von Stefan Thodt-Werner und Aaron Timm
Dieser Text ist Teil der Serie „Der LWL vor 50 Jahren“, in der die Auszubildenden zum/zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste (FaMI) – Fachrichtung Archiv des LWL-Archivamtes für Westfalen Einblicke in die Geschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geben.
Vor 50 Jahren, am 23. Mai 1967, übergab der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die neu in Hamm erbaute Heilstätte für sprachleidende Kinder und Jugendliche ihrer Bestimmung. Bereits seit 1960 war es zwar möglich im Schloss Rheda erste umfangreiche stationäre Behandlungen für junge Patienten anzubieten. Allerdings reichte der Platz dort bald nicht mehr aus.
Durch den Neubau des Sprachheilinstituts konnten nun anstatt der ursprünglich 18 fortan bis zu 60 Patienten für eine Behandlungszeit von 100 Tagen je Kur aufgenommen werden. Auch die unmittelbare Nähe zum Hammer Institut für Jugendpsychiatrie und Heilpädagogik war ein großer Vorteil, da so die Betreuung durch Ärzte des psychiatrischen Instituts ermöglicht werden konnte.
Zurückzuführen ist die Behandlung der Sprachstörungen auf das vom damaligen Provinzialverband Westfalen 1948 ins Leben gerufene soziale Hilfswerk für sprachleidende „Volksschulkinder“. Der Provinzialverband nahm sich damit auf freiwilliger Basis als erste Einrichtung in Deutschland der Sprachheilfürsorge für sprachgestörte und sprechbehinderte Kinder und Jugendliche an.
Die Notwendigkeit für ein solches Projekt war insofern von hoher Priorität, als dass von den damaligen 900 000 Kindern in Westfalen-Lippe etwa 18.000 (2%) sprachgestört waren, oft bedingt durch Kriegs- und Kriegsfolgegeschehen wie Fluchterlebnisse oder Schockwirkungen durch Bombennächte. Sprachleiden wie Stottern, hervorgerufen durch einen schwachen körperlichen und seelischen Zustand, traten so immer häufiger auf. Dies war oftmals nicht nur für den Betroffenen tragisch, es belastete auch die Angehörigen.
Die Etablierung der westfälischen Sprachheilfürsorge verlief anfänglich nicht ganz ohne Komplikationen. So mangelte es an ausgebildeten Fachkräften wie Sprachheillehren, ohne die eine effiziente, fachlich angemessene Durchführung der Therapien nicht möglich war. Konzepte wie die Errichtung von Sprachheilkindergärten und die post-stationäre Betreuung steckten bestenfalls noch in den Kinderschuhen.
Erst als 1958 auf Erlass des Kultusministers die Ausbildung zum Sprachheillehrer in der Pädagogischen Hochschule Dortmund aufgenommen wurde, trat Besserung ein. Bis 1967 konnten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe so schon 36.000 sprachkranke Kinder und Jugendliche ambulant, und etwa 2.000 stationär behandelt werden.
Mit Eröffnung der neuen Heilstätte 1967 in Hamm konnten Behandlungen unter aktuellsten pädagogischen und psychotherapeutischen Standards durchgeführt werden. Im Laufe der nächsten Jahre wurden die Behandlungsverfahren immer weiter ausgearbeitet. Möglich war dies, weil Sprachheilpädagogen mit Ärzten und Psychologen direkt zusammenarbeiten konnten.
Damit war eine wichtige Grundlage gelegt, um langfristig eine westfalenweit flächendeckende Versorgung sprachleidender Kinder und Jugendlicher gewährleisten zu können.
Quellen:
- Archiv LWL Bestand 602/260
- Archiv LWL Bestand 103/296
- Archiv LWL Bestand 115/357
- Archiv LWL Bestand 115/186
- Archiv LWL Bestand 103/286
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sthodtwerner (16. Juni 2017). 1967: Eröffnung einer Heilstätte für sprachleidende Kinder und Jugendliche in Hamm. archivamtblog. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cj9r