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Fake oder Fakt? Wahrheitsfindung im Archiv. 20. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik

Ein Tagungsbericht von Gunnar Teske

Gemäß dem im 17. Jahrhundert etablierten Ius archivi genießen Archivalien besondere Beweiskraft, weil die Archive die unveränderte Authentizität der ihnen anvertrauten Dokumente garantieren. Das heißt nicht, dass sich darunter keine bereits vorher gefälschten Dokumente befänden, aber auch diese werden den Nutzern und speziell den Forschern in der Form vorgelegt, in der sie in das Archiv gekommen sind. Deshalb sind Archive in Zeiten bewusst und massenhaft verbreiteter Falschmeldungen besonders geeignet, die Medien- und Methodenkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu schulen. Darauf wies auch Gerald Maier, Präsident der Landesarchivs Baden-Württemberg bei der Eröffnung der 20. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik am 22. März 2019 hin.

Pointiert hatte Felix Kellerhoff, Leitender Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der Tageszeitung „Die Welt“, seinem Einführungsvortrag den Titel gegeben: „Quod est in actis, non est in Fake-News“- Was in den Akten steht, gehört nicht zu den Falschmeldungen. Eindringlich wies er eingangs darauf hin, dass die öffentliche Meinungsbildung in Gefahr sei, wenn man sich nicht über die Fakten als Grundlage jeder Interpretation und weiteren Diskussion verständigen könne.

Als Beispiel führte er zunächst die Dolchstoß-Legende an, der zufolge die Politik am Ende des Ersten Weltkriegs der angeblich unbesiegten deutschen Armee in den Rücken gefallen sein soll. In Wirklichkeit belegten die Akten, dass die Militärführung selbst einen schnellen Friedensschluss gefordert habe, um einer Katastrophe zuvorzukommen. Trotzdem habe sich gerade die Dolchstoß-Legende besonders gut geeignet, um Rechtskonservative für rechtsextreme Positionen zu mobilisieren; deshalb gehöre sie zu den besonders wirkmächtigen Fakes.

Als zweites Beispiel brachte Kellerhoff die sog. „Afghan“ und „Iraq War Diaries“, interne militärische Lageberichte, deren Veröffentlichung durch Whistleblower 2010 von der Presse als angebliche Sensation gefeiert worden sei, obwohl die darin veröffentlichten Opferzahlen längst aus offiziellen Mitteilungen der amerikanischen Militärs bekannt gewesen seien. Hier kann man sich aber doch fragen, ob die falsche Sensation, die von der Presse als Werbung behauptet wurde, nicht eher eine großzügige Interpretation als eine wirkliche Falschmeldung war; immerhin eröffneten die Lageberichte, wenn man die für unkundige Leser unverständlichen und vielfach banalen Lageberichte entschlüsselt und ausgewertet hatte, immerhin die Möglichkeit, die offiziellen Pressemitteilungen zu überprüfen.

Keppelhoffs drittes Beispiel gehört eher zu den Curiosa im Archivwesen. Martin Allen hat in seinem 2005 erschienenen Buch „Das Himmler-Komplott: Wie der Reichsführer der SS den 2. Weltkrieg beenden wollte und warum er beseitigt wurde“ u.a. nachweislich gefälschte Dokumente zitiert, die in Akten in den National Archives in London eingeschoben worden waren. Diese Akten waren seit den 1990er-Jahren nur von Autor selbst und seiner Frau benutzt worden.

Foto: LWL-Archivamt

 

In seinem Fazit hob Kellerhoff hervor, dass Aktenlektüre ein Gefühl für vergangene Realität vermittele und dass Archive die Möglichkeit böten, Falschmeldungen vergangener Zeiten zu enttarnen und die ihnen zugrundeliegenden Mechanismen zu erkennen. So könne man aus der Vergangenheit für die Gegenwart lernen.

Anschließend zeigten drei Workshops, wie sich Fake News für die politische Bildung und Schulung der Medienkompetenz einsetzen lassen. Peter Gohlke und Bernd Kreß stellten die Außenstelle Ludwigsburg des Bundesarchivs mit dem Archiv der sog. „Zentralen Stelle“ als Lernort vor. Die Zentrale Stelle führt seit 1958 die Vorermittlungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen. Finden sich genug Indizien für eine Anklage, werden die Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die Zentrale Stelle wird aber weiter über das Verfahren informiert. Deshalb ist sie eine Dokumentationsstelle für NSG (nationalsozialistische Gewaltverbrechen im Reich, keine Kriegsverbrechen) und verwahrt wichtige Ersatzüberlieferung der gegen Kriegsende systematisch vernichteten Primärakten. Seit 1970 ist das Archiv der Forschung zugänglich, seit 2000 bildete es eine Außenstelle des Bundearchivs.

Das vom dortigen Archiv vorgestellte archivpädagogische Programm will darüber aufklären, wie der Rechtstaat mit Angeklagten, die NSG beschuldigt werden, unter Beachtung rechtsstaatlicher Strafrechtsprinzipien wie z.B. der Unschuldsvermutung umgeht. Das Modul, dem das Verfahren gegen Wilhelm Boger im Auschwitz-Prozess zugrunde liegt, gliedert sich in folgende Schritte: 1. Verfahrenseröffnung mit Tatvorwurf, Tatort und Tatumständen; 2. Lebenslauf des Angeklagten; 3. Belastungszeugnisse; 4. Entlastungszeugnisse; 5. Beweiswürdigung; 6. Urteil mit Begründung. Dieses sehr anspruchsvolle Angebot, das neben genauer Kenntnis der vorhandenen Archivalien und des historischen Hintergrunds auch fundiertes juristisches Wissen voraussetzt, wird sich aus diesen Gründen nicht ganz leicht an anderen Archiven umsetzen lassen. Leider wurde bei diesem Workshop auch nicht auf die Archivalien eingegangen, die den Schülerinnen und Schülern vorgelegt werden. Trotzdem lenkte der Workshop den Blick darauf, Prozessunterlagen nicht nur auf die in ihnen dokumentierten Aussagen hin zu untersuchen, sondern auch das Verfahren zu betrachten und in den Mittelpunkt eines archivpädagogischen Angebots zu stellen, wie es ähnlich das Staatarchiv Ludwigsburg mit den Spruchkammerakten der Entnazifizierungsverfahren macht.

In gewisser Weise das komplette Gegenteil stellt das archivpädagogische Angebot des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin dar. Hier geht es um die Zeugnisse von und über Täter und Opfer in den Archiven der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR. Lagen beim den Prozessen die Falschinformationen vor allem in Erinnerungsfehlern der Zeugen und juristisch erlaubten Falschaussagen der Angeklagten, setzte die Stasi Fehlinformationen bewusst als Waffe ein. Das Stasi-Archiv veröffentlicht für archivpädagogische Zwecke im Druck, aber auch frei im Internet zugänglich (www.bstu.de/bildung), Auszüge aus Stasi-Akten in Farbe, am Schluss mit einem Abkürzungsverzeichnis versehen, in das auch zitierte Gesetze aufgenommen sind. Während die Reihe „Quellen für die Schule“ nur die Aktenauszüge mit den Abkürzungen bringt, zu denen noch kostenlose Fragebögen heruntergeladen werden können, auf Hintergrundinformationen komplett verzichtet wird, ist die Reihe der „Themenhefte“ zusätzlich mit Einführungen für Lehrer und Schüler und einigen knappen Arbeitsaufträgen versehen.

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Stasi-Archiv auf diese Weise seinem Bildungsauftrag nachkommt und seinen Quellenfundus in Auswahl weitgehend neutral im Internet zugänglich macht, sodass bundes- und weltweit damit gearbeitet werden kann. Allerdings ist auch hier der Anspruch an Lernende und Lehrende hoch, sowohl was die Lektüre der teilweise handgeschriebenen Berichte, besonders aber was die notwendigen Vorinformationen zum Aufbau und zur Arbeitsweise der Staatssicherheit betrifft. Der Weg, die Dokumente im Druck und im Internet zugänglich zu machen, ist für ein zentrales Archiv, das nur wenige Schulen erreichen können, der einzig gangbare Weg, um auch weiter entfernt lebenden jungen Leuten Einblick in die Bestände zu geben, andererseits geht die Aura des Originals, die Schülerinnen und Schüler immer wieder als besonderen Reiz beschreiben, unweigerlich verloren. Deshalb sollte dieser Weg insbesondere von Zentralarchiven gewählt werden, während kleinere, ortsnahe Archive den Schwerpunkt weiterhin auf den Besuch des Archivs legen sollten.

Der dritte Workshop, die „Quellenunterricht mal anders – Mit Schülerinnen und Schülern in einer Geschichtsfälscherwerkstatt“, kam dann ganz ohne Archiv aus, könnte aber auch im Archiv durchgeführt werden, zumal auch die narrative Konstruktion zum archivpädagogischen Repertoire zählt. In der sog. Fälscherwerkstatt bekommen Schülerinnen und Schüler die Aufgabe, sich in eine im Unterricht behandelte Person hineinzuversetzen und etwas in ihrem Namen zu schreiben, z.B. einen Tagebucheintrag, einen Brief o.Ä. Nach Sichtung der Ergebnisse legt die Lehrkraft der Lerngruppe einige Quellen aus der behandelten Zeit vor, unter denen sich auch ein, zwei besonders gelungene Schülerarbeiten befinden, und es ist die Aufgabe, diese ‚falschen‘ Quellen herauszufinden. Diese Methode soll vor allem den kritischen Umgang mit Quellen einüben.

Was ist falsch? Auf dem “Markt der Mörglichkeiten” (Foto: LWL-Archivamt)

Auf dem traditionell am Nachmittag folgenden Markt der Möglichkeiten stellten wieder Archive, aber auch andere Bildungseinrichtungen und Initiativen wie etwa der Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ und die Kriegsgräberfürsorge, ihre schulischen Angebote vor, die mal mehr mal weniger mit Fakes zu tun hatten. Darunter war auch das nebenstehende Rätsel zu finden. (angebl. Lutherzitat = Pauluszitat, 2. Korinther 3,17). Parallel wurde der vom Landesarchiv Baden-Württemberg geförderte Film „Weichenstellung: Lebensprägung Heim.“, in dem fünf Opfer von Heimerziehung über Misshandlung, Demütigung und unbezahlter Schwerstarbeit berichteten, leider ohne nähere Erläuterung zu den zugrundeliegenden Strukturen oder weiteren Quellen.

 

 

Insgesamt hat die Tagung die Archivpädagogik auf ein Thema hingewiesen, das zu den zentralen Aufgaben der Archive gehört. Nachdem die Wichtigkeit des Themas im Eröffnungsvortrag hervorgehoben und begründet worden war, zeigten in den drei Workshops, die alle interessante und anregende Beiträge zur Archivpädagogik lieferten, vor allem die Unterlagen des Stasi-Archivs die Bedeutung von Archiven für die Transparenz von Verwaltungshandeln, wenn man das menschenverachtende Vorgehen der Staatssicherheit so bezeichnen will. Gerade im Augenblick scheint diese Transparenz wichtiger zu sein denn je.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stefan Schröder (8. April 2019). Fake oder Fakt? Wahrheitsfindung im Archiv. 20. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik. archivamtblog. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cjg3


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