Tagungsbericht von der 15. Tagung für Archivpädagogik

Schmuckinitiale aus dem Tennenbacher Güterbuch von 1341 (Signatur: Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe 66/8553).
Schmuckinitiale aus dem Tennenbacher Güterbuch von 1341 (Signatur: Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe 66/8553). 

15. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik

814–1414 | Das Mittelalter im Schulunterricht

Große Themen und lokalgeschichtliche Quellen von Karl dem Großen bis zum Konstanzer Konzil

21.2.2014, 10.00–16.00 Uhr

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (Standort Karlsruhe) und Generallandesarchiv Karlsruhe

Hatte sich die Karlsruher Tagung für Archivpädagogik im vergangenen Jahr dem bevorstehenden 100. Jahrestag des Ersten Weltkriegs gewidmet, bildete in diesem Jahr der 1200. Todestag Karls des Großen und der 600. Jahrestag der Eröffnung des Konstanzer Konzils den Anlass, das Mittelalter im Schulunterricht in den Mittelpunkt der Tagung zu stellen und damit die Epoche, die nach Meinung eines Teilnehmers einerseits zu spät unterrichtet werde, weil Kinder bereits durch die Medien und Freizeitindustrie ein Mittelalterbild mitbrächten, und andererseits zu früh, weil ihnen in der 7. Klasse noch das Verständnis für die Sichtweisen und Probleme des Mittelalters fehle.

Der einleitende Vortrag von Thomas Martin Buck von der Pädagogischen Hochschule Freiburg sah  es deshalb gerade als Aufgabe des Geschichtsunterrichts, das primäre, historisch erforschte Mittelalter mit dem sekundären, inszenierten zu konfrontieren bzw. ein Brücke zwischen beiden Vorstellungen zu schlagen. Indem aus den von den Quellen angebotenen Informationen geeignete Fragestellungen entwickelt würden, könne ein „Alteritätsbewusstsein“, also ein Verständnis für die Andersartigkeit der mittelalterlichen Welt entstehen, ein Verständnis dafür, wie wir uns einer für uns fremden Vergangenheit und Lebenswelt annähern können, ohne sie zu vereinnahmen. Schließlich könne gerade im Archiv, wie bei der Beschäftigung mit anderen Epochen, ein Methodenbewusstsein entwickelt werden.

Am Beispiel einer Urkundenpräsentation im Internet zeigte im Anschluss D. Jenne, wie wenigstens ein Teil des Archivbesuchs entlastet werden kann, wenn die Bearbeitung einer solchen Urkunde durch Einsatz des Internets bereits in der Schule vorbereitet würde. Dies setzt allerdings voraus, dass solche Urkunden oder andere Quellenpräsentationen im Internet entsprechend inhaltlich und didaktisch aufbereitet sind, da Lehrer in der Regel inhaltlich und zeitlich damit überfordert sein werden, dies eigenständig zu leisten.

Wie eine solche Aufarbeitung aussehen kann, zeigen die sog. „Bausteine“, die das Stadtarchiv Heilbronn von Lehrern für seine Internetseite entwickeln lässt und die in einem der drei anschließenden Workshops vorgestellt wurden (www.stadtarchiv-heilbronn.de > Unterrichtsmaterial). Ein weiterer Workshop zeigte Beispiele zum Konzil von Konstanz. Ein dritter gab anhand von zwei Kaiserurkunden des 14. Jahrhunderts und zwei Scheiben des 18. Jahrhunderts Hinweise zum Umgang mit alten Handschriften im Unterricht. Angesichts der knapp bemessenen Zeit sah sich allerdings der Referent am Ende gezwungen, die Texte, die als Fotokopie und Transkription vorlagen, selbst vorzulesen und war darin ungewollt dem Zeitdruck mancher Schülerveranstaltung lebensnah ausgesetzt; schon in der Diskussion des Vortrags von Thomas Martin Buck war von mehreren Teilnehmern auf dieses Problem hingewiesen worden.

Wie üblich schloss sich am Nachmittag der Markt der Möglichkeiten an, auf dem diesmal die Schülerprojekte auf zwei vom vergangenen Geschichtswettbewerb beschränkt waren. Das Staatarchiv Ludwigburg, das seit Langem durch den Einsatz von jungen Leuten, die ein freiwilliges kulturelles Jahr absolvieren, sein archivpädagogisches Programm ausgebaut hat, stellte neue Angebote vor, und  zwei Stadtarchive, Heilbronn und Pforzheim zeigten allgemein ihr archivpädagogisches Angebot und die Möglichkeiten, Lehrer für die Entwicklung von archivpädagogischen Angeboten zu gewinnen. Die „Digitale Urkundenlandschaft Fulda“ (DULF) des Hessischen Staatsarchivs Marburg und die Digitalisierungsprojekte www.monasterium.net und ‚Archivum Rhenanum‘, die vom Stadtarchiv Speyer präsentiert wurden, liefern zwar wie das oben beschriebene Beispiel Archivalien im Internet, bereiten diese aber nicht didaktisch auf. Will man wirklich Schulen erreichen, ist dieser Schritt aber unumgänglich. Das Angebot der Stadt Konstanz zum Jubiläum des Konzils und das archäologische Projekt ‚Campus Galli‘, bei dem in Meßkirch eine ganze Klosteranlage nach dem Modell des St. Galler Klosterplans mit Mitteln der Zeit errichtet werden soll, enthielten interessante Angebote für Schulen, standen den Archiven aber eher fern. Das Archiv des LVR schließlich stellte eine Führung durch das Archiv und die Abtei Bauweiler mit einem abschließenden Essen im Kreuzgang vor, die vor allem das Gebäude und seine historische Funktion in den Mittelpunkt stellt – wichtig hier der Hinweis auf die Möglichkeiten, ggf. die frühere Funktion des jetzigen Archivgebäudes für Archivpädagogik zu nutzen. Insgesamt blieb der Markt der Möglichkeiten diesmal hinter der früher üblichen Breite des Angebots zurück, was aber u.a. daran lag, dass der sonst genutzte Dachboden des Landesmedienzentrums diesmal aus Sicherheitsgründen nicht zur Verfügung stand.

So bleibt der Eindruck, dass das Mittelalter zwar eine Epoche ist, die unbedingt ihren Platz im Schulunterricht behalten sollte und dass viele Archive auch reiches Quellenmaterial aus dieser Zeit besitzen, dass aber die Hürden zu seinem Einsatz in der Archivpädagogik höher sind als bei anderen Epochen. Andererseits dürfte gerade das Mittelalter Quellen von besonderer Faszination für junge Leute bereithalten, die es lohnt aus dem Magazin herauszuholen.

Abschießend sei bei einem Blog aus NRW nicht der Hinweis von Clemens Rehm vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart vergessen, dass in den neuen „Empfehlungen zur kulturellen Bildung. Expertenbericht für den Fachbeirat Kulturelle Bildung“, hrsg. vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart 2013, Nordrhein-Westfalen u.a. wegen des Landeswettbewerbs „Archiv und Jugend“, der jetzt im Förderprogramm „Archiv und Schule“ fortgesetzt wird,  als nachahmenswertes Beispiel erwähnt wird. (Ts)

Minsterium weist auf Angebote hin

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Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW weist die Archive auf die „Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur kulturellen Kinder- und Jugendarbeit“ hin

Mit einem Schreiben an den Leiter des LWL-Archivamtes für Westfalen, Marcus Stumpf, hat Ministerin Ute Schäfer die Archive in Westfalen-Lippe zur verstärkten Angeboten für Kinder und Jugendliche aufgerufen, das solche Angebote aufgrund des  Ausbaus der Ganztagsschulen und der Anerkennung außerschulisch erbrachter Leistungen verstärkt nachgefragt würden. Obwohl die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vor allem an einem künstlerisch-ästhetischen Kulturbegriff ausgerichtet ist, sind, wie das Schreiben zeigt, auch Archive angesprochen.

Es geht vor allem darum, kulturelle Bildung fester in der Schulentwicklung zu verankern. Damit soll einerseits die kulturelle Bildung der Kinder und Jugendlichen verbessert werden, aber auch die Kultur- und Bildungseinrichtungen selbst werden als Nutznießer einer solchen Zusammenarbeit gesehen: „Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bietet ihnen eine hervorragende Plattform, den Wert und die Qualität ihrer Arbeit zu kommunizieren und zukunftsfähig Akzeptanz für die eigenen Anliegen zu schaffen. Bei allen Formen der Kooperation ist ihre Wirksamkeit umso größer, je längerfristig und nachhaltiger die Projekte angelegt und politisch abgesichert sind.“ Gefordert wird vonseiten der Kultusministerkonferenz einerseits eine „unmittelbare Einbindung kultureller Bildung in Kooperation mit den außerschulischen Partnern“ in die Ausbildung an Hoch- und Fachschulen und in die zweite Phase der Lehrerbildung, andererseits aber auch „eine gemeinsame  berufsbegleitende Fortbildung von schulischen und außerschulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, die „in ihrer Konzeption von einer Verantwortungsgemeinschaft der Träger und Professionen geprägt sein [sollte]“.

Ein besonderes Anliegen der Empfehlungen ist es, verlässliche Strukturen zu schaffen. Deshalb empfiehlt sie u.a. die

  • „Gemeinsame Entwicklung von Ziel- und Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätten/Schulen und Trägern außerschulischer Kinder- und Jugendbildung bzw./sowie Kultureinrichtungen“,
  • „Anteilige Zweckbindung der Fördermittel für Kultureinrichtungen für Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit diesbezüglichen Zielvereinbarungen“,
  • „Einbeziehung der kulturellen Bildung in bereits vorhandene Strukturen der schulischen Qualitätsentwicklung und –betrachtung der Länder … wie auch in Programme der Kultureinrichtungen (Organisationsentwicklung, Ziel-Leistungs-Vereinbarungen)“
  • „Systematische Verankerung der kulturellen Bildung in der Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen/Erziehern, Lehrkräften, weiteren pädagogischen Fachkräften sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kultureller Einrichtungen“.

Das Papier im Wortlaut ist zu finden unter http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_02_01-Empfehlung-Jugendbildung.pdf

Die Empfehlungen zeigen den hohen Stellenwert, der der Zusammenarbeit von Schulen mit Kultur- und Bildungseinrichtungen inzwischen deutschlandweit beigemessen wird. In  Nordrhein-Westfalen sind durch die verschiedenen Bildungspartnerschaften und insbesondere im Archivwesen auch durch das Förderprogramm „Archiv und Schule“ wichtige formale und strukturelle Voraussetzungen geschaffen worden, um das archivische Angebot an Schulen zu erweitern und zu verbessern. Der Verweis auf den Ausbau der Ganztagsschulen lässt erwarten, dass mittelfristig ein wachsendes Interesse der Schulen nach außerschulischen Lernorten zu erwarten ist, auch wenn sich im Augenblick angesichts der Umstellung von G9 auf G8, also der Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien um ein Jahr, in NRW viele Gymnasien scheuen, sich auf Bildungspartnerschaften einzulassen.

Abstracts zum 66. WAT in Bielefeld online!

Stadthalle Bielefeld

Es sind noch nicht alle. Wir hoffen aber, dass spätestens nach der Veranstaltung hier an dieser Stelle etwas zu jedem Vortrag zu lesen sein wird. Schon jetzt bieten die Abstracts bereits einen guten Einblick in das Oberthema Strategiebildung und die Vertiefung Strategie im Bereich Bestandserhaltung:

Hier sind sie die Abstracts zum 66. Westfälischen Archivtag:

Michael Korn (Stadtarchiv St. Augustin)

„Profilbildung beginnt beim Träger: Das Stadtarchiv als Dienstleister und Partner der Verwaltung am Beispiel von Sankt Augustin“

Zunächst wird die Ausgangssituation für den 2003 erfolgten Kurswechsel in der Vorfeldarbeit des Stadtarchivs Sankt Augustin dargestellt: Die Magazine waren überfüllt, es herrschte kaum Überblick über die (weit überwiegend nicht archivwürdigen) Unterlagen in der Altregistratur und das Archiv war in der Verwaltung wenig bekannt oder gefragt. Hier wurden nun folgende Ziele angestrebt: Die effektive Nutzung der begrenzten Lagerkapazitäten; das Gewinnen eines Überblicks über alle verwahrten Unterlagen in Altregistratur und Endarchiv; den Aufbau einer systematischen Vorfeldarbeit; das Knüpfen von intensiven Kontakten zu Mitarbeitern der Stadtverwaltung; die Übernahme von potentiell archivwürdigem Verwaltungsschriftgut ins Archiv, die Reorganisation und Effektivierung der Arbeitsabläufe des Stadtarchivs sowie seine Etablierung als zentrale Anlaufstelle für Schriftgutfragen.

Den Akteuren der Lokalpolitik, die bislang v.a. die historische Bildungsarbeit des Archivs wahrgenommen hatten, sollten nun zusätzlich die archivischen Leistungen in den Bereichen Übernahme, Bewertung, Lagerung, Sicherung, Erschließung und Nutzbarmachung bekannt werden.

An Stelle der überkommenen Altregistratur wurde ein möglichst effektives Zwischenarchiv etabliert. Hiervon ausgehend wurde die gesamte Vorfeldarbeit systematisiert: Im Zentrum standen grundsätzliche Gespräche mit zahlreichen Mitarbeitern sowie eine fast flächendeckende Erarbeitung von archivischen Bewertungsmodellen. Neben einer allgemeinen Beratung bei der Schriftgutführung bot das Stadtarchiv „Tage der Verwaltung“ für die allgemeine Verwaltung, aber auch Schulen und Kindertagesstätten an. Hierauf aufbauend wirkte das Stadtarchiv ab 2008 bei der Einführung eines Dokumenten-Management-Systems in der Stadtverwaltung mit und berät seitdem die Organisationseinheiten bei der Wiedereinführung eines Aktenplans. Grundlage hierfür ist eine neue Aktenordnung, die federführend vom Stadtarchiv erarbeitet wurde. Zeitgleich mit dem Aufbau des DMS begannen gemeinsam mit den IT-Mitarbeitern Vorarbeiten für die Einführung eines Digitalen Langzeitarchivs.

In einem zweiten Teil wird die Profilbildung bei Mitgliedern des Stadtrats angerissen: Zentrales Element sind umfangreiche und belastbare Jahresberichte. Diese werden ergänzt von Angeboten für Lokalpolitiker zu Besuchen bei speziellen Veranstaltungen oder Archivführungen. Kontakte ergeben sich zudem durch die Sicherung der meisten lokalen Fraktions- und Parteiarchive im Stadtarchiv.

Mit einem knappen Resümee und einer Standortbestimmung der Profilbildung des Stadtarchivs Sankt Augustin beim Träger endet das Referat.

Ulrich Weißenberg(Stadt Hamm)

Kulturentwicklungsplanung der Stadt Hamm bis 2025

Am konkreten Beispiel der Stadt Hamm werden in Grundzügen der Prozess und der Verfahrensablauf der kommunalen Kulturentwicklungsplanung dargestellt. Vor dem Hintergrund der sich stark verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen werden dabei verschiedene kulturpolitisch relevante Ziele und Maßnahmen benannt, die auch über die Stadt Hamm hinaus für die kommunale Kulturentwicklung anderer Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung sind und die aktuell die Diskussion über die zukünftige gemeindliche Kulturpolitik im Lande bestimmen.

Zudem wird ebenfalls am Bespiel der Stadt Hamm beschrieben, welche Entwicklung das dortige Stadtarchiv seit dem ersten Kulturentwicklungsplan der Stadt Hamm im Jahre 1996 bis heute genommen hat. Dabei wird gleichzeitig beschrieben, welcher Stellenwert dem Stadtarchiv als eines von insgesamt sechs städtischen Kulturinstituten bei der strategischen Umsetzung der aktuellen Kulturentwicklungsplanung bis 2025 zukommt und welchen Nutzen die Kulturentwicklungsplanung für das kommunale Archivwesen hat.

 

Prof. Dr. Mario Glauert (Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Potsdam)

Von der Strategie zum Konzept: Bestandserhaltung zwischen Willkür, Wunsch und Wirklichkeit

Das ihnen anvertraute Kulturgut zu verwahren, zu sichern und zu erhalten, ist der institutionelle Anspruch und gesetzliche Auftrag von Archiven. Doch allzu oft müssen Archive schon vor der Menge ihrer zu erhaltenen Bestände kapitulieren. In der alltäglichen Konkurrenz von Kernaufgaben fehlen Zeit und Geld für systematische Schadensanalysen, Reinigungs- und Verpackungsmaßnahmen, Schimmelbekämpfung, Massenentsäuerung oder die Sanierung von Magazinräumen. Die Daueraufgabe Bestandserhaltung wird so notgedrungen zu einem Projekt oder reagiert spontan auf Benutzungsanforderungen und Fördermittelaussichten.

Ziel des Vortrags ist es, auf der Grundlage allgemeiner strategischer Überlegungen konkrete Kriterien für die Formulierung von Prioritäten zu entwickeln und die Vielfalt der möglichen präventiven, konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen in einer praktikablen Gesamtkonzeption zusammenzuführen.

Der Vortrag stellt dafür eingangs die drei wesentlichen Strategien der Bestandserhaltung (Prävention, Konservierung, Restaurierung) vor und erläutert deren unterschiedliche Bedeutung innerhalb archivischer Bestandserhaltungskonzepte. Ziel aller Erhaltungsstrategien in den Archiven bleibt dabei immer die Benutzung der Originale.

Im zweiten Teil werden unter der Fragestellung “Was ist gute Bestandserhaltung?” Kriterien für die Auswahl von Maßnahmen sowie für die Entwicklung von konkreten Zielen, Kennzahlen und Prioritäten erörtert. Die Auswahl von Beständen kann dabei allerdings auch zu einer “zweiten Bewertung” werden und darf vor der Substitution oder Preisgabe von Beständen nicht zurückschrecken, wenn dadurch an anderer Stelle Ressourcen für die Erhaltung von Originalen gewonnen werden.

Im dritten Teil soll schließlich exemplarisch ein einfaches, gestuftes Bestandserhaltungskonzept vorgestellt werden, das praxisorientiert eine planvolle “Basis”-Prävention, eine systematische konservatorische Behandlung ausgewählter Bestände sowie die restauratorische Bearbeitung von Einzelstücken “on demand” vorsieht.

Katharina Tiemann / Anna Ventura (LWL-Archivamt für Westfalen, Münster)

Praxisnah: Priorisierung von Archivbeständen im Rahmen eines Bestandserhaltungskonzeptes

Die archivische Bestandserhaltung ist ein äußerst komplexes Arbeitsfeld, da es vielfältige Aufgabenfelder von der Prävention über die Konservierung bis hin zur Restaurierung von Archivgut umfasst. Die „Bestandserhaltungs-Pyramide“ von Mario Glauert, die Aufgaben und Kosten der Bestandserhaltung sehr anschaulich ins Verhältnis setzt, hat das Bewusstsein für diese Fachaufgabe erheblich geschärft und die Bestandserhaltung zu einem Thema gemacht, das das Nischendasein als ein Arbeitsfeld für wenige Expertinnen und Experten verlassen und stattdessen Einzug in den Arbeitsalltag eines jeden Archivs gehalten hat.

Gerade im Bereich der Prävention hat es in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gegeben. Das  Bewusstsein dafür, wie wichtig beispielsweise eine sachgerechte Lagerung in klimatisch geeigneten Räumlichkeiten sowie eine fachgerechte Verpackung von Archivgut sind, ist gewachsen. Die zahlreichen Archivumzüge bzw. Archiverweiterungen in Westfalen-Lippe, die vom LWL-Archivamt  begleitet wurden, zeigen, dass auch den Verwaltungen mittlerweise die Notwendigkeit von Mindeststandards bei der Unterbringung von Archiven vermittelt werden kann.

Dennoch gibt es bei der Bestandserhaltung auch erhebliche Defizite, Archivbestände befinden sich konservatorisch teilweise in einem bedenklichen Zustand. Die Ursachen hierfür können sehr unterschiedlicher Art sein: Das Archivgut wurde bereits mit Vorschädigungen von den Registraturbildnern übernommen; es wurde in früheren Zeiten im Archiv nicht sachgerecht gelagert; nicht gereinigt, umgebettet und fachgerecht verpackt; die Materialien sind stark säurehaltig und weisen bereits erste Schäden auf; frühere Wasserschäden wurden nicht sachgerecht behandelt, das Papier zeigt beginnenden Substanzabbau; häufige Nutzungen führen zu Schädigungen etc.

Bei einer wachsenden Zahl von Archivbeständen fällt es vielen Archivarinnen und Archivare schwer, hier strukturiert Abhilfe zu schaffen, häufig fehlt der Überblick: Welche Bestände sind überhaupt betroffen? Welche Schäden liegen vor? Welche Prioritäten sind zu setzen?

Die Erstellung eines Schadenskatasters, also die komplette Erfassung von Schäden mit Festlegung von Maßnahmen an allen Beständen, ist kaum mit vertretbarem Aufwand realisierbar, bindet dagegen über einen langen Zeitraum sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen, ohne dass bereits konkrete Maßnahmen durchgeführt werden konnten.

Im Vortrag stellen die Referentinnen alternativ ein praxisnahes Konzept vor, wie auch kleinere Archive mit wenig Personal in die Lage versetzt werden können, strukturiert geschädigte Bestände zu ermitteln, Schäden zu priorisieren und die notwendigen Maßnahmen in Form eines Handlungskonzeptes abzuleiten. Mit dem begründeten Maßnahmenkatalog, der die notwendige Grundlage eines auf mehrere Jahre angelegten Bestandserhaltungskonzeptes darstellt, werden die Archive in die Lage versetzt, bei ihrer Verwaltung ein regelmäßiges Budget für Aufgaben der Bestandserhaltung zu erwirken, was in den meisten Fällen fehlt und daher bislang eine planvolle Bestandserhaltung verhindert hat.

 Dr. Beate Sturm (Kreisarchiv Kleve)

Bestandserhaltung beginnt beim Registraturbildner – Unterstützung der Verwaltung durch die Archive.

In meinem Beitrag widme ich mich der Frage, wie Archive den Schriftgutproduzenten für Fragen der Bestandserhaltung sensibilisieren und bei der Umsetzung von bestandserhalterischen Maßnahmen unterstützen können. Anhand von Beispielen aus meiner täglichen Arbeit erläutere ich, wo die Herausforderungen und Probleme dieser Zusammenarbeit liegen. Ich komme zu folgenden Ergebnissen:

  • Der Zugang zum Schriftgut ist notwendig, um sich vor Ort über seinen Zustand zu informieren. I.d.R. erfolgt dieser Zugang im Rahmen der jährlichen Bewertung.
  • Fehlende klare Zuständigkeiten für das Schriftgut und mangelnde Kenntnis bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern hinsichtlich bestandserhalterischen Fragen setzen persönliche Gespräche von Archiv und Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter voraus, in dem die Aspekte der Bestandserhaltung erörtert werden.
  • Kleine Maßnahmen können viel bewirken (z.B. Klimakontrolle, Entfeuchter, UV-Folie, Reparatur von undichten Fenstern).
  • Überzogene/unrealistische Anforderungen seitens des Archivs sind nicht zielführend.
  • Mit Argumenten des Arbeits- bzw. Brandschutzes erreicht man schneller mehr als mit dem Verweis auf die zwingende dauerhafte Aufbewahrung des Schriftgutes aus Gründen der Rechtssicherheit oder die historische Wertigkeit der Unterlagen.

 

 

 

 

Recht im Archiv

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Für die Unterhaltung eines Archiv sind auf der Grundlage der Bestimmungen des Archivgesetzes wichtige Rechtsgrundlagen erforderlich, v.a.

  • Archivsatzung bzw. Dienstanweisung: Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten des Archivs
  • Benutzungsordnung: Regelungen über Benutzungsarten sowie den Zugang zu Archivgut
  • Gebührenordnung: Festsetzung von Kosten für Serviceleistungen des Archivs
  • Verträge: Regelung von Rechten und Pflichten bei der Übernahme nichtamtlicher Bestände

Darüber hinaus gewinnen besonders in den Bereichen Benutzung und der Bereitstellung von Findbüchern und Quellen im Internet rechtliche Fragenstellungen an Bedeutung. Fragen des Datenschutzes und des Urheberechts bestimmen maßgeblich den Archivalltag.

Das LWL-Archivamt stellt neben dem Zugang zu einschlägigen Gesetzen Mustersatzungen und -verträge zur Verfügung. Das Angebot soll kontinuierlich erweitert werden.

Weitere Informationen, Formulare und Vorlagen finden sich bei uns auch als Download  im Internet!

Mit großen Schritten zum Digitalen Archiv

eLAN_Start_Gruppe

Waren beim Start von eLan dabei (v.l.): Der Erste Landesrat des LWL Matthias Löb, der Leiter der LWL.IT Service Abteilung Wieland Schäfer, Archivarin Katharina Tiemann, Archivar Dr. Peter Worm, der Leiter des LWL-Archivamts Dr. Marcus Stumpf und LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Thale. Foto: LWL

LWL ist erste kommunale Einrichtung in NRW mit elektronischem Langzeitarchiv

(Von Ute Forbrig, Pressestelle LWL)

Münster (lwl). Das Wissen beim LWL wird digitaler. Seit rund fünf Jahren hält die elektronische Akte beim LWL in verschiedenen Einrichtungen Einzug. Bald verzichten auch die Abgeordneten des Westfalenparlaments weitgehend auf Unterlagen aus Papier. Doch wohin gehen die Informationen und Dokumente, wenn sie nicht mehr aktuell gebraucht werden? Beim LWL steht dafür seit Dezember 2013 das Elektronische Langzeitarchiv (eLan.LWL) im LWL-Archivamt für Westfalen zur Verfügung. Der LWL hat damit als erste kommunale Einrichtung in Nordrhein-Westfalen die technischen Voraussetzungen geschaffen.

Digitales Archivieren bedeutet mehr als speichern

„Wir sind unter anderem deshalb so weit, weil wir mit dem Start des Dokumentenmanagementsystems (DMS) 2008 und damit bei den Prozessen rund um die E-Akte eingebunden wurden“, lobt Katharina Tiemann, Archivarin beim LWL-Archivamt, die Zusammenarbeit mit der LWL-Haupt- und Personalabteilung und der LWL.IT Service Abteilung.  Elektronisches Archivieren bedeute nämlich nicht, eine Datei einfach auf einen Server abzulegen. Zahlreiche Vorarbeiten sind nötig, damit die sogenannten “born digitals“ nicht nur unbefristet lesbar bleiben, sondern auch in 10, 20 oder 100 Jahren strukturiert zur Verfügung stehen und per Knopfdruck aufgerufen werden können.  „Das DMS verändert in der Sachbearbeitung Arbeitsabläufe und erzeugt erstmalig rein elektronische Unterlagen, für die in der Langzeitsicherung neue archivische Antworten gefunden werden müssen“, erklärt Tiemann.

Daten regelmäßig migrieren

Das Standardformat für die langfristige Lesbarkeit von Dokumenten ist derzeit   „PDF/a“. Künftige neue Standardformate erfordern  das kontrollierte Umspeichern aller Daten, eine sogenannte Migration, um die Lesbarkeit zu erhalten. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir in vielleicht 20 bis 30 Jahren die Daten migrieren müssen, es kann aber auch schon früher notwendig sein“, sagt Archivar Dr. Peter Worm.

Fotos, Pläne, Wissensmanagement-Systeme: mehr Möglichkeiten

Mit elan.LWL erweitern sich die archivischen Möglichkeiten: Nicht nur Akten können langfristig gesichert werden. Mittlerweile sind im elektronischen Archiv des LWL bereits Pressefotos zu finden sowie Zeitschnitte von Wissensmanagement-Systemen. In Vorbereitung für die Aufnahme ins eLan.LWL befindet sich beispielsweise auch das Liegenschafts- und Gebäudeinformationssystem des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebs, das zahlreiche Pläne umfasst, und Allris, das Informationssystem für die LWL-Politiker. „Für alle Formen von Unterlagen aus den verschiedenen Dienststellen, die wir dauerhaft sichern wollen, müssen wir derzeit individuelle technische Lösungen finden“, sagt Dr. Peter Worm.

Das Berufsbild des Archivars verändert sich

Was für die LWL-Beschäftigten eher unbemerkt im Hintergrund stattfindet, bedeutet für die Archivare  eine massive Umstellung. Wie gehabt bewerten sie, welche Unterlagen archivwürdig sind. Jedoch benötigen sie jetzt auch ein umfangreiches technisches Verständnis. Ein großer Teil ihrer Arbeit dreht sich nun um Prozesse, Schnittstellen und die elektronischen Fachverfahren, die in den Dienststellen eingesetzt werden. „Die Ausbildungsgänge haben bereits darauf reagiert, aber die heutigen Archivare müssen sich ihr Wissen über Datenformate und Systeme selbst aneignen“, so Tiemann.

Papier spielt noch die Hauptrolle

Papier spielt trotz aller Digitalisierung in den Archiven derzeit noch die Hauptrolle. Die neu aufgeschlagenen elektronischen Akten werden erst im Laufe der kommenden Jahre Stück für Stück abgeschlossen und ins eLan.LWL verschoben, wenn Sie archivwürdig sind . Für längere Zeit wird es wohl Hybridlösungen geben: Zu zahlreichen Vorgängen gibt es sowohl Akten in Papierform als auch in digitaler Form. Nicht alle alten Unterlagen in den Dienststellen können nachträglich digitalisiert werden.  „Das Scannen, Speichern und die regelmäßige  Pflege der Daten:  Das alles kostet Geld. Elektronisches Archivieren ist nicht umsonst“, erklärt Archivarin Tiemann.

Als Vorreiter im elektronischen Archivieren steht das LWL-Archivamt für Westfalen auch im Austausch mit den Kommunalarchiven in Westfalen-Lippe. Das Wissen soll schnellstmöglich weiterfließen, damit auch hier keine wichtigen Daten für immer verloren gehen. „Wir arbeiten mit Hochdruck an praktikablen Lösungen, die von den Kommunalarchiven nachgenutzt werden können“, sagt Dr. Peter Worm.

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