Welche Quellenarten finden sich in den frühneuzeitlichen Adelsarchiven, aus welchen Quellen lassen sich welche Informationen für die eigen Forschung ziehen? Diese und anderen Fragen erklärt Dr. Werner Frese in unserer kleinen Reihe zum Thema “Genealogische Quellen in Privatarchiven”.
Genealogische Quellen in Privatarchiven, Teil 1 (von Werner Frese)
Zu den wesentlichen Grundlagen einer Gutsherrschaft gehören die Lagerbücher oder Urbare, die ihren Besitz an Höfen, Liegenschaften und Gerechtsame aller Art erfassen, sowie die Protokollbücher über die ihr eigenbehörigen Menschen. Diese letzteren verzeichnen, wann und zu welchen Bedingungen die hofsitzenden Eheleute, das Bauerngut angetreten oder gewonnen haben, wann sie verstorben sind und was anlässlich ihres Todes an Sterbfallgeld fällig wurde. Der Abgang der eigenbehörigen Kinder geschah durch Freilassung oder Tausch bzw. Wechsel gegen eine eigenbehörige Person einer anderen Gutsherrschaft. Diese mehr personalbezogenen Informationen finden sich in den Protokollbüchern über Gewinn, Versterb, Wechsel und Freilassung. Über diese Vorgänge wurden natürlich auch Ausfertigungen (Urkunden) erstellt: die Pacht- oder Gewinnbrief, der Wechsel- bzw. Freibrief. Die freigelassene Person, wenn sie sich nicht in eine Stadt begab, besaß den Freibrief meist nur kurze Zeit, weil sie in der Regel ihr Unterkommen bei einer anderen Gutsherrschaft suchte und zeichenhaft für die erneute Annahme der Eigenbehörigkeit den Freibrief der neuen Herrschaft aushändigte. In manchen Privatarchiven liegen heute ansehnliche Sammlungen von Freibriefen, die zuweilen auf der Rückseite vermelden, auf welchem Hof die soeben noch frei gewesene Person sich niedergelassen und verheiratetet hat. Gelegentlich gibt es auch Bücher, in denen die Kinder der eigenbehörigen Familien registriert wurden, um ihren Verbleib festzuhalten und evtl. Ansprüche gegen sie geltend machen zu können.

Lagerbücher beschreiben den Besitz und die aufsitzenden Leute meist punktuell. Ihre Fortschreibung erfolgte in unregelmäßigen Abständen, in den sogenannten Hofsprachen, die wiederum die hofsitzenden Leute, häufig genug auch den Verbleib der Kinder festhalten, insbesondere dann, wenn sie sich nicht freigekauft hatten.
Die unregelmäßigen oder ungewissen Einkünfte, die der Gutsherrschaft aus Gewinn, Versterb und Freilassung zukamen, finden sich in den Jahresrechnungen häufig unter der Rubrik ungewisse Gefälle.

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