Headerbild: Siegel des Bischofs Heidenreich Wolf von Lüdinghausen (VWA, Lem Urk. 1392 Juni 11), Foto: LWL-Archivamt
Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene, nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.
In der Urkunde vom 11. Juni 1390[1] übertrug Heidenreich Bischof von Münster Johann von Lembeck Haus und Burg seines Bruders Goswin von Lembeck und sorgte gleichzeitig für die angemessene Versorgung der kinderlosen Witwe Jutta von Lembeck. Noch immer befindet sich die Urkunde im Archiv Lembeck, das inzwischen der Familie der Grafen von Merveldt gehört. Es ist nicht der für das Familienarchiv durchaus wichtige Inhalt[2], der im Folgenden im Mittelpunkt stehen soll, sondern das kleine Siegel des Bischofs von Münster, was wie im Findbuch erwähnt gut erhalten an der Urkunde hängt.
Es zeigt den Bischof vom Vollprofil, stehend im sogenannten „Brustbild“[3], der untere Teil der Figur wird die beiden persönlichen Wappen des Bischofs verdeckt. Auf der (heraldisch) rechten Seite das Wappen des Bistums Münster, auf der linken Seite das Wappen derer Wolf von Lüdinghausen. Der Bischof im Ornat[4] mit Mithra befindet sich in einem Sechspass, in der linken Hand den Hirtenstab, die rechte Hand zum Segengestus erhoben.

Die Umschrift ist fast gar nicht mehr zu lesen. Es findet sich + Sigillum [Hederici] epi[scopis] Mona[steriensis]. Dies ist soweit nicht ungewöhnlich.
Betrachtet man aber das Gesicht des Bischofs, wird deutlich, der Bischof ist anders als seine Vorgänger und Nachfolger auf dem Siegelbild nicht glattrasiert. Gerade im Vergleich mit den anderen Bischofsiegeln wird deutlich, anders als „normalerweise“ üblich gibt Bischof Heidenreich Wolf von Lüdinghausen dem Siegel eine besondere, persönliche Note, die bei bischöflichen Siegeln nur sehr begrenzt möglich war. In der Regel sind Personendarstellungen auf Siegeln generell nicht als Portrait zu verstehen.[5] Eine stilisierte Abbildung eines Bischofs hatte im Alltag mehr Vorteile, konnte u.U. sogar vom Nachfolger in der Übergangszeit übernommen zu werden. Bischof Heidenreichs Amtszeit (1382-1392) als Bischof von Münster[6] war von vielen auch kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Stiftsadel überschattet. Außerdem suchte 1383 die große Pest-Epidemie Münster heim, für die er die „große Prozession“ institutionalisierte, die bis heute besteht. Vielleicht ist der Bart auch ein Zeichen für seine Funktion als kriegerischer Bischof. Es ist mehr das Gesicht eines Kriegers als eines Geistlichen, das auf dem Siegel zu sehen ist. Heidereichs Selbstdarstellung beschränkte sich nicht nur auf sein Siegel. Auch seine Münzen zeigten auf der Vorderseite das Bild des Bischofs deutlich sichtbar mit Bart. Es entsteht hier eine klare ikonographische Verbindung mit der Rückseite der Münze, was das bärtige Antlitz des heiligen Paulus, des Patrons des Domkapitels.

Das Selbstdarstellungspotential auf Siegel ist trotz der Mehrheit der einheitlichen bischöflichen Siegelbilder nicht zu unterschätzen, was auch das gut 100 Jahre ältere Siegel des Münsteraner Bischofs Gerhards von der Mark[7] zeigt.
Gerhard von der Mark, der von 1261-1272 Bischof von Münster war, kam einer angesehenen westfälischen Adelsfamilie. Er weihte im September 1264 den dritten gotischen Neubau des St. Paulus Münster. Ein Faktum, auf das es sehr stolz war, den er in im Hintergrund seiner Siegel präsentierte. Als Teil der Bild und Umschrift abgrenzenden Perlenschnur findet sich die Silhouette des Doms 1264.[8] Gerhard von der Mark hatte verschiedene Siegel, auf denen er sich und sein Werk-den Dom unterschiedlich präsentierte. Einmal als Bischof, glattrasiert im Ornat, die Rechte zum Segen erhoben, in der Linken der Bischofsstab. Einmal als Herrscher über sein Bistum.[9] Auf dem zweiten Siegel ist er auch als Bischof im Ornat deutlich erkennbar.

Er thront diesmal auf einem Klappstuhl, der mit einem Kissen bedeckt ist. Seine Rechte ist zum Segen erhoben. In seiner Linken findet sich auch hier ein Bischofsstab, der im unteren Bereich in das Gewand übergeht. Hier repräsentiert sich Gerhard von der Mark als geistlicher Herrschaftsträger. Die Umschrift ist auf beiden Siegel gleich. Sie lautet: +Gerhardus die gratia Monast[eriensis] ecc[leisie] epi[scopus]
Im Gegensatz zu diesem sehr ausgefeilten Bildprogramm sind die Münzen Gerhards von der Mark eher typisch schematisch. Der Bischof zeigt sich auch hier als Herrschaftsträger. Er thront hier auf einem mit Tierköpfen verzierten Klappstuhl in vollem Ornat. Unter der Mithra trägt er eine Perlenkrone. Rechts und links sind Stabkreuze mit Fahnen zu sehen, die die Herrschaftsrechte des Dargestellten symbolisieren.
Auch hier nutzte Gerhard von der Mark als Bischof alle Möglichkeiten, die das Bild auf den Münzen als Repräsentationsmedium bot, um sich selbst als Herrscher zu präsentieren.

Siegel und Münzen boten also für herrschende Personen im Mittelalter eine Gestaltungsfläche, die für Repräsentationszwecke, genau wie für Propaganda genutzt werden konnte.
Die dreidimensionale Oberfläche des Siegels war also nicht nur ein ikonographisches Rechtsmittel, was wiedererkannt werden sollte, sondern auch Produktionsfläche, die von den Siegelführen sichtbar erkannt und genutzt wurde.
Literaturempfehlungen zum Siegel als historische Quelle:
Toni Diederich, Siegelkunde. Beiträge zu ihrer Vertiefung und Weiterführung, Köln, Weimar, Wie 2012.
Ders., Prolegomena zu einer neuen Siegeltypologie, in: Archiv für Diplomatik 29 (1983), S. 242-284;
Ders., Zum Quellenwert und Bedeutungsgehalt mittelalterlicher Städtesiegel, in: Archiv Diplomatik 23 (1977), S. 242-284
[1] Archiv Lembeck, Lembeck Urk. 1390 Juni 1.
[2] Die Herrschaftsrechte der Familie von Lembeck wurden durch diese Urkunde weiterhin gehalten, auch wenn eine Linie ausgestorben war.
[3] Isabelle Guerreau, Klerikersiegel der Diözesen Halberstadt, Hildesheim, Paderborn und Vreden im Mittelalter (um 1000-1500), Hannover 2013, S. 238.
[4] Die westfälischen Siegel des Mittelalters, H1, Abthl.1 (1885) Georg Tumbült (Bearb.), Die Siegel der Bischöfe, Münster 1885, S. 20.
[5] Guerreau, Klerikersiegel, S. 235 und 237.
[6] Wilhelm Kohl: Die Diözese, Bd. 1 (= Germania Sacra, NF 37,1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln, Das Bistum Münster, Bd. 7,1). Berlin 1999, S. 162 ff und 450 ff.
[7] Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,3. Die Diözese (= Germania Sacra, Neue Folge 37,3), Berlin 2003, S. 327–339
[8] Tumbült, Die Siegel der Bischöfe, Tafel 43, Nr. 5.
[9] Vgl. Abb . 3, Landesarchiv NRW, Abtl. W. B 101u / Domkapitel Münster / Urkunden, Nr. 0 – I R 9