Heute haben wir einen umfangreichen Nachtrag zum seit 1990 bestehenden Depositum des Männergesangsvereins Concordia Greven erhalten. Der 1875 gegründete Verein ist einer der ältesten in Greven und dem Stadtarchiv seit langem verbunden. Er liefert in regelmäßigen Abständen Vereinsunterlagen ab. Die heutige Ablieferung umfasst u.a. Protokolle von 1952-1984, Ordner zu Vereinsjubiläen, Chronikbände und Fotos.
Der Arbeitskreis Familienforschung des Heimatvereins Greven lädt am Dienstag, 7. Juni 2016, 19 Uhr im Heimathaus „Alte Post“ in Greven, Münsterstraße/Ecke Fredenstiege, zum monatlichen Treffen. Elisabeth Frische (siehe https://archivamt.hypotheses.org/3601) referiert über Feldpost und Verlustlisten im Ersten Weltkrieg.
Wasserverbände (bzw. Wasser- und Bodenverbände) sind kein rein historisches Phänomen. Sie existieren auch heute noch. Die Rechtslage beruht heute auf Bundes- und Landesrecht, wird aber inzwischen auch durch europäische Rechtsnormen beeinflusst. Dadurch hat sich im Laufe der Zeit eine für den Laien nicht sofort durchschaubare Gemengelage entwickelt, auf die später noch zurückzukommen ist.
Zunächst sollen jedoch in Grundzügen Aufgaben, Organisationsform und Aufsichtsbehörden der Wasser- und Bodenverbände vorgestellt werden. Ihre wesentlichen Aufgaben werden in § 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandgesetz) vom 10. Februar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 188) genannt. Wasser- und Bodenverbände sind demnach Körperschaften mit folgenden Aufgaben:
Gewässer und ihre Ufer herzustellen, zu ändern, in ordnungsmäßigem Zustand zu halten, den Wasserabfluss zu regeln und Gewässer zu beseitigen
Schiffahrt- und Flößereianlagen, Stauanlagen, Schleusen, Siele und dergleichen, Wasserkraftanlagen und Wassersammelbecken herzustellen, zu ändern, in ordnungsmäßigem Zustand zu halten, zu betreiben, auszunutzen und zu beseitigen
Grundstücke zu entwässern, zu bewässern und vor Hochwasser und Sturmflut zu schützen
Abwasser abzuführen, zu verwerten, zu reinigen und unschädlich zu machen
Trink- und Brauchwasser zu beschaffen
den Boden im landwirtschaftlichen Kulturzustand zu verbessern und zu erhalten und die Kulturflächen zu bewirtschaften und zu nutzen
das Grundwasser zu bewirtschaften
Land aus Wasserflächen zu gewinnen
Beiträge zu wasserwirtschaftlichen, wasserbaulichen und bodenkulturlichen und zu Abwassermaßnahmen aufzubringen
Übersichtskarte von 1950, Satzung von 1939 und Finanzierungsplan von 1950 des Wasserverbandes Münstersche Aa von Coermühle bis zur Ems (Stadtarchiv Greven, F3D-615)
Anlässlich einer Übernahme von Unterlagen des „Wasserverbandes Münschersche Aa von Coermühle bis zur Ems“ durch das Stadtarchiv Greven im März 2016 soll an dieser Stelle ein wenig ausführlicher und aus archivwissenschaftlicher Sicht über diese Unterlagen, ihre Provenienz, die rechtlichen Grundlagen etc. berichtet werden. Zum einen, weil das Stadtarchiv Greven bislang keine Unterlagen eines Wasserverbandes archiviert hatte. Zum anderen, weil es schwierig war herauszufinden, ob sich andere Archive schon einmal mit der Überlieferung von Wasserverbänden beschäftigt haben. Offenbar fehlt es bislang an einer brauchbaren Überblicksdarstellung aus archivischer Sicht. Im heutigen Beitrag soll erst einmal der Einstieg ins Thema erfolgen, indem die praktische Seite der Übernahme durch das Stadtarchiv Greven umrissen wird.