Haus Assen (Foto: Günter Seggebäing CC BY-SA 3.0 Creative Commons Legal Code)
Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene, nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.
Im Bestand L–Landessachen des Gräflich von Galen’schen Archivs Assen befindet sich ein Konvolut von fünf Urkundentüten mit den Signaturen L-516a bis 516d, die mit einem roten Faden zusammengehalten werden. Sie enthalten insgesamt sechs Ratifikationen von Verträgen zischen König Ludwig XIV. von Frankreich und dem münster’schen Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen aus den Jahren 1667, 1671 und 1672, mit denen der französische König die von den Unterhändlern Loius Verjus Comte de Crézy, Matthias von Korff-Schmising und Bernhard von Wydenbrück ausgehandelten Verträge bestätigte. Drei dieser Ratifikationen beziehen sich auf den sog. Bielefelder Neutralitätsvertrag vom 28. Juli 1671.
Hier ging es um die Vorbereitung eines erneuten Krieges des Fürstbischofs gegen die Niederlande.[1] Ein erster, schlecht vorbereiteter Feldzug, der vor allem auf die Rückgewinnung der Herrschaft Borculo, ein ehemals

münster’sches Lehen gerichtet war, war 1666 nicht zuletzt auch durch das Eingreifen Frankreichs gescheitert. Im Frieden von Kleve hatte der Bischof alle eroberten Plätze räumen, auf Borculo verzichten und seine Truppen bis auf 3.000 Mann abdanken müssen.
In einer Zeit ständig wechselnder Bündnisse suchte Christoph Bernhard von Galen 1671 nun ein Bündnis mit dem König von Frankreich einzugehen, um gemeinsam mit

Wie es den Gepflogenheiten der Zeit entsprach, war dieser Vertrag vor allem für die Öffentlichkeit bestimmt. Worum es eigentlich ging, regelten Geheimartikel, diesmal in lateinischer Sprache (Ass.L-516d)[3]: Beide Parteien erklärten zunächst, nicht an den Neutralitätsvertrag gebunden zu sein. Der Bischof würde nicht für die Generalstaaten Partei ergreifen, aber Durchzug durch sein Gebiet gewähren. Dafür sollte er Subsidien i.H.v. 10.000 Reichstalern monatlich von 1. Juli 1671 bis 1. Januar 1672 bzw. bis

zum Ende des Krieges erhalten. Der König würde ihn gegen jeden Angriff verteidigen. Innerhalb des ersten Kriegsjahres konnte der Bischof in den Krieg mit eintreten (Art. 11) unter Wahrung seiner Treue zum Reich (Art. 12). Der König würden am Ende einen Frieden nur dann schließen, wenn dem Bischof die Herrschaft Borculo und einige Grenzstädte restituiert würden. Damit ist eindeutig klar, gegen wen der Neutralitätsvertrag gerichtet war – gegen die Niederlande.
Um seine Interessen noch weiter abzusichern, fügte Christoph Bernhard von Galen noch Separatartikel hinzu, falls der König die Geheimartikel 11 und 12 nicht ratifizieren würde (Ass.L-516d)[4]: Im Fall eines Angriffs der

Niederlande gegen Münster vor dem Angriff des Königs sollte dieser zusätzlich 8.000 Rtl. monatlich an Subsidien zahlen und außerdem 2.000 Reiter und 6.000 Fußsoldaten unter Befehl des Bischofs unterhalten, bei einem Angriff während des Kriegs die Hälfte dieser Truppen. Auch von den Geheimartikeln und den Separatartikeln liegen im Bestand L des Archivs Assen ebenfalls die von den Unterhändlern paraphierten, aber noch nicht anerkannten Fassungen vor (Ass.L-506, f. 9-11 und 12f.).

Wie aber sind alle diese Unterlagen, die eigentlich im Landesarchiv zu erwarten wären, in das Archiv Assen gelangt? Zunächst scheint die Antwort einfach: Offenbar betrachtete Christoph Bernhard einen Großteil des diplomatischen Schriftguts seiner Amtszeit als sein persönliches Eigentum, sodass es nach seinem Tod in das Familienarchiv aufgenommen wurde. Dies erklärt, dass sich z.B. der Neutralitätsvertrag und die Unterhändlerurkunden im Assener Archiv befinden, wo sie schon in einem Inventar von ca. 1770 (Ass.F-1299) nachgewiesen sind.
Anders liegt es bei dem Bündel mit den Ratifikationsurkunden, übrigens den einzigen im Bestand. Die meisten von Ihnen zeigen eine mit Bleistift eingetragene Signatur zwischen A XIV 155 und 157. Dieses Signaturschema

entspricht weder dem alten noch aktuellen Signaturschema des Assener Archivs. Tatsächlich stammen die Ratifikationen aus dem Stadtarchiv Münster, wo sie im Ratsarchiv (bis 1802) in der Klassifikationshauptgruppe XIV – „merkwürdige geschichtliche Perioden der Stadt“ unter Gruppe 5 – „Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen“ eingeordnet waren.[5]
An einer anderen Stelle, in der Hauptgruppe VIII: „Vermögen der Stadt“ unter Gruppe 5: „Akzise und Multersteuer“ in Untergruppe 2: „Register zur Multersteuer“ war im Stadtarchiv dagegen eine Lücke zu beklagen: Nach der Eroberung der Stadt Münster durch den Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen 1662 hatte diese dem Landesherrn u.a. die halbe Multersteuer abtreten müssen, und so überrascht es nicht, dass Multersteuerregister aus den Jahren 1661 bis 1693 sowie solche zur Befreiung von der Multersteuer aus den Jahren 1681 bis 1698 im Assener Archiv zu finden waren.
Am 13. Januar 1972 wandte sich der damalige Stadtarchivar von Münster, Dr. Helmut Lahrkamp, an Dr. Franz Herberhold, den Leiter des damaligen Landesamtes für Archivpflege, mit der Bitte um eine „Fotokopie des Findbuches ‚Landessachen‘ aus dem Graf Galenschen Archiv Assen für das Stadtarchiv“ insbesondere „wegen der vielen stadtmünsterischen Betreffe“, wie er eine Woche zuvor bei einem Besuch des Archivamtes festgestellt hatte. Außerdem bestellte er zur Einsichtnahme Band 768 aus dem Archiv Assen, den, wie er vermutete, sein Vorgänger Dr. Schulte zur Erstellung eines Gesamtschatzungsregisters der Stadt benutzt haben könnte. Beide Wünsche wurden erfüllt, wie ein entsprechender Vermerk auf dem Schreiben erkennen lässt.
Nur vier Monate später, am 15. Mai 1972, fuhr Landesarchivar Dr. Maximilian von Twickel, ebenfalls am Landesamt tätig, zusammen mit Dr. Lahrkamp zu Graf Galen nach Assen, wo der Leiter des Stadtarchivs mit dem Grafen den Tausch von fünf Ratifizierungsurkunden gegen die münster‘schen Multerzettel besprach. „In gegenseitigem Einvernehmen wurden dann im Archiv die Multerzettel ausgehoben, von Graf Galen an Dr. Lahrkamp übergeben, der seinerseits an Graf Galen die fünf Ratifizierungsurkunden übergab, die unter den Signaturen ‚Landesachen, Nr. 516 a, 516 b, 516 c, 516 d, 516 e‘ dem Galenschen Archiv, Abt. Landessachen zugeordnet wurden.“, wie es in einem Vermerk von Twickels vom selben Tage in der im Archivamt zum Archiv Assen geführten Akte heißt.
Damit war der Tausch vollzogen, der, strenggenommen, einen Verstoß gegen das Provenienzprinzip darstellte, nach dem Archivalien nicht aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen werden sollen, und wenn doch, dann muss das wenigstens dokumentiert werden. Das Gegenteil war hier der Fall. Weder in der Registratur des Stadtarchivs noch in der Assener Registratur, die mehrere Bände zum Archiv enthält, ist mit einem Wort dieser Tausch erwähnt. Immerhin trug Lahrkamp die Erwerbung nur in das Akzessionsbuch des Stadtarchivs ein: Jahr: “1972”- lfd. Nr.: “9” – Datum: “15/5” – Inhalt: “10 Bde. Multersteuer-Register (1663-1698) der Stadt Münster” – DM: – “-” von: “Erbkämmerer Graf von Galen Haus Assen” – Verbleib: “A VIII 184c Bd. I – X”[6] . Über die Abgabe der Ratifikationsurkunden, die ja den eigentlichen Tauschpreis darstellten, findet sich nichts. Es scheint geradezu, als ob beide Seiten Stillschweigen vereinbart hätten und dass nur durch den Vermerk des eigentlich unbeteiligten von Twickel der Vorgang aktenkundig wurde. Schon im Juli desselben Jahres kehrten die Ratifikationsurkunden erstmals für eine Ausstellung über „Bommen Bernd“ im Westfälische Landesmuseum nach Münster zurück.
Aber wie waren die Ratifikationsurkunden ins Stadtarchiv gekommen? Wenn sie nicht im Nachlass des Fürstbischofs überliefert waren, wären sie eigentlich im Bestand Landesarchiv Münster in der Abteilung Westfalen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zu erwarten. Dort sind sie aber auch im ältesten Findbuch des Bestands[7] aus der Zeit kurz vor oder nach der Säkularisation nicht aufgeführt. Entweder sie sind schon im 17. Jahrhundert in die Hände der Stadt gefallen, was eher unwahrscheinlich ist, oder sie sind in private Hand, z.B. in die eines der Verhandlungsführer, und später in den Antiquariatshandel gekommen; dafür spricht, dass den Ratifikationen aufgrund der Unterschriften Ludwigs XIV. durchaus ein gewisser antiquarischer Wert zukommt. Möglicherweise war es dem Fürstbischof, der die Unterhandlungsexemplare besaß, nur recht, dass die Ratifikationen mit den Geheimartikeln gar nicht die Landesverwaltung erreichten, und schienen sie ihm in den Händen eines Vertrauten sicherer; von langer Dauer waren solche Verträge angesichts sich ständig wandelnder Konstellationen ohnehin nicht. Allerdings lässt das Akzessionsbuch des Stadtarchivs,[7] in dem gelegentlich Erwerbungen von Urkunden notiert sind, nicht erkennen, ob sich darunter die Ratifikationen befanden. So muss die Frage nach der Herkunft offenbleiben; auch Lahrkamp selbst vermochte sie nicht zu beantworten, wie er gegenüber Wilhelm Kohl äußerte, als dieser die Ratifikationsurkunden in seinem Werk über die Außenpolitik des Fürstbischofs schrieb.[9]
Der Wert, den die historische Forschung den Urkunden beimisst, wird dadurch deutlich, dass sie vom Leibnitz-Institut für Europäische Geschichte in Mainz im Rahmen von europäischen Friedensverträgen der Frühen Neuzeit mit Transkription online gestellt sind.[10]
[1] Dazu Wilhelm Kohl, Christoph Bernhard von Galen. Politische Geschichte des Fürstbistums Münster 1650 – 1678 (Veröff. der Histor. Komm. Westfalen XVIII, 3), Münster 1964, S. 333-340.
[2] Ders. (Ed.), Akten und Urkunden zur Außenpolitik Christoph Bernhards von Galen (1650-1678), Teil 2: Vom Frieden von Kleve bis zum Kölner Frieden (166-1674) (Veröff. der Histor. Komm. für Westfalen XLII, 1, 2), Münster 1983, Nr. 855 S. 313-315.
[3] Ebd., Nr. 856 S. 316-318.
[4] Ebd., Nr. 857 S. 318-320.
[5] StdA Münster, Verwaltungsarchiv, Stadtarchiv (Amt 47), Nr. 319.
[6] Ebd., Nr. 320
[7] LAV NRW W, Alte Repertorien, Nr. 655.
[8] StdA Münster, Verwaltungsarchiv, Stadtarchiv (Amt 47), Nr. 320. Zum Beispiel Nr. 1078 (1938): “Urkunden betr. Christoph Bernard v. Galen u.ä. aus dem Nachlaß Prof. Schmitz-Callenberg, 48,-“; oder: Nr. 636 (um 1900): “Urkunden aus den(!) Nachlasse Offenberg”, und Nr. 638: “55 Urk v. [Antiquariat] Seiling gekauft”.
[9] Kohl, Christoph Bernhard von Galen, S. 256 Anm. 74.
[10] https://www.ieg-friedensvertraege.de/treaty/1671%20VII%2028%20Separatartikel%20zum%20Vertrag%20von%20Bielefeld/t-901-1-de.html?h=1
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gteske (3. August 2023). Schein und Sein. Der Bielefelder Vertrag zwischen König Ludwig XIV. von Frankreich und dem münster’schen Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen. archivamtblog. Abgerufen am 19. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cjr8
Ein Gedanke zu „Schein und Sein. Der Bielefelder Vertrag zwischen König Ludwig XIV. von Frankreich und dem münster’schen Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen“