22. Dezember – Zur Verschwiegenheit verpflichtet

Guten Tag liebe Leserinnen und Leser,

heute bringe ich Ihnen zur Abwechslung eine kurze Quelle mit. Es handelt sich um den Schwur von Ferdinand Niediek, der im August 1783 seinen Dienst als Archivar im Nordkirchener Archiv angetreten hat. Wie wir am 10. Dezember bereits gehört haben, wartet dort einiges an Arbeit auf ihn, wurde doch eine grundlegende Unordnung bemängelt.
Wir werden in Kürze sehen, wie er sich bei seiner Arbeit geschlagen hat:

(LWL-Archivamt für Westfalen, Nor.K 27 40, Seite 724)

Auch heutzutage sind Archivare dazu verpflichtet die Informationen, die ihnen bei der Bearbeitung der Bestände in die Hände fallen und konkrete Personen betreffen, nicht nach außen zu tragen, wenn die Sperrfrist noch läuft.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen 22. Dezember.


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