Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Neufassung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW)

Nach längeren Verhandlungen ist am 4. August 2026 das novellierte „Gesetz über die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen“ (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) in Kraft getreten. Es löst die seit 2014 geltende Fassung ab. Das neue Gesetz setzt die Anpassung an die seit 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) um, womit die Archivierung personenbezogener Daten wieder uneingeschränkt möglich ist.

Zudem wird die Anbietungspflicht gegenüber den Archiven betont. So sind künftig nun auch solche Daten anzubieten, die unrechtmäßig erhoben wurden. Archive und Verwaltungen erhalten durch die neuen Vorgaben eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf die Anbietung und Übergabe von Unterlagen mit personenbezogenen Daten.

Explizit wird noch einmal die Bedeutung der Archive als Orte der kulturellen und politischen Bildung gestärkt. In Kongruenz zu den bereits im Kulturgesetzbuch (KulturGB NRW) benannten archivischen Aufgaben wurde das ArchivG NRW entsprechend ergänzt (vgl. § 3 Abs. 8 bzw. § 10 Abs. 5). Im Schulterschluss der Archivarbeitskreise bei den kommunalen Spitzenverbänden in NRW, der Landschaftsverbände und des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen konnte der eigenständige Charakter des Archivgesetzes als Spezialgesetz bewahrt und die zeitweilig drohende Integration in das KulturGB NRW verhindert werden.

 

LWL-Archivamt für Westfalen
LWL-Archivamt für Westfalen

Nur der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International nutzbar. Alle anderen Elemente (Abbildungen, importierte Anhänge) sind „Alle Rechte vorbehalten“, sofern nicht anders angegeben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
LWL-Archivamt für Westfalen (3. September 2026). Neufassung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW). archivamtblog. Abgerufen am 5. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/16puv


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.