
Wichtige Info für nordrhein-westfälische Archive, die sich mit Bestandserhaltungsprojekten um eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms der KEK bewerben wollen (vgl. dazu den Blogbeitrag vom 18.12.2018)!
Die Antragsteller für KEK-Anträge 2019 müssen vor allem beachten, dass für das Sonderprogramm abweichend von der Antragsfrist der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in NRW folgende kürzere Antragsfristen gelten, um die Erstbewertung des Antrags auf Landesebene (sog. Ersttestat; s. Nr. 5.1 der Fördergrundsätze der BKM) zu ermöglichen:
Der von der Beauftragten für Kultur und Medien veröffentlichte, elektronisch ausgefüllte Antragsvordruck muss bis zum 18. Januar 2019 in digitaler Form beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingegangen sein. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sind dabei an folgendes Funktionspostfach zu mailen: Fp-415@mkw.nrw.de
Parallel dazu müssen die von einem Zeichnungsberechtigten des Antragstellers handschriftlich unterschriebenen Anträge in analoger, schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung bis zum 25. Januar 2019 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Referat 415, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf eingegangen sein.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wird die fristgerecht eingereichten Anträge um das erforderliche Ersttestat ergänzen (Nr. 5-9 des Antragsvordrucks) und sowohl in digitaler wie auch in analoger Form an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bis zur dort gesetzten Frist (31.01.2019) weiterreichen.