von Nicola Bruns und Hans-Jürgen Höötmann
Ausgangslage
Die Bewertung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge anlässlich eines bevorstehenden Umzugs der LWL-Hauptfürsorgestelle im Sommer 2015 erbrachte das Ergebnis, dass diese Akten grundsätzlich nicht archivwürdig sind. Allerdings befanden sich seit längerer Zeit schon über 3.500 offensichtlich unbewertete Einzelfallakten aus diesem Bereich im Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL). Informationen über die Hintergründe der Übernahme dieser Akten ließen sich in den Dienstakten leider nicht ermitteln, gesichert ist nur die Tatsache, dass sie sich bereits vor der Neustrukturierung des Archivs 1997 ff. in den Archivmagazinen befanden. Die Erfahrungen mit der Einzelfallaktenbewertung in der Altregistratur führten zu der Überlegung, die bereits im Archiv LWL vorhandenen Einzelfallakten generell auf ihre Archivwürdigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden nachfolgend beschrieben, wobei als Bestandteil der Bewertung auch in groben Zügen die Organisation der Kriegsopferfürsorge beschrieben und der Inhalt der Überlieferung in aller Kürze skizziert wird. Neben der nicht alltäglichen Vorgehensweise bei der Überlieferungsbildung sind auch bei der Erschließung der Einzelfallakten bestandsspezifische Kriterien angewandt worden, die am Schluss des Beitrages geschildert werden.
Organisation und Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge handelt es sich um Ergänzungsleistungen, die zusätzlich zu den Versorgungsleistungen für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene erbracht werden.[1] Ein einheitliches Versorgungssystem für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wurde durch Inkrafttreten der Verordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (Reichsfürsorgepflichtverordnung) vom 8. Februar 1919[2] begründet.[3] Auf Reichsebene erfolgte die Errichtung des Reichsausschusses für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, in den Bundesstaaten erfolgte die Einrichtung von Hauptfürsorgestellen. Diese wurden in Preußen weitestgehend den Provinzialverwaltungen angegliedert. Für die Provinz Westfalen beschloss der 62. Westfälische Provinziallandtag in seiner Sitzung vom 7. Mai 1920, eine Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene beim Provinzialverband Westfalen zu errichten.[4] Seitdem bestand die Hauptfürsorgestelle in Westfalen entweder als eigenständige Abteilung oder war zwischenzeitlich organisatorisch dem Landesfürsorgeverband Westfalen bzw. dem LWL-Integrationsamt angeschlossen. Am 1. Januar 2015 wurde die Hauptfürsorgestelle mit dem LWL-Versorgungsamt zum LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht (Abt. 63) zusammengelegt.
Neben der Gründung von Hauptfürsorgestellen bestimmte die Reichfürsorgepflichtverordnung auf der unteren Verwaltungsebene die Errichtung von örtlichen Fürsorgestellen bei den Stadt- und Landkreisen.[5]
Seit 1919 gab es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet der Kriegsopfer- und Schwerbeschädigtenfürsorge. Die zentralen Rechtsgrundlagen für die Leistungsgewährung der Kriegsopferfürsorge[6] durch die Hauptfürsorgestelle waren, unter Berücksichtigung der Laufzeit der im Archiv LWL vorhandenen Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge aus den 1920er- bis zu den 1980er-Jahren, neben der bereits oben erwähnten Reichsfürsorgepflichtverordnung die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 1924[7], das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 1. Oktober 1950[8] in der jeweils gültigen Fassung und in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSGH) vom 30. Juni 1961[9], das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (in der Fassung vom 14. August 1961),[10] die Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 30. Mai 1961[11] und das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge vom 25. Juni 1962[12].Die Leistungen der Hauptfürsorgestelle haben sich im Laufe der Zeit kaum verändert und umfassen im Überblick:
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation/Berufsfürsorge
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Beschreibung der Überlieferung
In den Einzelfallakten dokumentiert sich die Hilfegewährung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach den oben genannten Rechtsgrundlagen. Im Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL) war diese Aktenüberlieferung ursprünglich durch einen Zeitschnitt getrennt auf die Bestände 614 (Hauptfürsorgestelle beim Provinzialverband bis 1953) und 615 (Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband ab 1954) aufgeteilt.
Die Einzelfallakten enthalten zunächst einen Antrag auf Fürsorgeleistungen, dem sich eine Sachverhaltsaufklärung anschließt. Diese erfolgte seit den 1920er-Jahren in der Regel über eine Kontaktaufnahme mit dem jeweils zuständigen Versorgungsamt, das eine Rückmeldung zur Berechtigung der Antragstellenden gab. Weiter dokumentiert sich in den Akten die Leistungsabwicklung. Da bei der Antragsbearbeitung seit Beginn der 1960er-Jahre zunehmend keine eingehende Prüfung des Sachverhalts durch die Hauptfürsorgestelle stattfand, geben die Akten kaum Auskunft über die Biographien und Schicksale der einzelnen Betroffenen. Sie lassen bestenfalls Rückschlüsse auf die zeitlichen sozialen Umstände und die von der öffentlichen Hand eingesetzten Mittel zur Behebung der Missstände zu, die aber an dieser Stelle weitestgehend an der Oberfläche bleiben.
Ferner hängt die Aussagekraft der einzelnen Akten zum einen von der Art der beantragten Hilfeleistungen ab: Während Fälle der Berufsfürsorge mehr Informationen zum Einzelschicksal enthalten, dokumentiert sich die Gewährung verschiedener Einzelhilfen (v.a. Erholungshilfe und Anstaltsfürsorge) als standardisierter Verwaltungsablauf, der wenig Rückschlüsse auf die Person und die jeweiligen Lebensumstände zulässt. Ein höherer Informationswert ist ebenfalls bei den Fällen zu erkennen, die zu Widersprüchen oder Klagen wegen nicht oder nicht ausreichend gewährter Leistungen oder ähnlichem führten.
Zum anderen ist deutlich geworden, dass sich in der älteren Aktenschicht bis etwa Ende der 1950er-Jahre anteilig mehr aussagekräftigere Akten befinden als in der jüngeren Schicht ab den 1960er-Jahren. In der älteren Überlieferung dokumentieren sich zum Teil ausführlicher Informationen zur Biographie und zur Schädigung der betroffenen Person. Vor allem in der jüngsten und bis dato reichenden Aktenschicht ab den 1980er-Jahren lassen die Akten grundsätzlich nur noch eine reine Leistungsabwicklung erkennen, so dass diese Akten nur noch einen sehr geringen Informationswert besitzen.
Parallelüberlieferung der staatlichen Versorgungsverwaltung
Da es sich bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge, wie oben bereits beschrieben, um eine Teilleistung der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz handelt, befindet sich in den Unterlagen der ehemaligen staatlichen Versorgungsämter die fachliche Parallelüberlieferung zum gleichen Personenkreis. Im Vergleich zu den Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge sind die Einzelfälle der Kriegsopferversorgung der (ehemaligen staatlichen) Versorgungsämter allerdings deutlich aussagekräftiger. In den Versorgungsakten zeichnen sich zum Teil recht ausführlich die Einzelschicksale der Betroffenen von der Schädigung bis zum Lebensende nach. Damit sind die Einzelfallakten der Versorgungsämter als Hauptüberlieferung zu betrachten, während den Kriegsopferfürsorgeakten im Vergleich eine geringere Bedeutung beizumessen ist. Trotz der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung 2008 ist laut einer Vereinbarung zwischen dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen und dem Archiv LWL das Landesarchiv für die Überlieferung der Versorgungsakten im Bereich der Kriegsopferversorgung zuständig, während das Archiv LWL die gesamte Überlieferung der Versorgung der Empfängerkreise der Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts nach den Nebengesetzen des Bundesversorgungsgesetzes übernimmt.[13]
Aktenbewertung
Wie bereits bei der inhaltlichen Beschreibung der Überlieferung anklang, ist die Aussagekraft bei dem Großteil der bereits im Archiv LWL befindlichen Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge zu gering, um eine Archivierung zu rechtfertigen. Wenige inhaltlich substanzielle Akten befinden sich vor allem in der älteren Aktenschicht, deren Laufzeit bis in die späten 1960er-Jahre hineinreicht. Vor dem Hintergrund der speziellen verwaltungsgeschichtlichen Überlieferungssituation, der dichten übergeordneten Überlieferung im Sachaktenbereich[14] und den im Rahmen einer ersten stichprobenweise vorgenommenen Aktenautopsie gewonnenen Erkenntnissen über recht dürftige Akteninhalte wurde daher die Entscheidung getroffen, Einzelfallakten nur in exemplarischer Auswahl zu archivieren. Die Auswahl der inhaltsreicheren und damit aussagekräftigeren Akten erfolgte durch Aktenautopsie.
Im Bestand 614 befanden sich insgesamt 953 Einzelfallakten, in denen sich ausschließlich die Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ab den 1920er-Jahren bis etwa 1953 dokumentierte. Davon wurden 102 Einzelfallakten (10,7 %) exemplarisch als archivwürdig bewertet. Diese bewusste Auswahl beinhaltet vor allem Akten, in denen sich Einzelschicksale und biographische Angaben von Kriegsbeschädigten des 1. Weltkrieges dokumentieren. Diese Akten haben eine Laufzeit bis etwa Ende der 1930er-Jahre und sind im Vergleich zur späteren Überlieferung inhaltlich aussagekräftiger, da sie teils mehr Interaktion zwischen der Hauptfürsorgestelle und den Antragsstellenden beinhalten. Zudem sind in ihnen Vermerke der Bearbeiter enthalten, die die Gewährung oder Ablehnung bestimmter Hilfeleistungen (v.a. Berufs- und Wohnungsfürsorge) begründen und somit sowohl die Auslegung der Rechtslage als damit verbunden auch die Sicht- und Handlungsweisen der Verwaltung dokumentieren. Daneben wurden unabhängig von der exemplarischen Auswahl diejenigen Akten, die bereits zu Forschungszwecken herangezogen worden waren, in den Archivbestand übernommen.
Im Bestand 615 wurde der rapide Abfall des Quellenwertes innerhalb der Überlieferung besonders deutlich. Ab den 1960er-Jahren weisen die Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge aufgrund fehlender oder sehr geringer biographischer Angaben inhaltlich bereits eine deutlich geringere Aussagekraft auf. Zudem dokumentieren sich ab diesem Zeitpunkt kaum noch Leistungen der Berufs- und Wohnungsfürsorge, sondern vor allem Leistungen der Erholungs- und Anstaltsfürsorge sowie Einzelmaßnahmen wie Finanzierungen von PKW oder Krafträdern, Bekleidungsbeihilfen, Kleindarlehen, Erziehungsbeihilfen, Restfinanzierung von Bauvorhaben und Pflegekostenzuschüsse. Archiviert wurden hiervon in Auswahl wenige Fälle, aus denen – vergleichbar zur Vorgehensweise im Bestand 614 – sich substanzielle Informationen über die (Not-)Situation der Antragsteller und/oder zur Bearbeitungsweise der Behörde widerspiegeln sowie alle im Bestand vorhandenen Klage- und Widerspruchsfälle. Um den Ablauf des Verwaltungsverfahrens zu dokumentieren sowie darüber hinaus der Forschung einen Eindruck von Quelleninhalt und -wert der Überlieferung anhand eines originären Registraturausschnittes zu vermitteln, wurden in bewusster Auswahl zwei Archivkartons als Stichprobe „pars pro toto“ gezogen. Allerdings deckt diese Stichprobe lediglich den Zeitraum bis zu den 1970er-Jahren ab. Ab den 1970er-Jahren dokumentierten sich in der Überlieferung in Analogie zum zeitlichen Abstand des ursprünglich den Anträgen zugrunde liegenden Schadensereignisses und dem fortgeschrittenem Alter der Antragsteller überwiegend Fälle zur Erholungs- und Anstaltsfürsorge. In ihnen spiegelt sich in weit überwiegender Form nur noch das Abrechnungsverfahren, sprich die Leistungsabwicklung, wider, ihr inhaltlicher Aussagewert geht gegen Null. Insgesamt sind so aus dem Ausgangsbestand 615 nur 110 von 2632 Einzelfallakten als archivwürdig bewertet worden (4,2 %).
Aufgrund der stark rückläufigen inhaltlichen Aussagekraft der Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge, ist die derart aus den beiden Ausgangsbeständen 614 und 615 entstandene Überlieferung von insgesamt 212 Einzelfallakten (ohne Einbezug der Stichprobe) zur Dokumentation der Leistungsgewährung der Kriegsopferfürsorge als ausreichend zu betrachten.
Da bei der oben kurz geschilderten umfangreichen Bewertungsaktion im Sommer 2015 im Rahmen der exemplarisch durchgeführten Aktenautopsie keine besonderen Fälle mehr ermittelt werden konnten und die Akten komplett zur Vernichtung freigegeben wurden, wird konsequenterweise zukünftig von einer weiteren Übernahme von Einzelfallakten der (Kriegsopfer-)Fürsorge, deren Bestand stark rückläufig ist, abgesehen werden.
Zusammenfassend haben bei der Bewertungsentscheidung folgende Kriterien in unterschiedlicher Intensität für eine tendenziell positive Archivierungsentscheidung eine zentrale Rolle gespielt:
- Eine lange Laufzeit,
- der Umfang des Aktenbandes,
- eine detailreiche Schilderung der persönlichen Situation,
- die Interaktion zwischen betroffenen Verwaltungseinrichtungen und
- die Ausschöpfung rechtlicher Mittel (Widerspruchs- und Klageverfahren).
Während die Kriterien zu den ersten beiden Punkten nur eine nachgeordnete Rolle spielten und lediglich als äußeres Merkmal für eine intensivere Prüfung des Akteninhaltes dienten, führten die Kriterien zu den Punkten drei und vier bei entsprechenden Informationen in den Akten zu einer archivwürdigen Bewertung. Sofern sich Widerspruchs- und Klageverfahren in den Akten befanden, führte dies automatisch zu einer positiven Archivierungsentscheidung.
Aufgrund der relativ geringen Aktenmenge sind die ursprünglich mittels eines Zeitschnittes auf die zwei Bestände 614 und 615 verteilten Einzelfallakten im Bestand 614 – Einzelfallakten Hauptfürsorgestelle (Kriegsopferfürsorge) zusammengefasst worden.
Aktenerschließung
In der beim Archiv LWL verwendeten Archivsoftware gibt es für verschiedene Archivaliengattungen unterschiedliche Verzeichnungsmasken. Für die Archivaliengattung „Personenbezogene Akte“ sind für den Aktentyp „Versorgungsakte“ als Erschließungselemente neben den biografischen Angaben[15] und weiteren gängigen Erschließungsinformationen wie Laufzeit, Darin- bzw. Enthält-Vermerke und Aktenzeichen noch zusätzliche Felder für aktentypspezifische Daten vorhanden. Dazu gehören die Anspruchsgrundlage, der Schädigungsgrund, der Grad der Schädigung und die Leistungsgewährung.
Aufgrund der recht aufwändigen Aktenautopsie bei der Aktenbewertung, die trotz der vorgeschilderten Kriterien eine nicht unbeträchtliche subjektive Komponente aufweist, lag der Gedanke nahe, die in die Bewertung eingeflossenen individuell maßgeblichen Gesichtspunkte der Archivierungsentscheidung den Benutzern möglichst auch für jeden archivierten Einzelfall über die Titelaufnahme zu vermitteln. Eine solche Vorgehensweise ist ungewöhnlich, üblich ist vielmehr, den Benutzern eine summarisch verfasste Darlegung der Bewertungsgrundsätze im Vorwort zum Bestand unter der Rubrik Bestandsbearbeitung und/oder eine Beschreibung auf der jeweiligen Klassifikationsebene des Bestandes zu bieten. Zudem gilt der archivische Grundsatz, dass Bewertungen des Akteninhaltes nicht in die Titelaufnahme einfließen sollen. Gleichwohl erschient es sinnvoll, den Benutzern die der individuellen Bewertungsentscheidung zugrunde liegenden Kriterien in geeigneter Form mitzuteilen, um so die Besonderheiten der jeweiligen Fürsorgeakte gezielt darlegen zu können. Damit kann der Blickwinkel des Benutzers erweitert und auf eine Spur gelenkt werden, die er ohne die speziellen Hinweise möglicherweise nicht aufgenommen hätte. Gerade im Hinblick auf den Quellenwert der Akten, der grundsätzlich in großen Bereichen der Überlieferung eher gering ist und zu umfangreichen Kassationen geführt hat, wird durch die zusätzlich gelieferten Informationen zum einen das Potenzial der als archivwürdig bewerteten Akten transparenter, zum anderen erhält die Aussagekraft der Akten ein stärkeres Gewicht.
Dabei konnte das bei der Bewertungsentscheidung eine maßgebliche Rolle spielende Kriterium der Ausschöpfung rechtlicher Mittel problemlos über die Enthält-Vermerke vermittelt werden, da hier ein objektivierbarer Sachverhalt zu Grunde lag. In denjenigen Fällen, in denen andere Bewertungskriterien zum Tragen kamen, wäre der Eintrag jedoch mit einer wertenden Komponente verbunden, so dass diese Information für den Enthält-Vermerk in der Regel nicht in Frage kam, sondern stattdessen das Feld „Bemerkung“ verwendet wurde.
Am häufigsten ist das Bemerkungsfeld mit folgenden Kommentaren befüllt worden: „Die Akte enthält u.a. ausführliche Schilderungen des Einzelschicksals durch Schreiben des Betroffenen und dessen Familienangehörige“ oder“ Der Aktenband enthält u.a. ausführliche Vermerke und Berichte zur persönlichen Situation des Betroffenen“.
Das Bemerkungsfeld wurde aber auch genutzt, um
- die Sicht der bearbeitenden Verwaltungen auf bemerkenswerte Informationen zu transportieren,
- die Bearbeitungsgrundsätze der Verwaltung zu skizzieren
- oder Sonderfälle wie kriegsbeschädigte Zivilpersonen, Betrugsfälle, Fälle mit Bittgesuchen und Beschwerden oder politische Einflussnahmen zu dokumentieren.
Für die Titelaufnahmen im Zielbestand ist somit eine Verzahnung von Bewertungs- und Erschließungsinformationen erfolgt, die den Benutzern die Spezifika der individuell ausgeprägten Archivierungsentscheidungen verdeutlicht und somit gegebenenfalls Zugänge zum Archivgut schafft und Auswertungsmöglichkeiten aufzeigt, die von ihnen im Rahmen einer gewöhnlichen Titelaufnahme unbeachtet geblieben wären oder einen zu hohen Rechercheaufwand erfordert hätten.
Resümee
Sicherlich ist die geschilderte Vorgehensweise sowohl hinsichtlich der Bewertung als auch der Erschließung im archivischen Alltag eher ungewöhnlich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge ein zeittypisches Phänomen widerspiegeln, von dem eine Vielzahl von Kriegsbeschädigten und deren Rechtsnachfolger betroffen waren. Unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine subsidiäre Überlieferung handelt, deren inhaltliche Aussagekraft in der weit überwiegenden Zahl der Fälle eine Archivierung nicht rechtfertigt, ist es vertretbar, die endliche Überlieferung tatsächlich auf diejenigen Fälle zu verdichten, in denen Teile einer Biografie von Kriegsopfern nachvollziehbar abgebildet sind und auf der Grundlage von Einzelbeispielen das Verwaltungshandeln aber auch die zeitgeschichtliche Relevanz dokumentiert werden kann. Der durch die Aktenautopsie verursachte Aufwand ist dabei durch die bewusste Erläuterung der Bewertungsentscheidung bei der Verzeichnung genutzt worden, um einen Mehrwert für die Benutzung zu bilden und die Quelle in einer transparenteren Form zu präsentieren.
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[1] Für die Gewährung der Versorgungsleistung (v.a. Rentenleistungen) waren bis Ende 2007 die staatlichen Versorgungsämter zuständig. Zum 1. Januar 2008 wurden in Nordrhein-Westfalen die Versorgung von Kriegsopfern sowie alle weiteren Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechtes von den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe übernommen.
[2] RGBl. 1919 I S. 187.
[3] Zuvor erfolgte die soziale Fürsorge auf der Basis freiwilliger Leistungen u.a. durch privat-rechtliche Organisationen. So wurde im Jahr 1915 unter der Schirmherrschaft des Kaisers die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen gegründet, deren Verwaltungsorgane in den Provinzen die Ausschüsse für Kriegsbeschädigtenfürsorge waren. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehörten die Berufsberatung, die Arbeitsvermittlung und die Gewährung von Leistungen der Heilfürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Vgl. hierzu Wilhelm Hammerschmidt, Richtlinien zu einer organisierten Fürsorge für Kriegsverletzte. Rede auf einer vom Westfälischen Arbeitsnachweisverbande einberufenen Versammlung im Landeshause zu Münster am 19. Dezember 1915, Münster 1914 (LWL-Archivamt, Bibliothek, WG 11) sowie Wilhelm Hammerschmidt, Berichterstattung über die Durchführung der Kriegsbeschädigtenfürsorge auf der außerordentlichen Landesdirektoren-Konferenz am 25. August 1915 im Landeshause der Provinz Brandenburg, Berlin (LWL-Archivamt für Westfalen, Bibliothek, WG 12).
[4] Archiv LWL, Best. 102/319.
[5] Durch Satzung des Landschaftsverbandes vom 15. Februar 1963 über die Heranziehung der kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge zur Durchführung von Aufgaben des Landschaftsverbandes als überörtlichem Träger der Kriegsopferfürsorge (GV. NW 1963 S. 163) wurden den örtlichen Trägern einige Aufgaben zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen und die Mitwirkung bei bestimmten Aufgaben geregelt, vgl. Günter Happe, Kriegsopfer- und Schwerbeschädigtenfürsorge, in: Planen, Bauen, Helfen, Pflegen – Landschaftsverband Westfalen-Lippe 1965-1970, hrsg. vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 1970, hier S. 138.
[6] Einen detaillierten Überblick über die Rechtsgrundlagen bietet die Publikation 50 Jahre Kriegsopfer- und Schwerbeschädigtenfürsorge. Dokumentation über Entwicklung und Rechtsgrundlagen, zusammengestellt von Alexander Szilagi, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen, München 1969.
[7] RGBl. 1924 I S. 765.
[8] BGBl. 1950 I S. 791.
[9] BGBl. 1961 I S. 815, mit Inkrafttreten des BSHG wurden bisherige Verweisungen im BVG auf fürsorgliche Vorschriften durch das Zweite Kriegsopferversorgungs-Neuordnungsgesetz vom 21. Februar 1964 (BGBl. 1964 I S. 86) auf entsprechende Bestimmungen des BSHG geändert.
[10] BGBl. 1961 I S. 1233; durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24. April 1974 erhielt das Gesetz die Bezeichnung Schwerbehindertengesetz (BGBl. 1974 I S. 981).
[11] BGBl. 1961 I S. 653, Neufassung vom 27. August 1965 (BGBl. I 1965 I S. 1932).
[12] GV.NW 1962 S. 348.
[13] Vgl. hierzu Nicola Bruns, Entwicklung von Strategien zur Überlieferung der Versorgungsverwaltung nach der Kommunalisierung 2008, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 78, Münster 2013, S. 6 ff.
[14] Die übergreifende Sachaktenüberlieferung schlägt sich im Archiv LWL in vier Archivbeständen (Archiv LWL, Best. 610 bis Archiv LWL, Best. 613) nieder, wovon der Bestand 610 (Ausschuss für Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge, 1915-1919) bereits online recherchierbar ist (http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=400&guid=00400Find_BBD4F293-9ACC-4EFC-B148-E120FD9024ACACTAPRO). Die Überlieferung ist insgesamt sehr dicht und spiegelt umfassend die Entwicklung und Aufgabenwahrnehmung der Hauptfürsorgestelle und ihrer Vorgängereinrichtung wider.
[15] Nachname, Vorname, Geburts-/Zweitname, Akademischer Titel, Geburtdatum und -ort, Todesdatum, Geschlecht und Konfession.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
sthodtwerner (19. Januar 2018). Bewertung und Erschließung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge. archivamtblog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cjbf