Der Vorstand der NRW-Stiftung hat beschlossen, ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von einer Million Euro aufzulegen, das den vom Unwetter betroffenen ehrenamtlich geführten Einrichtungen und Projekten (u.a. Archive, Museen, Denkmäler, Naturschutzzentren) dabei helfen soll, die entstandenen Schäden zu beseitigen. Für die dringlichsten Maßnahmen (u.a. Trockengeräte, Anmietung von Lagerräumen, Sicherung von Archivgut etc.) stellt die NRW-Stiftung den betroffenen Vereinen und Initiativen eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 € zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt über ein verkürztes und beschleunigtes Verfahren, damit die Hilfe möglichst schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.nrw-stiftung.de/news/nrw-stiftung-sagt-hilfe-nach-flutkatastrophe-zu-1.html
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ktiemann (29. Juli 2021). Sonderprogramm Flutkatastrophe der NRW-Stiftung. archivamtblog. Abgerufen am 12. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/cjlq