Westfalen-Lippe (LWL). Als die vierjährige Anne Hagenroth (Name geändert) im Juni 1944 in die Provinzialheilanstalt Dortmund-Aplerbeck eingeliefert wird, diagnostizieren die Ärzte eine geistige Behinderung. Vier Monate später ist das kleine Mädchen tot. Ermordet im Rahmen von Hitlers sogenanntem „Euthanasie“-Erlass, der sich am Sonntag (1.9.) zum 80. Mal jährt. „Auch Jahrzehnte nach diesem Verbrechen ist es unsere Pflicht, die Erinnerung an derartige Gräuel lebendig zu halten“, sagt Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).

Die Akte von Anne lagert heute im LWL-Archivamt für Westfalen in Münster. Sie umfasst lediglich ein paar Blätter: Geburtsurkunde, Versicherungs- und Aufnahmeschreiben, ein Verzeichnis ihrer Kleidung, Aufnahmebogen, ein paar Sätze zu ihrem Aufenthalt in der Heilanstalt und schließlich die Sterbeurkunde. Sie zeichnen das Bild eines viel zu kurzen Lebens: 1940 geboren, wurde das kleine Mädchen innerhalb eines Jahres zweimal verschüttet. Beide Male sei Anne, so heißt es in den handschriftlichen Notizen des behandelnden Arztes, „sehr schreckhaft und ängstlich“ gewesen und habe „hinterher noch tagelang geschrien“. Heute würden Psychiater wohl von einer Posttraumatischen Belastungsstörung sprechen. 1944 heißt es lediglich: „Kind ist außerordentlich unruhig, schreit Tag und Nacht. Verhält sich ablehnend und widerstrebend.“
Anne Hagenroth ist eines von schätzungsweise mehr als 200 Kindern, die in den Kinderfachabteilungen des St. Johannes-Stifts Niedermarsberg und der Provinzialheilanstalt Dortmund-Aplerbeck zwischen 1939 und 1945 ermordet wurden. „In der Bevölkerung war das ein offenes Geheimnis“, erklärt Prof. Dr. Malte Thießen, Leiter des LWL-Instituts für westfälische Regionalgeschichte. „Ein Großteil der Anstaltsärzte beteiligte sich am Mord oder nahm diesen widerspruchslos hin.“ Protest oder gar Verweigerungen habe es nur in seltenen Fällen gegeben.

Im Fall von Anne Hagenroth waren es die Eltern, die Widerstand leisteten. Offenbar wollten sie ihr Kind zurück nach Hause holen, erklärten den Medizinern, Anne sei nicht behindert, lediglich traumatisiert. „Eltern sind sehr uneinsichtig“, notierte der behandelnde Arzt. Anne musste bleiben. Vermeintliche Todesursache nach vier Monaten: „Erschöpfungszustand und Kreislaufschwäche.“
Neben Kindern und Jugendlichen fielen dem „Euthanasie“-Erlass der Nationalsozialisten rund 5.800 erwachsene Patienten aus westfälischen Provinzialheilanstalten zum Opfer. Anders als minderjährige Patienten wie Anne Hagenroth wurden erwachsene Menschen nicht in den Heilanstalten selbst umgebracht, sondern in die Tötungsanstalt Hadamar in Hessen verlegt und dort vergast. Selektionskriterien, die über Leben und Tod entschieden, waren Krankheiten wie Schizophrenie, Epilepsie oder geistige Behinderung. „Ermordet wurden auch Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, bereits seit mehreren Jahren in Heilanstalten lebten oder als sogenannte ‚kriminelle Geisteskranke‘ verwahrt wurden“, erklärt Thießen.
„Aus den Heilanstalten von damals sind mittlerweile moderne LWL-Kliniken geworden, in denen psychisch kranke Menschen auf hohem fachlichem Niveau und mit großer Wertschätzung behandelt werden“, sagt LWL-Direktor Matthias Löb. „Dennoch wird die Ermordung unschuldiger Menschen für immer ein Teil unserer Geschichte bleiben.“ Es sei die Pflicht des Kommunalverbandes, auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass Menschen wie Anne Hagenroth nicht vergessen werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (1. September 2019). „Euthanasie-Erlass“ vor 80 Jahren: Anne, ermordet mit vier Jahren. archivamtblog. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cjgz
Im Kirchenbuch der ev. Gmeinde Marsberg sind unter “Beerdigungen 1906-1948” viele der ermordeten Kinder verzeichnet – nicht als ermordet, sondern als Gestorbene – mit genauem Alter, mit Angaben zu den Eltern – aber ohne Angabe der Todesursache.
Ein Dokument unserer unfaßbar grausamen und menschenverachtenden Geschichte.
Es erschließt sich mir zwar nach wie vor nicht, warum der Tod einer Person vor 75 Jahren irgendwelche Gefühle von Angehörigen triggern sollte und auf welcher Rechtsgrundlage das Probleme bereiten könnte (als Zeithistoriker ist man da bisweilen mit sehr unterschiedlichen – und sehr wirren – Ansichten der Archive konfrontiert), ich danke aber herzlich für die schnelle und erhellende Antwort!
Danke für die Erinnerung an eines der vielen furchtbaren Jubiläen von vor aktuell 80 +/- Jahren.
Eine interessierte Nachfrage: Der Artikel beginnt mit journalistischer Wucht: “Anne, ermordet mit vier Jahren”. Personalisierung, Dramatik, da haben die Archive – nicht zu Unrecht – vom Journalismus gelernt. Tatsächlich aber geht es gar nicht um Anne Hagenroth, denn: “Name geändert”. Aus dem Kontext der Shoah-Erinnerung stammt der Wunsch, den Opfern einen Namen zu geben, ihnen somit einen Rest an Würde zu erhalten. Warum aber wird in diesem Falle anonymisiert? Welche Schutzrechte könnten hier gelten? Das Mädchen ist vor 75 Jahren mit vier Jahren ermordet worden, hier sind keine Rechte mehr zu schützen. Bei einem Geburtsjahrgang 1940 sind die Eltern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Geburtsjahrgang 1919 und früher, auch ihre Schutzrechte sind hundert Jahre nach Geburt archivgesetzlich abgelaufen. Was soll dann noch gelten? Irgendwelche ominösen Konstruktionen über Erbkrankheiten o.ä.? Das würde mich wirklich interessieren.
Wenn ich mit Archiven arbeite, dann will ich Authentizität, dann will ich die Faszination des Originals (mit allen Höhen und hier schrecklichen Tiefen). Eine Anonymisierung finde ich nicht angemessen – wäre aber auf Argumente dafür gespannt. Vielen Dank im Voraus!
Bei dem Text handelt es sich um eine Veröffentlichung der LWL-Pressestelle, die das LWL-Archivamt übernommen hat, weil hier mit Quellen aus dem Archiv LWL gearbeitet wurde. Zur Frage der Anonymisierung ist es daher Sache der Autorin, dazu Stellung zu beziehen.
Wir haben uns hier ausnahmsweise für eine Namensänderungen entschieden, da nach wie vor Geschwister oder andere nahe Verwandte des Mädchens leben könnten. Diese sollten nicht zufällig auf “Annes” Geschichte stoßen und dadurch u.U. in irgendeiner Art und Weise negativ “getriggert” werden (oder gar erst durch die Berichterstattung von dem Schicksal ihrer Verwandten erfahren). Bis auf den geänderten Namen stützen sich die Schilderungen auf die entsprechenden Akten im LWL-Archivamt und haben sich genau so zugetragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten!
Herzliche Grüße
Hannah Reichelt (LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)