„Wir können (fast) alles, aber nicht alles auf einmal“ – Diskussion zum Verhältnis von archivgesetzlichem Rahmen, BKK-Empfehlungen und sogenannten „Kernaufgaben“

Dr. Stefan Schröder, Stadtarchiv Greven
Dr. Stefan Schröder, Stadtarchiv Greven

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich über Ihr Interesse und begrüße Sie ganz herzlich zu diesem Diskussionsforum, in dem es um die kommunalarchivische Aufgabenpalette, ihre Begründung und ihre Umsetzung in der Praxis gehen soll. Zunächst werde ich Ihnen einen durch meine Meinung eingefärbten Blick auf die Thematik verschaffen. Anschließend versuche ich dann den Spagat, indem ich in die Rolle des neutralen Moderators der Diskussion schlüpfe.
Begriffe prägen das Denken, stellt Angelika Menne-Haritz in ihrem Vorwort zu den „Schlüsselbegriffen der Archivterminologie“ fest. Obwohl die Publikation selbst natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, fehlt der Begriff der „Kernaufgaben“, was schon recht bezeichnend für seinen Stellenwert ist.1 Dennoch verwenden viele Kolleginnen und Kollegen aus kommunalen Archiven den Begriff nicht selten immer noch. Und in letzter Zeit – so ist der Eindruck des LWL-Archivamtes bei der Archivberatung – auch wieder verstärkt.

Hatten wir Kommunalarchivarinnen und –archivare den Begriff der „Kernaufgaben“ nicht eigentlich schon überwunden? Das ist eine der Fragen in diesem Zusammenhang. Mein Eindruck ist: Da in den letzten Jahren selten wirklich kritisch mit dem Begriff der „Kernaufgaben“ umgegangen wurde und er je nach Archivsparte, insbesondere im staatlichen Bereich, zum Teil auch noch aktiv verwendet wird, hat der Begriff seinen quasi „halbamtlichen“ Stellenwert bislang nicht eingebüßt.

Folie2Aber nicht nur dieser Begriff soll diskutiert werden. Es geht auch darum, wie wir unsere kommunalarchivische Arbeit legitimieren können. Gesetze und die Empfehlungen eines Fachgremiums wie die der BKK, der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag, dürften ganz verlässliche Grundlagen für unsere Arbeit liefern. Inwiefern eine Bezugnahme auf „Kernaufgaben“ als Arbeitsgrundlage dienen kann, ist zumindest fraglich. Zuletzt war vor rund 20 Jahren eine heiße Diskussion um „Kernaufgaben“ in der deutschen Archivlandschaft im Gang.2 Es ist aber nach meinem Eindruck nicht zu einem Konsens über den Inhalt des Begriffs gekommen, sondern im Ergebnis zu einer Pluralität der Meinungen.
Genau diese Pluralität ist es aber auch, die Schwierigkeiten birgt. Die Perspektive war bislang eher eine archivfachliche, quasi eine interne Diskussion. Wir sind aber alle nicht nur in Fachdiskussionen einbezogen, sondern wir stehen auch im Austausch und in der Diskussion mit unseren Archivträgern. Und dabei ist es ganz und gar nicht unwichtig, wie wir uns legitimieren, wie wir unseren Aufgabenkanon vertreten.

Ich werde daher noch einmal kurz auf das Archivgesetz NRW, auf die verschiedenen BKK-Empfehlungen, auf die Diskussion um sogenannte „Kernaufgaben“, auch auf das VdA-Berufsbild und zuletzt auf die politische Dimension bei der Diskussion mit dem eigenen Archivträger eingehen. Anschließend hoffe ich genügend Anstöße für eine lebhafte Diskussion gegeben zu haben, zu der ich schon jetzt einladen möchte.

Folie3Die Länderarchivgesetze, so auch das Archivgesetz NRW, definieren eine Vielzahl archivischer Aufgaben. In Nordrhein-Westfalen definiert § 2 Absatz 7:
„Archivierung umfasst die Aufgaben Unterlagen zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen.“
§ 2 enthält nur Begriffsbestimmungen, insofern lässt sich fragen, ob der genannte Aufgabenkanon damit ein Pflichtprogramm darstellt. § 10 verpflichtet die Kommunen aber, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren und nimmt damit (auch explizit in § 10 Absatz 5) Bezug auf diese Definition. Wir haben damit also schon vielfältige Aufgabenbereiche gesetzlich vorgegeben.

Diese Definition im Gesetz deckt aber nicht zwingend alle Arbeitsfelder eines Archivs ab. Ich verweise hier auf den Bereich des Records Management. Auf die Beratungsfunktion im vorarchivischen Bereich bezieht sich § 3 Absatz 6 und ist ebenfalls durch § 10 Absatz 5 für Kommunalarchive gültig.3 Das ist insbesondere in kleinen Archiven wichtig, wenn die Schriftgutverwaltung des Archivträgers zu wünschen übrig lässt, so dass es im Interesse des Archivs liegen muss, hier tätig zu werden – auch im Hinblick auf digitale Vorgangsbearbeitung und digitale Langzeitarchivierung.
Ein weiterer Bereich ist zu nennen, der im Archivgesetz gänzlich fehlt: Die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist höchstens zu einem kleinen Teil von der archivgesetzlichen Verpflichtung zum Veröffentlichen abgedeckt.
Zumindest in NRW gilt hier: die Bildungspartnerschaften Schule-Archiv werden von der Medienberatung NRW, getragen von beiden Landschaftsverbänden im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.4 Das Gesetz wird hier also flankiert durch Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen. Bildungsarbeit ist damit, auch abseits offizieller Bildungspartnerschaften, inzwischen ein wichtiges und wohl nicht mehr umstrittenes Arbeitsfeld für kommunale Archive.
Das Archivgesetz NRW bildet also eine gute Grundlage, aber aus archivfachlicher und bildungspolitischer Sicht keine umfassende Definition unserer Aufgaben. So ist etwa fraglich, ob der gesetzliche Passus, Unterlagen zu übernehmen und zu ergänzen, die Erstellung und Anwendung von Dokumentationsprofilen ausreichend abdecken würde. Sollten wir uns also blind auf gesetzliche Grundlagen verlassen? Meiner Meinung nach lautet die Antwort zumindest hier „Nein“. Wir bleiben verpflichtet, immer von einer archivfachlichen Grundlage her zu argumentieren und uns damit auch Arbeitsfelder zu erschließen, die im Gesetz unerwähnt bleiben, wenn dies archivwissenschaftlich angezeigt ist. Gesetzesnovellierungen und Gesetzesprüfungen sollten wir entsprechend kritisch begleiten.

Folie4Gerade für kommunale Archive gibt es häufig spezifische fachliche Interessen oder Probleme. Die BKK erarbeitet Empfehlungen, Positionspapiere, Handreichungen und Arbeitshilfen, die verschiedentlich auch ganz grundlegend auf die Arbeitsfelder in Kommunalarchiven eingehen.5 Ich nenne hier die Positionspapiere „Das Kommunalarchiv“ von 2002, das Positionspapier „Historische Bildungsarbeit als integraler Bestandteil der Aufgaben des Kommunalarchivs“ von 2005 und die Arbeitshilfe „Grundlagen kommunalarchivischer Arbeit“ von 2012.6 In der Summe ergibt sich meiner Meinung nach ein wohl vollständiges Bild dessen, was Kommunalarchive leisten sollten, eingeschlossen sind hier auch Records Management, Service für die Verwaltung und Historische Bildungsarbeit.
Die BKK liefert damit einen Fundus an Argumenten, und ist auch durch seinen Status als Fachgremium eines kommunalen Spitzenverbandes wichtig dafür, den eigenen Archivträger im Zweifelsfall neben dem Archivgesetz auch mit einer kulturpolitischen Argumentation zu überzeugen, archivfachliche Arbeit angemessen zu ermöglichen. Als Stichworte nenne ich hier aus dem Positionspapier zur Historischen Bildungsarbeit stellvertretend:
Kommunale Profilbildung und Identitätsstiftung, Lokalgeschichte als „weicher Standortfaktor“, oder auch „Lernort Archiv“, die über das Archivgesetz NRW hinausgehen, insbesondere in Städten und Gemeinden aber besonders bedeutsam sind.

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Ich komme nun zum kritischen Punkt: den sogenannten „Kernaufgaben“. Wohl jede und jeder hier hat den Begriff schon gehört, kann ihn mit Inhalt füllen, tut dies vermutlich auch ganz automatisch. Mir geht das nicht anders. In der Vorbereitung für die heutige Runde habe ich versucht, die Herkunft des Begriffs zu klären und eine Definition zu bekommen. Offenbar ist der Begriff aber kein Bestandteil der Fachterminologien, weder in Deutschland, in den deutschsprachigen Ländern, noch im englisch- und französischsprachigen Ausland.7 Eine – zugegeben – nicht erschöpfende Volltextsuche über das Internet, etwa in Google Books, nach den Entsprechungen „core functions“ bzw. „tâches essentielles“ bzw. „tâches fondamentales“ ergab einige Treffer.8 Offenbar ist der Gebrauch in Deutschland aber deutlich verbreiteter.
Unabhängig davon, welchen Inhalt man mit den „Kernaufgaben“ verknüpft, ist erst einmal deutlich, dass sich hier inhaltlich ein „Kern“ von einem „Rand“ unterscheiden lassen soll, dass dies ein hierarchisierender Begriff ist und dass er einen passiven, defensiven „Touch“ annehmen kann, wenn er zur Abwehr zusätzlicher Aufgabenbereiche im Archiv herangezogen wird.

Seit wann der Begriff in Gebrauch ist, ist unklar. Eine Volltextrecherche in den Ausgaben des „Archivar“ von 1970-2014 ergab eine erste Nennung 1976. Ab 1981 taucht er vereinzelt, aber regelmäßiger auf. Erst ab 1994, als er in zahlreichen Beiträgen strittig diskutiert wurde, ist der Gebrauch häufig, aber selten inhaltlich gefüllt. Interessant ist, dass der Begriff in den letzten zehn Jahren im „Archivar“ ganz ohne konträre Diskussion ebenso oft auftaucht wie zu den Zeiten, als er noch umkämpft war. Der Begriff wird also, ohne dass ich ihn hier einzelnen Archivsparten zuordne, nach wie vor regelmäßig verwendet.9 Dabei ist er oft und weitgehend ein Abgrenzungsbegriff geblieben, ohne selbst definiert zu werden, etwa mit der Aussage, die Aufgabe „X“ sei keine Kernaufgabe. Was demgegenüber zu den Kernaufgaben gehören sollte, blieb sehr häufig ungenannt.
An immerhin einer Stelle habe ich eine klare inhaltliche Aufzählung der „Kernaufgaben“ gefunden. 1985 hatte die KGSt, die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, das Gutachten „Kommunales Archiv“ publiziert. Darin sind neun Archivaufgaben definiert und die ersten vier als Kernaufgaben, die übrigen als ergänzende Aufgaben benannt.10

Ich möchte die Aufgaben hier kurz aufzählen, auch deshalb, weil hier andere Schwerpunkte gesetzt werden als zumindest mir als „Kernaufgaben“ intuitiv einfallen.
1. Übernahme, Verwaltung, Pflege und Erschließung archivwürdiger Informationsträger,
2. Auskunftsdienst,
3. Sammlung von Dokumenten zur Gemeinde-/Kreisgeschichte,
4. Mitwirkung in Angelegenheiten der Aktenordnung einschließlich Aktenverwaltung,

5. Erforschung und Darstellung der Gemeinde-/Kreisgeschichte,
6. Archivbibliothek,
7. Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Gruppen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Lebens,
8. Beratung der Archive im Gemeinde-/Kreisgebiet,
9. Führen eines zentralen Findnachweises aller Archive im örtlichen Zuständigkeitsbereich.

Ich habe andere inhaltliche Definitionen von „Kernaufgaben“ in der Powerpoint-Präsentation genannt, das sind auch die mir persönlich geläufigeren. Zunächst aus dem staatlichen Archivwesen, dort sind es in der Regel: Bewertung, Erschließung, Bestandserhaltung und die Bereitstellung für die Benutzung. Dies hat der heutige Präsident des Landesarchivs NRW, Frank Bischoff, 2008 als Leiter der Archivschule Marburg verdeutlicht und von den „Kernaufgaben“ das Records Management und explizit mit Bezug auf das nordrhein-westfälische Archivgesetz [in damaliger Fassung] die darin genannten Bereiche Forschung und Veröffentlichung abgegrenzt. Auch in Bezug auf historische Bildungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit hat er mit Verweis auf das fehlende archivische „Alleinstellungsmerkmal“ eine Trennung von den „Kernaufgaben“ proklamiert. Dabei bezog er sich allerdings explizit auf das archivarische Berufsbild, nicht auf die Aufgabenfelder im Archiv.11

An dieser Stelle fragt sich, ob die Personalsituation der Kommunalarchive nicht einen eigenen, anderen Ansatz erfordert. Wir reden hier immerhin über Archive mit minimaler Personalausstattung, in Westfalen haben selbst größere Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnern vereinzelt nur Ein-Personen-Archive. In absoluten Zahlen überwiegt jedenfalls deutlich das Kommunalarchiv mit 1-2 Mitarbeitern.12 In der Praxis heißt das: die Archivarinnen und Archivare müssen alle – oder doch zumindest fast alle – Aufgabenfelder beherrschen und wissen aus Erfahrung, wie sehr alle archivischen Aufgabenfelder miteinander verzahnt sind. Da lassen sich nur theoretisch „Kernaufgaben“ isolieren.
In Bezug auf das Records Management hat die heutige Fassung des Archivgesetzes NRW inzwischen einen höheren Stellenwert definiert, weil Erfahrungen mit digitaler Vorgangsbearbeitung hier einen Schwerpunkt für die Archive unumgänglich machen. Dies hat Jochen Rath mit seinem Plädoyer aus dem Jahr 2008, das Records Management in den Kanon der „Kernaufgaben“ zu übernehmen, schon vorweggenommen.13 Interessant ist hier, dass das KGSt-Gutachten schon 1985 dieses Arbeitsfeld für die kommunalen Archive vorgesehen hatte.

Folgt man der Erläuterung in der online verfügbaren „Terminologie der Archivwissenschaft“ der Archvischule Marburg, wird „Öffentlichkeitsarbeit“ in kommunalen Archiven seit den 1960er Jahren zu den „Kernaufgaben“ hinzugerechnet, während dies erst seit kurzem im staatlichen Archivwesen tendenziell auch so gesehen wird.14
Besonders umstritten war, insbesondere in den 1990er Jahren, ob Forschung bzw. der Auswertungsauftrag als „Kernaufgabe“ im staatlichen Archivwesen gelten solle. Im kommunalen Bereich wurde das damals wiederholt so konstatiert und auch gut begründet, etwa von Norbert Reimann, der auf dem Deutschen Archivtag 1993 unter anderem auf das Zusammenwirken von archivischen Ordnungs-, Erschließungs- und Auswertungsarbeiten als Synergieeffekt in Kommunalarchiven hingewiesen hat.15 Zuletzt wurde auf dem Deutschen Archivtag 2002 von dem Marburger Stadtarchivar Ulrich Hussong ähnlich argumentiert.16 Gleichzeitig wurde der Begriff der „Kernaufgaben“ von manchen, so 1997 vom BKK-Vorsitzenden und Karlsruher Stadtarchivar Ernst Otto Bräunche, als nicht zutreffend abgelehnt.17 Ähnlich formulierte Jens Murken 2008, wenn auch aus kirchlicher Sicht, aber sachlich auf Kommunalarchive übertragbar: „Die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen müssen erkannt und priorisiert werden, zugleich müssen Ergebnisse geliefert und auch präsentiert werden. Damit macht es keinen Sinn, Kernaufgaben zu identifizieren und diese theoretisch von Randaufgaben zu scheiden. Es gibt hingegen wichtige und weniger wichtige, drängende und weniger drängende Aufgaben in allen Fachgebieten, die man nur mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen erledigen kann.“.18

Ein kleiner Blick über den Tellerrand ins Ausland darf nicht fehlen. Im britischen Handbuch „Managing Archives“ von Caroline Williams aus dem Jahr 2006 wird unter „core functions“ verstanden:
• Übernahme, Sammlung und Bewertung (Acquisition, selection and appraisal)
• Ordnung und Verzeichnung (Arrangement and description)
• Regelung des Zugangs und Benutzung (Provision of access and reference services)
• Magazinierung und Gebäudeunterhaltung (Storage and maintenance of archives)
• Bestandserhaltung (Preservation and conservation)
• Öffentlichkeitsarbeit und Archivpädagogik (Advocacy and outreach)19
Auch diese Liste ist umfangreicher als die übliche, vom staatlichen Archivwesen geprägte Sichtweise der „Kernaufgaben“ in Deutschland. Vielleicht sollten auch wir Kommunalarchive unsere abweichende Sicht der zentralen Aufgabenfelder selbstbewusster als bislang vertreten, wie es die BKK schon seit längerem stellvertretend tut. Müsste dazu aber nicht auch gehören, dass Kommunalarchive nicht länger auf das Konzept der „Kernaufgaben“ setzen und diesen Begriff vermeiden?

Zusammenfassend ist jedenfalls zu sagen, dass eine der Schwierigkeiten mit dem Begriff der „Kernaufgaben“ darin besteht, dass er zwar einerseits dogmatischen Charakter hat, sein Inhalt andererseits aber nicht feststeht und bei Gebrauch nur selten geklärt wird. Die grundsätzliche Frage ist auch, ob ein Begriff, der je nach Archivsparte unterschiedlich gesehen wird und sich selbstverständlich auch historisch wandelt, überhaupt definiert werden sollte. Für Kommunalarchive, aber auch für andere Archivsparten, gibt es schließlich Alternativen. Kurz: Der Begriff „Kernaufgaben“ führt meiner Meinung nach ganz schnell zu einer babylonischen Sprachverwirrung. Das bleibt auch dann so, wenn man, wie in der staatlichen Archivsparte überwiegend üblich, die „Kernaufgaben“ mit den Definitionen in den verschiedenen Archivgesetzen gleichsetzt. Denn die Vielfalt der Länderarchivgesetze sorgt hier genauso wenig für Einheitlichkeit.

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Ich will hier nicht auch noch eine Berufsbilddiskussion führen, aber die zur Jahrtausendwende befürchtete Trennung in Historiker-Archivare und Informatiker-Archivare ist inzwischen offenbar doch der Einsicht gewichen, dass ein einheitliches Berufsbild für alle Archivsparten aufrecht erhalten werden kann. Wenn man sich das VdA-Berufsbild von 200920 anschaut, sieht man, dass insbesondere die Aufgabenvielfalt kommunaler Archive darin gut repräsentiert ist. Vielleicht lässt sich auch das für Diskussionen um die Aufgaben in Archiven nutzen.

Folie7Die bis jetzt angesprochenen Konzepte bezogen sich überwiegend auf fachinterne Diskussionen. Sie sind letztlich die Grundlage für unsere Arbeitspraxis. Aber in der Praxis steht jedem Archiv auch ein Archivträger gegenüber. Wohlwollend zumeist, so hoffe ich, aber in der Regel auch mit eigenen Vorstellungen davon, was ein Archiv leisten soll für den Archivträger. Und nicht selten leidet der Archivträger auch unter massivem finanziellen Druck. Für dieses wichtige Verhältnis der kommunalen Archive zu ihrer Verwaltung und politischen Vertretung kommt es darauf an, die Interessen des eigenen Archivs bestmöglich zu vertreten und zu begründen.

Dabei ist die Frage, ob sich die Archive den Strömungen in Politik und Verwaltung einfach aussetzen und sich passiv verhalten, oder eine eigene Strategie verfolgen. Sie erinnern sich an das Tagungsthema des letzten Westfälischen Archivtages in Bielefeld, bei dem es um Strategieentwicklung und Planung ging.21
Eine Strategie kann auch kleinen Archiven, die vielleicht den Eindruck haben, die Bandbreite an Aufgaben nicht abdecken zu können, helfen, sich nicht mit dem Rückzug auf sogenannte „Kernaufgaben“ in einer passiven Rolle gegenüber ihrem Archivträger wiederzufinden. In Erweiterung des Titelsatzes „Wir können (fast) alles, aber nicht alles auf einmal“ habe ich auf dem Westfälischen Archivtag 2008 das Motto „Wir könnten (fast) alles – setzen aber bewusst Schwerpunkte!“ vorgeschlagen.22

Niemand kann von kleinen Archiven verlangen, alle nötigen fachlichen Aufgabenfelder gleichzeitig zu bearbeiten. Genau an dieser Stelle ist eine schriftlich zu fixierende Strategie hilfreich zu zeigen, dass man mit eigenem Gestaltungswillen versuchen kann, mit der beschränkten Arbeitszeit dennoch alle nötigen Bereiche abzudecken: Etwa durch Schwerpunktsetzungen, die jeweils zeitweise einem bestimmten Aufgabenbereich erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Für bestimmte Bereiche ist meiner Meinung nach auch ein dauerhaftes Minimalangebot nötig, zum Beispiel ein einmal erarbeitetes Modul für eine Archivführung oder einen typischen Schulklassenbesuch, was dann dauerhaft in das eigene Angebot integriert werden kann.
Indem der Archivträger erfährt, welche strategischen Ziele sich das Archiv mit seinen begrenzten Möglichkeiten setzt, wie das begründet wird und in welchem Zeitrahmen diese Ziele umgesetzt werden sollen, ist bei realistischer Planung eine Überforderung gerade nicht gegeben. Die Aufgabenfelder ergeben sich dabei eindeutig aus Archivgesetz und BKK-Empfehlungen, schließen also vom Records Management bis zur Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit alle Felder ein. Natürlich nicht alles gleichzeitig!
Eine Erfahrung aus Greven kann sicherlich verallgemeinert werden: Der Archivträger nimmt trotz strategischen Vorgehens des Archivs nicht immer Rücksicht auf dessen Zeitbudget. Es lässt sich im Rahmen einer Strategie aber besser argumentieren, warum das Archiv fachfremde Aufgaben nicht übernehmen sollte. Ist es dennoch dazu gezwungen, muss die Strategie überarbeitet und zeitlich angepasst werden. Ich wage aber zu behaupten, dass eine Argumentation mit „Kernaufgaben“, die aus Sicht des Archivträgers wie das Zurückziehen auf die Arbeit im stillen Kämmerlein wirken muss, dem Archiv ganz sicher nicht zuträglich sein wird. Mit strategischer Ausrichtung auf klarer Grundlage besteht immerhin eine gute Chance, das Archiv in seiner Stellung innerhalb der Verwaltung und im Rahmen der lokalen Kultur- und Bildungspolitik angemessen zu verankern.

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Bevor ich Sie nun zur Diskussion einlade, habe ich nochmal eine These formuliert: Für eine selbstbewusste Außendarstellung benötigen Kommunalarchive den Bezug auf „Kernaufgaben“ nicht! Ich füge ergänzend hinzu: Eine archivische Strategie auf gesetzlicher Grundlage in Kombination mit den BKK-Empfehlungen bietet mehr Spielraum als der defensive Rückzug auf „Kernaufgaben“, die dem Archivträger im Zweifel zu wenig Transparenz bieten.

Hier kommt noch einmal die gesamte Präsentation von Herrn Schröder zum Herunterladen:

„Wir können (fast) alles, aber nicht alles auf einmal“ – Diskussion zum Verhältnis von archivgesetzlichem Rahmen, BKK-Empfehlungen und sogenannten „Kernaufgaben“

  1. Vgl. Angelika Menne-Haritz, Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft, 3., durchges. Aufl. Marburg 2000, S. 10, S. 14. []
  2. Hier kann nur eine Auswahl der Diskussion vorgestellt werden: Ingo Schwab, Zwischen Kernaufgaben und Sekundärwerten. Beobachtungen und Thesen zum Selbstverständnis der Archivare, in: Der Archivar 49 (1996), Heft 4, Sp. 41-50; Ernst Otto Bräunche/Michael Diefenbacher/Herbert Reyer/Klaus Wisotzky, Auf dem Weg ins Abseits? Zum Selbstverständnis archivarischer Tätigkeit, in: Der Archivar 48 (1995), Heft 3, Sp. 433-446; Wilfried Schöntag, Der Auswertungsauftrag der Archive. Teil 1. Erste Gemeinsame Arbeitssitzung des 64. Deutschen Archivtages – Referate, in: Der Archivar 47 (1994), Heft 1, Sp. 31-40; Norbert Reimann, Der Auswertungsauftrag der Kommunalarchive: fachliches Selbstverständnis und Ansprüche der Öffentlichkeit, in: Der Archivar 47 (1994), Heft 1, Sp. 45-53; Christoph J. Drüppel, Archivische Kernaufgaben und archivfremde Anforderungen in Kommunalarchiven, in: Der Archivar 47 (1994), Heft 3, Sp. 477-479. Die Aufsätze aus Der Archivar sind online verfügbar unter http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2014/index.html (Aufruf am 10.3.2015). []
  3. Archivgesetz NRW vom 16.9.2014, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=13924&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 (Aufruf am 6.3.2015). []
  4. Bildungspartner NRW, http://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Startseite/ (Aufruf am 6.3.2015). []
  5. Vgl. Norbert Reimann, Grundfragen und Organisation des Archivwesens, in: ders. (Hrsg.), Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, 3. Aufl. Münster 2014, S. 25-52, hier S. 47. []
  6. Die Empfehlungen sind als pdf-Dateien auf der BKK-Homepage in der Rubrik „Aktuelle Empfehlungen“ zu finden, http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen.html (Aufruf am 6.3.2015). []
  7. Benutzt wurden: Angelika Menne-Haritz, Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft, 3., durchges. Aufl. Marburg 2000 und die mehrsprachige Onlineversion unter http://staff-www.uni-marburg.de/~mennehar/datiii/germanterms.htm; die Terminologie der Archivwissenschaft der Archivschule Marburg, http://www.archivschule.de/uploads/Forschung/ArchivwissenschaftlicheTerminologie/Terminologie.html; Richard Pearce-Moses, A Glossary of Archival and Records Terminology [Onlineversion der Buchpublikation von 2005], http://www2.archivists.org/glossary; Direction des Archives de France, Dictionnaire de terminologie archivistique, [o.O.] 2002, http://www.archivesdefrance.culture.gouv.fr/gerer/publications/terminologie-archivistique/ (alle aufgerufen am 6.3.2015). []
  8. Die Suche wurde jeweils kombiniert mit dem Stichwort „Archives“, um sowohl englisch- als auch französischsprachige Fachliteratur zu finden. Dies ist nicht systematisch erfolgt und diente nur dem Zweck, eine Idee von der möglichen Verwendung dieser Begriffe in beiden Sprachen zu erhalten. []
  9. Recherche gestartet von der Überblicksseite des „Archivar“ für die Hefte von 1999 bis 2014 unter http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2014/index.html mit Link auf die Ausgaben 1970-2004 in der HathiTrust Digital Library, http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500 (beide aufgerufen am 6.3.2015). []
  10. Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, Kommunales Archiv. KGSt Gutachten, Köln 1985, S. 15-18. []
  11. Vgl. Frank M. Bischoff, Zwischen Fachkompetenz und kulturellem Entertainment? Ein konturiertes Berufsbild als Ausgangspunkt archivspezifischer Aus-, Fort- und Weiterbildung, in: Marcus Stumpf (Hrsg.), Beruf und Berufsbild des Archivars im Wandel, Münster 2008, S. 67-79, hier S. 67ff.; online unter http://www.lwl.org/waa-download/publikationen/WQA_25.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []
  12. Vgl. Wolfgang Bockhorst, Die Situation der westfälisch-lippischen Kommunalarchive, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 63 (2005), S. 8-14; online unter http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft63/archivheft_nr63_opti.pdf (Aufruf am 6.3.2015). Die Personalsituation dürfte sich in den vergangenen Jahren tendenziell eher verschlechtert haben. []
  13. Vgl. Jochen Rath, Records Management: Neues Berufsbild oder Berufsfeld – und für wen?, in: Marcus Stumpf/Katharina Tiemann (Hrsg.), Aufbruch ins digitale Zeitalter – Kommunalarchive zwischen Vorfeldarbeit und Nutzerorientierung. Referate des 15. und 16. Fortbildungsseminars der Bundeskonferenz der Kommunalarchive in Fulda (7.-11.11.2006) und Magdeburg (12.-14.11.2007), Münster 2008, S. 130-142; online unter http://www.lwl.org/waa-download/publikationen/TUA_21.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []
  14. Vgl. Karola Brüggemann, Öffentlichkeitsarbeit, in: Terminologie der Archivwissenschaft, erstellt am 2.7.2014, http://www.archivschule.de/uploads/Forschung/ArchivwissenschaftlicheTerminologie/Terminologie.html (Aufruf am 6.3.2015). []
  15. Vgl. Norbert Reimann, Pflicht und Kür?, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 39 (1994), S. 1-6; online unter http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege1_49/Heft_39_1994.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []
  16. Vgl. Ulrich Hussong, Historische Forschung als Aufgabe von Kommunalarchiven, in: Archive und Forschung, Referate des 73. Deutschen Archivtags 2002 in Trier, Siegburg 2003, S. 143-149. []
  17. Vgl. Ernst Otto Bräunche, Verwaltungsreform: Chancen und Auswirkungen für die Archive, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 45 (1997), S. 36-40, hier S. 38; online unter http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege1_49/Heft_45_1997.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []
  18. Jens Murken, Bestände und Auftrag. Die Bedeutung der Archivgeschichte für die Berufspraxis des Landeskirchlichen Archivars, in: Marcus Stumpf (Hrsg.), Beruf und Berufsbild des Archivars im Wandel, Münster 2008, S. 133-144, hier S. 142; online unter http://www.lwl.org/waa-download/publikationen/WQA_25.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []
  19. Vgl. Caroline Williams, Managing Archives. Foundations, principles and practice, Oxford 2006, S. 19. []
  20. VdA-Arbeitskreis Ausbildung und Berufsbild, http://www.vda.archiv.net/arbeitskreise/ausbildung-und-berufsbild.html (Aufruf am 6.3.2015); dort pdf-Download des Berufsbildes von 2009, ich beziehe mich auf These 3. []
  21. Die Vorträge sind abgedruckt in Archivpflege in Westfalen-Lippe 81 (2014), http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft81/Heft_81_2014.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []
  22. Vgl. Stefan Schröder, Wie funktioniert Kultur- und Bildungsarbeit in einem kleineren Archiv? Ressourcen – Schwerpunkte – Profilbildung im Stadtarchiv Greven, in: Archivpflege 69 (2008), S. 11-15, hier S. 11; online unter http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft69/Heft_69_2008.pdf (Aufruf am 6.3.2015). []

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