Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Benutzerinnen und Benutzer in allen hessischen Staatsarchiven Smartphone oder Kamera zücken und zum eigenen Gebrauch kostenlos Fotos anfertigen.
Die nachvollziehbaren Einschränkungen dieser neuen grundsätzlichen Regelung sind auf der Homepage beschrieben:
Aus Nutzersicht ist diese Neuerung sehr zu begrüßen, und in der archivpolitischen Perspektive darf man hoffen, dass das hessische Beispiel Schule macht!
Die Digitalisierung und Präsentation von Archivgut wird in Gegenwart und Zukunft immer stärker von Archiven erwartet.1
Dabei ist es allerdings nicht so unkompliziert, wie Nichtfachleute von außen oft denken.
Mit einer Digitalisierung von Archivgut sind stets Aufwände und Kosten verbunden, die sich einerseits auf den Einsatz von Personal, andererseits auf den Einsatz von Technik und die genaue technische Umsetzung beziehen. Unterschätzt wurde in den letzten Jahren oft auch die Pflege und Nachbereitung von Digitalisaten, die gerade für eine dauerhafte Präsentation von Archivgut als unerlässlich zu betrachten ist. Das Projekt einer Digitalisierung ist vorab in mehrere Phasen einteilbar. Dabei handelt es sich um die Vorbereitung, die Festlegung der Rahmenbedingungen, die Finanzierung und den Speicherplatz, die Durchführung, den Rücktransport und die Qualitätssicherung, die Aufbereitung und ggf. die Präsentation im Internet.2
Vgl. Sebastian Barteleit, Digitalisierung im Bundesarchiv, in: Digitalisierung von Archivgut. Wege und Ziele. Forum. Das Fachmagazin des Bundesarchivs, Ausgabe 2014, S. 6-12, Hier, S. 6. [↩]
Nachdem die zuständigen Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft den Abschlussbericht des Pilotprojekts “Digitalisierung archivalischer Quellen” endgültig gebilligt haben, ist auf der Homepage der Deutschen Forschungsgemeinschaft nun der Text der ersten Ausschreibung abrufbar:
Das Ziel der Ausschreibung, der voraussichtlich weitere folgen werden, ist es, “eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit zu archivalischen Quellen für die Forschung durch Digitalisierung und zentrale Zusammenführung im Archivportal-D und der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zu erreichen.”
In der Ausschreibung sind alle weiteren für die Antragstellung relevanten Punkte nachzulesen.
Interessierte Archive und Archivverwaltungen können im ersten Schritt bis zum 1. Februar 2017 (per E-Mail an lis@dfg.de) eine unverbindliche, kurze Interessensbekundung einreichen, in der knapp (max. drei Seiten) der zu digitalisierende Bestand bzw. die Bestände (u. a. Inhalt, Umfang, Zusammensetzung) beschrieben sowie Informationen zur Projektstruktur (beteiligte Personen und Einrichtungen) und der geplanten Projektlaufzeit gegeben werden. Vollanträge sind dann bis zum 4. Mai 2017 über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten (https://elan.dfg.de) einzureichen. Die DFG-Geschäftsstelle steht für Rückfragen bereit (Ansprechpartner sind im Ausschreibungstext unter VII. angegeben).
Teil des DFG-Projektes war auch die Digitalisierung von Ratsprotokollen kommunalen Ursprungs.
Neuigkeiten für die Archivwelt: Das DFG- Pilotprojekt “Digitalisierung archivalischer Quellen”, an dem wir auch beteiligt waren, ist positiv bewertet worden. Auf der Seite der Archivschule war nach dem Deutschen Archivtag in Koblenz folgendes zu lesen:
“Ausschreibung zur Digitalisierung archivalischer Quellen kommt 2016!
In der Informationsveranstaltung beim 86. Deutschen Archivtag in Koblenz konnte die Leiterin der Archivschule Marburg, Dr. Irmgard Christa Becker mitteilen, dass der Ausschuss für Bibliotheken und Wissenschaftliche Informationssysteme am 22. September 2016 den Rahmenbericht des DFG-Projekts Produktivpilot Digitalisierung von archivalischen Quellen und eine Ausschreibung zur Digitalisierung archivalischer Quellen gebilligt hat. Grundlage der Ausschreibung werden die vom Pilotprojekt erarbeiteten Schwerpunkte und Kriterien.
Alle weiteren Informationen und die Ausschreibung werden vor Jahresende 2016 auf der Homepage der DFG bereitgestellt.” (Vgl. Startseite www.archivschule.de”)
Die Informationen und Empfehlungen zum Digitalisierungsprojekt finden sich hier:
Großformate haben im Archive besondere Ansprüche, auch an die Lagerung. Foto: Katrin Brüntrup
Dr. Harald Stockert (Stadtarchiv Mannheim) begann seinen Vortrag „Digitalisierung von Großformaten“ mit einem Versuch einer Definition von Großformaten. Dabei stellte sich heraus, dass diese etwas unklar ausfällt. Grob könne man sagen, „das was, nicht in den Archivkarton passt“, also Formate etwas größer als Folio.
Das Stadtarchiv Mannheim hat an dem DFG-Projekt „Digitalisierung von Unterlagen“ teilgenommen und dafür einige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Großformaten erarbeitet. Zunächst gibt es die physischen Voraussetzungen, die unter anderem das Format, das Material, die Aufbewahrung und den Erhaltungszustand berücksichtigen. Desweiteren gibt es die sonstigen Voraussetzungen, die sowohl Metadaten, als auch die Hoheit über die Unterlagen aber auch das Dateiformat, das Verfahren oder wie die Digitalisierung vonstattengeht umfasst. Daraus lässt sich einfach ein Katalog erstellen, der bei der Vergabe behilflich sein kann. So sollten externen Dienstleistern der Scanner vorgeben werden, damit u.a. mittelalterliche Pläne überleben.
Stockert hob hervor, dass eigene Ressourcen, die Beschaffenheit des Archivguts und die Nachfrage vor der Digitalisierung beachtet werden sollte. Da Benutzer häufig die Volltextrecherche nutzen, entstehe automatisch eine Nachfrage.
Im Stadtarchiv wird so die eigene Plakatsammlung digitalisiert. Gelagert werden die Originale auswärts in Klarsichthüllen, die bis DIN A0 erhältlich sind.
Im Anschluss wurde noch über die Finanzierung des Projekts und die Rolle der stadteigenen MAUD GmbH (Mannheimer Archiv- und Digitalisierungs-Gesellschaft mbH), die auch den Wettbewerbsbeschränkungen unterliegt, diskutiert. Bei 40 – 60 € pro Plan kann von Kosten von 25 – 30.000 € im Jahr ausgegangen werden.