. Hier bleibt das Ergebnis der Projektgruppe abzuwarten.
In den Bereichen, für die noch kein Archivierungsmodell erarbeitet wurde, gibt es selbstverständlich auch regelmäßige Aktenabgaben, die nach den herkömmlichen archivischen Grundsätzen wie Federführung, Authentizität, Bedeutung für die Landesgeschichte etc. bewertet werden. Zu diesen Feldern gehören auch die Unterlagen, in denen vor allem überlieferungswürdiges Material zum Thema Tourismus zu erwarten ist.
Hier ist als Erstes das Wirtschaftsministerium zu nennen. In diesem ist besonders das Referat „III B 4 Tourismus“ aus der Abteilung „Standortpolitik, Industrie, Dienstleistungen“ in den Fokus zu nehmen.16 Die Schwerpunkte der Archivierung sind:
• Tourismus als regionale Wirtschaftsförderung z. B. im ländlichen Raum,
• Tourismus als Möglichkeit des Strukturwandels z. B. im Ruhrgebiet.
Bei der mittleren Verwaltungsebene wäre noch zu überlegen, in welchem Maß auch die Abteilung „Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft“ und hier besonders das Dezernat 34 „Gewerbliche Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, Förderprogramme“ der jeweiligen Bezirksregierungen17 in den Blick genommen werden müssten. Dabei ist ein Kriterium, inwieweit die Bezirksregierung in diesem Bereich Entscheidungsgewalt hat und bei ihr die Federführung für die Förderung der touristischen Infrastruktur lag.
Des Weiteren sind in anderen Geschäftsbereichen Berührungspunkte zum Tourismus zu finden:
Im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr18 wären die Abteilung „Stadtentwicklung und Denkmalpflege“ aber auch Teile der Verkehrsabteilung (z. B. Seilbahnen, Schifffahrt, Verkehrsinfrastruktur) zu beachten.
Auch die Kulturabteilung, die in den letzten 20 Jahren häufig das Ministerium wechselte, und zurzeit19 beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport20 angesiedelt ist, lohnt eine Betrachtung. Hier ist besonders das Referat 421 „Kultur- und Strukturwandel“ in den Blick zu nehmen. Aber auch die Referate für verschiedene kulturelle Sparten wie Theater, Museen und Musik berühren den Tourismus im Bereich Förderung von überregional bedeutenden Großveranstaltungen, Ausstellungen und Konzertreihen, die auch Menschen aus größerer Entfernung als Tages- oder Übernachtungsgäste anreisen lässt. Ebenso ist auch die Sportabteilung für entsprechende sportliche Events zu nennen.

Überlieferungsbildung bei nichtstaatlichem bzw. nichtamtlichem Archivgut21
Die nichtstaatlichen bzw. nichtamtlichen Quellen sind für den Bereich Tourismus, der sich in vielen Facetten gerade nicht oder nur rudimentär in staatlichen Akten widerspiegelt, besonders wichtig. Zunächst sind die allgemeinen Rahmenbedingungen und Kategorien dieses Archivguts zu benennen. Einer der wichtigsten Unterschiede zum staatlichen/amtlichen Schriftgut ist das Fehlen der Anbietungspflicht der Registraturbildner und der Übernahmepflicht des Landesarchivs. Einen Sonderfall stellen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar.22 Eine weitere Schwierigkeit ist das Fehlen klarer Zuständigkeiten. Vereine, Verbände und Privatpersonen können über den Sprengel des Landesarchivs hinaus tätig sein. So ist eine Zuordnung zu einem Archiv meist nicht so eindeutig gegeben wie bei staatlichem Archivgut. In der Regel ist auch keine Vorfeldbetreuung oder „Behördenberatung“ möglich. Es kommt vielfach zu Ad-hoc-Anbietungen und -Übernahmen. Da die Übernahme samt Modalitäten nicht vorgeschrieben bzw. verpflichtend ist, muss sie privatrechtlich vertraglich vereinbart werden. Dabei müssen vor allem die Eigentumsrechte, die Benutzung und die Kassationserlaubnis geregelt werden. Meist gibt es keine Abgabelisten, Aktenpläne etc. Bei jeder Übernahme ist die Bewertungsentscheidung neu zu treffen. Die Freiwilligkeit der Anbietung und die nicht klaren Zuständigkeiten erschweren die Planbarkeit der Übernahmen. Daher gibt es keine starre Übernahmequote.
Das nichtamtliche, schriftliche Archivgut kann in vier Kategorien eingeteilt werden: Nachlässe, Familien- und Hofesarchive, Sammlungen, Vereins- und Verbandsschriftgut mit politischen Parteien und Fraktionen.
Zwar ist es durchaus möglich, auch in Nachlässen Reiseunterlagen (Prospekte, Hotelrechnungen) oder Reiseberichte (Tagebucheinträge) zu finden. Diese Unterlagen sind aber nur „Beigaben“ und in der Regel nicht der explizierte Grund für die Übernahme eines Nachlasses. In Familien- und Hofesarchiven sowie in Sammlungsgut sind solche Materialien auch nur ausnahmsweise zu erwarten. Daher ist die Überlieferung des Vereins- und Verbandsschriftguts stärker in den Blick zu nehmen. Wenn z. B. Vereine oder Verbände aus dem Bereich Tourismus und Fremdenverkehr eine Aktenübernahme durch das Landesarchiv anstreben, ist dies selbstverständlich grundsätzlich möglich. Grundvoraussetzung für eine Übernahme ist, dass der Verein, der Verband oder die Initiative einen regionalen Charakter für den jeweiligen Sprengel Rheinland, Westfalen oder Ostwestfalen-Lippe hat. Für Vereine und Verbände mit landesweiter Bedeutung ist die Abteilung Rheinland des Landesarchivs zuständig.
Sind diese Bedingungen erfüllt, werden folgende Punkte geprüft:
• Die Archivfähigkeit: Es darf kein Museumsgut sein.
• Der Aufwand der bestanderhaltenden oder restauratorischen Maßnahmen muss in Relation zum Quellenwert gesetzt werden.
• Die Benutzbarkeit für die Öffentlichkeit muss gegeben sein. Vertraglich festzulegende Sperr- und Schutzfristen müssen – soweit überhaupt erforderlich – zeitlich befristet sein.
• Das Landesarchiv behält sich die Bewertungsentscheidungen für die übernommen Unterlagen vor.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob in einem anderen Archiv bereits Teilbestände liegen oder eine Übernahmetradition besteht. Der Nutzen für die Forschung ist größer, wenn ein Registraturbildner in einem Archiv verwahrt und die Archivalien nicht in Teilbestände auf verschiedene Archive aufgeteilt werden. Hier ist eine verstärkte Kooperation ohne Konkurrenzdenken zweckmäßig. Im Vordergrund sollte dabei stehen, dass ein Archiv klar verantwortlich ist, damit nicht Wertvolles verloren geht und eine sachgemäße Entscheidung getroffen wird, in welchem Archiv die Unterlagen am ehesten vermutet werden und am besten aufgehoben sind.
Neben dem „klassischen“ schriftlichen Archivgut werden im Landesarchiv auch größere Mengen nichtschriftlichen Archivguts verwahrt. Dies sind zu allererst: Fotografien, Plakate, Luftbildaufnahmen, Tonbänder, Karten und Filme. Der Bestand der audiovisuellen Medien speist sich zu einem großen Teil aus anderen Beständen. Es ist zum einen Material, das aus lagerungstechnischen Gründen wegen des Formats, wie z.B. Karten, Plakate, oder zum anderen wegen besonderer Klimaerfordernisse, wie bei Fotos, Filmen und Tonbändern, nicht bei bzw. in den Akten desselben Registraturbildners verbleiben kann. Im Normalfall bleibt aber eine enge Verknüpfung im Findmittel zwischen der Akte und den daraus entnommenen Karten oder Fotografien bestehen. Nur in Ausnahmefällen handelt es sich um reine AV-Bestände, z.B. bei Luftbildern, die zu einem großen Teil von der Firma Hansa Luftbild Münster stammen. Diese können touristisch interessante Landschaftsveränderungen aufzeigen. Des Weiteren bilden Fotografennachlässe und Abgaben des Landespresse- und Informationsamts eigenständige Bestände.
Aktuell steht das LAV in Kontakt zum Wasserverband Eifel-Rur, in dessen Akten sich Unterlagen zum Beginn des Eifeltourismus in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zur Nutzung der Talsperren zum Wassersport und als Erholungsgebiet befinden. Auch hat der Workshop selbst die Weichen für eine eventuelle Übernahme weiterer nichtamtlicher Unterlagen gestellt. Auf der Veranstaltung wurde der Kontakt zwischen Tourismus NRW e.V. und den Verfasserinnen hergestellt und ein erster Austausch über Art und Beschaffenheit der Unterlagen fand statt. Auch hat unser Haus eine Anfrage hinsichtlich einer tourismusgeschichtlichen Quellenanalyse erreicht, die ebenfalls aus dem Workshop erwachsen ist. Insofern hat sich der Workshop bereits jetzt als sehr fruchtbar erwiesen.

Anette Gebauer-Berlinghof
Landesarchiv NRW Abt. Rheinland, Duisburg
Anette.Gebauer@lav.nrw.de

Julia Rains
Landesarchiv NRW Abt. Rheinland, Duisburg
Julia.Rains@lav.nrw.de

  1. Die April-Ausgabe der “Archivpflege in Westfalen-Lippe” (82/2015) ist ebenfalls in voller Ausführung online herunterzuladen: http://archivamt.hypotheses.org/2138 . []
  2. Zur historischen Tourismusforschung mit vielen Anregungen siehe folgenden Aufsatz des Leiters des Historischen Archivs zum Tourismus (HAT): Hasso Spode, Zur Geschichte der Tourismusgeschichte, in: Voyage. Jahrbuch für Reise- und Tourismusforschung, Bd. 8. München/Wien 2009. S. 9-22. Das Schriftenverzeichnis Spodes kann abgerufen werden unter http://hasso-spode.de/publika/PDFICH-W3.pdf und führt unter Punkt 1. Themengruppe Reisen, Tourismus, Freizeit viele weiterführende Veröffentlichungen auf [Stand: 27.10.2014, gilt ebenfalls für alle nachfolgenden Hinweise auf Internetseiten]. Zur Tourismusgeschichte vgl. Eine Geschichte des Tourismus vom ‚Prototourismus‘ bis zum Massentourismus des 20. Jahrhunderts: Rüdiger Hachtmann, Tourismus-Geschichte, Göttingen 2007. []
  3. Rückblicke aus der „eigenen“ Perspektive zur Geschichte der Landes(fremden)verkehrsverbände in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die wiederum als zeitgeschichtliche Dokumente gelesen werden müssen, stellen die Festschriften dar: Landesverkehrsverband Westfalen (Hrsg.), 50 Jahre Landesverkehrsverband Westfalen. Dortmund 1958; Ferdinand Vester/Karl-Heinz Bodensiek (Bearb.), 50 Jahre Landesverkehrsverband Rheinland. Bad Godesberg, 1954. []
  4. Die Originalüberlieferung des Verbands liegt jedoch nicht im Landesarchiv. []
  5. Vgl. Norbert Meder, Die Bildungsreise – Tradition und Problemorientierung, in: Albrecht Steinecke (Hrsg.), Tourismusforschung in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse – Projekte – Perspektiven (Paderborner geographische Studien zu Tourismusforschung und Destinationsmanagement 15), Paderborn 2002, S. 85-97. []
  6. Axel Koppetsch im Auftrag des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Bin kein Schriftsteller, sondern nur ein einfacher Sohn des Waldes. Inventar der Selbstzeugnisse in den Beständen des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 40), Düsseldorf 2011, online abrufbar unter: http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Inventar_Selbstzeugniss.pdf. []
  7. Siehe auch die bisher erschienenen Editionen, die auch Reisebeschreibungen Vinckes durch das Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen enthalten: Die Tagebücher des Ludwig Freiherrn Vincke 1789-1844. Hrsg. vom Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster, Historische Kommission für Westfalen und Landesarchiv NRW, Bd. 1: 1789-1792, Bd. 2: 1792-1793, Bd. 5: 1804-1810. Münster 2009, 2011, 2009. []
  8. Siehe http://www.nationalpark-eifel.de/. []
  9. Zum freizeitwirtschaftlichen und touristischen Potenzial der Region vgl. Christian Krajewski, Metropole Ruhr – Wandel durch Kultur und Tourismus?, in: Werner Gronau (Hrsg.), Zukunftsfähiger Tourismus – Innovation und Kooperation (Studien zur Freizeit- und Tourismusforschung 6), Mannheim 2011, S. 155-171. []
  10. Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. im Falle eines wissenschaftlichen Forschungsinteresses kann ein Antrag auf Schutzfristenverkürzung gestellt werden. []
  11. Zum Eintrag in der Beständeübersicht siehe: http://www.isb.ruhr-uni-bochum.de/afsb/bestaende/bestand_rvr.html.de []
  12. Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz NRW – ArchivG NRW) vom 16.3.2010. []
  13. Kabinettsbeschluss vom 28.5.2002. []
  14. Steuerung der Überlieferungsbildung mit Archivierungsmodellen – eine Konzeption für das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (LAV NRW) Kurzfassung (Stand: 7.6.2011) Online abrufbar unter: http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/fachbereich_grundsaetze/BilderKartenLogosDateien/Ueberlieferungsbildung/FK_Archivierungsmodelle_Kurzfassung_07_06_11.pdf. []
  15. Stand Oktober 2014. []
  16. Siehe www.mweimh.nrw.de/ministerium/_pdf_container/Orgaplan_01-03-15.pdf. []
  17. als Beispiel für alle Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung1/Dez_14_Organisationsangelegenheiten_Controlling_luK-Technik_Innenrevision/Orgaplan/orgapl.pdf. []
  18. http://www.mbwsv.nrw.de/ministerium/_pdf_container/Organigramm_MBWSV_01-04-15.pdf. []
  19. Stand 2014. []
  20. www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=32591&fileid=110489&sprachid=1. []
  21. Zu diesem Abschnitt siehe: Überlieferungsprofil „Nichtstaatliches Archivgut“. Erarbeitet im Rahmen der abteilungsübergreifenden Dienstbesprechung „Nichtstaatliches Archivgut“ des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf, April 2011. Zur Begrifflichkeit „nichtstaatlich“ und „nichtamtlich“ siehe Hermann Niebuhr, Spartenübergreifende Bestandsbildung bei nichtamtlichem Schriftgut – ein Denkmodell, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 71 (2009), S. 46- 50, hier S. 46. []
  22. Vgl. § 11 Archivgesetz NRW. []

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