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KEK-Förderung 2022

Auch für das kommende Jahr schreibt die Koordinationsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes (KEK) das Sonderprogramm der BKM aus. Unterstützt werden wie gehabt Projekte für die Erhaltung national wertvollen schriftlichen Kulturguts, das aus wissenschaftlicher oder historischer Sicht von überragender Bedeutung ist. Das Antragsformular ist seit dem 10.12.2021 online und steht auf der Internetseite der KEK zur Verfügung.

Damit das Ministerium die erforderlichen Testate einholen kann, müssen die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen mit Anlagen bis spätestens 14.01.2021 Dienstschluss per E-Mail beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür folgende E-Mail- Adresse: fp-424@mkw.nrw.de <mailto:fp-424@mkw.nrw.de> . Das MKW übernimmt die Übersendung nach Berlin.

Bei Fragen zum Ausfüllen des Antragsformulars oder zur Beibringung von Anlagen stehen den antragsstellenden Archiven die Archivberatungsstellen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zur Verfügung, antragsstellende Bibliotheken wenden sich bitte an den vbnw oder direkt an das Ministerium (beate.moellers@mkw.nrw.de <mailto:beate.moellers@mkw.nrw.de>  oder yvonne.malchow@mkw.nrw.de <mailto:yvonne.malchow@mkw.nrw.de> ).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
pmendisch (14. Dezember 2021). KEK-Förderung 2022. archivamtblog. Abgerufen am 15. September 2026 von https://doi.org/10.58079/cjmf


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