
Langwierig und zäh gestaltete sich der Prozess, um die Anbietungspflicht für die städtischen Kliniken an das Stadtarchiv Hannover schlussendlich durchzusetzen. Einer Endlosschleife ähnelte der mehr als schwierige Weg, den nicht zuletzt das Stadtarchiv Hannover hinter sich legen musste.
Dabei war nicht das Stadtarchiv für den Anstoß des Vorgangs verantwortlich, sondern ein vom DFG gefördertes Projekt zum Thema Euthanasie 1939-1945 das vom Bundesarchiv initiiert wurde. Als unterstützender Partner wandte sich das Stadtarchiv Hannover an das städtische Klinikum für Psychatrie und Psychoterhapie und bat um die Herausgabe der Akten. Dabei berief man sich auf das Archivgesetz des Landes Niedersachsen, das eine Anbietungspflicht vorsieht. Die Justiziarin des Klinikums Hannover, die für die Rechtsangelegenheiten des Klinikums verantwortlich war, entgegnete daraufhin mit der Aussage, dass ein Eigentrieb der Stadt, wie es auch das Klinikum sei, keiner Anbietungspflicht unterliege.
Das Stadtarchiv Hannover reagierte schnell und legte ein Gutachten der Stadt Stade vor welches beinhaltet, dass Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit in der Anbietungspflicht stehen. Wieder reagierte das Klinikum uneinsichtig und führte Argumente dahingehend an, dass Patiengeheimnisse gewahrt und die ärztliche Schweigepflicht eingehalten werden müsste. Es folgte eine Diskussion zwischen dem Klinikum und dem städtischem Rechtsamt, wobei letztere sich dem Votum des Stader Gutachten angeschlossen hatte.
Jedoch kam es trotz der Unterstützung durch das städtische Rechtsamt und die Einbeziehung der niedersächsischen Staatskanzlei einschließlich der staatlichen Archivverwaltung erst im Februar 2001 zu einer positiven Antwort durch den Wirtschaftsdezernten des Klinikums, welcher dem Stadtarchiv mitteilte, dass eine Anbietung der Akten verantwortbar sei. Als Folge dieses Beschlusses erhielt das Stadtarchiv einen bereits erschlossenen Psychatriebestand, der nun auch als Quelle für das DFG-Projekt eingesetzt werden konnte.
Als Fazit stellte sich heraus, dass ohne die Einschaltung oberster Ebenen der Verwaltung eine Durchsetzung der Anbietungspflicht praktisch unmöglich gewesen wäre.
Celina Höffgen, ArchivtagBlogger