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Förderprogramm Provenienzen NRW

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat ein Förderprogramm zur Provenienzforschung aufgelegt, das auch für Erschließungsprojekte von Archiven offen steht, wenn es sich um für die Provenienzforschung relevante Archivbestände handelt. Möglich sind z. B. auch Anträge, die auf die Tiefenerschließung und Auswertung einschlägiger Bestände zielen:

Zitat aus den Fördergrundsätzen: “Das ‘Förderprogramm Provenienzen NRW’ erkennt als einen wesentlichen Aspekt der Arbeit von kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Provenienzforschung an. Diese setzt die Dokumentation, Erschließung und Erforschung von Quellen und Sammlungsbeständen voraus. Daneben sind Maßnahmen der Präsentation, Publikation, Kommunikation sowie Vermittlung von Bedeutung, die geeignet sind, Forschungsergebnisse der Fachwissenschaft und/oder der Öffentlichkeit näher zu bringen.

Antragsberechtigt sind Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform), aber auch Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.

Grundsätzlich soll der Anteil an Eigenmitteln bei mindestens 20% liegen, das Projektvolumen bei mindestens 12.500 Euro, wobei begründete Ausnahmen möglich sind.

Zielsetzung, mögliche Fördergegenstände und alle Rahmenbedingungen finden sich detailliert in den Fördergrundsätzen vom 4.9.2024 beschrieben. Vor Antragstellung muss die Beratung der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung in NRW in Anspruch genommen werden:

kontakt@kpf.nrw / 

Website der KPF.NRW

 

LWL vor 50 Jahren – Auswirkungen der Kommunalen Neugliederung in den Westfälisch-Lippischen Archiven

Dieser Text ist Teil der Serie „Der LWL vor 50 Jahren“, in der die Auszubildenden zum/zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste (FaMI) – Fachrichtung Archiv des LWL-Archivamtes für Westfalen Einblicke in die Geschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geben.

Archivare bei der Sichtung einer Registratur (LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 847/041476)

Ein Jahr vor der Vollendung der Gebietsreform veranstaltete das damalige Landesamt für Archivpflege 1974 den 24. Westfälischen Archivtag in Beckum, um sich über die Gefahr der Fragmentierung und Auflösung der kommunalen Archive zu besprechen. Im Fachkreis der etwa 80 Archivare wurde über die Möglichkeiten zur Erhaltung der in den aufzulösenden Kommunen bislang vorhandenen Bestände gesprochen, um den Wert für die landesgeschichtliche Forschung aufrechtzuerhalten.

Rechtlich gesehen war die Übernahme der Archivalien durch einen Runderlass des Kultusministers vom 30.09.1970 wie folgend geklärt: Die Archive von aufgelösten Gemeinden gingen ungeteilt an den Rechtsnachfolger der Gemeinde, sodass eine unveränderte Aufnahme des Bestandes als eine geschlossene Archivabteilung stattfinden sollte. Vor der eigenmächtigen Vernichtung von angeblich nicht mehr benötigten Akten wurde gewarnt.

Doch der Landesarchivdirektor Dr. Herberhold schrieb 1972 an den Regierungspräsidenten in Detmold über die tatsächliche Praxis und auftretende Unklarheiten und Schwierigkeiten. Er forderte den Regierungspräsidenten auf, die betroffenen Gemeinden auf den genannten Erlass hinzuweisen. Denn nur durch eine möglichst frühe Absprache mit dem Landesamt für Archivpflege können die durch die Auflösung entstehende Probleme verhindert werden, so Dr. Herberhold. „LWL vor 50 Jahren – Auswirkungen der Kommunalen Neugliederung in den Westfälisch-Lippischen Archiven“ weiterlesen

ArchiMETS – das neue Tool des LWL-Archivamts zur Vorbereitung von Findbüchern und Digitalisaten für das Archivportal NRW

Mit ArchiMETS stellt das LWL-Archivamt ab sofort ein kostenloses, einfach zu bedienendes und vielseitiges Programmpaket zur Verfügung, um Findbücher und Digitalisate für die Verwendung im Archivportal NRW vorzubereiten.

Es besteht aus den Programmbestandteilen METS-Generator, Findbuchvalidator und Findbuch Merge. ArchiMETS ersetzt das seit 2012 vom LWL-Archivamt angebotene Programm METS-Generator, welches in Zukunft nicht mehr weitergepflegt wird.

ArchivMETS bietet Archivarinnen und Archivaren die Möglichkeit, METS-Dateien zu erstellen, vorhandene EAD(DDB)-Findbücher zu modifizieren, miteinander zu verschmelzen, gegenüber den Standards des Archivportals NRW zu validieren sowie Digitalisate und METS-Dateien auf einem FTP-Server hochzuladen.

Ein detailliertes Handbuch erläutert den Aufbau und die grundlegenden Funktionen von ArchiMETS. Ergänzend dazu gibt es sog. Tutorialvideos, in denen die Benutzung des Tools anschaulich dargestellt und erläutert wird.

ArchiMETS, das Handbuch sowie die Videos finden Sie auf der Homepage des LWL-Archivamts im Bereich „Fachinformationen – Digitalisierung – Digitalisierung im Archiv“ unter dem Reiter “Tools und Helfer für die Digitalisierung”. Im Mai 2025 bietet das LWL-Archivamt außerdem eine spezielle Fortbildung zur Einführung in das Programm an.

Für die Verwendung von ArchiMETS ist ein Windows-PC erforderlich. Eine Version für Mac kann auf Anfrage bereitgestellt werden.

Es ist keine Installation notwendig, die Datei muss lediglich gespeichert und ausgeführt werden. Ggfs. sind hierfür besondere Rechte erforderlich. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer zuständigen IT-Abteilung.

Bei Rückfragen und Verbesserungsvorschlägen wenden Sie sich bitte an daniel.droste@lwl.org.

 

Stellenausschreibung Sachbearbeiter:in für digitale Archivierung (w/m/d)

Die Stadt Detmold sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Stadtarchiv eine:n Sachbearbeiter:in für digitale Archivierung (m/w/d). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Bewerbungsfrist: 19.01.2025

Die Einführung der E-Akte in der Kommune. Eine kompakte Handreichung, auch für kleine und mittlere Archive

Seit Mai auf der BKK-Homepage findet sich das Papier: “Die Einführung der E-Akte in der Kommune. Eine kompakte Handreichung, auch für kleine und mittlere Archive“. Das Papier wurde aus dem Arbeitskreis “Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen” (AUdS) initiiert und kann im Vorfeld und während der Einführung von Dokumentenmanagementsystemen in kommunalen Verwaltungen sehr hilfreich sein. Der BKK-Unterausschuss Informationstechnologie und die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag haben sie im Frühjahr diskutiert und empfehlen sie nachdrücklich.

Aus der Einleitung:

“Gemeinsam erarbeitete diese Gruppe eine kompakte (und hoffentlich verständliche) Handreichung als Hilfestellung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Projekts zur Einführung eines Dokumenten-Management-Systems zu geben, speziell für kleine und mittlere Kommunen. Gegliedert ist die Handreichung nach den wesentlichen Themenbereichen, um Archivare, IT-Abteilung, Verwaltungsmitarbeiter und andere relevante Akteure gezielt anzusprechen.

=> Wie sollte ein Einführungsprojekt organisatorisch aufgesetzt sein?
=> Wer aus der Verwaltung soll / muss einbezogen werden und mit welcher Aufgabe?
=> Welche Schritte sind zu beachten und in welcher Reihenfolge?
=> Welche organisatorischen Voraussetzungen bedarf eine moderne => Schriftgutverwaltung?
=> Welche spezifischen Anforderungen haben unsere Ämter?
=> Was ist bei der Auswahl eines DMS-Produkts zu bedenken?
=> Welche Konzepte sind technisch, organisatorisch und vor allem rechtlich => erforderlich?

Die Handreichung findet sich hier zum Download: https://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/informationstechnologie.html