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Einreichungsfrist für das BKM-Sonderprogramm 2021 (KEK) endet am 15. Januar

Für die beiden Förderprogramme „KEK-Modellprojektförderung“ und „BKM-Sonderprogramm“ der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) läuft die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2021.

Da im Rahmen des BKM-Sonderprogrammes die Anträge der Archive nicht direkt an die KEK gehen, sondern vorher an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zum sogenannten Ersttestat gesendet werden müssen, weist das Ministerium darauf hin, dass in diesen Fällen die Einreichungsfrist am 15. Januar endet.

Die Anträge sind vorab per E-Mail an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu senden (E-Mail: fp-424@mkw.nrw.de ). Parallel sind die Anträge postalisch an das Ministerium zu schicken (Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf).

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
pmendisch (8. Januar 2021). Einreichungsfrist für das BKM-Sonderprogramm 2021 (KEK) endet am 15. Januar. archivamtblog. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cjkm


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