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Neue Ausschreibungsrunde zum BKM-Sonderprogramm eingeläutet

Die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ruft erneut dazu auf, Förderanträge für konservatorische Maßnahmen an Archivgut zu stellen (zum Aufruf).

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund insgesamt 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfordert eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen). Mindestens ist ein Eigenanteil von 5.000€ zu erbringen, der aus eigenen Mitteln, Dritt- oder Sponsorenmitteln bestehen kann.

Auch in dieser zweiten Runde, in der noch einmal rund eine Million Euro zur Verfügung stehen, sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den  Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Folgende Fristen gelten in Nordrhein-Westfalen für diese zweiten Runde des Sonderprogramms:

Die Anträge für die zweite Förderrunde sollten in digitaler Form spätestens bis zum 05.04.2019 an folgende Emailadresse geschickt werden:

fp-415@mkw.nrw.de 

Parallel müssen uns die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, um auch hier die Ersttestate einfügen zu können:

Adresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft — Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.

 

Fördermöglichkeiten für Archive in NRW im Rahmen des Sonderprogramms der KEK – Update

Wichtige Info für nordrhein-westfälische Archive, die sich mit Bestandserhaltungsprojekten um eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms der KEK bewerben wollen (vgl. dazu den Blogbeitrag vom 18.12.2018)!

Die Antragsteller für KEK-Anträge 2019 müssen vor allem beachten, dass für das Sonderprogramm abweichend von der Antragsfrist der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in NRW folgende kürzere Antragsfristen gelten, um die Erstbewertung des Antrags auf Landesebene (sog. Ersttestat; s. Nr. 5.1 der Fördergrundsätze der BKM) zu ermöglichen:

Der von der Beauftragten für Kultur und Medien veröffentlichte, elektronisch ausgefüllte Antragsvordruck muss bis zum 18. Januar 2019 in digitaler Form beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingegangen sein. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sind dabei an folgendes Funktionspostfach zu mailen: Fp-415@mkw.nrw.de  

Parallel dazu müssen die von einem Zeichnungsberechtigten des Antragstellers handschriftlich unterschriebenen Anträge in analoger, schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung bis zum 25. Januar 2019 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Referat 415, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf eingegangen sein. 

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wird die fristgerecht eingereichten Anträge um das erforderliche Ersttestat ergänzen (Nr. 5-9 des Antragsvordrucks) und sowohl in digitaler wie auch in analoger Form an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bis zur dort gesetzten Frist (31.01.2019) weiterreichen.

Förderprogramme der KEK inzwischen online: BKM-Sonderprogramm und KEK-Modellprojektförderung

Es hat sich in der Archivlandschaft schon herumgesprochen bzw. es wurde auch über verschiedene Kanäle darüber informiert, dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ihre Förderlinien für 2019 – deutlich früher als in den vergangenen Jahren – inzwischen veröffentlicht hat. Zwei Förderinstrumente stehen zur Verfügung:

Die KEK-Modellprojektförderung steht 2019 unter dem Motto: “Prävention lohnt”, und darunter lassen sich eine ganze Reihe sinnvoller Maßnahmen fassen, für die bis zum 15. Februar 2019 Fördermittel der KEK beantragt werden können. Alle weiteren Infos finden sich hier.

Anträge können bis zum 15. Februar 2019 gestellt werden. Zu beachten ist, dass sie der KEK dann sowohl elektronisch (im doc- oder docx-Format) als auch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als Papierausdruck vorliegen müssen.

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung ist hierbei allerdings an eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen) gebunden. Es sollen hier vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Anträge zum Sonderprogramm müssen schon zum 31. Januar 2019 eingereicht werden. Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Ausblick: Vieles spricht dafür, dass der Bund seine Förderbemühungen in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Klar ist auch, dass für die BKM ein großes Antragsvolumen die besten Argumente liefert, dass der Bund die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts dauerhaft unterstützt.

Insofern lohnt sich für jedes Archiv der Versuch, im Rahmen anstehender Haushaltsanmeldungen und -Verhandlungen Sondermittel für Bestandserhaltung zu beantragen und für ihre Bewilligung beim eigenen Träger mit Nachdruck die Werbetrommel zu rühren. Denn es ist auch für Kämmerer ein nachvollziehbares Argument und vielleicht auch ein Anreiz, wenn mit jedem eingesetzten Euro ein weiterer Euro eingeworben werden kann!

BKM stellt für die KEK weitere Finanzmittel bereit!

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat im Rahmen der letztwöchigen Bereinigungssitzung für das laufende Haushaltsjahr die Fördermittel für den Erhalt von Schriftgut in Archiven und Bibliotheken erhöhen können, sodass 2018 über das Sonderprogramm jetzt weitere 1,5 Mio. Euro, insgesamt also 2,5 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen!

Es können nunmehr in einer dritten Runde noch Förderanträge bis zum 27. Juli 2018 bei der KEK eingereicht werden. Weitere Einzelheiten u.a. zu den fachlichen Kriterien und zum Verfahren sind der aktualisierten Ausschreibung zu entnehmen. Diese steht zusammen mit dem Antragsformular als pdf-Download hier zur Verfügung.

Zu beachten ist weiterhin der folgende Hinweis zur Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Förderung von Projekten: Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren dienen lediglich der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen, sie sind noch nicht als Vorhabenbeginn zu werten (vgl. Dittrich, BHO § 4 Erl. Nr. 167; Krämer/Schmidt, D II 4.2.1. Ru 62). Solange noch keine Verträge abgeschlossen bzw. noch keine Aufträge erteilt sind, sind Aktivitäten im Rahmen von Vergabeverfahren unschädlich in Bezug auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Die aktuelle Pressemitteilung der KEK ist hier zu finden.

Achtung: Der neue KEK-Antrag für 2018 ist nur noch bis zum 29.3.2018 möglich

Hier kommt jede Hilfe zu spät ( Foto: LWL-Archivamt)

 

 

 

 

 

 

 

Caring & Sharing – Unter diesem Motto unterstützt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) im Kulturerbejahr 2018 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. „Achtung: Der neue KEK-Antrag für 2018 ist nur noch bis zum 29.3.2018 möglich“ weiterlesen