Vor kurzem ist der Tagungsband zum letzten BKK-Fortbildungsseminar in Weimar (2013) erschienen. Häuser, Straßen, Plätze: Der städtische Raum in der archivischen Überlieferungsbildung (=TUA 29).
Alle Beiträge beschäftigen sich mit dem Städtischen Raum und ihn erschließenden Quellen. Eva-Maria Barkhofen vom Baukunstarchiv, Akademie der Künste in Berlin, stellt das Architekturarchiv und seine Inhalte und Aufgaben vor.
Zeugnisse zur Architektur sammeln: Geschichte, Inhalt, Methoden
von Eva-Maria Barkhofen
Architektursammlungen
Die Geschichte des Sammelns von Zeugnissen zur Architektur geht auf die Herstellung von Bauentwürfen und Modellen in der Frührenaissance zurück. Ebenso sind seit dieser Zeit Zeichnungen und Nachbildungen antiker Architektur bekannt, die zur Anschauung und Forschung dienten.
Ganz besonders prächtig und heute von unschätzbarem Wert für die Forschung sind die großen Holzmodelle italienischer Kirchen seit dem späten 15. Jahrhundert.
In Deutschland gab es seit dem frühen 17. Jahrhundert professionell hergestellte Modelle, die vor allem dem Bauherrn den geplanten Neubau dreidimensional begreifbar machten oder bautechnische Strukturen darstellen sollten.
In Deutschland werden Dokumente zur Architektur seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gezielt gesammelt. Sie gelangten zunächst in die Bauschulen als Lehrmittel und in Sammlungen adeliger Häuser. Öffentliche Architektursammlungen und -museen sind erst seit dem 19. Jahrhundert überliefert. Diese dienten zunächst der Ausbildung von Architekturstudenten. Beliebt waren als Anschauungsmaterial Modelle aus Holz- oder Gipskorpus, der von leicht zu bearbeitendem Kork ummantelt wurde. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werden architekturbezogene Werke systematisch gesammelt, jedoch erfolgten die meisten Gründungen von Architektur sammelnden Institutionen – auch international – erst nach dem Zweiten Weltkrieg.
Als erste öffentliche Architektursammlung ist das Atelier des 1842 verstorbenen Karl Friedrich Schinkel überliefert, das sich in der von ihm errichteten Bauakademie in Berlin befand. 1869 begann man an der Technischen Universität in München Architektur zu sammeln; 1885 folgte die Plansammlung an der Technischen Universität in Berlin. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland weitere Architekturarchive gegründet: die Akademie der Künste in West-Berlin im Jahr 1955, das Bauhaus-Archiv im Jahr 1960. 1975 folgte das Landesmuseum Berlinische Galerie mit einer Sammlung zur Berlin spezifischen Architektur. 1984 entstanden das Hamburgische Architekturarchiv und 1990 die Archive der Universitäten Karlsruhe und Dortmund sowie die Sammlung am Institut für Regionalplanung und Strukturentwicklung in Erkner bei Berlin. Seit 2005 hat die Universität in Weimar eine Sammlung zur Architektur. Alle diese Einrichtungen sind lediglich Abteilungen von Museen oder sind Universitäten angeschlossen.
In der ehemaligen DDR wurden Zeugnisse zeitgenössischer Architektur nicht systematisch gesammelt. Es gab kaum individuell arbeitende Architekten, die staatlichen Baubehörden entwickelten keine explizite Sammlungstradition. Was nicht bedeutet, dass es in der DDR keine Dokumente zur Architektur gegeben hat. Im Bestand der ehemaligen Bauakademie, dem Magistrat von Ost-Berlin, den Bauämtern, Denkmalämtern und in Privatbesitz finden sich auch heute noch vielfältige Materialien.
Gründungen von eigenständigen Architekturmuseen unterliegen in den meisten Ländern der staatlichen Hoheit. Das erste staatliche Architekturmuseum außerhalb Deutschlands wurde im Jahr 1934 in Moskau unter dem Namen Schtschussew Museum ins Leben gerufen. 1949 gründete Helsinki ein Architekturmuseum, es folgten 1962 Stockholm, 1965 Warschau, 1968 Budapest, 1969 Kopenhagen, Brüssel und Paris, 1972 Lubljana, 1973 Calgery, 1975 Oslo und 1984 das Deutsche Architektur-Museum in Frankfurt am Main. Wobei das zuletzt genannte kein staatliches, sondern ein städtisch geführtes Museum ist. Deutschland hat kein staatliches Architekturmuseum. Mit dem Nationalen Architektur Institut wurde zu Beginn der 1990er-Jahre in Rotterdam das größte Architekturmuseum Europas eröffnet. Eines der jungen Institutionen ist auch das Architekturzentrum in Wien, das 1993 gegründet wurde.
Wie man den Daten unschwer entnehmen kann, fällt die Hochzeit der Gründungen von den nur in Auswahl genannten Architekturmuseen und –sammlungen in die Jahre zwischen 1960 und 1980, genau in eine Zeit, in der international das Wort „Baukunst“ für zeitgenössische Architektur nicht verwendet wurde.
Architekturarchive als Spezialarchive
Wer sammelt heute in Deutschland Materialien zur Architekturgeschichte, und warum unterscheiden sich Archive, die ausschließlich Architektur sammeln, deutlich von anderen Archiven? Ein von einer Kommune getragenes Stadtarchiv, die Universität oder das Museum können gleichermaßen Zeugnisse zur Architektur sammeln. Aber die Sammlungsziele der drei Institutionen können grundverschieden sein. Warum?
Ein Stadtarchiv dokumentiert etwa Material aus der Zeitgeschichte, das in einem regional begrenzten Raum entstanden ist, unter anderem auch Zeugnisse zur Architekturgeschichte der Stadt. Eine Universität sammelt vor allem Material, das in der Lehre und Forschung entstanden ist. Ein Museum sammelt Architekturdokumente in den meisten Fällen unter künstlerischen Aspekten. Das Material soll hier ausstellenswert oder künstlerisch herausragend sein.
Die Komplexität des Sammelns von Zeugnissen zur Architekturgeschichte wird allein an diesen drei Beispielen evident. Auf der einen Seite steht die Dokumentation von Architektur stets in zeitgeschichtlichem Zusammenhang. Auf der anderen Seite werden Zeugnisse zur Architektur als individuelle, künstlerische Leistung betrachtet. Diese unterschiedlichen Ziele, Architektur zu sammeln, erschweren die Bewertung der Archivmaterialien bei einer Übernahme erheblich.
Ein weiterer Aspekt unterscheidet ein Architekturarchiv von anderen Archiven. Architekturdokumente bestehen fast immer aus Konvoluten verschiedenartiger Dokumentationsmedien mit inhaltlichem Zusammenhang. Der Erhalt dieses Zusammenhangs von Dokumenten ist für die Erklärung der Bauidee und für die Dokumentation des Bauvorgangs von großem Wert. Für die inhaltliche Erschließung und das Verstehen eines personenbezogenen Architektenarchivs ist der Zusammenhang unabdingbar.
In Architekturarchiven wird alles gesammelt, was mit dem Entwurfsprozess oder der Abbildung von Architektur zusammenhängt. Darunter fallen: Skizzen, Handzeichnungen, Lichtpausen, amtliche Baupläne, Modelle, Fotografien, schriftliche und gedruckte Dokumente und in den letzten Jahren zunehmend Materialien in digitaler Form. Bis heute gibt es keine klare Abgrenzung zwischen dem Architekturdokument als museales Kunstwerk oder als historisches Archivdokument. Und es existieren keine verbindlichen Übernahmeregeln in Archive und museale Sammlungen. So führt deren Bewertung unter den Fachleuten, seien es Archivare, Architekturhistoriker, Historiker und Architekten, bis hin zu Vertretern von Baubehörden, bis heute zu kontroversen Diskussionen.
Föderation deutscher Architektursammlungen
Einheitlichere Sammlungsmethoden und -kriterien zu generieren, ist ein Ziel der 1997 gegründeten „Föderation deutscher Architektursammlungen“[1], die derzeit zweiundzwanzig Mitgliedsinstitutionen zählt. Dieser Verbund arbeitet als deutsche Sektion der ICAM (International Federation of Architectural Museums).
Die Mitglieder der Föderation Deutscher Architektursammlungen sind derzeit:
-Architekturmuseum, Technische Universität Berlin
-Architekturmuseum, Technische Universität München
-Architekturmuseum Schwaben, Augsburg (Depandence der TU München)
-Architektursammlung, Landesmuseum Berlinische Galerie, Berlin
-Archiv der Moderne, Bauhaus Universität Weimar
-Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst Schleswig
-Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst NRW, TU Dortmund
-Archiv für Krankenhausbau des 20. Jahrhunderts, Berlin
-Bauhaus-Archiv, Museum für Gestaltung, Berlin
-Baukunstarchiv, Akademie der Künste Berlin
-Deutsches Architektur Museum, Frankfurt/Main
-Germanisches Nationalmuseum Nürnberg
-Hamburgisches Architekturarchiv
-Historisches Archiv der Stadt Köln
-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung Erkner bei Berlin
-Kunstbibliothek Staatliche Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz
-Kompetenzentrum für nicht-textuelle Materialien, TIB Hannover
-Landesarchiv Berlin
-Museum für Architektur und Ingenieurkunst NRW, Gelsenkirchen
-Sammlung für Architektur und Ingenieurbau der TU Braunschweig
-Südwestdeutsches Archiv für Architektur und Ingenieurbau, Universität Karlsruhe
-Tchoban Foundation, Museum für Architekturzeichnung, Berlin
Die Föderation ist kein Verein und wird von einem Sprecher geführt. Derzeitig ist die geschäftsführende Stelle die Akademie der Künste in Berlin mit mir als Sprecherin. Zweck des Zusammenschlusses ist in erster Linie der Austausch von Informationen und die Förderung des regionalen Sammelns, d.h., personenbezogene Archive sollten möglichst in der Nähe ihres Ursprungsorts bleiben. Die inhaltliche Vernetzung der Architektur sammelnden Institutionen muss verbessert werden, da in Deutschland weder ein zentraler Ort, noch ein übergreifender Katalog existieren, über die sich die in Archiven befindlichen Architekturbestände finden lassen. Die vom Bundesarchiv geführte Nachlassdatenbank[2] ist leider hinsichtlich der Architektenbestände höchst lückenhaft.
Bewertungskriterien
Die komplexeste Fragestellung eines Architekturarchivs oder Sammlung ist: Was wird in ein Archiv aufgenommen und nach welchen Kriterien? Einen wissenschaftlichen Leitfaden für die Übernahme von Zeugnissen zur Architektur sucht man im deutschsprachigen Raum vergebens. Erstes und wichtigstes Kriterium ist: In keiner Architektursammlung in Deutschland wird allein die schöne Einzelzeichnung oder das Modell gesammelt. Der Zusammenhang eines Bestands wird möglichst als komplexe Dokumentation gewahrt. Nur auf diese Weise bleibt die Entwicklung eines Bauprozesses nachvollziehbar, und es können sich Einzelarchive im Laufe der Jahre zu einem großen Gefüge von Architektur geschichtlichen Zusammenhängen verzahnen.
Gehen wir vom Normalfall, der Übernahme eines personenbezogenen Bestands aus Privathand aus, so steht der Fachmann vor höchst unterschiedlichen Situationen. Allein das Aufspüren von Materialien zur Architektur ist von gewissen Zufallsfaktoren abhängig. Es kommt vor, dass ein Urheber selbst einen Ort für sein Lebenswerk sucht, oft ist es jedoch der Tod des Urhebers, der eine Abgabe an ein Museum oder Archiv verursacht. Kommt es zum Kontakt zwischen Urheber oder Nachlassgeber mit einem Archiv, bestimmen ganz persönliche Auffassung von der Bedeutung des Materials und die Sympathie füreinander oft eine wesentliche Rolle für den Verlauf der Verhandlungen. Während mancher Architekt meint, er könne bei der Abgabe des Materials an ein Archiv Geld verdienen, – oder er fordert Ausstellung und Katalog als Gegenleistung –, haben andere das Meiste bereits entsorgt, wieder andere haben es gepflegt und wollen davon überzeugt werden, das Material genau in diese und keine andere Sammlung zu geben. Und wieder andere möchten möglichst in vielen Sammlungen vertreten sein und beginnen, ihre Werkdokumentation in Teile zu zerstückeln.
Ich bin schon vor Jahren dazu übergegangen das Material von Architekten, deren Werk zu Lebzeiten ins Archiv übernommen werden soll, bei den Architekten selbst und mit ihnen gemeinsam durchzusehen. Dies ist zwar ein langwieriger und manchmal kontroverser Prozess führt jedoch meist zu einem von allen Seiten akzeptierten Ergebnis. Als erstes lasse ich mir ein Projektverzeichnis geben, und dieses gehe ich mit dem Urheber durch, um festzustellen, was ihm und mir als übernehmende Stelle innerhalb seines Werks wichtig ist. Hat man diesen Aufwand betrieben, kann man ein geordnetes, gesichtetes und sofort benutzbares Archiv übernehmen. Denn ich vergebe und kennzeichne vor Ort die Rollen, Kisten und Modelle sofort mit einer Werkverzeichnisnummer.
Mit diesem Procedere folge ich auch einem der wichtigsten Grundsätze, um der Materialflut Herr zu werden: Kein Architekturbüro kann und sollte 1:1 übernommen werden. Hat man Zweifel am eigenen Urteilsvermögen, ist es ratsam, die Diskussion mit Kollegen aus anderen Architektursammlungen zu suchen. Dies wurde, meines Erachtens zum ersten Mal überhaupt, vor einigen Jahren vom Landesarchiv Berlin für die Entscheidung über Erhaltung oder Kassation von Modellen der Internationalen Bauausstellung 1987 durchgeführt. Eine Expertenkommission hat nach Kriterien, die ich damals ausformuliert hatte, ausgesondert. Und lediglich die Summe von positiven Bewertungen innerhalb dieser Kriterien hat am Ende eine Mehrheitsentscheidung für oder gegen den Erhalt eines Modells erbracht.
Regeln zur Übernahme von Architekturzeugnissen
Nach fast zwanzigjähriger Sammlungstätigkeit auf dem Gebiet der Architektur habe ich sieben Regeln zur Übernahme von Architekturzeugnissen entwickelt, die bei der Übernahmeentscheidung unterstützend genutzt werden können. Diese Regeln können sowohl auf gesamte Bestände angewendet werden, als auch bei der Übernahmeentscheidung von Einzeldokumenten oder Konvoluten helfen. Die Übergänge zwischen den Kriterien sind fließend, und fast immer können oder müssen mehrere Kriterien gleichzeitig angewendet werden.
1. Bedeutung für den Sammlungsauftrag
Welchen Sammlungsauftrag habe ich in meiner Sammlung/meinem Archiv? Dieser Auftrag ist individuell auf die jeweilige Institution bezogen und kann inhaltlich-sachbezogenen wie regional angelegten Sammlungskriterien folgen.
2. Bedeutung für die Zeit-/Baugeschichte, Wert für die Wissenschaft
Dieses Kriterium ist dehnbar und auslegbar, darf aber nicht außer Acht gelassen werden und hängt letztendlich auch mit dem Sammlungsauftrag zusammen. Wobei es interessant ist zu bemerken, dass der Wert von Architektur und damit auch oft der begleitenden Dokumente, erst etwa 50 Jahre nach ihrer Entstehungszeit wissenschaftlich beachtet wird. Uns muss stets präsent sein, dass wir es sind, die entscheiden, was in 50 Jahren für die Forschung erhalten geblieben ist.
3. Bedeutung innerhalb des Architekten-Œuvre
Dieses Kriterium ist vor allem dann anzuwenden, wenn man eine Auswahl aus dem Gesamtwerk/-archiv eines Architekten, Ingenieurs, Landschaftsplaners oder Städteplaners treffen muss oder will. Jedes Projekt wird auf die Bedeutung innerhalb des Gesamtwerks betrachtet. Das kann z.B. ein national oder international bedeutsames Werk sein oder ein Schlüsselwerk, ein Frühwerk oder Spätwerk im Oeuvre des Architekten.
4. Bedeutung in künstlerischer und/oder materieller Hinsicht
Dieses Kriterium gilt vor allem für museale Sammlungen. Was hat einen besonderen Ausstellungswert, ist einmalig, zeigt eine besondere künstlerische Fähigkeit des Urhebers? Zum Beispiel wird eine höchst attraktive Skizze oder Schauzeichnung eher übernommen, als das 10. Duplikat einer Lichtpause, die bereits in einem regionalen Bauarchiv zu finden ist. In materieller Hinsicht kann etwa ein besonders aufwändig gestaltetes Modell aus Messing, Eisen oder Gips die Übernahme positiv beeinflussen.
5. Bedeutung für die Stadt-/Ortsgeschichte
Hier ist die Auswahl unproblematisch. Gehört das Dokument zu einem regional besonders wichtigen Ort? Hat es eine funktionelle oder ortsbildprägende Bedeutung? Ist es gestalterisch einmalig? Dieses Kriterium sollte immer im Zusammenhang mit den unter Punkt 2 genannten historischen Merkmalen gesehen werden.
6. Bedeutung hinsichtlich realisiertem oder nicht realisiertem Entwurf
In den Architektursammlungen der Welt liegen zu mehr als fünfzig Prozent Materialien zu Architekturprojekten, die nie realisiert wurden. Diese Dokumente spiegeln die lediglich Papier gebliebene Idee von Architekten und anderen Bauschaffenden wider. Dokumente zu nicht gebauten Projekten sind meist von enormer Bedeutung für die Architekturgeschichte, da eine Realisierung der Nicht-Realisierung eines Bauprojekts oft mit wirtschaftlichen oder politischen Umständen im Zusammenhang gestanden hat. So übernehme ich aus Vor- und Nachlässen immer die Unterlagen zu Bauwettbewerben, egal ob sie einen Preis erhalten haben oder nicht. Aber auch zu Papier gebrachte Gedankenspiele und utopische Ideen, müssen erhalten werden, können sie doch Wesentliches über die Fähigkeiten des Urhebers und die Zeitgeschichte ihrer Entstehung aussagen.
7. Erhaltungszustand
Der Erhaltungszustand eines Dokuments ist ein äußerst wichtiges Kriterium für die Bewahrung und steht unmittelbar im Zusammenhang mit dem damit verbundenen, absehbaren, restauratorischen Aufwand. Auch hier ist Fall für Fall über die Bedeutung eines schlecht erhaltenen Dokuments zu entscheiden. Sehr oft werden schlecht erhaltene Materialien zunächst übernommen und für lange Zeit unbenutzbar eingelagert, um schließlich doch aufgrund von Platzmangel kassiert zu werden.
Fazit
Was letztendlich bewahrt wird liegt nicht zuletzt an der Ausbildung der Person, die ein Archiv zur Bewertung vorgelegt bekommt. Ein Architekt sieht eine Zeichnung mit anderen Augen auf eine Zeichnung, als ein Ingenieur. Ein Architekturhistoriker entscheidet anders als ein Historiker oder ein Archivar.
Jeder Sammlungs- und Archivleiter muss der Fülle von Materialien äußerst kritisch gegenüberstehen, die auf sein Archiv zukommt. Die zunehmenden Lagerkosten und der Restaurierungsaufwand beinhalten Problemstellungen, die heute mehr denn je an Bedeutung gewinnen. Es darf nicht sein, dass ein Depot zur „Deponie“ verkommt!
[1] Vgl. www.architekturarchive.de [Stand: 02.07.2014, gilt ebenfalls für alle nachfolgenden Hinweise auf Internetseiten].
[2] Vgl. www.nachlassdatenbank.de.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (10. Oktober 2014). Was macht eigentlich ein Architekturarchiv? archivamtblog. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cj0l