Workshop „Genealogen als Nutzer und Partner der Kommunalarchive“ im LWL-Archivamt für Westfalen

Seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes 2009 hat die Zahl der Genealogen, die Archive besuchen, noch weiter zugenommen. Zugleich wuchsen die Bestände durch die Übernahme von Personenstandsregistern und Sammelakten nicht unwesentlich an, wobei die Frage der Bewertung der Sammelakten sehr unterschiedlich beantwortet wird. Nachdem sich ein 1 ½-stündiger Workshop auf dem Westfälischen Archivtag in Gladbeck im März 2015 als zu kurz erwiesen hatte, um auch nur die drängendsten Fragen auf diesem Gebiet zu diskutieren, fand am 9. September im LWL-Archivamt ein eintägiger Workshop statt, an dem insgesamt 15 Vertreter von Archiven und genealogischen Vereinen teilnahmen.

 

Erwartungen von Seiten der Genealogen

Am Anfang stand eine Definition der Genealogie von Roland Linde, Geschäftsführer der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung: „Die Genealogie ist lebendiger Teil der historischen Erinnerungskultur und erfasst Namen und Lebensdaten von Menschen der Gegenwart und Vergangenheit, die durch Verwandtschaft und Abstammung miteinander verbunden sind. Sie bedient sich dabei der Methoden der historischen Quellenforschung und der Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft. Umgekehrt können auf diese Weise gewonnene genealogische Forschungsergebnisse auch in Untersuchungen zu unterschiedlichsten historischen Fragestellungen Eingang finden.” Wie Linde betonte, erforschen Genealogen heute nicht mehr nur die Linie der Vorfahren väterlicherseits, sondern ganze Familienkreise, wobei sie sich international vernetzen.

Ihre Wünsche an die Archive erstrecken sich, abgesehen von der üblichen fachlichen Beratung und möglichst durchgehenden Öffnungszeiten, vor allem auf verbesserte Recherchemöglichkeiten im Internet, insbesondere durch die Interpräsentation von Findbüchern im Netz, aber auch durch strukturierte Hinweise auf genealogische Bestände im Archiv auf des Homepage, wie dies auf den Seiten der Stadtarchive Düsseldorf und Wuppertal zu sehen ist; dabei sollte auch auf die Sammelakten hingewiesen werden, die vielen Familienforschern offenbar bisher nicht bekannt sind. Gerade im Hinblick auf eine Rationalisierung der Arbeit ist es im ureigensten Interesse der Archive, den Benutzern eine möglichst selbständige Arbeit zu ermöglichen. Dabei muss, das sei hier am Rande angemerkt, die Erhebung von Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand und Ertrag stehen; es kann jedenfalls nicht die Hauptaufgabe der Archive sein, Einkünfte zu erwirtschaften.

 

Bestände

Seite aus dem Iserlohner Bürgerbuch(StdA Iserlohn, Am 3)
Seite aus dem Iserlohner Bürgerbuch(StdA Iserlohn, Am 3)

Die meisten Archive halten eine Vielzahl von Beständen zu genealogischen Fragen vor, wie Jochen Rath, Leiter des Stadtarchivs Bielefeld, an konkreten Beispielen zeigte. Die Personenstandsregister, also Geburts-, Heirats- und Sterberegister, bilden darunter nur eine, wenn auch zentrale Gruppe. Obwohl vom Gesetzgeber die Fristen zur Übergabe an die Archive so bemessen wurden, dass Schutzfristen für personenbezogene Daten nicht berührt werden, können in den Heiratsregistern Beischreibungen von Adoptionen eingetragen sein, die frühestens 10 Jahre nach dem Tod des Adoptierten offengelegt werden dürfen.

Heftig umstritten war die Frage der Bewertung der Sammelakten zu den Personenstandsregistern, denen in den Kirchenarchiven die Kirchenbuchbelege entsprechen; im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld werden sie von 1820 bis zur Einführung der Zivilehe aufbewahrt, danach kassiert, in der Diözese Münster bis 1950 übernommen, für die Zeit danach dagegen vernichtet, und im Erzbistum Paderborn werden sie nach den Visitationen in den Pfarreien kassiert.

Die weit überwiegende Mehrheit der Teilnehmer sprach sich für eine komplette Übernahme aus. Als Gründe für eine solche Entscheidung wurden angeführt: das hohe Interesse der Genealogen und Erbenermittler, aber auch der mit Recherchen beauftragten Archivmitarbeiter und die damit verbundene häufige Benutzung; mögliche Zusatzangaben wie z.B. die Anzahl der Kinder bei den Sterbefällen oder die Angabe der Eltern bei den Heiraten; die Funktion als Ersatzüberlieferung etwa beim Verlust der Melderegister.

Andererseits gehören die Sammelakten zum massenhaft gleichförmigen Schriftgut, von dem wegen der Menge nach archivfachlichen Grundsätzen in der Regel nur eine repräsentative Auswahl archiviert wird. Bevor man sich bei den Sammelakten zu einem solchen Schritt entschließt, sollte durch eine Autopsie wenigstens einiger exemplarischen Akten der Gehalt der übernommenen Bestände überprüft werden, da je nach Standesamt und Standesbeamten sehr unterschiedliche Informationen aufbewahrt wurden und da in Räumen und Zeiten mit hoher Migration andere Informationen zu erwarten sind als in solchen ohne. Mancherorts wurden auch eigene Aktenserien für Sonderfälle gebildet, in denen evtl. mehr Zusatzinformationen gesammelt sind als in den Standardserien. Autopsie in einzelnen Archiven hat ergeben, dass sich die Überlieferung der Sammelakten bei inhaltlicher Einzelbewertung auf etwa die Hälfte bis ein Drittel reduzieren lässt. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die Sammelakten als Ersatzüberlieferung verlorener Bestände benötigt werden. Schließlich ist die Frage zu stellen, ob die in den Sammelakten zu erwartenden Zusatzinformationen nicht an anderer Stelle im eigenen oder anderen Archiven dokumentiert sind, wie beispielsweise Akten zu Ehescheidungen bei den Amtsgerichten; hier wäre mit den staatlichen Archiven die Frage der Übernahme dieser Scheidungsakten zu klären.

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Vorgezogener Abgabetermin für das Förderprogramm „Archiv und Schule“

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Seit nunmehr zwei Jahren gibt es das Förderprogramm „Archiv und Schule“ beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Es ist hervorgegangen aus dem Landeswettbewerb „Archiv und Jugend“, nachdem sich durch die Bildungspartnerschaft „Archiv und Schule“ die Rahmenbedingungen geändert hatten.

Waren bis dahin nur Projekte mit jungen Leuten außerhalb der Schule antragsfähig, können sich seitdem nur Institutionen bewerben, die eine Bildungspartnerschaft zwischen Archiv und Schule nachweisen können, deren vorrangiges Ziel es ist, die Bildung an nordrhein-westfälischen Schulen durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Kultureinrichtungen zu verbessern. Diese formale Voraussetzung wird zwar von vielen Archiven bedauert, aber die Medienberatung NRW hat inzwischen viele Informationen über den Weg zu einer solchen Partnerschaft ins Netz gestellt, sodass es Archiven, die regelmäßig mit Schulen arbeiten, nicht allzu schwer fallen dürfte, eine solche Kooperation in die Form einer Bildungspartnerschaft zu überführen (http://www.archiv.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Bildungspartnerinitiativen/Archiv-und-Schule/ ).

Der Vorteil einer solchen Vereinbarung – und nur darum handelt es sich und nicht um einen Vertrag – liegt auf der Hand: Sie sorgt dafür, dass das Archiv nicht nur zu Zeiten, wenn Schülerinnen und Schüler nur noch schwer zu motivieren sind, etwa am Schuljahresende, von Schulen angesprochen werden, sondern regelmäßig Schulklassen oder Kurse ins Archiv kommen, wenn dies dem Curriculum entspricht. In diesen Fällen lohnt es sich, über eine Einführung in Aufgaben und Arbeitsweisen von Archiven und eine Führung durch die Räume hinaus den Schülerinnen und Schülern auch ein Angebot zu inhaltlicher Arbeit zu machen, das einige Vorbereitung erfordert.

Und hier setzt das Förderprogramm an. Hatte der Schwerpunkt beim Landeswettbewerb „Archiv und Schule“ auf innovativen Ideen gelegen, ist das Förderprogramm „Archiv und Schule“ ganz auf Nachhaltigkeit, d.h. auf die Entwicklung von Konzepten und Materialien ausgerichtet, die nachgenutzt werden können. Das können Texte, Bilder oder Projekte sein, die in gedruckter Form, als Ausstellung oder auch via Internet mehrfach verwendet werden können; gesucht werden aber vor allem Konzepte und Materialien, die wiederholt bei den regelmäßig ins Archiv kommenden Gruppen einer Bildungspartnerschaft eingesetzt werden können. Die Entwicklung solcher Konzepte, die Auswahl geeigneter Bestände und Archivalien, die Herstellung von Arbeitsmaterialien, der Aufbau von Internetplattformen erfordert Zeit und ggf. auch Geld, liegen sie aber einmal vor, erleichtern sie in Zukunft die Arbeit mit den Schülergruppen der Bildungspartnerschaft und auch denen anderer Schulen. Dabei trägt die Bildungspartnerschaft dazu bei, dass nicht am Lehrplan vorbei Angebote entwickelt werden. Hier sind nicht zwingend neue Ideen gefordert; vielmehr ist es ausdrücklich erwünscht, dass Vorbilder nachgeahmt und auf die eigenen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Einige Beispiele finden sich auf der Seite der Medienberatung (http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/learnline/search?exposed=1&search=&publishers[]=Archiv+und+Schule), andere auf der Homepage der Archivpädagogen (http://www.archivpaedagogen.de/praxismodule.html).

Der Zuschuss wird sowohl auf Materialien wie auf Personalkosten zur Entwicklung eines archivpädagogischen Moduls gewährt. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 80 %, kann im Einzelfall, z.B. bei Nothaushalten, auf 90 % erhöht, in anderen Fällen auch auf 70 % gesenkt werden. Entscheidend ist, dass am Ende ein Produkt steht, dass auch ohne weitere Kosten eingesetzt werden kann. So soll das Archiv in die Lage versetzt werden, mit möglichst geringem Aufwand regelmäßig, wenigstens einmal im Jahr, einer Schülergruppe der Partnerschule ein interessantes archivpädagogisches Angebot zu machen. Gerade kleine Archive sollen auf diese Weise von dem Förderprogramm profitieren, aber natürlich sind auch die Anträge größerer Archive willkommen.

Falls Ihr Interesse an dem Förderprogramm geweckt sein sollte, ist in diesem Herbst darauf zu achten, dass der Abgabetermin wegen des frühen Schuljahresbeginns auf den

15. September 2015

vorverlegt wurde.

Adel und Demokratie im 19. Jahrhundert | #IAD15 #democracy

Schon in der Frühen Neuzeit war der landständische Adel auf den Landtagen als eigene Gruppe vertreten. Obgleich viele Adelige der Demokratie als Verfassungsform kritisch gegenüberstanden, ließen sie sich zur Wahrung ihrer Interessen, aber auch aus einem patriarchalischen Selbstverständnis heraus auch in die Landtage und in den Reichstag wählen, wo sie sich in der Regel den Konservativen anschlossen.

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Ferdinand Heribert Graf von Galen (1831-1906) (Archiv LWL, Best. 841, Aufnahme 463)

Einer von ihnen, der Centrums-Abgeordnete Ferdinand Heribert Graf von Galen (1831-1906), brachte im April 1877 einen Antrag zur Änderung der Gewerbeordnung in den Reichstag ein, in dem Forderungen erhoben wurden, die man eher von der politischen Linken erwartet hätte: Sonntagsruhe; Förderung korporativer Verbände; in den Fabriken Verbot der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter 14 Jahren und Beschränkung der Frauenarbeit; gewerbliche Schiedsgerichte unter Mitwirkung freigewählter Vertreter der Arbeiter. Außerdem sollte zunächst eine Umfrage unter Handwerkern und Arbeitern über die Missstände und die Mittel zu ihrer Abstellung durchgeführt werden.

Die Rede, mit der Galen den nach ihm benannten Antrag einbrachte, hat er sehr sorgfältig vorbereitet, um darin die ihm zugrunde liegenden Prinzipien darzulegen. Schon der erste erhaltene Entwurf, eine grobe Gliederung von Hand eines Sekretärs mit zahlreichen Änderungen, Ergänzungen und Textbausteinen, lässt gut die Argumentation erkennen: Ziele waren der Schutz der Familie als Keimzelle einer organisch verstandenen Gesellschaft und der Schutz der kleinen Handwerksbetriebe vor der Übermacht des „Capitals“. Von den Schiedsgerichten, gewählt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, erwartete Galen auch eine Begrenzung der Arbeitszeit und einen Mindestlohn.

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Erster Entwurf der Rede Galens zur Einbringung seines Antrags in den Reichstag, Vorderseite (aus Archiv Assen, F 881)

Erfolg hatte der Antrag nicht. Er wurde von den Liberalen und Linken vielmehr als weltfremd abgelehnt.

Quelle: Archiv Assen, F Nr. 881.

Text mit Transkription: Antrag_Galen (2)

„Anders sein. Außenseiter in der Geschichte“. Neuer Geschichtswettbewerb um den Preis des Bundespräsidenten gestartet.

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Es ist wieder soweit: Der neue Geschichtswettbewerb der Körberstiftung um den Preis des Bundespräsidenten ist gestartet. Im Mittelpunkt stehen diesmal Außenseiter – solche, die von anderen ausgegrenzt werden, und solche, die sich selbst von der breiten Masse abgrenzen, der Umgang der Mehrheit mit Minderheiten und der Einfluss der Minderheiten auf die Mehrheit.

In Münster organisierte das Stadtarchiv zum Auftakt am 1. September nach mittlerweile bewährtem Muster eine Informationsveranstaltung für Lehrer und Moderatoren, Vertreter der Landes- und Bundesjury und der in Münster vertretenen Archive. Insgesamt waren etwa 70 Teilnehmer aus Münster und der näheren Umgebung der Einladung gefolgt.
Nach der Begrüßung und einer kurzen Einführung durch die Archivpädagogin der Stadtarchivs, Rowitha Link, erläuterte Saskia Handro von der Bundesjury das aktuelle Thema: „Anders sein. Außenseiter in der Geschichte“. Sie betonte, dass es weniger um „Betroffenheitsgeschichte“ gehen solle, eher sollte sich das Interesse der jungen Forscherinnen und Forscher auf die Entwicklungen von In- und Exklusion und auf das zivilgesellschaftliche Engagement um Integration und ein Verständnis für unterschiedliche Lebensformen richten.
Im Anschluss stellten das Universitätsarchiv, das Bistumsarchiv, das Landeskirchliche Archiv Bielefeld, das LWL-Archivamt für Westfalen, das Landesarchiv, Abt. Westfalen, das Stadtarchiv, die Villa ten Hompel und der Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abt. Münster, ihre Angebote zum Thema vor. Alle werden ihre Angebote auch über ihren Internetauftritt verbreiten.
Nach einer Pause zeigten der Schüler Elias Homberg, als Verfasser eines fiktiven, aber auf realen Quellen basierenden Tagebuches einer der Bundessieger des letzten Wettbewerbs, und der Tutor Benedikt Volbert die Bedeutung von Tutoren auf: Sie sollen Anstöße geben und motivieren bei der Themenfindung, begleiten, ermutigen und mahnen in der Arbeitsphase und als Korrektoren bei der Schlussredaktion helfen. Workshops und AG’s erleichtern den Schülerinnen und Schülern die Arbeit.
Abschließend wiesen Jens Murken von der Landesjury und Saskia Handro von der Bundesjury auf den Kriterienkatalog für die Bewertung der Arbeiten auf S. 22-25 des aktuellen Magazins “Spurensuche” und auf das dem Magazin beigefügte Schülerheft mit Arbeitstipps hin. Beide betonten ausdrücklich die Bedeutung des Arbeitsberichtes der Teilnehmer und ihrer Tutoren bei der Juryarbeit. Wichtige Kriterien für einen Preis seien nicht zuletzt Originalität in Inhalt und/oder Form und ein enger Bezug zum Thema.

Wie viele Schülerinnen und Schüler aller Schulformen unter den Bedingungen von G 8 diesmal am Wettbewerb teilnehmen werden, bleibt abzuwarten. Dem Stadtarchiv und seiner Archivpädagogin Roswitha Link gebührt jedenfalls Dank für die wieder einmal gelungene Auftaktveranstaltung.
Und nicht vergessen: Einsendeschluss ist der 28. Februar 2015.

Geschichtswettbewerb 2014

Workshop „Für wen edieren wir?“

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Zu dieser Frage veranstaltete  am Freitag und Samstag, dem 16. und 17. Mai das Zentrum für Textedition und Kommentierung (ZeTeK) der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster, ein Zusammenschluss von Editionsprojekten verschiedener Fachbereiche,  dem als assoziierte Mitglieder auch einige archivische Editionsprojekte in Münster angeschlossen sind, einen Workshop. Zusätzlich waren einige Vertreter anderer Universitäten eingeladen. Mit viel Engagement und großer Offenheit wurden verschiedene laufende, aber auch abgeschlossene Projekte vorgestellt und diskutiert, von der lateinischen Philologie des Mittelalters über mittelalterliche und frühneuzeitliche Kloster- und Kirchengeschichte über die Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis zur Rechtsgeschichte und Sprachwissenschaft.

Jedes Projekt  erwuchs zunächst aus den Interessen des Herausgebers und richtete sich primär an Vertreter der eigenen Fachdisziplin  mit jeweils eigenen Anforderungen. Vor allem bei Editionen und Faksimile-Ausgaben von Handschriften mit einem hohen Identifikationspotential für die örtliche Bevölkerung kamen als weitere Zielgruppen örtliche Sponsoren und ein breites Publikum hinzu, denen ein Interesse weniger an einer wissenschaftlichen Aufbereitung als an einer repräsentativen Ausgabe unterstellt wurde. Wichtig ist es in jeden Fall, vor Beginn eines Projektes den möglichen Nutzerkreis zu bestimmen, dabei nicht zu eng zu verfahren und danach die Grundsätze der eigenen Edition fest- und darzulegen.

Um späteren Generationen nicht die Bürde abgeschlossener, aber unbefriedigender und ungenügender Editionen zu hinterlassen, die die Rechtfertigung einer wissenschaftlichen Edition erheblich erschweren können,  sind auf jeden Fall bestimmte Standards einzuhalten: eine kodikologische, paläographische und philologische Beschreibung der Handschriften, eine historische Einordnung des Textes, eine diplomatische oder normalisierte Transkription, eine Erläuterung der Personen, Orte und Ereignisse sowie eine Darlegung der Arbeitsschritte. Hinzu kommen sollte und muss in vielen Fällen eine Übersetzung in modernes Hochdeutsch. Nicht zu vernachlässigen ist schließlich auch ein benutzer- und leserfreundliches Format.

Damit die Weiterverarbeitung und Nutzung der Texte möglichst flexibel gehandhabt werden kann, steht für  die Transkription und Erschließung von Texten die xml-basierte Auszeichnungssprache TEI (Text Encoding Initiative) zur Verfügung, deren Einsatz als nicht selbsterklärend, aber erlernbar beschrieben wurde; eine der Hauptaufgaben besteht darin, aus einer Vielzahl von Möglichkeiten die für das jeweilige Projekt passenden und notwendigen auszuwählen. Solchermaßen aufbereitete Texte lassen sich gut weiterverarbeiten und können am Ende sowohl als Internet-Edition ins Netz gestellt als auch gedruckt werden, eine Form, der die Mehrzahl der Teilnehmer weiterhin den Vorzug gab. Außerdem  empfiehlt es sich, um die Nutzung durch andere Fachdisziplinen nicht von vorneherein zu erschweren oder gar auszuschließen, frühzeitig den Kontakt zu und Austausch mit den Nachbardisziplinen zu suchen, eine Aufgabe, für die gerade das ZeTeK eine gute Basis bietet.

Zu guter Letzt noch ein Aspekt, der gerade in Deutschland noch zu selten beachtet wird: die geeignete Vermarktung von Editionen. Abgesehen von öffentlichen Präsentationen, wie sie z.B. der Westfälische Städteatlas inzwischen regelmäßig veranstaltet, bieten sich in vielen Fällen auch Lesungen ausgewählter Passagen einer Edition an. Eine solche Veranstaltung dient auf jeden Fall der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Ergebnisse des Workshops mögen nicht in allen Fällen neu sein, können aber in jedem Fall zur Selbstvergewisserung der Editoren und zur Reflexion über ihr Tuns beitragen.

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