Für die Unterhaltung eines Archiv sind auf der Grundlage der Bestimmungen des Archivgesetzes wichtige Rechtsgrundlagen erforderlich, v.a.
- Archivsatzung bzw. Dienstanweisung: Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten des Archivs
- Benutzungsordnung: Regelungen über Benutzungsarten sowie den Zugang zu Archivgut
- Gebührenordnung: Festsetzung von Kosten für Serviceleistungen des Archivs
- Verträge: Regelung von Rechten und Pflichten bei der Übernahme nichtamtlicher Bestände
Darüber hinaus gewinnen besonders in den Bereichen Benutzung und der Bereitstellung von Findbüchern und Quellen im Internet rechtliche Fragenstellungen an Bedeutung. Fragen des Datenschutzes und des Urheberechts bestimmen maßgeblich den Archivalltag.
Das LWL-Archivamt stellt neben dem Zugang zu einschlägigen Gesetzen Mustersatzungen und -verträge zur Verfügung. Das Angebot soll kontinuierlich erweitert werden.
Weitere Informationen, Formulare und Vorlagen finden sich bei uns auch als Download im Internet!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Diener (18. Februar 2014). Recht im Archiv. archivamtblog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ciyf