Es gibt auch in diesem Jahr für Archive wieder die Möglichkeit Anträge im Rahmen der Bestanderhaltung bei der KEK (Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts) zu stellen. Der Einsendeschuss ist der 18. April.
Das Thema in diesem Jahr ist offen gehalten. „Erste Wahl“ – es ist gut zu begründen, warum ein Projekt im Rahmen der Strategieplanung eines Archivs erste Wahl sein kann und sein sollte. Sollen zum Beispiel Karten und Plakate restauriert werden? Dann ist dieses Projekt „Erste Wahl“, wenn die Plakate sehr oft im Lesesaal genutzt werden und anschließend vielleicht sogar noch eine Digitalisierung geplant ist. Zudem stünde bei diesem Beispiel auch der bestandserhalterische Aspekt doppelt im Fokus. Nicht nur die Karten und Plakate werden durch die Restaurierung wieder hergestellt, durch die sich möglicherweise anschließende Digitalisierung werden sie dann nicht mehr so oft ausgehoben und das Archivgut wird dadurch nachhaltig geschont.
Finanziert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder (KSL) können Projekte Unterstützung erhalten, die innovativ, modellhaft und öffentlichkeitswirksam zum Erhalt des schriftlichen Kulturerbes beitragen. NEU ist im Jahr 2016: Es können auch mehrjährige Projekte (bis max. 2018) mit Schwerpunkt auf Infrastruktur und Forschung beantragt werden
Nähere Antragsinformationen können Sie unserer Homepage entnehmen: http://kek-spk.de/modellprojekte/antragsinformationen
Formulare sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie im Download-Bereich: http://kek-spk.de/modellprojekte/Downloads