Guten Tag liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie sich schon mal gefragt, was mit dem Archiv oder vielmehr mit den darin befindlichen Archivalien geschieht, wenn es zum Kriegsfall kommt? Muss man überhaupt irgendetwas retten? Wie der nachfolgende Bericht, oder vielmehr die nachfolgende Anweisung zeigt, ist das eine Frage, die im ausgehenden 18. Jahrhundert eindeutig mit “Ja” beantwortet wird. So sollen vor allem diverse Unterlagen aus Gerichtsprozessen geschützt und mitgenommen werden. Die Anordnung stammt aus dem Jahr 1794 und liegt zeitlich mitten im Zeitraum des Ersten Koalitionskrieges (1792-1797). Offenbar also Anlass genug sich die Frage zu stellen, wie mit dem Archiv verfahren werden sollte:


Es wäre natürlich noch spannend zu sehen, wie die weitere Planung zur Rettung des Archivs abgelaufen ist, aber diese Aufgabe überlasse ich gerne Ihnen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Start in die Woche.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
sthelwig (2. Dezember 2019). 2. Dezember – Was tun mit dem Archiv im Krieg? archivamtblog. Abgerufen am 6. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/cjht
Wie diese Flucht dann tatsächlich ausgesehen hat, kann man nachlesen bei:
Thomas Reich, 1794 – Frankreich treibt Köln nach Westfalen. Die Flucht von Kurfürst und Domkapitel Köln mit Schätzen und Archiven, in: Westfälische Zeitschrift 168 (2018), Seite 29-64.
Das wollen wir mal nicht hoffen.
Am Beispiel des Kölner Stadtarchivs sieht man aber, dass es keiner Kriege bedarf, um Bestände zu vernichten.
Gruß aus Köln
Rüdiger Schünemann-Steffen
Kölner Straßennamen-Lexikon