von Friederike Nithack
Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.
Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!
Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.
Die Restaurierung:
Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt. Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden.
Um wasserlösliche und durch die natürliche Alterung entstandene Abbauprodukte aus dem Papier heraus zu spülen, wurde eine wässrige Reinigung durchgeführt (s. Abb. 8,9). Im Anschluss daran erfolgte eine Phytatbehandlung gegen den beginnenden Tintenfraß und das Einbringen einer alkalischen Reserve. Damit die Lacksiegel bei der Wässerung nicht beschädigt werden, wurden sie zuvor mit Cyclododecan fixiert. Cyclododecan ist eine wasserabstoßende Chemikalie, die rückstandsfrei verdunstet und daher gut zum Fixieren von Lacksiegeln genutzt werden kann. Nach der Trocknung erfolgte das oberflächliche Nachleimen mit einer Gelatinelösung, die dem Papier neue Festigkeit gibt.
Um das Urteil benutzbar zu machen, mussten anschließend die Risse und Fehlstellen stabilisiert werden. Hierfür wurde ein cremefarbenes Japanpapier aus Kozofasern mit einem Flächengewicht von 6 g/qm genutzt, welches beidseitig im Randbereich mit Weizenstärkekleister aufgebracht wurde. Damit die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird, wurde zur Rissschließung im Schriftbereich ein weißes Japanpapier mit einem Flächengewicht von nur 3,7 g/qm verwendet (s. Abb. 10). Japanpapiere zeichnen sich durch besonders lange und stabile Celluloseketten aus und sind dadurch sehr gut zur Stabilisation von mechanischen Schäden bei Papier geeignet.
Damit das Dokument plan trocknen konnte, wurde es über Nacht unter leichtem Druck in der Presse belassen, eingebettet in ein Sandwich aus Polyestervliesen, Filzen zum Druckausgleich für die fragilen Lacksiegel und Holzpappe zur Feuchtigkeitsabsorption.
Verpackung
Das Dokument erhielt einen Umschlag aus alterungsbeständigem Büttenpapier und wurde in eine Jurismappe eingelegt. Da die Risskanten des Urteils und des noch erhaltenen Blattrestes mit der Adressanschrift nicht klar zu definieren waren und die ursprüngliche Position somit nicht mehr zu ermitteln war, wurde entschieden, die beiden Blätter nicht wieder zu verbinden. Um den Zusamenhang zu wahren, wurde beide Blätter in dieselben Umschlag gelegt, wobei ein Trennpapier eingefügt wurde, um die Lacksiegel zu schützen.
Für eine bessere Stabilität der Jurismappe während der Handhabung wurde ein Karton unten in die Mappe eingelegt (s. Abb. 11, 12). Nach der Restaurierung präsentiert sich das Urteilsdokument nun in einem stabilisierten und benutzbaren Zustand und kann dem Stadtarchiv Dorsten zurückgegeben werden.
Die Fotos sind alle im Rahmen der restauratorischen Bearbeitung im LWL-Archivamt für Westfalen entstanden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
bgeller (26. April 2023). Dorstener Menschenfresserurteil restauriert. archivamtblog. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cjqo
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