Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

“Archivmanagement in kleinen Archiven”

Der 66. Westfäische Archivtag 2014 in Bielefeld beschäftigte sich mit Strategien und Standards im Bereich Kommunalarchiv. Jetzt hat der Kollegen Dr. Stefan Schröder aus Greven seine Masterarbeit an der FH-Potsdam zu diesem Thema verfasst: “Archivmanagement in kleinen Archiven”. Er widmet sich darin folgenden Frage:

“Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? ” Schröder, selbst Stadtarchivar in Greven unterzieht diese Frage einem Realitätscheck. Die Arbeit ist jetzt online zugänglich:

 

http://opus4.kobv.de/opus4-fhpotsdam/frontdoor/index/index/docId/835

 

P1030069
Foto: LWL-Archivamt

 

 

 

 

Das LWL-Archivamt ist nun im Archivportal D und in der DDB gelistet!

Seit heute ist das LWL-Archivamt mit seinen Untergliederungen “Archiv des Landschaftsverbands“, “Westfälisches Literaturarchiv” und “Westfälische Hofes- und Familienarchive” im deutschlandweiten Archivportal D vertreten.

Die dort vorhandenen Inhalte wurden über das Portal “Archive in NRW” als Aggregator weiter geleitet. Die  Übernahme der Bestands- und Erschließungsinformationen verlief dabei problemlos, einige Darstellungsfehler in der Beständeübersicht (mehrfache Wiederholung der Tektonikgruppen) sollen für die nächste Version des Portals behoben werden.

archivportal_d

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch auf dem Kultursparten übergreifenden Seiten der Deutschen Digitalen Bibliothek sind die westfälischen Inhalte nun abrufbar:

ddb

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für uns als an Archive.NRW teilnehmendem Archiv waren nur geringe Mehrwaufwände notwendig, die sich im Wesentlichen auf die Beantragung einer ISIL-Nummer und die Registrierung des LWL-Archivamts und seiner Unterteilungen bei der DDB beschränkte.

Was Sie als interessiertes Archiv tun müssen, haben wir genauer beschrieben unter:

http://archivamt.hypotheses.org/849

Und zu den rechtlichen Fragen finden Sie Hinweise unter:

http://archivamt.hypotheses.org/1102.

 

 

Die nächste Web 2.0-Tagung findet am 3. und 4. 12.2015 in Siegen statt

Nach der letzten Tagung “Offene Archive 2.2.” in Stuttgart im Frühjahr des letzten Jahres findet die nächste Tagung zum Thema Web 2.0 und Archive in Deutschland am 3. und 4. Dezember in Siegen statt.

Veranstaltungsort ist das Kulturhaus LYZ in Siegen. In diesem Jahr werden wir, das LWL-Archivamt für Westfalen uns neben dem Stadtarchiv Speyer, ICARUS und dem Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein an der Organisation beteiligen.

Neu sind neben Vorträgen zu der Thematik Web 2.0 und Social Media aus ganz Europa vier Workshops zu verschiedenen Themen, die das “Look und Feel” des Mediums für die Teilnehmer der Tagung verbessern und zur Diskussion anregen sollen. Geplant sind Workshops zur Entwicklung einer umfassenden digitalen Archivstrategie, zum Monitoring bzw. zur Evaluierung archivischer Web 2.0-Aktivitäten, zu Guidelines und zur Frage wie Archivalien in (mobile) games genutzt werden können.

Am Ende des ersten Tagungstages wird es eine gutbesetzte Podiumsdiskussion zur Rolle der sozialen Medien in der archivischen Aus-, Weiter- und Fortbildung geben.

Alle Organisatoren laden hiermit herzlich zur Tagung nach Siegen ein.  Wir hoffen, dass ab Ende März Anmeldungen über das LWL-Archivamt möglich sein werden. Weitere  Informationen und natürlich Abstracts, Programm etc. gibt es wie bei jeder der bisherigen Tagungen über das zentrale Web 2.0-Blog Archive 2.0.

Foto: LWL-Archivamt
So sah es im letzten Jahr in Stuttgart aus. Die nächste Tagung findet in Siegen statt.

Überlegungen zur Bewertung kommunaler Personalakten – Eine Handreichung

Heft_81_2014-1_Seite_01

Kommunale Personalakten sind in allen Kommunalarchiven ein grundsätzliches Problem: Wie behandelt man diesen schwierigen Aktentypus? Dazu hat sich die Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts Gedanken gemacht. Die entstandene Empfehlung ist in der aktuellen Archivpflege Heft 81/2014 erschienen.

 

 

 

 

 

Überlegungen zur Bewertung kommunaler Personalakten – Eine Handreichung

erabeitet vom Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts[1]

Einführung

Obwohl die Verwaltungsunterlagen in vielen Städten und Gemeinden ähnlich strukturiert und von Bewertungsmodellen für diese Unterlagen daher erhebliche Arbeitserleichterungen für das einzelne Archiv zu erwarten sind, fehlt es hier bisher weitgehend an konkreten Arbeitshilfen zur archivischen Bewertung. Im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Stadtarchive des Städtetags NRW (ARGE) im November 2012 wurde daher die Bildung einer Arbeitsgruppe angeregt, um Vorschläge und kurze Handreichungen zur archivischen Bewertung kommunaler Unterlagen zu erarbeiten. Die daraufhin entstandene Arbeitsgruppe, die sich als Austauschplattform für Kolleginnen und Kollegen aus kleineren wie aus größeren Häusern versteht, möchte vorhandene Erfahrungen in Bewertungsfragen bündeln und praktische Hinweise für den Bewertungsalltag geben. Zurzeit nimmt die Arbeitsgruppe die Überlieferung aus dem Bereich Kommunalfinanzen näher in den Blick. Weitere thematische Anregungen oder eine Mitarbeit sind jederzeit willkommen. Durch die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse, wie der unten stehenden Empfehlung zur Bewertung von Personalakten, sollen diese einen möglichst großen Kreis interessierter Kolleginnen und Kollegen erreichen.

Empfehlung

Die Führung von Personalakten ist im Bereich der öffentlichen Verwaltung vor allem durch die Beamtengesetze stark normiert, auch die Unterlagen zu Beschäftigten (vormals Angestellte und Lohnempfänger) werden in vergleichbarer Weise geführt. Daher unterscheiden sich dort die Struktur der Personalakten sowie die Art der in ihnen versammelten Unterlagen relativ wenig voneinander, was die Erstellung von Bewertungsmodellen begünstigt. Im Folgenden sollen daher Überlegungen zur Bewertung von Personalakten präsentiert werden, ohne dass diese die Bewertung durch das jeweilige Archiv überflüssig machen; vielmehr bleibt gerade die Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zwingend notwendig. Die nachstehenden Ausführungen sind daher auch lediglich als Handreichungen und Hilfen gedacht.

  • Komplett aufbewahrt werden sollten die Unterlagen von Bediensteten, deren (hauptsächlicher) Wirkungszeitraum vor 1950 lag. Diese Unterlagen sind nicht nur vielfach aussagekräftiger und weniger zahlreich als jüngere Personalakten, vielmehr erscheint gerade auch aufgrund der häufigen historischen Umbrüche in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und des daraus folgenden Forschungsinteresses eine vollständige Aufbewahrung dieser Unterlagen geboten.
  • Für die Zeit nach 1950 sollten folgende Unterlagen aufbewahrt werden:
  • Alle Unterlagen von Mitarbeitern in (herausgehobenen) Führungspositionen, also insbesondere vom Verwaltungsvorstand, den Amts- und Abteilungsleitern sowie gleichgestellten Positionen, ferner von Mitarbeitern mit besonderen Funktionsaufgaben, wie Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte etc. Dabei steigt die hierarchische Ebene, ab der Personalakten komplett übernommen werden, in der Regel parallel zur Beschäftigtenzahl an.
  • Unterlagen von Mitarbeitern, die außerhalb des Berufslebens besondere Prominenz erlangt haben.[2] Hierbei handelt es sich indes eher um eine Kann- denn um eine Muss-Bestimmung; die Archivwürdigkeit sollte hier im Einzelfall geprüft und die Entscheidung vom Informationsgehalt der jeweiligen Akte abhängig gemacht werden.
  • In Auswahl: Mitarbeiter, gegen die ein Disziplinarverfahren durchgeführt wurde , sofern hierfür die Personalakten aussagekräftig sind.[3] Sollten weitere hierfür wichtige Unterlagen in Gerichtsakten vermutet werden können, sollte ein Hinweis an die zuständigen staatlichen Archive erfolgen, um eine „Überlieferungsbildung im Verbund“ sicherzustellen. Sollte eine solche Lösung scheitern und von kommunalarchivischer Seite Interesse an der entsprechenden staatlichen Überlieferung bestehen, die das zuständige staatliche Archiv für nicht archivwürdig hält, kann von der Möglichkeit des § 4 Abs. 5 Satz 4 ArchivG NRW Gebrauch gemacht und eine Übernahme der Unterlagen in das Kommunalarchiv angestrebt werden.
  • Einige Archive bewahren zusätzlich eine 5-10%ige Auswahl aller Personalakten (zumeist über Buchstabenauswahl oder per Geburtsterminauswahl) auf. Der prozentuale Anteil verhält sich dabei gemeinhin umgekehrt proportional zur Größe der Stadt(verwaltung). Nach Ansicht der Arbeitsgruppe ist die Bildung derartiger Samples je nach Überlieferungsziel durchaus möglich, aber nicht zwingend. In der Regel existieren in den Verwaltungen andere Überlieferungen, die den Gesamtpersonalbestand aggregiert dokumentieren, wie beispielsweise Stellenpläne oder entsprechende Anlagen der Haushaltspläne.
  • Lehrer waren bis Mitte der 1950er Jahre vielfach kommunale Beschäftigte. Für diese Zeit liegt daher die relevante Personalakte bei den Kommunen und sollte ggf. aufbewahrt werden. Für die Zeit danach gibt es in kommunalen Verwaltungen oft Personalnebenakten von Lehrern (o. ä.), insbesondere von Schulleitern und ihren Stellvertretern. Wenn diese keine unerwarteten Informationen bieten (Aktenautopsie notwendig!), können sie vernichtet werden.

Gerade im Schulbereich sollten sich die Kommunalarchive mit den zuständigen staatlichen Archiven in Verbindung setzen und eine „Überlieferungsbildung im Verbund“ anstreben. Insbesondere sollten die staatlichen Archive auf historisch interessant erscheinende Lehrkräfte aufmerksam gemacht werden, damit deren Personalakten dort übernommen werden können. Auch hier gilt, dass nur wenn diese Lösung scheitert und die Kommunalarchive an bestimmten Lehrerpersonalakten interessiert sind, die das zuständige staatliche Archiv für nicht archivwürdig hält, von der Möglichkeit des § 4 Abs. 5 Satz 4 ArchivG NRW Gebrauch gemacht und eine Übernahme der staatlichen Personalakte in das Kommunalarchiv angestrebt werden sollte.

  • Unterlagen von Mitarbeitern, die nur kurzfristig beschäftigt waren, wie Ferien- oder sonstige Aushilfskräfte, können (nahezu) komplett kassiert werden; in einigen Verwaltungsbereichen kann dies dazu führen, dass dort kaum noch Akten übernommen werden müssen, z. B. von Beschäftigten in Volkshochschulen/Musikschulen (gilt etwa für nur kurzzeitig oder mit wenigen Stunden beschäftigte Lehrkräfte), Theatern (gilt z. B. für Schauspieler/innen, die nur eine Saison beschäftigt waren) etc.
  • In einzelnen Verwaltungen wird für jeden Mitarbeiter ein Übersichtsprofil (ca. 1 Seite) mit den wichtigsten Daten angelegt (Personalbogen). Eine Überlieferung dieser Personalbögen kann sinnvoll sein, wenn sie neben den Personalstammdaten auch die berufliche Entwicklung der jeweiligen Person dokumentieren. In diesen Fällen ist zu überlegen, das Profil für jeden Mitarbeiter aufzubewahren, woran gerade auch die sozialgeschichtliche und genealogische Forschung interessiert sein wird; dafür kann in diesen Fällen bei der Kassation der eigentlichen Akten rigider verfahren werden als dort, wo keine Profile überliefert werden. „Überlegungen zur Bewertung kommunaler Personalakten – Eine Handreichung“ weiterlesen

DFG-Projekt im LWL-Archivamt: Was bei der Digitalisierung zu beachten ist

Am 26. November 2014 fand im Bundesarchiv in Koblenz im Rahmen der Kolloquiumswoche “Mitten im Wandel” auch ein Tagungstag zum Thema Digitalisierung statt, auf dem wir mit unserem Mitarbeiter Stephan Makowski auch vertreten waren. Zusammen mit Dr. Julian Holzapfl von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns  berichtete er aus der Praxis des aktuellen deutschlandweiten Projektes zur Digitalisierung in den Archiven. Hierbei kam eine schöne Präsentation zum Thema: “Welche Fehler können in der Zusammenarbeit mit Digitalisierungsunternhemen passieren? Waorauf sollte man achten?” heraus. Ziel am Ende des DFG-Projektes Mitte diesen Jahres wird es u.a. auch sein, eine Checkliste genau zu dieser Thematik zu veröffentlichen. Die Präsentation wurde bereits auf den Seiten des Bundesarchivs publiziert. Dort finden sich auch die anderen interessanten Päsentationen zu den Vorträgen des restlichen Tagungstages.

Präsentation zum Thema “Qualitätssicherung in archivischen Digitalisierungsprojekten. Erfahrungen und Diskussionsanregungen auf dem Weg zur Professionalisierung”

holzapflmakowski_qualitaetssicherung

Foto:LWL-Archivamt
Im letzten Oktober trafen sich die Teilnehmer am DFG-Projekt bei uns im Archivamt in Münster.