Förderprogramme der KEK inzwischen online: BKM-Sonderprogramm und KEK-Modellprojektförderung

Es hat sich in der Archivlandschaft schon herumgesprochen bzw. es wurde auch über verschiedene Kanäle darüber informiert, dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ihre Förderlinien für 2019 – deutlich früher als in den vergangenen Jahren – inzwischen veröffentlicht hat. Zwei Förderinstrumente stehen zur Verfügung:

Die KEK-Modellprojektförderung steht 2019 unter dem Motto: “Prävention lohnt”, und darunter lassen sich eine ganze Reihe sinnvoller Maßnahmen fassen, für die bis zum 15. Februar 2019 Fördermittel der KEK beantragt werden können. Alle weiteren Infos finden sich hier.

Anträge können bis zum 15. Februar 2019 gestellt werden. Zu beachten ist, dass sie der KEK dann sowohl elektronisch (im doc- oder docx-Format) als auch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als Papierausdruck vorliegen müssen.

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung ist hierbei allerdings an eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen) gebunden. Es sollen hier vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Anträge zum Sonderprogramm müssen schon zum 31. Januar 2019 eingereicht werden. Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Ausblick: Vieles spricht dafür, dass der Bund seine Förderbemühungen in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Klar ist auch, dass für die BKM ein großes Antragsvolumen die besten Argumente liefert, dass der Bund die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts dauerhaft unterstützt.

Insofern lohnt sich für jedes Archiv der Versuch, im Rahmen anstehender Haushaltsanmeldungen und -Verhandlungen Sondermittel für Bestandserhaltung zu beantragen und für ihre Bewilligung beim eigenen Träger mit Nachdruck die Werbetrommel zu rühren. Denn es ist auch für Kämmerer ein nachvollziehbares Argument und vielleicht auch ein Anreiz, wenn mit jedem eingesetzten Euro ein weiterer Euro eingeworben werden kann!

BKM stellt für die KEK weitere Finanzmittel bereit!

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat im Rahmen der letztwöchigen Bereinigungssitzung für das laufende Haushaltsjahr die Fördermittel für den Erhalt von Schriftgut in Archiven und Bibliotheken erhöhen können, sodass 2018 über das Sonderprogramm jetzt weitere 1,5 Mio. Euro, insgesamt also 2,5 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen!

Es können nunmehr in einer dritten Runde noch Förderanträge bis zum 27. Juli 2018 bei der KEK eingereicht werden. Weitere Einzelheiten u.a. zu den fachlichen Kriterien und zum Verfahren sind der aktualisierten Ausschreibung zu entnehmen. Diese steht zusammen mit dem Antragsformular als pdf-Download hier zur Verfügung.

Zu beachten ist weiterhin der folgende Hinweis zur Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Förderung von Projekten: Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren dienen lediglich der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen, sie sind noch nicht als Vorhabenbeginn zu werten (vgl. Dittrich, BHO § 4 Erl. Nr. 167; Krämer/Schmidt, D II 4.2.1. Ru 62). Solange noch keine Verträge abgeschlossen bzw. noch keine Aufträge erteilt sind, sind Aktivitäten im Rahmen von Vergabeverfahren unschädlich in Bezug auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Die aktuelle Pressemitteilung der KEK ist hier zu finden.

Achtung: Der neue KEK-Antrag für 2018 ist nur noch bis zum 29.3.2018 möglich

Hier kommt jede Hilfe zu spät ( Foto: LWL-Archivamt)

 

 

 

 

 

 

 

Caring & Sharing – Unter diesem Motto unterstützt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) im Kulturerbejahr 2018 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. „Achtung: Der neue KEK-Antrag für 2018 ist nur noch bis zum 29.3.2018 möglich“ weiterlesen

Zusatzprogramm der KEK für Großprojekte

Von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, wurden kurzfristig weitere Mittel bereitgestellt, so dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) eine zusätzliche Ausschreibung für Großprojekte der Bestandserhaltung angestoßen hat (zur Pressemeldung der BKM).

Trockenreinigung von Archivgut

Der Bund stellt – über die bis Ende März laufende Ausschreibung unter dem Motto „Das besondere Format” hinaus – weitere 500.000 € für Bestandserhaltungsprojekte der Länder und Kommunen/Gemeinden  zur Verfügung, insbesondere für Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Verpackung.

Aus dem Ausschreibungstext: “Das finanzielle Gesamtvolumen je Projekt sollte sich auf 40.000 bis 50.000 Euro belaufen. Die zu beantragende Bundesbeteiligung beträgt maximal 50 %. Die Länder und Kommunen können die Maßnahmen mit bereits für die Bestandserhaltung etatisierten Mitteln gegenfinanzieren. Projektstellen können als Personalkosten Berücksichtigung finden; die Förderung von Stammpersonal ist jedoch ausgeschlossen.”  (vollständiger Ausschreibungstext)

In Anbetracht des großen Volumens der Einzelprojekte wird dieses Sonderprogramm wohl nur für große Einrichtungen in Frage kommen.

Auch dieses Sonderprogramm kann als ein sehr erfreuliches Signal gelten, dass der Bund sich auch weiterhin für den Erhalt des schriftlichen Kulturerbes einsetzen will!

Zur Erinnerung: Kleinere Projekte können noch bis zum 31. März im regulären Förderprogramm “Das besondere Format” beantragt werden (Antragsformular).

 

 

 

 

Neue Ausschreibung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) online

Auch 2017 fördert die KEK archivische Modellprojekte zur Bestandserhaltung. Das Motto für 2017 lautet “Das besondere Format”:07

Nähere Infos zur Antragstellung finden sich auf der Homepage der KEK unter:

http://kek-spk.de/modellprojekte/antragsinformationen/

http://kek-spk.de/fileadmin/user_upload/pdf_Downloads/KEK_Aufruf_Modellprojekte_2017.pdf

Formulare und genaue Hinweise zur Beantragung sind bereits abrufbar bzw. werden bis Ende Januar 2017 bereit gestellt unter:

http://kek-spk.de/modellprojekte/formulare/

Es erscheint in jedem Fall ratsam, mit Überlegungen und ggf. Planungen für die Antragstellung frühzeitig zu beginnen, da als Antragsfrist bereits der 31. März 2017 feststeht.

 

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