Haus Hengelborg bei Stadtlohn von Norden (Foto: LWL-Archivamt)
Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene, nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.
Was ist ein Konkurs? Das lateinische Wort concursus bedeutet so viel wie „Zusammenlaufen“, im juristischen Sinn ist damit die Zusammenkunft der Gläubiger eines Schuldners in einem in der Frühen Neuzeit relativ fest geregelten Verfahren gemeint. Die Urkunde über den Konkurs des Engelbert von Senden zu Hengelborg[1] zwischen Stadtlohn und Gescher kann dies gut verdeutlichen.
In diesem Fall ist der Jurist, der den ordnungsgemäßen Ablauf des
Verfahrens organisierte und garantierte,, der Offizial am Geistlichen Gericht des Bischofshofes zu Münster. Dass mag im ersten Moment überraschen, geht es bei einem Konkurs doch um ein rein weltliches Verfahren, für das eigentlich eher das Weltliche Gericht, das es daneben auch gab, zuständig gewesen wäre, aber in Münster war es durchaus üblich, dass der Offizial, der Stellvertreter des Bischofs im Geistlichen Gericht, bzw. seine Behörde, das Offizialat, auch in weltlichen Angelegenheiten angerufen wurde.[2]
Haus Hengelborg war 1468 von Engelbert von Senden zu Senden bei Olfen zum neuen Wohnsitz gewählt worden, nachdem er sein Haus und seinen bisherigen Wohnsitz, Haus Rechede, ebenfalls bei Olfen gelegen, verkauft hatte.[3] Gut 120 Jahre später war die Familie hoch verschuldet. Zwei der Gläubiger, Cleihorst von Mevorden zum Herzhaus und Conrad von Stevening zu Möllenbeck, riefen deshalb 1584 den Offizial zur Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber Haus Hengelborg und dessen Eigentümer, Engelbert von Senden und seine Frau.
Der Offizial hatte daraufhin alle Anspruchsberechtigten aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und zu belegen. Diese Aufforderung wurde dann per Plakat und Verlesung von den Kanzeln im Großraum Stadtlohn und durch Anschlag an der Domtür zu Münster bekanntgemacht.[4]
Dass Adelsfamilien in der Frühen Neuzeit in Konkurs gerieten, ist gar nicht so selten, denn sie verfügten in der Regel über mehr oder weniger zahlreiche Güter, aus denen ihnen regelmäßige Einkünfte zustanden, die sie für einen Kredit verpfänden konnten. Da sie in einem solchen Fall dem Kreditgeber bis zur Rückzahlung der Kaufsumme, d.h. des Kredits, gleichsam als Zins eine Rente oder Pension verkauften, sprach man hier von einem Rentenkauf bzw. –verkauf und vermied damit den anrüchigen Begriff eines Geldleihgeschäfts; die Höhe der Renten betrug üblicherweise 5% des Kapitals bzw. der Kaufsumme.
Viele der 49 Anspruchsberechtigten, die sich auf den Aufruf des Offizials hin meldeten, hatten solche Rentenbriefe oder Rentverschreibungen. Aber es gab auch andere Möglichkeiten, das ausgeliehene Kapital dem Geldgeber zu vergüten: Dazu gehörte die Zahlung in Naturalien, besonders in Roggen, und dann die Nutzung eines Ackers oder einer Wiese, modern ausgedrückt: die Verpfändung eines Stück Landes, oder die Nutzung von Diensten, die den von Senden zu Hengelborg aus einem ihrer Höfe zustanden.
Allerdings waren die Rentverkäufe und Landverpfändungen meistens für eine bestimmte Zeit abgeschlossen worden, nach deren Ablauf die Geldgeber ihr Kapital zurückzuerhalten hofften. Damit sah es aber offenbar schlecht aus, denn einige, die sich meldeten beklagten Rückstände bei den Rentenzahlungen oder auch beim Verkauf eines Pferdes oder bei der Lohnzahlung.
Viele der Kapitalgeber hatten ihren Rentenkauf deshalb durch Bürgen abgesichert. Auch diese Bürgen meldeten sich nun und teilten mit, dass sie sich von diesen Bürgschaften freimachen wollten, um nicht in den Konkurs hineingezogen zu werden. Wie dies schon seit dem Mittelalter üblich war, hatten sich die Bürger meistens gleich mit ihrer Bürgschaft vom Schuldner, also den von Senden zu Hengelborg, durch sogenannte Schadlosbriefe abgesichert, mit denen der Schuldner seine Bürgen von jeder Haftung freistellte. Der am weitesten entfernt lebende unter den Bürgen war Dietrich von Galen zu Bisping (um 1529-1592), der nach Livland gegangen war und um Aufschub bat.
Auch Cleihorst von Mevorden und Conrad von Stevening ging es gar nicht um selbst verliehenes Kapital, sondern um Bürgschaften für 200 bzw. 100 Reichstaler (Rtl.) und die dafür schuldigen Renten von 12 bzw. 5 Rtl. jährlich. In einem Fall ging es sogar um 6 Rtl. Rente, die Schulte Vestering, ein zum Haus Hengelborg gehörender Hof, für 100 Rtl. Kapital mit Bewilligung des Gutsherrn verkauft hatte.
Dabei waren die Anspruchsberechtigten nicht allein Adelige; von dem mutmaßlichen Handwerker Johann von Coln, der auf seine Lohnzahlung wartete, und dem vermutlichen Pferdehändler Heinrich Wenneking, dem sein Pferd noch nicht komplett bezahlt war, war schon die Rede. Hinzu kamen einige Kleriker und Verwalter von frommen Stiftungen, die das von ihnen verwaltete Kapital gerne in Rentenbriefen anlegten, sowie Testamentsexekutoren und Vormunde von Waisen, die das Geld des Verstorbenen für die Erben sichern wollten. Die meisten aber waren einfache Bürger, vereinzelt auch Frauen, besonders Witwen.
Die Höhe des eingesetzten Kapitals schwankt zwischen 200 und 20 Rtl. bzw. 300 und 12 Gulden, was ca. 250 und 15 Rtl. entsprach. Die reinen Zahlungsrückstände beliefen sich auf Summen zwischen 26 und 6 ¼ Taler. Am Ende waren Engelbert von Senden und seine Frau offenbar kaum noch in der Lage, selbst kleinere Beträge zu bezahlen. Am Schluss meldeten sich auch die Schwestern und Brüder von Senden, damit ihre Rechte an ihrem Erbe nicht geschmälert würden.
Durch das Offizialat wurden die angemeldeten Ansprüche in eine neue Reihenfolge gebracht, die sich nach Art der Ansprüche und den Belegen richtete, aber scheinbar auch die Stellung des Anspruchsberechtigten berücksichtigte, jedenfalls fällt auf, dass sich auf den ersten Plätzen auffällig viele Kleriker und fromme Stiftungen befinden, die ihre Ansprüche aber auch mit Rentenbriefen belegen konnten. Dann folgen die anderen Inhaber von Rentenbriefen, dann diejenigen, die das Kapital in Empfang von Naturalien oder in die Nutzung von Äckern und Wiesen investiert hatten und am Schluss die Geschwister von Senden und diejenigen, die Zahlungsrückstände zu beklagen hatten. Die Reihenfolge, der sog. ordo creditorum wurde am 9. April 1588 veröffentlicht. Obwohl damit eigentlich allen weiteren Ansprüchen „ewiges Schweigen“ auferlegt worden war, wurden noch einige weitere Ansprüche zugelassen, darunter eine Witwe, der beim Kauf eines Hauses verschwiegen worden war, dass es mit Rentenzahlungen belastet war. Die überabeitete Reihenfolge wurde endgültig am 6. Februar 1589 veröffentlicht.
Zunächst wurden offenbar Vermögenswerte für die Abfindung der Gläubiger verwendet, dann wird das ganze Gut versteigert. Den geschätzten Schulden von ca. 6.660 Rtl. steht ein Schätzwert der angeschlagenen Güter von 7.330 Rtl. gegenüber; das war auch notwendig, da neben der Abfindung der Gläubiger auch das Gerichtsverfahren bezahlt werden musste. Am Ende ersteigern die Coesfelder Bürger Niclaes Renneboom und Albrecht von Vellingen die Güter für 50 Rtl. mehr als geschätzt. Ihnen werden sie am 18.12.1610 vom Offizial übertragen. Sie sind damit auch die Empfänger der großen Urkunde. Über das weitere Konkursverfahren geht aus ihr nichts mehr hervor.
Die beiden Käufer teilten den Kauf untereinander auf, wobei Albert von Vellingen Haus Hengelborg selbst erhielt, das er 1625 an Thomas von Burlo weiterverkaufte, der und desen Nachkommen das Haus verpachteten. 1715 verkauften die von Burlo das erneut verschuldete Haus an Adolf Heinrich Freiherr Droste zu Vischering, Domherr zum Münster und Paderborn und Oberjägermeister des Fürstbistums Münster, der dort 1715 die oben abgebildete Kapelle stiftete;[5] 2006 wurde die Kapelle von der Familie Droste zu Vischering an die katholische Kirchengemeinde St. Otger zu Stadtlohn verschenkt.
[1] Die grundlegenden Informationen zur Geschichte von Haus Hengelborg bei Ulrich Söbbing: Plan des Barockarchitekten Gottfried Laurenz Pictorius zum Umbau des Hauses Hengelborg 1715, in: ders.(Hg.): Mosaiksteine Stadtlohner Geschichte, S. 214.
[2] Peter Oestmann: Geistliche und weltliche Gerichte im Alten Reich. Zuständigkeitsstreitigkeiten und Instanzenzüge (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 61), Köln/Weimar/Wien 2012, S. 41-45, 228f.
[3] Ernst Emil Albert Senden (Bearb.): Urkunden und Regesten zur Geschichte des Westfälischen Uradelsgeschlechts derer von Senden, Köln 1924, Anl. IIb.
[4] Zum Verfahren speziell im Fürstbistum Münster Sven Solterbeck: Blaues Blut und rote Zahlen. Westfälischer Adel im Konkurs 1700-1815, Münster/New York2018, S. 142-148.
[5] Dazu Alfred Kühlkamp: Die Restaurierung der Laurentius-Kapelle der Hengelborg in Stadtlohn-Estern. Zur Geschichte der Hengelborg, in: Unsere Heimat. Jahrbuch des Kreises Borken (1990), S. 74-76, Volker Tschuschke: Zur Kunstgeschichte der Laurentiuskapelle auf der Hengelborg, in: ebd., S. 77-81, und Söbbing (wie Anm. 1).
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gteske (9. November 2023). Der Konkurs des Hauses Hengelborg bei Stadtlohn 1584-1610. archivamtblog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cjrv